Wochenblatt VG Montabaur
Nr. 10/200,
Für die FWG-Fraktion ergriff Sprecher Franz-Josef Eschenauer das Wort: “Dieser Haushalt berücksichtigt nicht alle absehbaren Verpflichtungen. Es zeichnen sich für die nächsten fünf Jahre Finanzierungsverpflichtungen in beachtlicher Höhe ab; unter anderem im Straßenbau besteht ein Investitionsstau von 12 Mio €. Dabei sind Neubauinvestitionen für Straßen nicht berücksichtigt. Nicht berücksichtigt ist der Sanierungsbedarf der Tiefgaragen Mitte und Nord mit einer geschätzten Höhe von 1,7 Mio €.
Nicht berücksichtigt ist der Sanierungsbedarf der Stadtbachverrohrung mit geschätzten Kosten von 1,5 Mio € und der Brücken in der Stadt und den Stadtteilen in Höhe von 250.000.00 €. Nicht berücksichtigt sind die Rückforderungen des Rechnungshofes in Höhe von 5 Mio €. Selbst wenn man diese Summe durch Nachweise und Verhandlungen drücken kann, muss man berücksichtigen, dass die Summe, die zum Schluss herauskommt, verzinst werden muss und dies auch für die zurückliegenden Jahre.” "Wenn dies alles bekannt ist, ist uns unverständlich, dass man ins Service-Wohnen noch einmal im Jahr 2005 150.000.00 € investiert, nachdem schon in den Jahren 2003 und 2004 je 150.000,00 € eingeschossen wurden, damit die GmbH die Zinsen für den Kredit bezahlen kann. Ein Zurückzahlen des aufgenommenen Kredites wird seit Jahren nicht vorgenommen. Wir bezeichnen dies als ein Fass ohne Boden. Die Stadt Montabaur muss sich fragen, ob sie alle vorhandenen Einrichtungen auf Dauer erhalten kann. Die FWG-Fraktion wird diesen Haushalt in der vorgelegten Form nicht zustimmen.”
Reinhard Lorenz nahm für die BfM Stellung zum Haushaltsplan: “Das Zahlenwerk ist günstiger als sein Vorgänger. Die Pro-Kopf-Verschuldung und auch der ausgewiesene Schuldenstand sind zurückgegangen. Doch nach wie vor liegt unser Schuldenstand über dem vergleichbarer Städte in Rheinland-Pfalz. Wir sind eine hoch verschuldete Kleinstadt. Ein über Jahre praktizierter Investitionsstau im Straßenbau und in der Gebäudeerhaltung hat mitgeholfen, den diesjährigen Haushalt zu schönen. Nicht erwähnt wurde auch die Bürgschaft für die “Betreutes Wohnen GmbH". Der Landesrechnungshof fordert Rückzahlungen von Städtebaufördermitteln in Höhe von 5 Mio €. Was allein die falsche Einschätzung der Größe des Entwicklungsgebietes (ICE-Bahnhof) die Stadt kostet, wird wohl nie exakt bekannt werden; um immerhin 40 % wurde das Gebiet verkleinert, das ganze Gebiet war aber überplant und somit sind dafür Planungskosten usw. entstanden. Die Verbandsgemeinde hat eine Erhöhung der Umlage um 3 Prozentpunkte beschlossen, was auf den absoluten Betrag eine Erhöhung von rund 9 % bedeutet.”
Für die Wählergruppe Hatzmann nahm Heike Hatzmann Stellung zum Haushaltsplan: “Wir selbst entscheiden, wofür Geld ausgegeben wird. Der Plan ist nur ein Vorschlag. Wir können aber gar nichts mehr entscheiden, weil wir keinen Spielraum haben. Wir können nur das, was da ist, weiter finanzieren. Von 114 Investitionsprojekten, die dringend nötig sind und keine gestalterische Freiheit mehr lassen, können nur 15 angepackt werden und einige fortgeführt werden, die bereits im Gang sind. Es weist nichts in die Zukunft, was nicht schon vor Jahren angestoßen wurde. Der Handlungsspielraum des Stadtrates beschränkt sich auf Streichungen - und da sehe ich nichts mehr, was noch gestrichen werden könnte. Die Einnahmensituation ist schlecht, die Umlagen sind erdrückend: von gut 20 Mio € im Verwaltungshaushalt gehen 12 Mio einfach weg. Der Haushalt ist zwar etwas ausgeglichener als 2004, stimmt aber nicht freudig. Wir stimmen dem Haushaltsplan zu."
Mit 18 Ja-Stimmen der CDU-Fraktion und der Wählergruppe Hatzmann gegen 11 Nein-Stimmen der übrigen Ratsfraktionen (SPD, FWG und BfM) beschloss der Stadtrat abschließend die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Stadt Montabaur für das Haushaltsjahr 2005 sowie dessen Investitionsprogramm für die Jahre 2004 - 2008.
Ehrung von Sportlern des TuS Montabaur Im Rahmen der Stadtratssitzung zeichnete Stadtbürgenmeister Klaus Mies sechs junge erfolgreiche Leichtathleten des TuS Montabaur, die weit über die Landesgrenzen hinaus durch ihre Leistungen ein Aushängeschild der Stadt Montabaur sind, mit dem Ehrenpreis der Stadt Montabaur aus.
Er überreichte die Pokale der Stadt Montabaur und wünschte den jungen Sportlern wie auch dem Verein noch viele große Erfolge und vor allem Spaß am Sport.
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Von links - Julian Maurer (Weitsprung, Sprint, insbesondere Hörden), Johannes Groth (Laufen), Stadtbürgermeister Klaus Mies, Julia Franz (insbesondere Speerwurf), Selina Kexel (Mehrkampf, insbesondere Wurfdisziplinen), Melissa Neust (insbesondere Hürden) und Maria Albrecht (Mehrkampf, insbesondere Kugelstoßen).
Alle sind mehrfache Rheinlandmeister, Rheinland-Pfalz-Meister, Teilnehmer an Westdeutschen Meisterschaften und teilweise erwarben sie sich die Qualifikation für die Teilnahme an den deutschen Meisterschaften bzw. an den Olympischen Sommerspielen in Athen (olympisches Jugendlager). Foto: Michael Wallrath
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Rechtsverordnung über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags in 56410 Montabaur
aus Anlaß des Spezialmarktes „Westerwälder ur
Aktivtage/Autoschau“ am Sonntag, 20. März 2005 Aufgrund des § 14 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluß November 1956 (BGBl. I S. 875) in der zur Zeit geltenden Fassung" bindung mit § 3 Nr. 3 der Landesverordnung über die ZuständioH’ ' n H Gebiet des Arbeits- und des technischen Gefahrenschutzes vom ™ dei * (GVBI. S. 379), zuletzt geändert durch die Landesverordnuno 2 ,7 ä'°?' 200 I von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes vom 22 öß onrv ^ für die Stadt Montabaur folgende Rechtsverordnung erlassen: <iU04v
§ 1
( 1 ) Die Verkaufsstellen in der Stadt Montabaur dürfen aus Ani a '
Spezialmarktes .Westerwälder Aktivtage/Autoschau“ pnnc d98 - Sonntag, dem 20. März 2005, in der Zeit von 13 00 Uhr hi«? ait| Uhr geöffnet sein. ÖIS1
§2
( 1 ) Werden an dem verkaufsoffenen Sonntag Arbeitnehmer lännar l
drei Stunden beschäftigt,so sind diese an einem Werktaa der« h Woche ab 13.00 Uhr von der Arbeit freizustellen. Statt an pili Nachmittag darf die Freizeit am Samstag- oder Montaavnmittß?™ 14.00 Uhr gewährt werden. ^«8
(2) Während der Zeiten, zu denen die Verkaufsstelle geschlossen saini muß, darf die Freizeit den Arbeitnehmern nicht gewährt werden
(3) Jugendliche, werdende und stillende Mütter dürfen nicht beschäftiei
werden. a
§3
Die Arbeitgeber haben ein Verzeichnis über Namen, Geburtsdateis Beschäftigungsart und -dauer der am Sonntag beschäftigten Arbeitneil mer und über die diesen gewährte Ersatzfreizeit zu führen.
§4
Ein Abdruck dieser Verordnung ist an geeigneter Stelle in der Ver kauf stelle auszulegen oder auszuhändigen.
§5
Zuwiderhandlungen gegen die §§1,2 Abs. 1 und 2,3 und 4 dieser Veg Ordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 24 LadenschlussgesoL geahndet. Zuwiderhandlungen gegen das Beschäftigungsverbot für Jugendliche werden als Ordnungswidrigkeit nach § 58 Abs. 1 Nr. 14 Jugendarbeitsschutzgesetz vom 12. April 1976 (BGBl. IS. 965) inderzufl zeit geltenden Fassung geahndet. Die Beschäftigung werdender und still lender Mütter am Sonntag wird nach § 21 Abs. 1 Nr. 3 des Mutterschutz gesetzes in der Fassung vom 18.04.1968 (BGBl. I S. 315) in der zur zi] geltenden Fassung als Ordnungswidrigkeit verfolgt.
§6
Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe in Kraft] 56410 Montabaur, 07.03.2005 i. V. Steiß
I. Beigeordnetei
Förderverein der Waldschule Montabaur
Jahreshauptversammlung Die Jahreshauptversammlung des Fördervereins der Waldschule Monts baur findet am Dienstag, 15.03.2005, um 20.00 Uhr in der Waldschuf statt. Wichtigster Punkt der Tagesordnung ist die Planung der Vorhab in den nächsten Monaten. Aus diesem Grund bittet der Vorstand um r Beteiligung.
Deutscher Hausfrauen-Bund e.V.,
Ortsverband Montabaur
Am Donnerstag, 17.03.2005, findet eine Halbtags-Fahrt mit Besichtigurj Schloss Sayn in Bendorf statt. Wir beginnen den Nachmittag mit eine Führung durch das rheinische Eisenkunst-Museum im Schloss und besif chen das Fürstenzimmer sowie die Schlosskapelle.
Anschließend genießen wir Kaffee und Kuchen im historischen Ambieijj te des Schloss-Restaurants, um danach unseren Besuch mit emefj Führung durch die fürstlichen Salons abzuschließen.
Die Kosten für diesen Ausflug betragen 12,00 Euro.
Es sind noch einige Plätze frei. Gäste sind herzlich willkommen. Abfahrt: 13.00 Uhr Bus Schneider, Kalbswiese. Anmeldungeni nehme] entgegen: Inge Kirchhoff, Tel. 90149 oder Gabi Nilles, Tel. 18233.
Kolpingsfamilie Montabaur
Vortragsreihe “Leben In Grenzsituationen”
- Sterbehilfe - Sterbebegleitung - Patientenverfügung Freitag, 18.03.2005: “Erhaltung des Lebens um jeden Preis-°derBe_^J lungsverzicht aus Barmherzigkeit? Bewertungen aus medizinischer bcni ^ rentin: Dr. med. Irmgard Luthe, Ltd. Ärztin, Marien-Krankenhaus Nassau . _ Freitag, 01.04.2005: “Das Recht auf Leben und würdevolles Steuer_ christlichen Standpunkt - Was sagt die Kirche?" Referent: Prof, ui • ja ster SJ, Theologische Hochschule St. Georgen. Die Veranst m y j beginnen jeweils um 20.00 Uhr im Kath. Pfarrzentrum Montaus, dem Kalk. Um eine freiwillige Kostenbeteiligung wird gebeten.
Westerwald-Verein e.V. - Zweigverein Montabaur 1888 e.V. de(t
Der Westerwald-Verein bietet am Sonntag, 13.03.2005, e * n .® ist ^ von Höhr-Grenzhausen nach Montabaur an, der Wanderfu

