Wochenblatt VG Montabaur
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§ 44 Abs. 4 BauGB:
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablairfdes Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeich- neten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
2 .
§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung,« migung. die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der! verletzt worden sind oder vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist «iw Beschluß beanstandet oder jedem die Verletzung der oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde« Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann zung geltend machen.
Heihgenroth, 11.02.2005 Erich Herbst.
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltsrechnung und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates
vom 14.12.2004 der Ortsgemeinde Heiligenroth für das Haushaltsjahr 2003
Haushaltsrechnung
gemäß § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen,dem. meister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den rieten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 2003 BL erteilen. Auf die Vortage der Rechnungsbelege wird verziehet
Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstebenbeian migt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 III. öffentliche Auslegung
Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht legt nähme vom 21.02 2005 • 03.03.2005 bei der VeetoanlOMM tung Montabaur, Finanzabteilung. Zimmer 109, KOWWW 8. 56410 Montabaur, während der Kemarbeitszeit (montagsp chs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14 00 Uhr bis 16.IP nerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhfl** sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus Montabaur, 09.022005 (S.)
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Montabaur, 30.01.2004
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
II.
Entlastungsbeschluss
Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 2003 aufgestellte Jahresrechnung
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I. Beigeordneter
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