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Wochenblatt VG Montabaur

Eigendorf

Dorfgemeinschaftshalle Eigendorf statt.

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Tagesordnung: 1. Begrüßung und T«ewl"&2- Ben«

führers, 3. Bericht des Kassierers. 4. Bericht des 1 o Y° *.ornJer 7 Bericht überden Besuch der Chorproben 6. Ben J ,d ® r if 1 os 9 Termine Entlastung des Vorstandes, 8. Wahl der Kassenprufer 2005, .

2005, 10. Verschiedenes, 11 Schlusswort

Wünsche und Anträge der Mitglieder zur Ta9 e s° rd " u "9

hauptversammlung sind dem 1. Vorsitzenden Klaus Müller bis zum

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Eschelbach

Förderverein St. Blasius-Kirche Eschelbach e.V.

Jahreshauptversammlung

Am Mittwoch 23 02.2005, um 19.00 Uhr, findet in der Waldbachhalle im Eschelbach die diesjährige Jahreshauptversammlung des Förderverei­nes St. Blasius-Kirche Eschelbach e.V. statt.

Tagesordnung: 1. Bericht des 1. Vorsitzenden; 2. Bericht des Kassie­rers; 3. Entlastung des Vorstandes; 4. Neue Aktivitäten; 5. Verschiede­nes Wir würden uns freuen, außer den Fördermitgliedem und Freunden unseres Vereines auch viele andere interessierte Eschelbacher Bürge­rinnen und Bürger begrüßen zu dürfen.

SV Olympia Eschelbach

Jahreshauptversammlung 2005

Zur diesjährigen Jahreshauptversammlung laden wir alle Veremsmitglie- der in das Vereinsheim am Sportplatz herzlich ein.

Termin: Freitag, 11.03.2005, 20.00 Uhr

Anträge zur Jahreshauptversammlung sind bis zum 04.03.2005 beim 1 .Vorsitzenden Heribert Pfeil, wohnhaft in 56410 Montabaur, Im Balmert 4, schriftlich einzureichen.

Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden; 2. Toteneh­rung; 3. Jahresbericht des 1. Vorsitzenden; 4. Ehrungen; 5. Berichte der Abteilungsleiter; 6. Kassenbericht; 7. Bericht der Kassenprüfer, 8. Entla­stung des Vorstandes; 9. Wahl eines Kassenprüfers; 10. Wahl von zwei Vereinsringvertretem; 11. Anträge; 12. Verschiedenes AH Eschelbach

Am Samstag, 19.02.2005, nehmen wir an einem Hallenturnier der AH Siershahn teil. Das Turnier beginnt um 15.00 Uhr. Wir spielen in der Grup­pe A: Eschelbach, Westerburg, Helferskirchen, Gückingen, Ebemhahn. Spielplan: 15.00 Uhr gegen Westerburg, 15.48 Uhr Ebemhahn, 17.00 Uhr Helferskirchen, 18.12 Uhr Gückingen.

Abfahrt nach Siershahn ab Keko, 14.15 Uhr.

Jahreshauptversammlung der AH am 04.03.2005,20.00 Uhr, Sportheim.

Horressen

Musikverein 1961 Horressen e.V.

Am Freitag, 18.02.2005, findet die Jahreshauptversammlung um 20.0 Uhr im Saal des GasthausesBürgerstube in Horressen statt Hierzu sin alle aktiven und inaktiven Vereinsmitglieder herzlich eingeladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung, 2. Totenehrung, 3. Bericht des 1. Vorst zenden, 4. Bericht des Dirigenten, 5. Bericht des Jugendwartes 6 Beriet des 1. Kassierers, 7. Bericht der Kassenprüfer, 8. Wahl eines Wahlleiten 9. Antrag auf Entlastung des Vorstandes, 10. Neuwahlen des Vorstar des: a) 1. Vorsitzender, b) Geschäftsführer, c) 1. Kassierer, d) 2. Kassie rer, e) Jugendwart, f) Notenwart, g) inaktiver Beisitzer; 11. Neuwahl de Kassenprüfer, 12. Anträge und Sonstiges.

Über eine rege Teilnahme würden wir uns sehr freuen.

SV 1919 Horressen e.V.

Einladung

ow?^« n . t ! ichen Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung d« SV 1919 Horressen e.V. am Freitag, 18.02.2005 20 00 Uhr in Hnrricc^ VereinslokalZum Westerwald". U Uhr ln Horresser

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AHRBACHGEMEINDEN

Grundschule am Ahrbach Ruppach-Goldhausen

Im Rahmen der rheinland-pfälzischen Musiktage führen die Klassen i 4 der Grundschule am Ahrbach Ruppach-Goldhausen «J?« i? 88 ?"? Darbietung, angelehnt an die Zauberflöte von Mozart auf ka ,s Wo: Schulturnhalle der GS Ruppach-Goldhausen

Wann: Freitag, 25.02.2005 Uhrzeit: 18.00 Uhr Nach der musikalischen Darbietung lädt der Förderv*r«i« nen Imbiss in den Mehrzweckraum der Schule ein ^

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Die Veranstaltung selbst In eintrfttsfrei, allerdings bitten * de für die Opfer der Flutkatastrophe. ""

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Boden

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

nach Vereinbarung.

Reh vermutlich von einem Hund gerissen

Am 02 02.2005 wurde zwischen dem Friedhof und derOrtsi» in der Böschung entlang des Fußweges tot aufgefunden r« chung durch den Jagdpächter ergab, dass an dem Reh( spuren mit einem Hund zu erkennen waren.

Wer zur fraglichen Zeit zwischen dem 01, und 02.02^005» Beobachtungen gemacht hat. wird gebeten, sich bei unseren! ter Herrn Kohlhaas. Heiligenroth. Telefon 02602/5720, oder!*!! gemeinde zu melden. Nach Beobachtungen in letzter Zeit am Fnedhof auch von vielen auswärtigen Hundehaltern t ** ihrem Hund dann freien Auslauf zu gewähren.

Um Unannehmlichkeiten zu vermeiden, wäre das Anleinen w* sicher angebracht Diese Verpflichtung besteht ohnehin füH den Anordnungen ihres Führers nicht folgen.

Eulberg, i

Verloren - gefunden

Vor einigen Wochen wurde im Bereich der AhrbachhaBeers Mountainbike aufgefunden.

Der Eigentümer kann sich beim Ortsbürgermeister meiden undgb>i sprechenden Nachweis das Fahrrad wieder in Empfang netm«r +J

Eulberg, 0mj

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Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes "Beul der Ortsgemeinde Boden;

hier: Inkrafttreten gemäß f 10 des Baugesetzbuche« (BauGS Die vom Ortsgemeinderat von Boden seiner Sitzung am 2M beschlossene Änderung des Bebauungsplanes .Beul ir wurde Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Montabaur dass eine Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Wi ses nach § 10 BauGB nicht erforderlich ist.

Die Satzungsuntertagen können bei der Verbandsgemeinde Bauamt. Zimmer 201, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 während der Kemarbeitszett (montags, dienstags und mittwoefe Uhr bis 12.30 und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr. donnerstags von8. 12.30 und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann üben Bebauungsplanes Auskunft verfangen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in §214A« 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschrii unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dessB machung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemadti ist. Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wemi innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung» gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.

Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Fo^® ten oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darziSji Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 soweAbU® über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eint . kw mögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Eriöschen ehender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

S 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung vertan^Jv in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile WT Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeifüW® : Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entsch gen beantragt.

8 44 Abs. 4 BauGB:

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht ren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3.*^ neten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fällig« 1 herbeigeführt wird. *

8 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rhelnland-Pfal* (G* mu (Auszug):

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder . dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

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