Wochenblatt VG Montabaur
EtieQorienveronldQung
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PARTNER
WALTE
Martin Quirmbach Joachim Gläser Thomas Gfrörer Ines Gläser
www.ihr-anwalt.com
Tätigkeitsschwerpunkt:
Arbeitsrecht
1 Anwaltsbüro Quirmbach & Partner Konrad-Adenauer-Str. 2a 56414 Wallmerod Tel.: 0 64 35 / 96 40-0 Fax: 0 64 35 / 96 40-24
In enger Kooperation mit:
SOI IÄT
Wirtschaftsprüfer- und Steuerberatersozietät Zacher & Leyendecker Schloßwiesenstr. 4 56457 Westerburg www.ihre-steuerberater.net
Im Normalfall werden Ehepartner gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt. Sie haben aber auch die Möglichkeit zwischen folgenden drei Veranlagungsarten zu wählen:
> Zusammenveranlagung,
1 getrennte Veranlagung,
• besondere Veranlagung (im Jäher der Eheschließung).
Eine Wahl zwischen den Veranlagungsarten ist nur möglich, wenn eine rechtsgültige Ehe gegeben ist, beide Ehepartner unbeschränkt Steuerpflichtig sind und die Ehepartner nicht dauernd getrennt leben (Die Wirtschafts- und Lebensgemeinschaft wurde für immer aufgelöst.). Die Wahl zwischen der Veranlagungsart kann im Rahmen der Einkommenssteuererklärung durch Ankreuzen auf der ersten Seite des Vordrucks oder durch beigefügte besondere Erklärung erfolgen.
Auf Antrag werden beide Ehepartner zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Falls eine Beantragung der Zusammenveranlagung versäumt wurde, kommt es automatisch (auch ohne Antrag) zur gemeinsamen Veranlagung der Ehepartner. Folge ist, dass für beide Partner zusammen nur ein Steuerbescheid erlassen wird. Im
Rahmen der Veranla
den zunächst für beide ft getrennt die Einkünfte Erst danach erfolgt eineAjj der Beträge. Die Ermittlung: versteuernden Einkornn* folgt dann für beide Paitvj meinsam. Auf das zu ven de Einkommen wird der tingtarif angewandt. Insgesamt ergibt sich bei Zusammenveranlagung eirj erficher Vorteil für die wenn Einkommensuntei existieren. Verdient die Fi niger als der Mann muss ner Zusammenveranlagi niger Einkommensteuer werden. Dies ergibt s sondere aufgrund des ven Steuersatzes, derbe Steuerung des zu versb Einkommens zur Anwe kommt.
Beantragt einer der El eine getrennte Veranl diese durchzuführen kann der andere Ehepoi vorgehen, wenn die gefreut anlagung willkürlich beff wurde. Willkür kann sein, falls der beanl ner über keine oder Einkünfte bzw. über keine' geringe Verluste verfügt t
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Stefan Antweiler Steuerberater
Mühlenweg 5 56249 Herschb»
02626/5725
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