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Wochenblatt VG Montabaur

Nr. 01/2005

EISBACHGEMEINDEN

DRK-Ortsverein Nentershausen

Übungsabend

Der nächste Übungsabend findet am 10.01.2005, um 20.00 Uhr im Ver­einsheim statt.

Nordic-Walking-Kursangebot 2005

Unter dem Mottofit ins Frühjahr bietet der Ski-Club Nentershausen für alle über 44 ab Januar 2005 2 Kurse für Nordic-Walking-Interessierte an. Jeder Kurs besteht aus 10/12 Einheiten ä ca.75 Minuten, wobei jeweils ein Thema - Material - Kleidung - Aufwärmen - Schritttechnik - Fußtech­nik - Stocktechnik - Kräftigung der verschiedenen Muskelpartien - Mus­kelkater vermeiden - schwerpunktmäßig behandelt wird.

Die Leitung übernimmt ein vom SVR, Ski-Verband Rheinland, ausgebil­deter Instruktor, Kosten für Nichtmitglieder 26,, Terminvorschlag: Start ab Dienstag 11.01.2005 (15.02.2005), vormittags (ca. 9.00 bis 11.00 Uhr) und Donnerstag, 13.01.2005 (17.02.2005), nachmittags (ca. 15.00 bis 17.00 Uhr). Auf Wunsch können Leihstöcke vermittelt werden. Einzelheiten und Anmeldung: Tel. 06485/911803; 0170/5271831 oder per E-Mail: e.f.trippe@t-online.de

Girod

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

j montags.von 19.00 Uhr bis 20.00 Uhr

I donnerstags.von 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr

[Gemeindeverwaltung.Tel.: 06485/4696

I Ortsbürgermeister.Tel: 06485/793

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 2005

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973 - BGBl. I S. 965, geändert Idurch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGAO 1977 - vom 14.12.1976 - BGBl. I S. 3341 der Hundesteuersatzung der Ortsgemeinde Girod in der derzeit jgeltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.7.1980 in der derzeit geltenden Fassung) Die Ortsgemeinde Girod erhebt im Kalenderjahr 2005 die Grundsteuer für /die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grund­stücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abga­ben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 2004.

Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abga- penbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu ent­richten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem ([heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher [Bescheid zugegangen wäre, jpechtsbehelfsbelehrung

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.

|Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbands- ' gemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Mon- tabaur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist. Durch Einle­gung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemein- Jleabgaben nicht aufgeschoben.

In Vertretung: Stein, Erster Beigeordneter

Entsorgung der Weihnachtsbäume

ln diesem Jahr werden am Samstag, 15.01.2005, ab ca. 10.00 Uhr die Feuerwehrleute der FFw Girod, gegen einen kleinen Obolus, die Weih­nachtsbäume bei Ihnen abholen. Bitte beachten Sie, dass somit keine zusätzliche Abfuhr seitens der WAB erfolgt.

Fend, Ortsbürgermeister

Fastnachtszug 2005

Der traditionelle Fastnachtszug in Girod/Kleinholbach findet am Sonntag, 06.02.2005 statt. Aktive Teilnehmer, auch aus den umliegenden Ort­schaften, sind herzlich willkommen. Das Wurfmaterial ist für alle teilneh­menden Gruppen kostenfrei. Wir bitten daher um eine rechtzeitige Anmel­dung, da das Wurfmaterial einige Wochen vorher bestellt werden muß. Die Anmeldung kann telefonisch erfolgen, bei Thomas Schaaf (Tel. 06485/4344) oder Rüdiger Heibel (Tel. 06485/4538).

Weitere Infos folgen.

Görgeshausen

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

dienstags.von 18.00 bis 19.00 Uhr

Änderungen werden durch Aushang am Rathaus bekannt gegeben. Tel.: 06485/222

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 2005

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergeset­zes vom 07.08.1973

- BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

- EGAO 1977 - vom 14.12.1976 - BGBl. I S. 3341 -, der Hundesteuersat­zung der Ortsgemeinde Görgeshausen in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesge­setzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.07.1980 in der derzeit geltenden Fassung)

Die Ortsgemeinde Görgeshausen erhebt im Kalenderjahr 2005 die Grund­steuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die son­stigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 2004. Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abga­benbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, dass die Abgaben weiterhin in der Höhe zu ent­richten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist. Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.

In Vertretung Stein, Erster Beigeordneter

Glühwein in der Brunnenstraße am 19.12.2004

Den Bewohnern der Brunnenstraße 1,2 und 4 für die Arbeit und den Besu­chern des Glühweinnachmittages für ihren Besuch und ihre großzügigen Spenden ein herzliches Dankeschön.

Den Erlös von 550,40 Euro haben die Bewohner der Brunnenstraße an die Kinderkrebsklinik in Gießen übenwiesen.

Allen nochmals meinen herzlichen Dank.

Burkard, Ortsbürgermeister

TTC Görgeshausen

Wir möchten an unsere Winterwanderung am 08.01.2005 erinnern. Hier­zu laden wir alle aktiven und passiven Mitglieder mit Partner ein. Treff­punkt ist um 17.00 Uhr vorder Löwensteinhalle. Die Wanderung führt von Görgeshausen über Niedererbach, den Grillplatz Elz ins Gasthaus Nas­sauer Hof in Elz. Auf eine rege Beteiligung freut sich der TTC Görges­hausen.