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Nr. 01/2005

2005

Wochenblatt VG Montabaur

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Buchfinkensenioren

Wir laden euch ganz herzlich ein am Mittwoch, 12.01.2005, ab 14.30 Uhr zu Kaffee und Kuchen ins Pfarrheim Gackenbach.

Pfarrer Dieter Thon wird mit einem Diavortrag den Urlaub 2004 in Lüsen (Südtirol) noch einmal in Erinnerung bringen.

Anmeldung bitte bis Sonntag, 09.01.2005, bei Reinhard Lehmler, Tel. 06439/7194, und Erich Arle, Tel. 06439/7892.

Der Unkostenbeitrag für Kaffee und Kuchen beträgt 5,00 Euro.

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Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

freitags.von 19.00 bis 20.00 Uhr

im Gemeindehaus, Im Wiesengrund 1

Telefon Gemeindehaus.06439/1764

Fax Gemeindehaus.06439/909362

E-Mail Gemeindehaus:. og-gackenbach@t-online.de

Privatanschrift: Halfterweg 16

Telefon privat.06439/900990

Fax privat.06439/900968

E-Mail:. Ulrich.Weidenfeller@t-online.de

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung

der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 2005

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 - BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungs­gesetzes zur Abgabenordnung - EGAO 1977 - vom 14.12.1976 - BGBl. IS. 3341 -, der Hundesteuersatzung der Ortsgemeinde Gackenbach in der der­zeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz jvom 28.07.1980 in der derzeit geltenden Fassung) Die Ortsgemeinde Gackenbach erhebt im Kalenderjahr 2005 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 2004.

Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben (werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abga­benbescheide allgemein festgesetzt.

J Die Festsetzung bewirkt, dass die Abgaben weiterhin in der Höhe zu ent­richten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen , a Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem "heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre, iechtsbehelf sbeleh rung jGegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemein- vdeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schrift­lich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, zu erheben. Bei schrift­licher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur ^gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der

r Behörde eingegangen ist. Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Ver­lichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.

In Vertretung: Stein, Erster Beigeordneter

Horbach

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

dienstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr

oder nach Vereinbarung in der Gemeindeverwaltung,

Hauptstr. 42.Tel.: 06439/901310

Ortsbürgermeister privat.Tel.: 06439/909227

ftivatanschrift: Im Boden 1

E-Mail privat: uli @ kleinkunst-mons-tabor.de

Fax Gemeindeverwaltung.06439/901874

E-Mail Gemeindeverwaltung/Ortsbürgermeister: iflfemeinde-horbaph @gmx.de

Änderungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt bekannt gegeben.

DIES & DAS

Nicht lebenswichtig - aber nützlich

Das muss man sich nicht unbedingt merken, es schadet aber auch nix:

wer seinen Weihnachtsbaum nicht bis zum nächsten Mal aufheben will: Abfuhrtermin durch die Westerwaldkreis-Abfallwirtschaftsbe­trieb (WAB) am Dienstag, 18. Januar

der WAB bietet am 19. Mai den nächsten Abfuhrtermin für Grünab­fälle an - Rasenschnitt, Laub, Pflanzenreste und Äste bis zu 1,70 m Länge werden entsorgt.

der Energieberater der Verbraucherzentrale RLP e.V. hat monatli­che Sprechstunden in Montabaur in der Verbandsgemeindeverwal­tung, Zimmer 301, Voranmeldung unter Tel. 02602/126-199 oder - 0. Dort kann auch der nächste Termin erfragt werden.

Uli Schmidt, Ortsbürgermeister

Postschließung

Die Post geht - der MoPS kommt!

Wir leben in einer Zeit grundlegender gesellschaftlicher Veränderungen. Diese bringen es leider auch mit sich, dass vertraute Gewohnheiten und Einrichtungen verloren gehen. So auch unsere Dorfpoststelle. Seit Heili­gabend 2004 ist sie Geschichte. Als seit Ende des 18. Jahrhunderts die Post öffentliche Staatsanstalt wurde, erreichte sie allmählich auch klei­nere Orte wie Horbach. Niemand weiß mehr so genau wann es war, aber sicher war es ein besonderer Tag, als der Postillon zum ersten Mal den Horbachern Grüße von weit entfernten Angehörigen ins Haus brachte. Man schrieb wohl das Jahr 1901 als die Post dann auch im Dorf erstmals mit einer klitzekleinen Hausfiliale vertreten war. Nachfolgend eine Chro­nik der Dorfpost, soweit sie überliefert ist. Am 1.4.1916 übernahm Peter Jung (Poss-Peter) von seinem Vater die Poststelle. Ab 1949 ging unsere postalische Versorgung von ihm an seine Ehefrau Therese Jung, geb. Schuckart, genanntPoss-Rößchen über (siehe Foto).

DasPoss-Rößchen mit Dorfkindem vor 50 Jahren vor der alten Postfiliale.

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Zum 01.02.1953 trat der von uns allen geschätzte und leider im letzten Sommer verstorbene Willi Neuroth seinen Postdienst in unserer Gemein­de an. Dabei wurdePoss-Willi immer tatkräftig unterstützt von seiner Frau Gertrud. Vom 1.1.1984 bis zum letzten Tag am 24.12.2004 betreute dann deren Tochter Rosel Grein, geb. Neuroth zuverlässig die Postkunden in Horbach. Bemerkenswert: in alle den Jahrzehnten wurde die Postverant­wortung immer irgendwie in der Poss-Familie gehalten - mal waren es engere (wie beim letzten Wechsel), mal entferntere Verwandte, die die Dorfpost betrieben. Immer war unsere Poststelle im Dorf mehr als nur eine Verkaufsstelle für Briefmarken und eine Annahmestelle für Pakete. Nach dem Abzug der Postbank wurde Postdienstleistungen jedoch nur noch in geringem Umfang nachgefragt, weshalb die Schließung die logische wenn auch traurige Konsequenz war. Bei der Schließung der drei Lebensmit­telläden im Dorf war es ähnlich. Ein weiterer Rückzug droht: wenn die Bus­se nicht besser genutzt werden, ist Horbach und das gesamte Buchfin­kenland irgendwann auch nicht mehr an den ÖPNV angeschlossen. Da die Dorfbevölkerung auch bei uns immer älter wird, sicher keine guten Aus­sichten! Grund für die Schließung der Postfiliale ist die so genanntePostu­niversaldienstleistungsverordnung (kein Scherz, das Ding heißt wirklich so). In dieser wird festgelegt, dass dergelbe Riese bis 2007 bundesweit ein bestimmte Anzahl an Poststellen vorzuhalten hat und in allen Gemein­den ab 2.000 Einwohner eine solche vorhanden sein muss. Dies bedeu­tet folglich: alle Orte unter 2.000 Einwohner verlieren ihre Post! Klar, dass Horbach mit kaum 750 Einwohnern durch dieses Raster fällt. Sich dage­gen wehren? Ist unnütze Mühe, wir haben keine Chance die Entscheidung der Post AG zu kippen! Und so zu tun als wäre dies doch möglich, ist purer Aktionismus. Wie aber wird die Versorgung mit Postdienstleistungen in Horbach künftig sichergestellt! Dies erfolgt über den Mobilen Postservice (MoPS). Die Kunden fordern mittels einer in den Briefkasten eingeworfe­nen Postkarte den Zusteller auf, beim nächsten Zustellgang an der Hau­stür zu klingeln..Dann können Sie ihre Postgeschäfte - soweit mobil mög­lich - erledigen. Übrigens: ab 2007 fällt das Postmonopol, dann ist der Markt offen für andere Postanbieter. Ob Horbach dann nochmal eine Postfiliale bekommen wird steht in den Sternen. Doch die sind eher skeptisch zu deu­ten. Wir alle haben denen herzlich zu danken, die die Post über Jahrzehnte im Dorf zuverlässig und freundlich verkörpert haben. Danke!

Uli Schmidt Ortsbürgermeister