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Wochenblatt VG Montabaur

desverordnung zur Änderung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes vom 28.05.2002 (GVBI S. 266). wird für die Ortsge­meinde Heiligenroth mit Zustimmung der Aufsichts- und Dienstleistungs­direktion in Trier folgende Rechtsverordnung erlassen:

§ 1

(1) Die Verkaufsstellen in der Ortsgemeinde Heiligenroth dürfen aus Anlass des Spezialmarktes ''Oktoberfest mit anschließendem Jahrmarkt für Waren aller Art" am 28. September 2003 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein.

§2

(1) Werden an dem verkaufsoffenen Sonntag Arbeitnehmer langer als drei Stunden beschäftigt, so sind diese an einem Werktag derselben Woche ab 13.00 Uhr von der Arbeit freizustellen Statt an einem Nachmittag darf die Freizeit am Samstag- oder Montagvormittag bis 14.00 Uhr gewahrt werden.

(2) Während der Zeiten, zu denen die Verkaufsstelle geschlossen sein muss, darf die Freizeit den Arbeitnehmern nicht gewährt werden. t3) Jugendliche, werdende und stillende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden

§3

Die Arbeitgeber haben ein Verzeichnis über Namen. Geburtsdaten. Beschäftigungsart und -dauer der am Sonntag beschäftigten Arbeitneh­mer und über die diesen gewährte Ersatzfreizeit zu fuhren

§4

Ein Abdruck dieser Verordnung ist an geeigneter Stelle in der Verkaufs­stelle auszulegen oder auszuhändigen

§5

Zuwiderhandlungen gegen die §§1.2 Abs 1 und 2. 3 und 4 dieser Ver­ordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 24 Ladenschlussgesetz geahndet. Zuwiderhandlungen gegen das Beschaftigungsverbot für Jugendliche werden als Ordnungswidrigkeit nach § 58 Abs 1 Nr 14 Jugendarbeitsschutzgesetz vom 12. April 1976 (BGBl I S 965) in der zur Zeit geltenden Fassung geahndet. Die Beschäftigung werdender und stil­lender Mütter am Sonntag wird nach § 21 Abs. 1 Nr. 3 des Mutterschutz­gesetzes in der Fassung vom 18.04.1968 (BGBl I S. 315) in der zur Zeit geltenden Fassung als Ordnungswidrigkeit verfolgt §6

Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe in Kraft. 56410 Montabaur. 15.09.2003 i. V Stein. I. Beigeordneter

AktionSaubere Landschaft

Treffpunkt am Samstag, 27.09.2003, um 9.00 Uhr an der Vogelsanghalle

Erich Herbst. Ortsbürgermeister

50 Jahre Mandolinenverein Heiligenroth

Hl. Messe am Samstag, 27.09.2003

Im Rahmen der Feierlichkeiten zum 50-jährigen Bestehen findet am Sams­tag, 27.09.2003,18.00 Uhr in der Pfarrkirche in Heiligenroth eine hl. Mes­se für den Mandolinenverein statt. Der Mandolinenverein wird selbst aktiv bei dieser Messe mitwirken.

Das Festjahr wird sodann am 1. Adventswochenende mit einem großen Jubiläumskonzert seinen Abschluss finden.

SV Heiligenroth

ALTE HERREN

Samstag, 27.09.2003, 15.00 Uhr AH Elbingen/Hahn - AH Heiligenroth Das Spiel findet im Rahmen eines Freundschaftstreffens in Eschelbach statt. Abfahrt: 14.30 Uhr.

FUSSBALL

1. Mannschaft: Sonntag, 28.09.2003, SG Ahrbach I - SV Maischeid, Spie­lort: Girod. Spielbeginn: 14.30 Uhr

2. Mannschaft: Sonntag, 28.09.2003, SG Ahrbach II - SG Herschbach II Spielort: Heiligenroth. Spielbeginn: 12.30 Uhr.

Ruppach-Goldhausen

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Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

dienstags von.18.00 bis 19.30 Uhr

donnerstags von.18.00 bis 19.30 Uhr

Tel.: 02602/998080, Fax: 02602/998081

Turn- und Sportverein 1921 Ahrbach e.V.

www.TuS-Ahrbach.de

HANDBALL

Samstag, 27.09.2003 weibliche D-Jugend

15.00 Uhr: 3. Turnier TG Oberlahnstein, Spielort: Schulzentrum in Lahn­stein, Treffpunkt: Mitfahrerparkplatz in Heiligenroth um 13.45 Uhr Sonntag, 28.09.2003 männliche C-Jugend

15.15 Uhr: TuS Ahrbach - SSV Wissen; Spielort: Neue Kreissporthalle in Montabaur; Treffpunkt: Neue Kreissporthalle in Montabaur 14.15 Uhr

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FUSSBALL

Frauenfußball ^ unsere Frauenfußballmannschaft zurr

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Beide Senioren 09 2003, Heimrecht. Die SG II tritt um 12.30 Ul menden Sonntag. Herschbach II an. Die SG I erwartet um 1-

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Alt-Herren-Fußball

Die Alten Herren des TuS Ahrbach spielen am Freitag, 26.09.20031 um 19 00 Uhr in Eschelbach gegen den SC Dreikirchen. r i

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Sprechstunde des Schiedsmanns

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