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^JJfiaJng der Niederschrift über die Sitzung des Ortsbeirates ^09 2003 (nichtöffentlicher Teil) raies

Äedenes. Bekanntgaben, Anfragen JjJJjchen Sitzung sind alle interessierten Einwohnerinnen herz-

P^rtabaur, 23 09.2003 Nebgen, Ortsvorsteher

.kreis83 Horressen

i *>a 27 09 2003. feiert derSingkreis '83 seinen 20 . Geburtstag rÄert im GasthausZum Westerwald (Ivan) in Horressen, r . ufn 19 30 Uhr. der Eintritt ist frei.

Lide der Chormusik sowie die gesamte Dorfbevölkerung sind

emgeladen.

verein 1961 Horressen e.V.

uusfiug

rsauS f!ug des Musikvereins geht vom 24. bis 26.10.2003 in die l( jt Lübeck Da noch mehrere Plätze frei sind, laden wir hiermit ,5 alle Mitglieder mit Partner und Freunden des Vereins ein, mit Fahrt zu 9 ehen ,m P re,s (Aktive und deren Partner je 40 fjdive je 80 Euro. Freunde je 100 Euro) sind die Busfahrt und zwei rgdtuTigefi fflij Frühstück enthaften, gen bitte bis 04 10.2003 an Heike Hübinger, Telefon 16475.

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Nr. 39/2003

JK Horressen/Stahlhofen/Elgendorf/ Eschelbach/Holler

Freitag, 26.09.2003

F-Junioren: 17.30 Uhr JK Horressen 3 - Staudt; 17.30 Uhr JSG Elbert 2 - JK Stahlhofen 1; 18.15 Uhr JK Horressen 2 - Hundsangen Samstag, 27.09.2003

E-Junioren: 13.00 Uhr JK Horressen 2 - Daufenbach 2; 13.00 Uhr JK Stahl­hofen 4 - Niederahr 1; 14.00 Uhr JK Horressen 1 - Niederahr 2 D-Junioren: 14.00 Uhr Heimbach-W. - JK Stahlhofen C-Junioren: 15.15 Uhr JK Horressen 2 - Stromberg B-Junioren: 17.30 Uhr Nauort - JK Stahlhofen Sonntag, 28.09.2003

A-Junioren: 10.30 Uhr Haiderbach - JK Horressen Dienstag, 30.09.2003

C-Junioren: 18.30 Uhr JSG Elbert 1 - JK Horressen 2 (Pokal); 18.30 Uhr JK Stahlhofen 1 - Wirges 2 (Pokal)

Wirzenborn

AktionSaubere Landschaft 2003

Ich möchte alle Dorfbewohner von Wirzenborn zur AktionSaubere Land­schaft am Samstag, 27.09.2003, einladen. Treffpunkt: 10.00 Uhr am Backhaus.

Rudi Eid, Ortsvorsteher

AHRBACHGEMEINDEN

Boden

svoNHr hstunde des Ortsbürgermeisters

^scnI'- / .02602/8425

bert 2 uin]

iriidiwirtliche Bekanntmachung ^jSteheltsrechnung und des

>tungsbeschlusses des Ortsgemeinderates

» 2.082003 der Ortsgemeinde Boden für das Haushaltsjahr 2002

iBhaltsrechnung

ab 14.30 2003

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gez. Stein 1. Beigeordneter

te, 22.01.2003

m &ndev$n*attung Montabaur

ungsbeschluss

njememderat beschließt die von der Verbandsgemeindeverwal- ^114 G ,Ur o daS Haushalts i ahr 2002 aufgestellte Jahresrechnung

2^9 wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeige- jiittwoa»i. : i!!? m Bür 9ermeister und den Beigeordneten der Verbandsge- «3 staEr 5 Haush altsjahr 2002 Entlastung zu erteilen. Auf die Voria- 03. JJ^nungsbelege wird verzichtet.

Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht geneh- ^ Sind . wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt, kbe Auslegung

J^srechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsicht- /JJ <9.09.2003 * 10.10.2003 bei der Verbandsgememdeverwal- Finanzabteilung. Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz "Wabaur. während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwo-

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chs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, don­nerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus. Montabaur, 22.09.2003 (S.) gez. Eulberg

Ortsgemeindeverwaltung Boden Ortsbürgermeister

Heiligenroth

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

dienstags.von 17.00 bis 19.30 Uhr

und.nach Vereinbarung

Gemeindeverwaltung.Tel.: 02602/16606, Fax: 02602/917396

E-Mail: gemeinde.heiligenroth @ freenet.de Internet: www.heiligenroth.de

Bericht über die Sitzung

des Ortsgemeinderates Heiligenroth

vom 09.09.2003

Änderung des BebauungsplanesOrtsmitte

Der Ortsgemeinderat von Heiligenroth stimmte der I. Änderung des Bebau­ungsplanesOrtsmitte einschl. Begründung sowie den textlichen und zeichnerischen Festsetzungen in der Form zu, wie er in der Sitzung Vor­gelegen hat.

Gleichzeitig wurde beschlossen, den Bebauungsplanentwurf einschl. Begründung sowie zeichnerischen und textlichen Festsetzungen erneut für die Dauer von zwei Wochen öffentlich auszulegen.

Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüb­lich bekanntzumachen mit dem Hinweis darauf, dass Bedenken und Anre­gungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können.

Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde außerdem beauftragt, die Trä­ger öffentlicher Belange von der erneuten Offenlage zu unterrichten. Anre­gungen können jedoch während er erneuten Offenlage lediglich zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen des Bebauungsplanentwurfs vorge­bracht werden.

I. Änderung des BebauungsplanesSchulstraße

Der Ortsgemeinderat von Heiligenroth stimmte der I. Änderung des Bebau­ungsplanesSchulstraße" einschl. Begründung sowie den textlichen und zeichnerischen Festsetzungen in der Form zu, wie er in der Sitzung Vor­gelegen hat.

Ferner wurde die I. Änderung des BebauungsplanesSchulstraße einschl. Begründung sowie den textlichen und zeichnerischen Festsetzungen als Satzung beschlossen.

Vertrag über die Baumkontrolle in der Gemeinde Heiligenroth Dem vorliegenden Vertrag über die Baumkontrolle in der Gemeinde Hei­ligenroth wurde zugestimmt.

Rechtsverordnung über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags in 56412 Heiligenroth aus Anlass des SpezialmarktesOktoberfest mit anschließendem Markt für Waren aller Art am 28. September 2003 Aufgrund des § 14 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss vom 28. November 1956 (BGBl. IS. 875) in der zur Zeit gültigen Fassung, in Ver­bindung mit § 3 Nr. 3 der Landesverordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeits- und des technischen Gefahrenschutzes (AGSch- ZuVO) vom 26.09.2000 (GVBI. S.379) zuletzt geändert durch die Lan-

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