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^JJfiaJng der Niederschrift über die Sitzung des Ortsbeirates ^09 2003 (nichtöffentlicher Teil) raies
Äedenes. Bekanntgaben, Anfragen JjJJjchen Sitzung sind alle interessierten Einwohnerinnen herz-
P^rtabaur, 23 09.2003 Nebgen, Ortsvorsteher
.kreis ‘83” Horressen
i *>a 27 09 2003. feiert der “Singkreis '83’ seinen 20 . Geburtstag rÄert im Gasthaus “Zum Westerwald” (Ivan) in Horressen, r . ufn 19 30 Uhr. der Eintritt ist frei.
Lide der Chormusik sowie die gesamte Dorfbevölkerung sind
emgeladen.
verein 1961 Horressen e.V.
uusfiug
rsauS f!ug des Musikvereins geht vom 24. bis 26.10.2003 in die l( jt Lübeck Da noch mehrere Plätze frei sind, laden wir hiermit ,■5 alle Mitglieder mit Partner und Freunden des Vereins ein, mit Fahrt” zu 9 ehen ,m P re,s (Aktive und deren Partner je 40 fjdive je 80 Euro. Freunde je 100 Euro) sind die Busfahrt und zwei rgdtuTigefi fflij Frühstück enthaften, gen bitte bis 04 10.2003 an Heike Hübinger, Telefon 16475.
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Nr. 39/2003
JK Horressen/Stahlhofen/Elgendorf/ Eschelbach/Holler
Freitag, 26.09.2003
F-Junioren: 17.30 Uhr JK Horressen 3 - Staudt; 17.30 Uhr JSG Elbert 2 - JK Stahlhofen 1; 18.15 Uhr JK Horressen 2 - Hundsangen Samstag, 27.09.2003
E-Junioren: 13.00 Uhr JK Horressen 2 - Daufenbach 2; 13.00 Uhr JK Stahlhofen 4 - Niederahr 1; 14.00 Uhr JK Horressen 1 - Niederahr 2 D-Junioren: 14.00 Uhr Heimbach-W. - JK Stahlhofen C-Junioren: 15.15 Uhr JK Horressen 2 - Stromberg B-Junioren: 17.30 Uhr Nauort - JK Stahlhofen Sonntag, 28.09.2003
A-Junioren: 10.30 Uhr Haiderbach - JK Horressen Dienstag, 30.09.2003
C-Junioren: 18.30 Uhr JSG Elbert 1 - JK Horressen 2 (Pokal); 18.30 Uhr JK Stahlhofen 1 - Wirges 2 (Pokal)
Wirzenborn
Aktion “Saubere Landschaft 2003”
Ich möchte alle Dorfbewohner von Wirzenborn zur Aktion “Saubere Landschaft” am Samstag, 27.09.2003, einladen. Treffpunkt: 10.00 Uhr am Backhaus.
Rudi Eid, Ortsvorsteher
AHRBACHGEMEINDEN
Boden
svoNHr hstunde des Ortsbürgermeisters
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iriidiwirtliche Bekanntmachung ^jSteheltsrechnung und des
>tungsbeschlusses des Ortsgemeinderates
» 2.082003 der Ortsgemeinde Boden für das Haushaltsjahr 2002
iBhaltsrechnung
ab 14.30 2003
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gez. Stein 1. Beigeordneter
■te, 22.01.2003
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ungsbeschluss
njememderat beschließt die von der Verbandsgemeindeverwal- ^114 G ,Ur o daS Haushalts i ahr 2002 aufgestellte Jahresrechnung
2^9 wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeige- jiittwoa»i. : i!!? m Bür 9ermeister und den Beigeordneten der Verbandsge- «3 staEr 5 Haush altsjahr 2002 Entlastung zu erteilen. Auf die Voria- 03. JJ^nungsbelege wird verzichtet.
Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht geneh- ^ Sind . wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt, kbe Auslegung
J^srechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsicht- /JJ <9.09.2003 * 10.10.2003 bei der Verbandsgememdeverwal- Finanzabteilung. Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz "Wabaur. während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwo-
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chs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus. Montabaur, 22.09.2003 (S.) gez. Eulberg
Ortsgemeindeverwaltung Boden Ortsbürgermeister
Heiligenroth
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
dienstags.von 17.00 bis 19.30 Uhr
und.nach Vereinbarung
Gemeindeverwaltung.Tel.: 02602/16606, Fax: 02602/917396
E-Mail: gemeinde.heiligenroth @ freenet.de Internet: www.heiligenroth.de
Bericht über die Sitzung
des Ortsgemeinderates Heiligenroth
vom 09.09.2003
Änderung des Bebauungsplanes “Ortsmitte”
Der Ortsgemeinderat von Heiligenroth stimmte der I. Änderung des Bebauungsplanes “Ortsmitte’ einschl. Begründung sowie den textlichen und zeichnerischen Festsetzungen in der Form zu, wie er in der Sitzung Vorgelegen hat.
Gleichzeitig wurde beschlossen, den Bebauungsplanentwurf einschl. Begründung sowie zeichnerischen und textlichen Festsetzungen erneut für die Dauer von zwei Wochen öffentlich auszulegen.
Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekanntzumachen mit dem Hinweis darauf, dass Bedenken und Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können.
Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde außerdem beauftragt, die Träger öffentlicher Belange von der erneuten Offenlage zu unterrichten. Anregungen können jedoch während er erneuten Offenlage lediglich zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen des Bebauungsplanentwurfs vorgebracht werden.
I. Änderung des Bebauungsplanes “Schulstraße”
Der Ortsgemeinderat von Heiligenroth stimmte der I. Änderung des Bebauungsplanes “Schulstraße" einschl. Begründung sowie den textlichen und zeichnerischen Festsetzungen in der Form zu, wie er in der Sitzung Vorgelegen hat.
Ferner wurde die I. Änderung des Bebauungsplanes “Schulstraße” einschl. Begründung sowie den textlichen und zeichnerischen Festsetzungen als Satzung beschlossen.
Vertrag über die Baumkontrolle in der Gemeinde Heiligenroth Dem vorliegenden Vertrag über die Baumkontrolle in der Gemeinde Heiligenroth wurde zugestimmt.
Rechtsverordnung über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags in 56412 Heiligenroth aus Anlass des Spezialmarktes “Oktoberfest mit anschließendem Markt für Waren aller Art” am 28. September 2003 Aufgrund des § 14 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss vom 28. November 1956 (BGBl. IS. 875) in der zur Zeit gültigen Fassung, in Verbindung mit § 3 Nr. 3 der Landesverordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeits- und des technischen Gefahrenschutzes (AGSch- ZuVO) vom 26.09.2000 (GVBI. S.379) zuletzt geändert durch die Lan-
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