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.Gemeinschaft Nentershausen ^ raue n Halbtagsausflug

|(ete ,nen 1 Q AQ 2003, nach Bendorf mit Besichtigung des Schmet- Tpc^ sta9, h n Eisenkunstguss-Museum und Abtei-Kirche an. V*"" Marktplatz: Rückfahrt: ca. 19.00 Uhr. Kostenbeitrag 26 ^ tl3 'Anrnel d ung : bis Donnerstag, 11.09.2003, im Pfarrbüro oder

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8,1 h»Pitvon Esther Meuer in Obererbach treffen sich wir uns i f; !terh° c nz e ' 03 um 18 30 uhr am Brunnen in Nentershausen. Isamstag, ^- ua

.07Nentershausen e.V.

8 Tennis-Camp 2003

^ ' pr diesjähriges Tennis-Camp mangels Teilnehmer ausge- Sn noch keinen Ersatztermin gefunden, allerdings planen ^ coHp der Saison (September/Oktober)irgendeine Aktion für l^cmrtalieder und nicht nur für die "Kleinen. Sobald diese Pläne I? Formen annehmen, werden wir Euch über diese per Mittel­st und Aushang informieren.

Meisterschaften 2003

Hipsiähriqen Vereinsmeisterschaften im Einzel finden von Freitag, K bis Sonntag, 21.09.2003 statt. Die Endspiele werden an dem Ltn ab 13 oo Uhr durchgeführt. Es wird in fünf Kategorien gespielt: * Damen Herren 40, Jugend weiblich und Jugend männlich. Für tateaorien und zur Anmeldung hängen spätestens ab 29.08.2003 wehende Eintragungslisten im Flur unseres Clubhauses aus. tnmeldeschluss ist Mittwoch, 03.09.2003. Die Spielpaarungen hän- f abDonnerstag, 04.09.2003 ab 18.00 Uhr ebenfalls im Flur des Club- k-es Sollten Vereinsmitglieder in dem o.g. Zeitraum verhindert sein, «aemäß anzumelden, kann eine Anmeldung bereits jetzt telefonisch SMargit Schäfer (Tel. 8044) oder Marco Weißer (Tel. 91000) erfolgen.

frClub Nentershausen itet präventive Rückenschule an

Lsvorne juckt und hinten beißt - nein im Ernst viele leiden unter Bewe- «mangel und auch Rückenproblemen. Zur Vorbeugung bietet der ielub ab 08.09.20 03 - jeweils montags - einen Kurspräventive ienschule an. Dieser umfasst 10 Abende und dauert je von 19.30 - nr. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt und Mitglieder haben Vorrang, lining, das von einer geschulten Übungsleiterin durchgeführt wird, fcnwir gerne auch andere interessierte Jugendliche und Erwachsene fee oder Singles aus Nentershausen ein. Bei zu großer Nachfrage p] das Angebot zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal wiederholt, neldung und weitere Infos bei unserer Übungsleiterin Jutta Schwarz - 106435/8515.

der längsten Indoor-Piste der Welt steht am Samstag, |.09.2003 auf dem Programm - wie am Gletscher - für Alt und Jung, it: 13 Uhr am Marktplatz, Rückfahrt ab Bottrop: ca. 22.30 Uhr. Die irt inkl. Eintritt kostet für Erwachsene 37 Euro und für Jugendli- rötudenten/Senioren 32 Euro. Ausrüstung (Ski/Snowboard, Schuhe, teund Hose) kann für 15 Euro zusätzlich geliehen werden. Beim Vor- benden Walter Heinz, In der Hasenbitze 6, Nentershausen oder anderen Mandsmitgliedern bis 15.09. anmelden (bei zuviel Anmeldungen sind ^Mitglieder vorrangig - es gilt die Reihe des Eingangs der Anmeldungen).

Nr. 34/2003

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a 9 s .von 19.00 bis 21.00 Uhr

®*D8. von 18.00 bis 20.00 Uhr

®eindeverwaltung.Tel.: 06485/224

Bürgermeister..Tel.: 06485/1541

Jjuramt Westerburg Westerburg, 11.08.2003

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BlWestp 6 ! u[" ensflurbereini 9 un g Dreikirchen K 158, Az.: 81027-HA ! M88MrQ o s erlasst d as Kulturamt als Flurbereinigungsbehörde n« tz 1 in Verbindung mit § 36 Flurbereinigungsgesetz fede ' 03 - 1 976 (BGBl. I S. 546) in der jeweils gültigen Fassung

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^SsolantB^v 6 i n und Nutzungsberechtigten der Grundstücke, die von ägengemän : erle 9 un 9 der K 158 Obererbach - Weroth mit Nebenan- ^traße ^ ,an teststellungsbeschluss für die Verlegung der fechbach ci (K158) Obererbach - Weroth in den Gemarkungen ' eine frenz, Oberhausen, Obererbach, Weroth und Hunds­

angen des Landesbetriebes Straßen und Verkehr Rheinland-Pfalz- Plan­feststellungsbehörde - betroffen sind, wird zum Zwecke des Ausbaues dieser Maßnahme ab dem 08,09.2003 Besitz und Nutzung an den betrof­fenen Flächen entzogen und der Westerwaldkreis als Unternehmensträ­ger zum gleichen Zeitpunkt in den Besitz dieser Flächen eingewiesen.

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Flurstücke, die nach Maßgabe des Planfeststellungsbeschlusses ganz oder teilweise, dauernd bzw. vorü­bergehend entzogen werden:

Gemarkung Hundsangen:

Flur 11 Nrn. 1,2,3, 4, 5, 6, 7 und 44 Flur 48 Nrn. 7278, 7279/1 und 7279/2 Gemarkung Obererbach:

Flur 11 Nrn. 3, 5/1 und 6

Flur 15 Nrn.1, 19, 20, 22, 23, 24, 25, 27, 28 und 29 Flur 16 Nr. 1

Gemarkung Oberhausen:

Flur 2 Nrn. 1,2/3, 24, 25/1,29 und 41 Flur 3 Nrn. 5, 6, 13, 15, 17, 18 und 40 Flur 5 Nrn. 3, 4, 5/1, 5/2, 6, 7, 8/2, 9/2 und 27

Flur 7 Nrn. 15, 16, 17, 18/1, 18/2, 19, 20,21,22, 23/1,29, 30,31 und 32 Flur 8 Nrn. 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20 und 23 Flur 12 Nrn. 2/2, 4, 8, 9, 10/1,10/2, 11, 12, 13,14, 15, 16, 33, 34, 35, 47, 50, 51,54, 55, 60 und 63

Flur 13 Nrn. 19, 20, 21,22, 23, 24, 25/1,25/2, 26, 27, 30 und 31 Flur 14 Nrn. 1,2 und 3/1

Gemarkung Pütschbach:

Flur 9 Nrn. 8, 9, 12, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 24/1,24/2, 25, 26, 27, 28,31, 32, 62, 64, 66, 67, 69, 70, 71,72, 73/1,74 und 78

Gemarkung Steinefrenz:

Flur 3 Nrn. 34,133/1,156,157/1 und 170

Gemarkung Weroth:

Flur 4 Nrn. 80, 81, 82, 83, 84, 85, 86, 87, 88, 131 und 132 Die betroffenen Flächen, für die Besitz und Nutzung entzogen werden, sind in Karten, die Bestandteil dieser Anordnung sind, nachgewiesen. Der Entzug von Besitz und Nutzung erfolgt bis zu einer Ersatzregelung im Flur­bereinigungsplan.

Die entsprechenden Karten liegen vom Tage der Veröffentlichung ab einen Monat lang während den Dienststunden bei den Verbandsgemeindever­waltungen Wallmerod und Montabaur und beim Kulturamt Westerburg - Zimmer 409 - zur Einsichtnahme aus.

2. Die vorläufige Anordnung ergeht mit der Auflage, dass alle bewirt­schafteten Flächen, deren Besitz und Nutzung nicht entzogen werden, während der Bauphase zur ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Bewirtschaftung erreichbar bleiben.

3. Den Betroffenen wird auf Antrag eine Entschädigung für die durch die Vorläufige Anordnung entstehenden Nachteile gezahlt. Anträge auf Ent­schädigung können formlos bis zum 31.08.2003 beim Kulturamt Wester­burg, Jahnstraße 5, 56457 Westerburg und ab dem 01.09.2003 beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westerwald/Osteifel -, Bahn­hofstraße 32, 56410 Montabaur gestellt werden.

4. Die Wertermittlung der Grundstücke hinsichtlich der Boden- und Bestandswerte ist, soweit sie für die Bemessung der Entschädigungen von Bedeutung ist, durch die Flurbereinigungsbehörde unter Hinzuzie­hung von Sachverständigen durchgeführt worden. Die entsprechenden Nachweise lagen bei dem Termin zur Offenlage der Ergebnisse der Wert­ermittlung am 18.03.2002 zur Einsichtnahme aus.

Der ermittelte Bodenwert ist festgestellt und bildet auch die Grundlage für die Bemessung der Abzüge nach § 88 Nr. 4 FlurbG sowie der Abfin­dungsansprüche nach § 44 FlurbG.

Der Anspruch auf Abfindung bleibt, soweit dieser nicht durch Abzüge nach § 88 Nr. 4 FlurbG gemindert wird, auch für die von dieser Anordnung betroffenen Flächen erhalten. Er wird bei der Bestimmung der Abfindung im Flurbereinigungsplan berücksichtigt.

5. Die sofortige Vollziehung dieser vorläufigen Anordnung wird hiermit nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom 20.12.2001 (BGBl. I S. 3987) in der jeweils gültigen Fassung angeordnet.

Gründe:

Die Unternehmensflurbereinigung Dreikirchen K 158 wurde durch Beschluss vom 24.08.2001 eingeleitet. Die für das Unternehmen zustän­dige Behörde (Landesbetrieb Straßen und Verkehr) hat den Erlass der Vorläufigen Anordnung beantragt.

Da die baurechtlichen Voraussetzungen vorliegen und mit der Baumaß­nahme umgehend begonnen werden soll, würde eine Verzögerung zu erheblichen Nachteilen für die Allgemeinheit führen.

Die Voraussetzungen zum Erlass dieser Anordnung sind daher gemäß § 88 Nr. 3 Satz 1 in Verbindung § 36 FlurbG gegeben.

Die Allgemeinheit hat im Hinblick auf die durch die Verlegung der K 158 Obererbach - Weroth zu erwartenden Entlastung der Ortslage Dreikirchen sowie Minderung der Umweltbelastungen für die Anlieger ein Interesse an der möglichst schnellen Ausführung der Baumaßnahme. Die sofortige Vollziehung dieser Anordnung liegt daher sowohl im öffentlichen Interes­se als auch im überwiegenden Interesse der Beteiligten.

Die Voraussetzungen zur Anordnung der sofortigen Vollziehung dieser vorläufigen Anordnung gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der VwGO sind damit gegeben.