Wochenblatt VG Montabaur
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Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
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im Dorfgemeinschaftshaus, Telefon und Fax: 06485/4455
Seniorenausflug von Nomborn und Heilberscheid
am Donnerstag, 28.08.2003, nach Nassau
Abfahrt: 13.30 Uhr Bushaltestelle. Anmeldung: bis Dienstag, 26.08., bei Marie-Luise Merz, Telefon 8318, Fahrpreis: 7,00 €..
Freizeit- und Gymnastikverein
Die Sommerpause neigt sich schon wieder dem Ende zu. Wir beginnen mit den Übungsstunden am Dienstag, 02.09.2003, um 20.00 Uhr.
Bitte vormerken: Unsere diesjährige Jahreshauptversammlung findet am Freitag, 12.09., um 20.00 Uhr in der Dorfschänke statt.
Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung, 2. Totenehrung,
3. Bericht des Kassierers, 4. Bericht der Kassenprüfer, 5. Neuwahl der Kassenprüfer, 6. Chronik, 7. Wahl eines Wahlleiters, 8. Entlastung des Vorstandes, 9. Neuwahl, 10. Seniorenturnen, 11. Verschiedenes. Es ist eine außerordentlich wichtige Sitzung, so dass wir an alle Mitglieder appellieren, daran teilzunehmen.
Außerdem werden wir am 19.09. unser Helferfest, das sich sowohl auf die Frauenfastnacht als auch auf unser 25-jähriges Jubiläumsfest bezieht, veranstalten. Es findet statt ab 19.30 Uhr in der Grillhütte. Es ergehen keine persönlichen Einladungen. Meldet euch bitte telefonisch beim Vorstand an.
Nentershausen
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Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
mittwochs von .17.00 bis 19.00 Uhr
evtl. Änderungen bitte ich, dem Aushang am Bürgermeisteramt zu entnehmen.
Tel. u. Fax:.06485/223
Westerburg, 11.08.2003
Kulturamt Westerburg Unternehmensflurbereinigung Dreikirchen K 158 Az.: 81027-HA8.1 (nachrichtl.: UV2490D-HA8.1)
Öffentliche Bekanntmachung
ln der Unternehmensflurbereinigung Dreikirchen K 158, Az.: 81027-HA 8.1, Westerwaldkreis, erlässt das Kulturamt als Flurbereinigungsbehörde gern. § 88 Nr. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 36 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) in der jeweils gültigen Fassung folgende
Vorläufige Anordnung
1. Den Eigentümern und Nutzungsberechtigten der Grundstücke, die von der geplanten Verlegung der K 158 Obererbach - Weroth mit Nebenanlagen gemäß dem „Planfeststellungsbeschluss für die Verlegung der Kreisstraße Nr. 158 (K158) Obererbach - Weroth in den Gemarkungen Pütschbach, Steinefrenz, Oberhausen, Obererbach, Weroth und Hundsangen" des Landesbetriebes Straßen und Verkehr Rheinland-Pfalz- Planfeststellungsbehörde - betroffen sind, wird zum Zwecke des Ausbaues dieser Maßnahme ab dem 08.09.2003 Besitz und Nutzung an den betroffenen Flächen entzogen und der Westerwaldkreis als Unternehmensträger zum gleichen Zeitpunkt in den Besitz dieser Flächen eingewiesen.
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Flurstücke, die nach Maßqabe des Planfeststellungsbeschlusses ganz oder teilweise, dauernd bzw vorübergehend entzogen werden:
Gemarkung Hundsangen:
Flur 11 Nrn. 1,2, 3, 4, 5, 6, 7 und 44 Flur 48 Nrn. 7278, 7279/1 und 7279/2 Gemarkung Obererbach:
Flur 11 Nrn. 3, 5/1 und 6
Flur 15 Nm.1, 19, 20, 22, 23, 24, 25, 27, 28 und 29 Flur 16 Nr. 1
Gemarkung Oberhausen:
Flur 2 Nrn. 1,2/3, 24, 25/1, 29 und 41 Flur 3 Nrn. 5, 6,13,15,17,18 und 40 Flur 5 Nrn. 3, 4, 5/1, 5/2, 6, 7, 8/2, 9/2 und 27
Flur 7 Nrn. 15, 16. 17, 18/1,18/2,19, 20, 21,22, 23 / 1 , 29 , 30 , 31 und 32
Flur 8 Nrn. 13, 14, 15,16,17,18,19, 20 und 23
3,34.;
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Flur 12 Nrn. 2/2, 4, 8. 9, 10/1, 10/2, 11, 12,13,14 ib 50 , 51,54, 55, 60 und 63 ’ °’ 16 -33,
Flur 13 Nrn. 19, 20, 21,22, 23, 24, 25/1,25/2, 26,27 3n Flur 14 Nrn. 1, 2 und 3/1 ’ ’ Ut
Gemarkung Pütschbach:
Flur 9 Nrn. 8, 9, 12, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 24/1,24/2 oc 32, 62, 64, 66, 67, 69, 70, 71,72, 73/1,74 und 78 ’ 26 ' 27 .:
Gemarkung Steinefrenz:
Flur 3 Nrn. 34, 133/1, 156, 157/1 und 170
Gemarkung Weroth:
Flur 4 Nrn. 80, 81,82, 83, 84, 85, 86, 87, 88, 131 und 132 Die betroffenen Flächen, für die Besitz und Nutzung entzo sind in Karten, die Bestandteil dieser Anordnung sind nachaf nW ^ Entzug von Besitz und Nutzung erfolgt bis zu einer ErsatzrJIi ^ bereinigungsplan. 69elur '^
Die entsprechenden Karten liegen vom Tage der Veröffentlichunn Monat lang während den Dienststunden bei den Verbandsaem ■ waltungen Wallmerod und Montabaur und beim Kulturamt W& Zimmer 409 - zur Einsichtnahme aus. 61
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2. Die vorläufige Anordnung ergeht mit der Auflage, dass alle h schäfteten Flächen, deren Besitz und Nutzung nicht ’entzoqenVÜ während der Bauphase zur ordnungsgemäßen landwirtschat«'! Bewirtschaftung erreichbar bleiben. ™' ü
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3. Den Betroffenen wird auf Antrag eine Entschädigung für die durch
Vorläufige Anordnung entstehenden Nachteile gezahlt. Anträge auf Schädigung können formlos bis zum 31.08.2003 beim KulturamtW« bürg, Jahnstraße 5, 56457 Westerburg und ab dem 01.09,2003 Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westerwald/Osteifel • b" hofstraße 32, 56410 Montabaur gestellt werden. ' '
4. Die Wertermittlung der Grundstücke hinsichtlich der Boden- Bestandswerte ist, soweit sie für die Bemessung der Entschädige von Bedeutung ist, durch die Flurbereinigungsbehörde unter Hinzu; hung von Sachverständigen durchgeführt worden. Die entsprechen! Nachweise lagen bei dem Termin zur Offenlage der Ergebnisse der ermittlung am 18.03.2002 zur Einsichtnahme aus.
Der ermittelte Bodenwert ist festgestellt und bildet auch die Grundlage 1 die Bemessung der Abzüge nach § 88 Nr. 4 FlurbG sowie der Abi dungsansprüche nach § 44 FlurbG.
Der Anspruch auf Abfindung bleibt, soweit dieser nicht durch Abzüge § 88 Nr. 4 FlurbG gemindert wird, auch für die von dieser Anordra betroffenen Flächen erhalten. Er wird bei der Bestimmung der Abiindi im Flurbereinigungsplan berücksichtigt.
5. Die sofortige Vollziehung dieser vorläufigen Anordnung wird nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)vol 20.12.2001 (BGBl. IS. 3987) in der jeweils gültigen Fassung angeordni Gründe:
Die Unternehmensflurbereinigung Dreikirchen K 158 wurde durt Beschluss vom 24.08.2001 eingeleitet. Die für das Unternehmen zi dige Behörde (Landesbetrieb Straßen und Verkehr) hat den Erlass dt Vorläufigen Anordnung beantragt.
Da die baurechtlichen Voraussetzungen vorliegen und mit der Baumal nähme umgehend begonnen werden soll, würde eine Verzögerung erheblichen Nachteilen für die Allgemeinheit führen.
Die Voraussetzungen zum Erlass „dieser Anordnung sind daher gern.
§ 88 Nr. 3 Satz 1 in Verbindung § 36 FlurbG gegeben.
Die Allgemeinheit hat im Hinblick auf die durch die Verlegung der Kl! Obererbach Weroth zu erwartenden Entlastung der Ortslage Dreikirr sowie Minderung der Umweltbelastungen für die Anlieger ein Inter an der möglichst schnellen Ausführung der Baumaßnahme. Die sofortii Vollziehung dieser Anordnung liegt daher sowohl im öffentlichen Interei se als auch im überwiegenden Interesse der Beteiligten.
Die Voraussetzungen zur Anordnung der sofortigen Vollziehung dies vorläufigen Anordnung gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der VwGO sind dar gegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Anordnung kann innerhalb einer Frist von einem Monat* dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch er werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bis zum 31.08.2003 beim
Kulturamt Westerburg Jahnstr. 5, 56457 Westerburg und ab dem 01.09.2003 beim ß
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum - Westerwald/Osteifel w j hofstraße 32, 56410 Montabaur
einzulegen. . j
Der Widerspruch kann im gesamten Zeitraum auch bei der Aufsic Dienstleistungsdirektion, Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. ^
Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Wid® r ?P r , nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Fd i der oben genannten Behörden eingegangen ist. i m AüM
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