19
Nr. 30/2003
enblattVG Montabaur
.. t der j n Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Westd Tee beanstandet oder jedem die Verletzung der Verfahrens-
,1»-- ^pofmvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter 2 der i^hnuno des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, E t | n ch geltend gemacht hat.
ri eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann ^h' Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet-
'Send machen. wr, 22.07.2003
"chtemÄi
Dr. Possei- Dölken, Stadtbürgermeister
wenn nftnr '
und Fest darzijbi wie %i] n eintrei... Erlöse^;-]
„.nt- und Finanzausschuss iltadt Montabaur tagte am 17.07.2003
-flL Her Inaenieurleistungen zum Umbau/zur Sanierung ' idthalle Haus Mons Tabor
rinuDt und Finanzausschuss beschloss die Vergabe der Ingenieurinnen für die im Zusammenhang mit dem Umbau bzw. der Sanierung dthalle Haus Mons Tabor anstehenden Maßnahmen im Bereich :hnik an ein ortsansässiges Ingenieurbüro.
der Architektenleistungen für die Sanierung „jrmes „Im Gebück
das'Gebälk des Dachstuhls am Stadtturm „Im Gebück” durch Feuch- ffind Alter nicht mehr tragfähig ist und ebenso das Mauerwerksge- und die Dacheindeckung altersbedingt dringend saniert werden müsstimmte der Haupt- und Finanzausschuss der Vergabe der Archi- sistungen für die notwendige Sanierung des Dachbereiches des rmes an ein für Denkmalschutz spezialisiertes Architektenbüro zu. _ rung der Lampen auf dem Konrad-Adenauer-Platz JVrste Bauabschnitt zur Erneuerung der Lampen auf dem Konrad- inauer-Platz ist abgeschlossen. Als zweiter Bauabschnitt ist vorgese- die Erneuerung der Beleuchtung an der Busspur vor der Kreisspar- sjsowie im hinteren Bereich des Konrad-Adenauer-Platzes. Der it-Tind Finanzausschuss stimmte der Ausführung der Maßnahme für Bauabschnitt zu. Die Kosten betragen 20.800,00 EURO.
Stellung der Straßenbeleuchtung in den Neubaugebieten „Verlängerte Südstraße” im Stadtteil Eigendorf sowie ]Fanggartenhohl” im Stadtteil Eschelbach -Jn gerte Südstraße”
Ff.''ßmck auf den Baufortschritt sowie dem morgendlichen Schulweg der '/^ Kinder aus Eigendorf beschloss der Haupt- und Finanzausschuss die 'Äßenbeleuchtungsanlage fertig stellen zu lassen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 28.000 EURO.
’/ljBffggartenhohl”
J Derfaupt- und Finanzausschuss stimmte auch im Neubaugebiet „Fang- ' garterihohl” der Fertigstellung der Straßenbeleuchtung zu. Die Kosten 'Hierfür betragen 9.000 EURO.
Vor jbsführung der Arbeiten werden sich noch die Ortsbeiräte von Elgen- ^dorfjind Eschelbach mit diesen Maßnahmen beschäftigen.
idtrat tagte am 17.07.2003
juungspläne
ufstellung des Bebauungsplanes „Himmelfeld” eine Zulassung von Pultdächern -
r~,5- Der^tadtrat beschloss in seiner Sitzung vom 30.01.2003 für den Gelibereich des bisherigen Bebauungsplanes „Himmelfeld” die Aufstel- ' lungleines neuen Planwerkes und damit zugleich die Aufhebung des / ursprünglichen Bebauungsplanes aus dem Jahr 1975 sowie aller anschließend ergangenen Änderungen bis einschließlich der letzten Anpassung , , ausfiem Jahre 1998.
7 Npeuaufstellung dient der Beseitigung von in einem Streitverfahren fest- , Formmängeln und soll den annähernd 30 Jahre alten Plan anpas-
/ senan neuere baurechtliche Entwicklungen. Da in diesem Plangebiet noch ca.40bebaubare Grundstücke vorhanden sind, ist aus städtebaulichen wie i ausfauplanungsrechtlichen Gesichtspunkten Regelungsbedarf gegeben. In&iner jüngsten Sitzung am 17.7.03 befasste sich der Stadtrat zunächst jnit den Anregungen und Bedenken, die im Rahmen der öffentlichen Aus- , legung eingegangen waren. Dabei konnten viele Bedenken und Anre- Migen Berücksichtigung finden, einige wurden zurückgewiesen. «Sonderten Raum nahm noch die Diskussion über die Zulassung von HJJlächem im Plangebiet ein.
Dabei argumentierte der Fraktionsvorsitzende der CDU, Dr. Hermann jj* , -f°. b y- d ass Pultdächer in dieses gewachsene Gebiet nicht hineinpas- lll i ( uy jnd jeweiligen Zeitgeist - mit Hinweis auf die Form des Flach- ut Wies - nicht nachgegeben werden müsse.
'onsvorsitzende Heike Hatzmann (DSM) erklärte hingegen, dass * '*■■■„■ er ^' ne Modeerscheinung seien, sondern nachgewiesen ein iPoptimiBrtes Bauen ermögliche. Dieser Meinung schloss sich auch _ ^ . |i rakt| onsvorsitzende der SPD, Christa Stendebach, an.
vorfn Chl i SS daran beschloss der Stadtrat mit einer Stimmenmehrheit bvon® - J2u 11 Stimmen keine Pultdächer im Bebauungsplan zuzulassen. Satz1k : 2 Worh n6Uten Offenlage des Bebauungsplanentwurfs für die Dauer von des/fe^-wwn wurde ebenfalls zugestimmt. Anregungen können jedoch • ten Teilo emeuten Offenlage lediglich zu den geänderten bzw. ergänz- iO)^ auf >jj dess Bebauungsplanentwurfs vorgebracht werden. Hierzu wird
r^j-Ä*tT° nderte ö ^ ent l' c be Bekanntmachung verwiesen, je gek^ z* Sr , h e un 9 des Bebauungsplanes „Eichendorffstraße” -
hatsicMna 61 ^ ^ icllen dorffstraße und dem parallel verlaufenden Aubach J stiaen hai.r u et2ten -Jahren eine Bebauung mit Gartenhäusern und son- 9- K miote Vnrhk en An ! a 9 en entwickelt. T eilweise handelt es sich um geneh- 1 gal ohne h- e ?’ 9 r ößtenteils wurden die Gebäude zumindest formell ille- aie erforderliche Baugenehmigung errichtet.
Der Stadtrat stimmte deshalb dem Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Eichendorffstraße” mit der Zweckbestimmung „Sondergebiet für Gartenhäuser”(§ 11 BauNVO) zu.
Als wesentlicher Bestandteil der Textfestsetzungen für diesen Bebauungsplanentwurf wurde festgelegt, dass ausschließlich Gartenhäuser - ohne Keller - zulässig sind. Außerdem wurde eine maximale zulässige Grundfläche für ein Gartenhaus auf 25 qm inklusive Vordach oder einer bebauten Terrasse pro Grundstück festgelegt und die Grundfläche für eine nicht überdachte Terrasse auf maximal 25 qm begrenzt.
Die vorgezogene Bürgerbeteiligung wird in der Form durchgeführt, dass der Bebauungsplan für die Dauer eines Monats beim Bauamt der Verbandsgemeinde Montabaur eingesehen werden kann.
Die Verwaltung wurde beauftragt, das Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 I BauGB einzuleiten.
- Aufstellung des Bebauungsplanes „Westerwaldkaserne” •
Im Rahmen der Neustrukturierung der Bundeswehr und der damit verbundenen Schließung verschiedener Standorte in der Bundesrepublik Deutschland sollen auch die militärischen Liegenschaften in Montabaur spätestens im Jahre 2004 vollständig aufgegeben werden.
Die Stadt Montabaur als Trägerin der Planungshoheit hat dementsprechend frühzeitig die Weichen für eine städtebaulich sinnvolle Nutzung zu stellen. Es soll ein Planaufstellungsverfahren eingeleitet werden. Das Plangebiet befindet sich am südwestlichen Siedlungsrand von Montabaur. Es wird - grob dargestellt - begrenzt durch die B 49 im Süden, die Koblenzer Straße bzw. die K 168 im Norden und Westen sowie die Gemarkungsteile Hinter dem Heiligkreuz, An dem Sauerbörnchen und in der vorderen Wetterbach im Osten. Im Nordwesten, Norden und Nordosten schließt sich an das Kasernengelände Wohnbebauung an.
Der Stadtrat beschloss einstimmig die Aufstellung des Bebauungsplanes „Westerwaldkaserne” für den vorgenannten abgegrenzten Bereich. Außerdem stimmte der Stadtrat dem Entwurf des Bebauungsplanes „Westerwaldkaserne” einschließlich Begründung sowie den bisherigen textlichen Festsetzungen zu.
Hierbei handelt es sich lediglich um vorläufige Festsetzungen, ausgehend vom derzeitigen Zustand des Geländes. Dazu gehört die Ausweisung als Mischgebiet, der Erhalt der Grünflächen sowie der Ausschluss von zentrenrelevantem Einzelhandel.
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken bekräftigte vor der Beschlussfassung ausdrücklich, dass mit dem Aufstellungsbeschluss ein „planungsrechtliches Signal” gesetzt werden solle, um seitens der Stadt zu signalisieren, dass sie bereit ist, die Planungshoheit über das „Noch-Militärgelände” zu übernehmen. Es sei damit zu rechnen, dass im weiteren Verfahren Anpassungen an die tatsächlichen Entwicklungen notwendig werden.
- IV. Änderung des Bebauungsplanes „Christches Weiher”
Die IV. Änderung des Bebauungsplanes beinhaltet Veränderungen bezüglich der Bauweise, der überbaubaren Flächen, der Flächen für Garagen/Carports und der Einfriedungen sowie der Freistellung der Firstrichtung. Im Rahmen der erneuten Offenlage wurden weder von den Bürgerinnen und Bürgern, noch von den Fachbehörden Anregungen vorgetragen, so dass das Verfahren zur IV. Änderung des Bebauungsplanes „Christches Weiher” mit dem Satzungsbeschluss beendet werden konnte. Dementsprechend stimmte der Stadtrat einstimmig dem Zustimmungsund Satzungsbeschluss zur IV. Änderung des Bebauungsplanes „Christches Weiher” zu. Als letzte Verfahrensstufe folgt nun in einer der nächsten Ausgaben des Wochenblattes der Verbandsgemeinde Montabaur die öffentliche Bekanntmachung.
- II. Änderung des Bebauungsplanes „Westlich der Tonnerrestraße” -
Das Bebauungsplangebiet „Westlich der Tonnerrestraße” gehört zum Bereich der Entwicklungsmaßnahme „ICE-Bahnhof Montabaur”. Dadurch ergaben sich besondere rechtliche Rahmenbedingungen für die Gestaltung der textlichen und zeichnerischen Festsetzungen, insbesondere hinsichtlich der Bauweise, der überbaubaren Flächen sowie der Anordnung der Stellplätze. Die Änderungen betreffen u.a. die generelle Zulassung von Doppel- und Einzelhäusern, eine Neufestlegung der überbaubaren Flächen sowie Modifikationen für Stellplätze, Garagen und Einfriedungen. Nach erneuter Offenlage wurden weder von Seiten der Fachbehörden, noch der Bürgerinnen und Bürger Anregungen vorgetragen.
Einstimmig beschloss der Stadtrat den Zustimmungsbeschluss und Satzungsbeschluss zur II. Änderung des Bebauungsplanes „Westlich der Tonnerrestraße”. Die öffentliche Bekanntgabe erfolgt in einer der nächsten Ausgaben des Wochenblattes.
Verkehrsbeeinträchtigungen in der Wirzenborner Straße und Sperrung des Fußweges Unksberg
Für den Bau eines Regenüberlaufbeckens ist es notwendig die Wirzenborner Straße vom Einmündungsbereich Alleestraße bis zur Einmündung Pappelallee für den Fahrzeugverkehr zu sperren. Die Sperrung beginnt am 28.07.03 und endet voraussichtlich 02.08.03. Verbunden mit dem Bau des Regenüberlaufbeckens ist auch die Sperrung des Fußweges Unksberg. Hier beginnt die Sperrung am 04.08.03 und endet voraussichtlich am 29.08.03.
Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis und um Beachtung der geänderten Verkehrsführung. Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Ordnungsamt

