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Nr. 30/2003

enblattVG Montabaur

.. t der j n Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Westd Tee beanstandet oder jedem die Verletzung der Verfahrens-

,1»-- ^pofmvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter 2 der i^hnuno des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, E t | n ch geltend gemacht hat.

ri eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann ^h' Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet-

'Send machen. wr, 22.07.2003

"chtemÄi

Dr. Possei- Dölken, Stadtbürgermeister

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und Fe­st darzijbi wie %i] n eintrei... Erlöse^;-]

.nt- und Finanzausschuss iltadt Montabaur tagte am 17.07.2003

-flL Her Inaenieurleistungen zum Umbau/zur Sanierung ' idthalle Haus Mons Tabor

rinuDt und Finanzausschuss beschloss die Vergabe der Ingenieur­innen für die im Zusammenhang mit dem Umbau bzw. der Sanierung dthalle Haus Mons Tabor anstehenden Maßnahmen im Bereich :hnik an ein ortsansässiges Ingenieurbüro.

der Architektenleistungen für die Sanierung jrmesIm Gebück

das'Gebälk des Dachstuhls am StadtturmIm Gebück durch Feuch- ffind Alter nicht mehr tragfähig ist und ebenso das Mauerwerksge- und die Dacheindeckung altersbedingt dringend saniert werden müs­stimmte der Haupt- und Finanzausschuss der Vergabe der Archi- sistungen für die notwendige Sanierung des Dachbereiches des rmes an ein für Denkmalschutz spezialisiertes Architektenbüro zu. _ rung der Lampen auf dem Konrad-Adenauer-Platz JVrste Bauabschnitt zur Erneuerung der Lampen auf dem Konrad- inauer-Platz ist abgeschlossen. Als zweiter Bauabschnitt ist vorgese- die Erneuerung der Beleuchtung an der Busspur vor der Kreisspar- sjsowie im hinteren Bereich des Konrad-Adenauer-Platzes. Der it-Tind Finanzausschuss stimmte der Ausführung der Maßnahme für Bauabschnitt zu. Die Kosten betragen 20.800,00 EURO.

Stellung der Straßenbeleuchtung in den Neubaugebieten Verlängerte Südstraße im Stadtteil Eigendorf sowie ]Fanggartenhohl im Stadtteil Eschelbach -Jn gerte Südstraße

Ff.''ßmck auf den Baufortschritt sowie dem morgendlichen Schulweg der '/^ Kinder aus Eigendorf beschloss der Haupt- und Finanzausschuss die 'Äßenbeleuchtungsanlage fertig stellen zu lassen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 28.000 EURO.

/ljBffggartenhohl

J Derfaupt- und Finanzausschuss stimmte auch im NeubaugebietFang- ' garterihohl der Fertigstellung der Straßenbeleuchtung zu. Die Kosten 'Hierfür betragen 9.000 EURO.

Vor jbsführung der Arbeiten werden sich noch die Ortsbeiräte von Elgen- ^dorfjind Eschelbach mit diesen Maßnahmen beschäftigen.

idtrat tagte am 17.07.2003

juungspläne

ufstellung des BebauungsplanesHimmelfeld eine Zulassung von Pultdächern -

r~,5- Der^tadtrat beschloss in seiner Sitzung vom 30.01.2003 für den Gel­ibereich des bisherigen BebauungsplanesHimmelfeld die Aufstel- ' lungleines neuen Planwerkes und damit zugleich die Aufhebung des / ursprünglichen Bebauungsplanes aus dem Jahr 1975 sowie aller ansch­ließend ergangenen Änderungen bis einschließlich der letzten Anpassung , , ausfiem Jahre 1998.

7 Npeuaufstellung dient der Beseitigung von in einem Streitverfahren fest- , Formmängeln und soll den annähernd 30 Jahre alten Plan anpas-

/ senan neuere baurechtliche Entwicklungen. Da in diesem Plangebiet noch ca.40bebaubare Grundstücke vorhanden sind, ist aus städtebaulichen wie i ausfauplanungsrechtlichen Gesichtspunkten Regelungsbedarf gegeben. In&iner jüngsten Sitzung am 17.7.03 befasste sich der Stadtrat zunächst jnit den Anregungen und Bedenken, die im Rahmen der öffentlichen Aus- , legung eingegangen waren. Dabei konnten viele Bedenken und Anre- Migen Berücksichtigung finden, einige wurden zurückgewiesen. «Sonderten Raum nahm noch die Diskussion über die Zulassung von HJJlächem im Plangebiet ein.

Dabei argumentierte der Fraktionsvorsitzende der CDU, Dr. Hermann jj* , -f°. b y- d ass Pultdächer in dieses gewachsene Gebiet nicht hineinpas- lll i ( uy jnd jeweiligen Zeitgeist - mit Hinweis auf die Form des Flach- ut Wies - nicht nachgegeben werden müsse.

'onsvorsitzende Heike Hatzmann (DSM) erklärte hingegen, dass * '* er ^' ne Modeerscheinung seien, sondern nachgewiesen ein iPoptimiBrtes Bauen ermögliche. Dieser Meinung schloss sich auch _ ^ . |i rakt| onsvorsitzende der SPD, Christa Stendebach, an.

vorfn Chl i SS daran beschloss der Stadtrat mit einer Stimmenmehrheit bvon® - J2u 11 Stimmen keine Pultdächer im Bebauungsplan zuzulassen. Satz1k : 2 Worh n6Uten Offenlage des Bebauungsplanentwurfs für die Dauer von des/fe^-wwn wurde ebenfalls zugestimmt. Anregungen können jedoch ten Teilo emeuten Offenlage lediglich zu den geänderten bzw. ergänz- iO)^ auf >jj dess Bebauungsplanentwurfs vorgebracht werden. Hierzu wird

r^j-Ä*tT° nderte ö ^ ent l' c be Bekanntmachung verwiesen, je gek^ z* Sr , h e un 9 des BebauungsplanesEichendorffstraße -

hatsicMna 61 ^ ^ icllen dorffstraße und dem parallel verlaufenden Aubach J stiaen hai.r u et2ten -Jahren eine Bebauung mit Gartenhäusern und son- 9- K miote Vnrhk en An ! a 9 en entwickelt. T eilweise handelt es sich um geneh- 1 gal ohne h- e ? 9 r ößtenteils wurden die Gebäude zumindest formell ille- aie erforderliche Baugenehmigung errichtet.

Der Stadtrat stimmte deshalb dem Entwurf zur Aufstellung des Bebau­ungsplanesEichendorffstraße mit der ZweckbestimmungSondergebiet für Gartenhäuser(§ 11 BauNVO) zu.

Als wesentlicher Bestandteil der Textfestsetzungen für diesen Bebau­ungsplanentwurf wurde festgelegt, dass ausschließlich Gartenhäuser - ohne Keller - zulässig sind. Außerdem wurde eine maximale zulässige Grundfläche für ein Gartenhaus auf 25 qm inklusive Vordach oder einer bebauten Terrasse pro Grundstück festgelegt und die Grundfläche für eine nicht überdachte Terrasse auf maximal 25 qm begrenzt.

Die vorgezogene Bürgerbeteiligung wird in der Form durchgeführt, dass der Bebauungsplan für die Dauer eines Monats beim Bauamt der Ver­bandsgemeinde Montabaur eingesehen werden kann.

Die Verwaltung wurde beauftragt, das Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 I BauGB einzuleiten.

- Aufstellung des BebauungsplanesWesterwaldkaserne

Im Rahmen der Neustrukturierung der Bundeswehr und der damit ver­bundenen Schließung verschiedener Standorte in der Bundesrepublik Deutschland sollen auch die militärischen Liegenschaften in Montabaur spätestens im Jahre 2004 vollständig aufgegeben werden.

Die Stadt Montabaur als Trägerin der Planungshoheit hat dementspre­chend frühzeitig die Weichen für eine städtebaulich sinnvolle Nutzung zu stellen. Es soll ein Planaufstellungsverfahren eingeleitet werden. Das Plan­gebiet befindet sich am südwestlichen Siedlungsrand von Montabaur. Es wird - grob dargestellt - begrenzt durch die B 49 im Süden, die Koblenzer Straße bzw. die K 168 im Norden und Westen sowie die Gemarkungstei­le Hinter dem Heiligkreuz, An dem Sauerbörnchen und in der vorderen Wetterbach im Osten. Im Nordwesten, Norden und Nordosten schließt sich an das Kasernengelände Wohnbebauung an.

Der Stadtrat beschloss einstimmig die Aufstellung des Bebauungsplanes Westerwaldkaserne für den vorgenannten abgegrenzten Bereich. Außerdem stimmte der Stadtrat dem Entwurf des Bebauungsplanes Westerwaldkaserne einschließlich Begründung sowie den bisherigen textlichen Festsetzungen zu.

Hierbei handelt es sich lediglich um vorläufige Festsetzungen, ausgehend vom derzeitigen Zustand des Geländes. Dazu gehört die Ausweisung als Mischgebiet, der Erhalt der Grünflächen sowie der Ausschluss von zen­trenrelevantem Einzelhandel.

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken bekräftigte vor der Beschlussfassung ausdrücklich, dass mit dem Aufstellungsbeschluss einplanungsrechtli­ches Signal gesetzt werden solle, um seitens der Stadt zu signalisieren, dass sie bereit ist, die Planungshoheit über dasNoch-Militärgelände zu übernehmen. Es sei damit zu rechnen, dass im weiteren Verfahren Anpas­sungen an die tatsächlichen Entwicklungen notwendig werden.

- IV. Änderung des BebauungsplanesChristches Weiher

Die IV. Änderung des Bebauungsplanes beinhaltet Veränderungen bezüg­lich der Bauweise, der überbaubaren Flächen, der Flächen für Gara­gen/Carports und der Einfriedungen sowie der Freistellung der Firstrich­tung. Im Rahmen der erneuten Offenlage wurden weder von den Bürge­rinnen und Bürgern, noch von den Fachbehörden Anregungen vorgetra­gen, so dass das Verfahren zur IV. Änderung des BebauungsplanesChri­stches Weiher mit dem Satzungsbeschluss beendet werden konnte. Dementsprechend stimmte der Stadtrat einstimmig dem Zustimmungs­und Satzungsbeschluss zur IV. Änderung des BebauungsplanesChrist­ches Weiher zu. Als letzte Verfahrensstufe folgt nun in einer der näch­sten Ausgaben des Wochenblattes der Verbandsgemeinde Montabaur die öffentliche Bekanntmachung.

- II. Änderung des Bebauungsplanes Westlich der Tonnerrestraße -

Das BebauungsplangebietWestlich der Tonnerrestraße gehört zum Bereich der EntwicklungsmaßnahmeICE-Bahnhof Montabaur. Dadurch ergaben sich besondere rechtliche Rahmenbedingungen für die Gestal­tung der textlichen und zeichnerischen Festsetzungen, insbesondere hin­sichtlich der Bauweise, der überbaubaren Flächen sowie der Anordnung der Stellplätze. Die Änderungen betreffen u.a. die generelle Zulassung von Doppel- und Einzelhäusern, eine Neufestlegung der überbaubaren Flächen sowie Modifikationen für Stellplätze, Garagen und Einfriedungen. Nach erneuter Offenlage wurden weder von Seiten der Fachbehörden, noch der Bürgerinnen und Bürger Anregungen vorgetragen.

Einstimmig beschloss der Stadtrat den Zustimmungsbeschluss und Sat­zungsbeschluss zur II. Änderung des BebauungsplanesWestlich der Tonnerrestraße. Die öffentliche Bekanntgabe erfolgt in einer der näch­sten Ausgaben des Wochenblattes.

Verkehrsbeeinträchtigungen in der Wirzenborner Straße und Sperrung des Fußweges Unksberg

Für den Bau eines Regenüberlaufbeckens ist es notwendig die Wir­zenborner Straße vom Einmündungsbereich Alleestraße bis zur Einmündung Pappelallee für den Fahrzeugverkehr zu sperren. Die Sperrung beginnt am 28.07.03 und endet voraussichtlich 02.08.03. Verbunden mit dem Bau des Regenüberlaufbeckens ist auch die Sperrung des Fußweges Unksberg. Hier beginnt die Sperrung am 04.08.03 und endet voraussichtlich am 29.08.03.

Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis und um Beach­tung der geänderten Verkehrsführung. Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Ordnungsamt