Nr. 30/2003
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e nbiattVG Montabaur
r • F ac^: 8. 56410H
für die Abgabe des Angebotes ist Donnerstag, 21. ; u 'st 2003,10.00 Uhr.
die mit einem entsprechenden Submissionsaufkleber ver- cp’in müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Ver- —«Lpmeindeverwaltung Montabaur - Fachbereich Technik Zim- ®214 Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, einzureichen. Submission findet an o. g. Termin im Zimmer 218 statt. hlags-Bindefrist: 30 Kalendertage
jerheitsleistungen:
fraasverfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Auftrags- me Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Abrech-
igssumme. hweise:
iewerber haben den Nachweis ihrer Eignung gemäß VOB/A s Alu erbringen Referenzen über Projekte ähnlicher Art und S "-ße innerhalb der letzten 3 Jahre sind vorzulegen.
ragserteilung:
^“Zuschlag wird nach § 35 VOB/A auf das Angebot erteilt, das anter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen ' iichtspunkte als das Annehmbarste erscheint, jabeprüfstelle:
isverwaltung des Westerwaldkreises, Peter-Altmeier-Platz 1, ®10 Montabaur, Tel. 02602/124 - 0.
'Mfatabaur, 17.07.03 E. Schaaf, Bürgermeister
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öffentliche Ausschreibung
"Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Fachbereich Jchnik - schreibt für die Ortsgemeinde Niederelbert die Erwei- Irung des Friedhofes öffentlich aus. bistungsumfang: indschaftsbauarbeiten 750 cbm Erdarbeiten
250 m Drainage und Entwässerungskanal
300 qm Betonpflaster liefern und verlegen
J.300 qm Pflanz- und Rasenflächen hersteilen
[usführungszeitraum: November 2003 - Juni 2004 Planung u. Bauleitung:
Ingenieurbüro für Siedlungs-, Landschafts-, Verkehrs- und ewässerplanung, Alexander Brüll & Karl J. Löwenguth, Eschelacher Straße 33, 56410 Montabaur, Telefon: 02602 / 9 32 00, : 02602 / 93 20 20
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Wrbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Fachbereich Technik JlHerr Deurer, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur .firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bis zum 01.08.2003 bei 'er Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Fachbereich echnik -, Zimmer 214, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Monta- Jaur anzufordern.
)ie Schutzgebühr in Höhe von 30,00 EUR ist unter Angabe des ^Verwendungszweckes auf das Konto der Verbandsgemeinde Tontabaur, Konto-Nr. 500 017 (BLZ 570 510 01) bei der Kreis- Barkasse Montabaur oder mit Scheck zu zahlen.
Segen zusätzliche Zahlung eines Betrages von 5,00 EUR wird zu Ben Ausschreibungsunterlagen eine Diskette 3,5” (1,44 MB/HD) mit [JerGEAB-Kennung der Datenaustauschphase DA 83 übersandt.
:in Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung jeizulegen.
lOOOUh ^' e ^9 ade des Angebotes ist Montag, 25. August 2003,
ngebote, die mit einem entsprechenden Submissionsaufkleber srsehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Ver- ndsgemeindeverwaltung Montabaur - Fachbereich Technik -, Zim- f 214, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, einzureichen. Die Submission findet an o. g. Termin im Zimmer 218 statt. puschlags-Bindefrist: 30 Kalendertage
;i Ch r e «! 1eitsleistun 9 er >: Vertragsverfüllungsbürgschaft in Höhe
'on 5% der Auftragssumme
sewährleistungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Abrechnungs- lumme
Nachweise:
Die Bewerber haben den Nachweis ihrer Eignung gemäß VOB/A AmR U - r ’ n 9 en ' Referenzen über Projekte ähnlicher Art und je innerhalb der letzten 3 Jahre sind vorzulegen. Auftragserteilung:
um r i U D SChla ? wirdnach § 35 VOB/A auf das Angebot erteilt, das ifipe^K* erUl ,'chtigung aller technischen und wirtschaftlichen I htspunkte als das Annehmbarste erscheint, abeprüfstelle:
S^ al . tun g des Westerwaldkreises, Peter-Altmeier-Platz 1, 7 10 Ontabaur, Tel. 02602/124 - 0.
°ntabaur, 17.07.03 E. Schaaf, Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung gemäß §§ 6 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 5 Zweckverbandsgesetz (ZwVG)
Der Abwasserzweckverband Bad Ems hat in seiner Verbandsversammlung am 09.04.2003 eine Änderung der Verbandsordnung beschlossen. Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 5 Abs. 1 Nr. 3 Zweckverbandsgesetz (ZwVG) wurde die geänderte Verbandsordnung durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) als zuständige Errichtungsbehörde mit Bescheid vom 20.06.2003 - Az.: 21 a/103-21 Ko. - festgestellt. Die Verbandsordnung ändert sich wie folgt:
§ 4 (Stammkapital) der Verbandsordnung wird ersatzlos gestrichen. Die bisherigen §§5-11 werden jetzt die §§4-10. Die Anlagen 1 - 3 komplettieren die neu gefasste Verbandsordnung.
Verbandsordnung des Abwasserzweckverbandes Bad Ems § 1 - Aufgaben des Verbandes
(1) Der Verband hat die Aufgabe
1. die Entwässerungsanlagen zu planen, zu errichten, zu übernehmen, zu betreiben und zu unterhalten,
2. von den Grundstücken im Entsorgungsgebiet ab dem Hauptsammler der jeweiligen Ortsgemeinde Abwasser abzunehmen und
3. für die unschädliche Ableitung und Beseitigung des Abwassers Sorge zu tragen.
(2) Der Verband kann ferner
1. die Betriebsführung von Unternehmen der Grundstücksentwässerung und ähnlichen der Volksgesundheit dienenden Einrichtungen übernehmen und
2. sich an Entwässerungsanlagen Dritter beteiligen.
(3) Der Verband hat die Anlagen nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu unterhalten, zu ergänzen und auszubauen.
(4) Der Verband begründet kein Entsorgungsverhältnis mit den einzelnen Änschlussberechtigten bzw. Anschlussverpflichteten und ist nicht berechtigt, den Anschluss- und Benutzungszwang festzulegen.
§ 2 - Mitglieder und Entsorgungsgebiet
(1) Mitglieder des Verbandes sind die Verbandsgemeinden Bad Ems und Montabaur.
(2) Das Entsorgungsgebiet umfasst die Gebiete der Ortsgemeinden Bad Ems, Arzbach, Dausenau, Fachbach, Frücht - ohne die Straßen “Im Vorderen Diebig” und “Früchter Straße”, Kemmenau, Miellen - ohne die Straßen “Am Weißen Berg” und “Werksgelände” - und Nievern im Bereich der Verbandsgemeinde Bad Ems und die Gebiete der Ortsgemeinden Eitelborn, Kadenbach, Neuhäusel und Simmern - nur Gewerbegebiet “Kreuzwiese” - im Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur.
(3) Die Einbeziehung weiterer Gebietsteile von Verbandsmitgliedern in das Entsorgungsgebiet oder dessen sonstige Veränderung erfolgt durch Beschluss der Verbandsversammlung.
Die Aufnahme neuer Mitglieder bedarf außerdem der Zustimmung der Mehrheit der Verbandsmitglieder.
§ 3 - Name und Sitz
(1) Der Verband führt den Namen »Abwasserzweckverband Bad Ems«.
(2) Der Verband hat seinen Sitz in Bad Ems.
§ 4 - Organe des Verbandes
(1) Organe des Verbandes sind die Verbandsversammlung und der Verbandsvorsteher.
(2) Die Verbandsversammlung besteht aus 17 Mitgliedern und Stellvertretern. Die Verbandsgemeinde Bad Ems stellt als Vertreter den Bürgermeister o. V. i. A. sowie 11 weitere Vertreter, wovon acht Mitglied des Verbandsgemeinderates sein sollen.
Die Verbandsgemeinde Montabaur stellt als Vertreter den Bürgermeister o. V. i. A. sowie vier weitere Vertreter, wovon zwei Mitglied des Verbandsgemeinderates sein sollen.
Die Stimmen eines Verbandsmitgliedes können nur einheitlich abgegeben werden.
(3) Der Verband hat einen stellvertretenden Verbandsvorsteher.
(4) Den Vorsitz in der Verbandsversammlung führt mit Stimmrecht der Verbandsvorsteher, bei seiner Verhinderung der stellvertretende Verbandsvorsteher.
(5) Die Verbandsversammlung wird vom Vorsitzenden nach Bedarf schriftlich unter Beifügung der Tagesordnung einberufen.
Zwischen Einladung und Sitzung müssen mindestens sieben volle Kalendertage liegen.
§ 5 - Verwaltung des Verbandes
(1) Die Verwaltung/Betriebsführung des Verbandes wird von der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems (Verbandsgemeindewerke) gegen Erstattung der Kosten geführt.
Soweit eine unmittelbare Zuordnung der Kosten nicht oder nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand möglich ist, werden die Verwaltungs- /Betriebsführungskosten in Vereinbarungen zwischen dem Verband und der Verbandsgemeinde geregelt.
(2) Der von der Betriebsführerin aufgestellte Wirtschaftsplan ist rechtzeitig vor Beginn des Wirtschaftsjahres über den Verbandsvorsteher der Verbandsversammlung zur Feststellung vorzulegen.
(3) Für den Verband wird eine Sonderkasse eingerichtet, die mit der Verbandsgemeindekasse Bad Ems verbunden ist.
§ 6 - Form der öffentlichen Bekanntmachungen Die öffentlichen Bekanntmachungen und sonstigen amtlichen Mitteilungen werden nach den Hauptsatzungen der Verbandsmitglieder veröffentlicht.

