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Wochenblatt VG Montabaur

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§ 1 - Änderung § 5Werkausschuss

1. ) Abs. 2 wird ersatzlos gestrichen. lir , d o

2. ) Abs. 3 und 4 wird um jeweils einen Absatz vorverlegt auf Absatz z *

§ 2 - Änderung § 6Beigeordneter mit Geschäftsbereich

§ 6 erhält folgende Fassung:

§ 6 - Bürgermeister . Ci. n

(1) Der Bürgermeister ist Dienstvorgesetzter der B e die ^ ste . t .^ r ^' 9 n betriebes sowie Dienstvorgesetzter und Vorgesetzter der

(2) Der Bürgermeister kann der Werkleitung Einzelanweisungenertei .

wenn sie zur Sicherstellung der Gesetzmäßigkeit, wichtiger' 9

Verbandsgemeinde, der Einheit der Verwaltung oder zur W 9 Grundsätze eines geordneten Geschäftsganges notwendig sind.

Artikel 2

In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt am 1. Juli 2003 in Kraft.

56410 Montabaur, 7. Juli 2003 Schaaf. Bürgermeister

Hinweis

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemU) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2000 (GVBI. S. 504) wird auf Folgen­des hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

.. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

l. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß bean­standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvor­schriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung. Konrad- Adenauer-Platz. Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sach­verhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann luch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung jeltend machen.

Montabaur, 8. Juli 2003 (S.) Edmund Schaaf

/erbandsgemeindeverwaltung Montabaur Bürgermeister

Die Verwaltung informiert

Öffnungszeiten der Verwaltung

[[Postanschrift: Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur [oder Postfach 1262, 56402 Montabaur

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[8:00 - 12:30 Uhr und 14:00 -16:00 Uhr

Dienstag

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Freitag

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Öffnungszeiten für öffentlich ausliegende Bebauungspläne (Zimmer 220 und Zimmer 221)

Montag

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Dienstag

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Mittwoch

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Donnerstag

|8:00 -12:30 Uhr und 14:00 -18:00 Uhr

r reitag

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Zimmer 220, Telefonnummer

|02602 /126 -1 92

Zimmer 221, Telefonnummer

[02602 /126 -1 91

E-Mail-Adresse: lnfo@Montabaur.de Internetadresse: http://www.vg-montabaur.de

Verkehrsregelung amGelbachtag

(13. Juli 2003,9.00 -18.00 Uhr)

Der Gelbachtag mit der damit verbundenen VollsperrungdJ desstraße 313 / 325 bringt für die Bewohner die zwiscü gewohnten Änderungen der Verkehrssituation mit sich,*, lichkeiten zur An- und Abfahrt sind durch die Veranstalt^

geschränkt.

Mit freundlicher Genehmigung durch die Forstbehörde und« Forstreviere können die Anwohner für unabweisbar not» 1 ge Fahrten von und zum Wohnort vorhandene Wegebent Wegen des Ausbauzustandes und der geringen FahrbahnJ sind die v.g. Wege nicht als Umleitungsstrecken anzusehen? dem als Notzuwegung für unabweisbare Fahrten (z.B. vonJ zur Arbeitsstätte. Urlaubsfahrten usw.); bei der Benutzung» besondere Vorsicht an den Tag gelegt werden, auf Fahrt)* ebenheiten. Begegnungsverkehr, Fußgänger und nichtzutetal Wild ist besonders zu achten. Angepasste (niedrige!) F* schwindigkeit ist einzuhalten.

Nähere Einzelheiten werden unter den Rubriken der jewej Stadtteile und Ortsteile erläutert.

Verbandsgemeindeverwaltung - Ordnungsamt -

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Stellenausschreibung

Die Ortsgemeinde Girod sucht für ihren munalen Kindergarten (2 Gruppen) nächstmöglichen Zeitpunkt 1 Erzieher/in

(13,75 Std./Woche - zunächst befristet/Option zur Festanstellund Wir suchen engagierte, motivierte Kräfte, die in der Lage nach pädagogischen Konzepten in einer Gruppe mitzuarbei Kooperationsbereitschaft, Teamfähigkeit und Einfühlungsvei gen werden vorausgesetzt.

Die Vergütung erfolgt nach dem Bundesangestelltentarifvertrag(B/ Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Siebittel zum 8. August 2003 an den

Kindergarten Girod -Kindergartenleitung- Schulstraße 56412 Girod

Für telefonische Auskünfte steht Ihnen Frau Ott unter der nummer 06485/4084 bis zum 18.07.2003 gerne zur Verfügi

VERLAG

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Die Verwaltung informiert

Projektwoche Partnerland Ruanda

Im Rahmen derProjektwoche Partnerland Ruanda" werden* Dualen Oberschule (DOS) vor dem Rathaus Altbau am 15.07i Zeit von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr einen Beitrag zumWasserfoi da leisten, indem sie, mit Unterstützung der Verbandsgem0indfl[ Verbandsgemeindewerke, eineWasserbar betreiben. Hier kar

IMPRESSUM:

Die Heimat- und Bürgerzeitung mit den öffentlichen Bete chungen sowie der Zweckverbände nach § 27 der GenA- nung für Rhld.-Pfalz (GemO) vom 31. Jan. 1994 -GVBI.Sj und den Bestimmungen der Hauptsatzungen in den je" tenden Fassungen, erscheint wöchentlich.

Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 561951 Grenzhausen, Postf. 1451 (PLZ 56203 Rheinstr. 41). Tel.: 0 2 6 24IS1] ax. 0 26 24 / 911-195. Internet-Adresse: www.wittich.de

ANTElGEfFeMail: anzeiaen®wltti ch-h Qahr -d fl

Redaktions-eMail: Wochenblatt®m öPlflh lllJf,< ^

Verantwortlich für den amtlichen Teil: Verbandsgemeindeverwaltunjji g rmeister.Verantwortlich für den nirhtamtiirhon Teil- Franz-Peter Em

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nor _ , V; amwi;nen ieu: verDanasgerm

I ler L V t rantwort,ich för den nichtamtlichen Teil: Franz-Pete ^n^nntt des Verlages. Verantwortlich für den Anzeigenteil: unter Anschnft des Verlages.

d6r Verbandsgemeinde wird die Heimat- und Bürgerzeitung M zugestellt, im Einzelversand durch den Verlag 0,60 Euro zzgl. Versand»

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deJTnÄ Artikel geben die Meinung des Verfasse**

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aesteme Anfl d6r Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom. yesieiue Anzeiaenrmtivo _,_ a _.m-Hei

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