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Nr. 26/2004
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IM, 02.07.2004: 18.00 Uhr Stellen des Kirmesbaumes- 20 nn i ih *■ Lröffnung mit Fassanstich und Unterhaltungsmusik Ä h !L Kir ' 101. alle Getränke 1 € Samstag, 03.07.2004-i ann iih 5 ° c Fre,b,er - Kt mitanseht. Gang zum Friedhof; 20.00 Uhr ,^ T Fest90ttes - Lobis 22.00 Uhr “Happy Hour” us,k und Tan * mit DJ;
Lnfag, 04.07.2004:10.30 Uhr Frühschoppen unter tonie-Liederkranz"; 15.00 Uhr Kaffee unS Kuch^nST 9 -? 68 MGV L pe “Halbe Lunge"; 20.00 Uhr Live TndsDieSo na ^ US I k Von der LderGroßbildleinwand(3,30x2,50) P Europarne,ste rschaff Ltag, 05.07.04: 9.00Uhr Ferstgottesdienst 11 nn i ihr c -w .
HMusik; 15.30 Uhr Verlosung; 17.00 Uhr Kirrnesüh^mLh ri ? SChoppen Icameval-Verein; anschl. Kirmesausklang SUb ® 9abe Sportverein
hallen Tagen ist der Eintritt frei! hlädtein der Vereinsring Eschelbach
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Ettersdorf
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
des Ergebnisses der Wahl zum Ortsbeirat des Ortsbezirkes Ettersdorf am 13.06.2004
| Der Wahlausschuss der Stadt Montabaur hat in seiner Sitzung am 15.06.2004 das 'Ergebnis der Wahl zum Ortsbeirat des Ortsbezirkes Ettersdorf wie folgt festgesteitt:
Zur Ortsbeiratswahl waren 148 Personen wahlberechtigt, davon haben 102 Personen gewählt. Die Wahlbeteiligung betrug 68.92 %.
Die Stimmabgabe von 99 Wählern war gültig, von 3 Wählern ungültig.
III.
Inden Ortsbeirat sind gewählt:
IV.
Ersatzleute für den Ortsbeirat sind:
56410 Montabaur, 25.06.2004
(S.)
^Possel-Dölken, Paul. Stadtbürgermeister als Wahlleiter für die Wahl des Ortsbeirates
^entliehe Bekanntmachung des E g kr Wahl zum Ortsvorsteher tes Ortsbezirkes Ettersdorf
13.06.2004 hat in seiner Sitzung am
^ Wahlausschuss der Stadt ^’ stehe , des Ottsbezakes
««004 das Ergebnis der Wahl zum Ortsvors %sdorf wie folgt festgestellt:
(92,00 %) ( 8 , 00 %)
Zur Wahl des Ortsvorstehers waren 148 Personen wahlberechtigt. Davon haben 102 Personen gewählt. Die Wahlbeteiligung betrug 68,92 %.
II.
Die Stimmabgabe von 100 Wählern war gültig. Die Stimmabgabe von 2 Wählern war ungültig.
III.
Von den 100 gültigen Stimmen entfielen auf den Bewerber Ortseifen, Karl 92 Ja-Stimmen
8 Nein-Stimmen
Der Wahlausschuss stellte fest, dass für den Bewerber
Ortseifen, Karl
mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen auf “Ja” lauteten und er somit gewählt ist.
56410 Montabaur, 25.06.2004 (S.) Dr. Possel-Dölken, Paul
Stadtbürgermeister als Wahlleiter für die Wahl des Ortsvorstehers
Ortsübliche Bekanntmachung
über die öffentliche Bekanntgabe
der Aktualisierung des Liegenschaftskatasters
ln der Gemarkung Ettersdorf wurde das Liegenschaftskataster von Amts wegen durch die Fortführungsnachweise SX 01898/2004 aktualisiert.
Den Grundstückseigentümern entstehen hierfür keine Kosten.
Anlass:
Die Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz erstellt z.Z. die amtlichen Liegenschaftskarten in digitaler Form, um deren computergerechte Verwaltung, Fortführung und Bereitstellung zu ermöglichen. Dabei verursachen übergroße, überlange und räumlich getrennte Flurstücke Probleme. Dies sind z.B. große Waldflurstücke, lange Verkehrswegeflächen sowie Flurstücke,..die durch Wege oder Gewässer durchschnitten werden und dann mit Überhaken in der Liegenschaftskarte dargestellt sind. Für diese Flurstücke wurde eine Flurstückszerlegung nach der Karte - d.h. ohne örtliche Vermessung - vorgenommen, um eine zweckmäßige Unterteilung zu erreichen.
Gemäß § 10 Abs. 4 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBI. S. 572, BS 219- 1) werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke die Änderungen der Daten im Liegenschaftskataster öffentlich bekannt gegeben. Der verfügende Teil des Fortführungsnachweises hat folgenden Wortlaut:
„Das Liegenschaftskataster ist aufgrund dieses Fortführungsnachweises zu aktualisieren.“
Die Fortführungsnachweise sind in der Zeit vom 01.07. bis 31.07.2004 beim Vermessungs- und Katasteramt Westerburg / Außenstelle Montabaur ausgelegt und kann während der Dienststunden
Montag - Donnerstag.von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag.von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr
eingesehen werden.
Die Aktualisierung des Liegenschaftskatasters gilt nach § 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes vom 23. Dezember 1976 (GVBI. S. 308, BS 2010-3) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes nach Ablauf von zwei Wochen nach dieser ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben. Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Vermessungs- und Katasteramt Westerburg schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Ihr Vermessungs- u. Katasteramt i.A. Rolf Volland
Westerburg Fachbereichsleiter 1 / Obervermessungsrat
Horressen
Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl zum Ortsvorsteher des Ortsbezirkes Horressen
am 13.06.2004
Der Wahlausschuss der Stadt Montabaur hat in seiner Sitzung am 15.06.2004 das Ergebnis der Wahl zum Ortsvorsteher des Ortsbezirkes Horressen wie folgt festgestellt:
I.
Zur Wahl des Ortsvorstehers waren 1.412 Personen wahlberechtigt. Davon haben 686 Personen gewählt. Die Wahlbeteiligung betrug 48,58 %.
II.
Die Stimmabgabe von 659 Wählern war gültig. Die Stimmabgabe von 27 Wählern war ungültig.
III.
Von den 659 gültigen Stimmen entfielen auf den Bewerber Nebgen, Werner 521 Ja-Stimmen
138 Nein-Stimmen
Der Wahlausschuss stellte fest, dass für den Bewerber
Nebgen, Werner
mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen auf “Ja” lauteten und er somit gewählt ist.
56410 Montabaur, 25.06.2004 (S.) Dr. Possel-Dölken, Paul
Stadtbürgermeister als Wahlleiter für die Wahl des Ortsvorstehers
(79,06 %) (20,94 %)

