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Wochenblatt VG Montabaur

Anlass:

Die Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz erstellt z.Z. die amtlichen Liegenschaftskarten in digitaler Form, um deren computer­gerechte Verwaltung, Fortführung und Bereitstellung zu ermöglichen. Dabei verursachen übergroße, überlange und räumlich getrennte Flur­stücke Probleme. Dies sind z.B. große Waldflurstücke, lange Verkehrs­wegeflächen sowie Flurstücke, die durch Wege oder Gewässer durch­schnitten werden und dann mit Überhaken in der Liegenschaftskarte dar­gestellt sind. t

Für diese Flurstücke wurde eine Flurstückszerlegung nach der Karte - d.h. ohne örtliche Vermessung - vorgenommen, um eine zweckmäßige Unter­teilung zu erreichen.

Gemäß § 10 Abs. 4 des Landesgesetzes über das amtliche Vermes­sungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBI. S. 572, BS 219- 1) werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke die Änderungen der Daten im Liegenschaftskataster öffent­lich bekannt gegeben. Der verfügende Teil des Fortführungsnachweises hat folgenden Wortlaut:

Das Liegenschaftskataster ist aufgrund dieses Fortführungsnachweises zu aktualisieren.

Die Fortführungsnachweise sind in der Zeit vom 01.07. bis 31.07.2004 beim Vermessungs- und Katasteramt Westerburg / Außenstelle Monta­baur ausgelegt und kann während der Dienststunden

Montag - Donnerstag.von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitag.von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr

eingesehen werden.

Die Aktualisierung des Liegenschaftskatasters gilt nach § 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes vom 23. Dezember 1976 (GVBL. S. 308, BS 2010-3) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes nach Ablauf von zwei Wochen nach dieser ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekannt­gabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Vermes­sungs- und Katasteramt Westerburg schriftlich oder zur Niederschrift ein­zulegen.

Ihr Vermessungs- u. Katasteramt i.A. Rolf Volland

Westerburg Fachbereichsleiter 1 / Obervermessungsrat

Eigendorf

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

des Ergebnisses der Wahl zum Ortsbeirat des Ortsbezirkes Eigendorf am 13.06.2004

Der Wahlausschuss der Stadt Montabaur hat in seiner Sitzung am 15.06.2004 das Ergebnis der Wahl zum Ortsbeirat des Ortsbezirkes Eigendorf wie folgt festgestellt:

I.

Zur Ortsbeiratswahl waren 953 Personen wahlberechtigt, davon haben 486 Perso­nen gewählt. Die Wahlbeteiligung betrug 51,00 %.

II.

Die Stimmabgabe von 457 Wählern war gültig, von 29 Wählern ungültig.

III.

In den Ortsbeirat sind gewählt:

lfd. Nr.

Stimmenzahl

Name

Vorname

Straße

1.

360

Wolf

Hermann

Waqnerstraße 5

2.

270

Lorenz

Reinhard

Baumbacher Straße 70

3.

241

Diel

Arnold

Pfarrer-Fein-Straße 1 1

4.

222

Decker

Bernd

Bomwiesenstraße 3

5.

210

Kuch

Paul

Köppelstraße 41

6.

181

Winkenbach

Bernd

Weststraße 27

7.

132

Piroth

Ewald

Südstraße 12

IV.

Ersatzleute für den Ortsbeirat sind:

lfd. Nr.

Stimmerlzahl

Name

Vorname

Straße

1.

115

Schönberaer

Thomas

Margarete-Schreiner-Straße 1

2.

9

Badenheim

Reiner

Weststraße 20

3.

8

Wolf

Heiko

Bornwiesenstraße 15

4.

4

Paulus

Susanne

Dembacher Straße 32

5.

4

Badenheim

Peter

Dembacher Straße 1 a

6.

3

Wolf

Ursula

Schubertstraße 5

7.

3

Müller

Paul

Dembacher Straße 24

56410 Montabaur, 25.06.2004

(S.)

Dr. Possel-Dölken, Paul, Stadtbürgermeister als Wahlleiter für die Wahl des Ortsbeirates

Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisse« der Wahl zum Ortsvorsteher Ho« Ortsbezirkes Elaendorf

am 13.06.2004

Der Wahlausschuss der Stadt Montabaur hat in seiner 15.06.2004 das Ergebnis der Wahl zum Ortsvorsteher des Eigendorf wie folgt festgestellt:

ni tZ u n 9 arT1 Ortsbezirkes

Zur Wahl des Ortsvorstehers waren 953 Personen wahlberechtiat n haben 506 Personen gewählt. Die Wahlbeteiligung betrug 53 io «/ 00

II. °

Die Stimmabgabe von 501 Wählern war gültig. Die Stimmabaabfi unn B Wählern war ungültig. on 5

III.

Von den 501 gültigen Stimmen entfielen auf den Bewerber

Wolf, Hermann 455 Ja-Stimmen rqnoooM

46 Nein-Stimmen

Der Wahlausschuss stellte fest, dass für den Bewerber Wolf Herman mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen aufJa lanJ^ und er somit gewählt ist. Ie,en

56410 Montabaur, 25.06.2004 Dr. Possel-Dölken, Paul

(S.) Stadtbürgermeister

als Wahlleiter für die Wahl des Ortsvorstehers

Eschelbach

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

SSSSSBClSietSSSSSSSSSSSSSSESSSSS

des Ergebnisses der Wahl zum Ortsbeirat des Ortsbezirkes Eschelbach am 13.06.2004

Der Wahlausschuss der Stadt Montabaur hat in seiner Sitzung am 15.06.2004 das Ergebnis der Wahl zum Ortsbeirat des Ortsbezirkes Eschelbach wie folgt festge­stellt:

1.

Zur Ortsbeiratswahl waren 490 Personen wahlberechtigt, davon haben 230 Perso­nen gewählt. Die Wahlbeteiligung betrug 46,94 %.

II.

Die Stimmabgabe von 215 Wählern war gültig, von 15 Wählern ungültig.

III.

In den Ortsbeirat sind gewählt:

lfd.-Nr.

Stimmenzahl

Name

Vorname

Straße

1.

179

Gerlach

Joachim

Im Baumberg 3

2.

140

Görg

Joachim

Krokusstraße 20

3.

129

Bast

Günter

Lilienstraße 6

4.

126

Weinbrenner

Rudolf

Waldbachstraße 7

5.

125

Friedrich

Gerhard

Tulpenstraße 3

IV.

Ersatzleute für den Ortsbeirat sind:

lfd.-Nr.

Stimmenzahl

Name

Vorname

Straße

1.

108

Frensch

Christof

Dahlienstraße 9

2.

85

Fluck

Herbert

Krokusstraße 2

3.

79

Pfeil

Heribert

Im Balmert 4

4.

4

Koch

Wolfgang

Waldbachstraße 12

5.

4

Hickmann

Dieter

Bergstraße 13 ]

56410 Montabaur, 25.06.2004

(S.)

Dr. Possel-Dölken, Paul, Stadtbürgermeister als Wahlleiter für die Wahl des Ortsbeirates

Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl zum Ortsvorsteher des Ortsbezirkes Eschelbach

am 13.06.2004

Der Wahlausschuss der Stadt Montabaur hat in seiner Sitzung am 15.06.2004 das Ergebnis der Wahl zum Ortsvorsteher des Ortsbezirkes Eschelbach wie folgt festgestellt:

Zur Wahl des Ortsvorstehers waren 490 Personen wahlberechtigt. Davon haben 231 Personen gewählt. Die Wahlbeteiligung betrug 47,14 /».

II.

Die Stimmabgabe von 226 Wählern war gültig. Die Stimmabgabe von 5 Wählern war ungültig.

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