Wochenblatt VG Montabaur
dergrund bleibt. Als besonderes Bonbon hat der TuS Ahrbach für die „after-party“ eine fetzige Liveband verpflichtet.
Interessenten melden sich bitte bis 23.06.2004 bei Rudolf Baue ( e fon 02602/80644, E-Mail: tus-ahrbach@web.de)
AUGST
Sprechstunde des Schiedsmanns
Termin nach telefonischer Vereinbarung Telefon: 02620/2273
Reinhard Labonte, Schiedsmann
Projektgruppe “Offener Jugendtreff Augst”
Der Jugendtreff Underground X ist ab sofort mit dem Anrufsammeltaxi (AST) der Verbandsgemeinde zu erreichen. Abfahrt Mo. - Fr. 19.30 Uhr Kadenbach, Haltestelle Alte Schule.
Rückfahrt Mo. - Fr. 22.30 Uhr Neuhäusel, Haltestelle Eitelborner Straße. Man muss sich 30 Min. vor Abfahrt telefonisch unter 02620 / 953388 anmelden und dann zur Bushaltestelle gehen. Auf der Rückfahrt wird man bis vor die Haustüre gefahren. Preis pro Person und Fahrt 0,90 €.
Gebrauch von Rasenmähern und Gartenmaschinen
Bitte beachten Sie in dieser Ausgabe den ausführlichen Hinweis unter der Rubrik: Die Verwaltung informiert Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - örtliche Ordnungsbehörde -
Sportgemeinschaft Neuhäusei
Nordic Walking
Laufen und Walken können Sie schon seit langem bei uns. Jeweils montags um 18.00 Uhr und samstags um 15.30 Uhr treffen wir uns am alten Sportplatz Neuhäusel. Ob Nordic Walking in unser vielfältiges Sportangebot aufgenommen wird, hängt von Ihnen ab. Wenn Sie Interesse haben, melden Sie sich bitte bei Michael Geiger, Tel. 02620/2275. Bei ihm erfahren Sie alles was Sie wissen wollen.
Eitelborn
MH
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
dienstags.von 09.00 bis 12.30 Uhr
(Vormittagssprechstunde)
dienstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr
donnerstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr
Telefon: 02620/8610, Fax: 02620/953774 E-Mail-Adresse: gemeinde @ eitelborn.de Internet: www.eitelborn.de
Bücherei-Info der Gemeindebücherei Eitelborn
(Altes Rathaus, Unterdorfstraße)
Öffnungszeiten der Gemeindebücherei Eitelborn (für alle Einwohner der Augst-Gemeinden):
montags.von 15.00 bis 17.00 Uhr
mittwochs.von 17.00 bis 19.00 Uhr
Jugendtreff “Underground X” in der Augst-Schule
Öffnungszeiten:
dienstags.von 17.00 Uhr bis 24.00 Uhr
donnerstags.von 17.00 Uhr bis 24.00 Uhr
Bericht über die Sitzung
des Ortsgemeinderates Eitelborn vom 29.03.2004
Aufstellung des Bebauungsplanes “Im Struthfeld II”
Der Ortsgemeinderat stimmte dem überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes “Im Struthfeld II” in der vorgelegten Form zu.
Der Ortsgemeinderat beschloss außerdem, den Bebauungsplanentwurf einschließlich Begründung sowie zeichnerischen und textlichen Festsetzungen erneut für die Dauer von zwei Wochen öffentlich auszulegen Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass Bedenken und Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können.
Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde außerdem beauftragt die Träqer öffentlicher Belange von der erneuten Offenlage zu unterrichten. Anregungen können jedoch während der erneuten Offenlage lediglich zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen des Bebauungsplanentwurfs vorgebracht werden Umlegungsverfahren “Struthfeld II” - Änderung des Einleitungsbeschlusses
Der Beschluss des Ortsgemeinderates Eitelborn vom 06.04.2003 über die Einleitung des Baulandumlegungsverfahrens “Im Struthfeld II”, ortsüblich
Nr.
Wontab!
bekannt gemacht im Mitteilungsblatt der Verbandsaempinn« am 21.11.2003, wurde wie folgt geändert: nae
Die Grundstücke Gemarkung Eitelborn,
Flur 1, Flurstücke 75/2, 34 und 35 und
Flur 2, Flurstücke 61/2, 62/2, 63 und 144/2 tlw. (die Teilflärho h- die Flurstücksnummer 144/3 erhalten wirdl. “ aie
25/2004
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die Flurstücksnummer 144/3 erhalten wird),
werden nachträglich in das Baulandumlegungsverfahren einho
Die Grundstücke Gemarkung Eitelborn, Z 0 9 en -
Flur 2, Flurstücke Nr. 17/4, 17/7 und 18/2 werden aus dem n»,, legungsverfahren entlassen. “auiand
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Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Eitelborn vom 06.05 2004
Haushaltsplan/Haushaltssatzung 2004 einstimmig verabschied t
In der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderates stand die Beratung Beschlussfassung über den Haushaltsplan und die Haushalts«? Un * 2004 an.Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstimm mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzuna vn legt. Nach Erläuterung zum Planinhalt erklärte der OrtsgemeinderatT’ ne Zustimmung zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzunq Die Hai!" haltssatzung 2004, die die summarische Zusammenfassung des Han« haltsplanes darstellt, enthält folgende Festsetzungen: us '
Verwaltungshaushalt
Einnahmen/Ausgaben.j e 1 351 qoo —e
Vermögenshaushalt
Einnahmen/Ausgaben. j e 302.000 — e
Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2004 wie folat
festgelegt: y
Grundsteuer A.270 v H
Grundsteuer B. v h
Gewerbesteuer. v ^
Die Hundesteuer beträgt
für den ersten Hund.49,—€
für den zweiten Hund.67^—€
für jeden weiteren Hund. 73 Lg
Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 2004 enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Informationen zur Kenntnis gegeben. Rückblick 2003
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Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2003 ist erstellt. Als Ergebnis bleibt festzustellen, dass sich die Haushaltswirtschaft etwas positiver darstellte, als dies noch bei der Aufstellung des Haushaltsplanes zu erwarten war. Nach den Festsetzungen der Haushaltssatzung sollte der in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichene Verwaltungshaushalt, mit einem Volumen von 1.494.000,— €, durch ein Zuführung vom Vermögenshaushalt, in Höhe von 173.000,— €, ausgeglichen werden. Im Laufe des Haushaltsjahres konnte die planmäßige Zuführung vom Vermögenshaushalt, durch eine wesentlich positivere Finanzwirtschaft des Verwaltungshaushaltes, um 81.468,16 € auf 91.531,84 € reduziert werden. Maßgeblich für diese Entwicklung waren umfangreiche Einsparungen in allen Teilen des Verwaltungshaushaltes und Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer, die letztlich dazu führten, dass erhebliche Einnahmeausfälle im UA 9000, beider Beteiligung am Einkommensteueraufkommen von 39.162,— € gegenüber dem Haushaltsansatz von 775.236,— €, kompensiert werden konnten und darüber hinaus der Verwaltungshaushalt weiter entlastet werden konnte. Der in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichene Vermögenshaushalt, mit einem Volumen von 462.000,— €, sollte anteilig mit Kreditmitteln in Höhe von 120.000,— € finanziert werden. Durch die Ausgabeeinsparungen im Vermögenshaushalt konnte auch der eingeplante Kreditbedarf um 99.500,— € auf 20.500,— € reduziert werden.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt verfügt die Ortsgemeinde Eitelborn über keinerlei Rücklagenmittel.
Am 31.12.2003 beträgt der Gesamtschuldenstand der Ortsgemeinde 1.608.371,29 €, dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 622,67 €, diese liegt um 289,67 € über den vergleichbaren Landesdurchschnitt
von 333,— €/Einwohner.
Im Gesamtschuldenstand der Ortsgemeinde Eitelborn ist ein bei der Ortsgemeinde Nentershausen aufgenommenes Darlehen zur Fin ®!l z '® ru [!S des Grunderwerbes für das Baugebiet „Struthfeld“ in Höhe von € enthalten. Dieses und weitere drei Darlehen, bei denen in den Ja r 2005 bis 2007 die Zinsbindung abläuft, sind in der mittelfristigen rina Planung, also in den Jahren 2005 bis 2008 vollständig zu tilgen.
Im Ergebnis führen diese Tilgungen dazu, dass die Ort s g e rr> e inde i born kontinuierlich weniger Haushaltsmittel für den Schuldendienst i waltungshaushalt erwirtschaften muss und somit nach dei ? dei ?®Le Von genden Erkenntnissen die Unterdeckung des Verwaltungshausna jetzt 163.000 — € auf rd. 11.000,— € im Jahre 2008 reduziert werden K ^ n Die Finanzlage der Ortsgemeinde ist als sehr angespanntzu bezeic > dies zeigt sich in der Tatsache, dass weder der Haushaltsplan z der Finanzplan für das Haushaltsjahr 2005 auszugleichen sein ^ Der Haushaltsplan 2004 wird im Verwaltungshaushalt mit ® ,d 0 J!L 4 j St ; n darf von 163.000,— € abschließen, der Vermögenshaushalt zuu Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen. Planung
Der Haushaltsplan 2005 wird nach dem derzeitigen Stand a | t e auS z U glei- weder im Verwaltungshaushalt noch im Vermögenshausna p eh | be . chen sein. Derzeit ergibt sich im Verwaltungshaushalt 2ouo jt
darf von 118.000,— €, darüber hinaus wird der Vermogensnau einem Fehlbedarf von 15.000,— € abschließen.
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