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25/2Q04

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Nr. 25/2004

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gliche Bekanntmachung wshaltssatzung des Hospitalfond«* S!a dt Montabaur für das Jahr 2004

.0,2004

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A).270 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).320 v.H.

2. Gewerbesteuer:. 330 v.H.

3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindege­bietes gehalten werden

für den ersten Hund. 51

für den zweiten Hund.66

für jeden weiteren Hund. 81.

§4

Jntlicjjen r kurzen i dies die ils Stadt-

#alhat aufgrund des § 84 GemO, § 40 de«s q*;*.

..1966 (SVBI. S. 95) in der Fassung des Und2n«T selzes 0 IOVBI. S. 179) in Verbindung mit §98 » n«,rf g ^? 2es von > *#m 14.02.1973 (GVBI. S. 4.9) fotaendeÄS Ur ^ n - m ® "ach Genehmigung durch die KreisvelS f Sat2un9 »als Aufsichtsbehörde vom Oa.oeÄS'Sa«

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idaltsplan für das Haushaltsjahr 2004 wird im mgshaushalt

{nehme auf .

[Ausgabe auf.

nshaushalt

Einnahme auf.110.000 EUR

abe auf.110.000 EUR

tat.

Werden nicht beansprucht.

Mungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

Ledite werden nicht beansprucht.

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Wiigung der Haushaltssatzung

Jude Festlegungen in der Haushaltssatzung und im Haushaltsplan Hospitaifonds der Stadt Montabaur für das Haushaltsjahr «erdenkeine Bedenken erhoben.

Montabaur, 02.06.2004 i.A. Maerten

\mltung des Westerwaldkreises

Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 21.06.2004 bis 30.06.2004 und Pflegeheim des Hospitalfonds Montabaur gemeinnützige in der Verwaltung, Dillstr. 1, 56410 Montabaur, während der all- !nDienststunden (montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr |m 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr) öffentlich aus.

Montabaur, 09.06.2004 Dr. Possel-Dölken

'Mabaur Bürgermeister

jferletzung der Bestimmungen über ie Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 21 GemO) und die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemein­stes (§ 34 GemO)

tahtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffent- iBekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die phe Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Bürger­nder Stadt Montabaur oder der Verbandsgemeindeverwaltung Mon- geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von «Pfalz - Ge m o - vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419, BS 2020-1) igeändert durch das Landesgesetz vom 08.04.1991 (GVBI. S. 104).

3 Zukunft biet ICE-

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Bekanntmachung h r

Haushaltssatzung der Stadt Mon «Haushaltsjahr 2004 1^.05.2004

Jdtrathat aufgrund der §§ 95 ff. d ® r h 5Sotzung r beschlossen, die !% am 25.03.2004 folgende Haushaltssatzu y übekannt gemacht wird:

Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2004 wird im

Mgshaushalt .19.600.000,

Annahme auf. 20 . 697 - 000 ,

Ausgabe auf.

f n $haushalt 4 368.000,

!es:aäSStt '

lC jiwenh Lilien festgesetzt: ebn' s ta Gesamtbetrag der Kredite auf um e,t1 ^Gesamtbetrag der

'btungsermächtigungen auf

Die Personalkostenansätze des Sammelnachweises 1 schließen die im Haushaltsjahr 2004 voraussichtlich aufzuwendenden nicht ruhegehalts­fähigen Zuschläge für die Bewilligung von Altersteilzeit von Beamtinnen und Beamten ein. Zahl der bewilligbaren Fälle: 2.

Öffentliche Auslegung

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 21.06.2004 - 30.06.2004 beider Verbands-gemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zim­mer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8 , 56410 Montabaur, während der Ker­narbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffent­lich aus.

Montabaur, 24.05.2004 (S.) Dr. Possel-Dölken

Stadt Montabaur Stadtbürgermeister

Hinweis

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens­oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet­zung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153).

Verkehrsbeschränkungen in Montabaur-Horressen

anlässlich derWesterwälder Reitertage in der Zeit vom 17.06. bis 20.06.2004

In derZeit vom 17.06.2004 bis 20.06.2004 finden in Montabaur-Horres­sen dieWesterwälder Reitertage statt. Auf Grund dieser Veranstaltung ist mit erheblichen Verkehrsbehinderungen rund um die Reitanlage in der Buchenstraße zu rechnen. Aus diesem Grund wird die Buchenstraße von der Einmündung Köppelstraße (Eigendorf) bis zur Einmündung Mainzer­straße (Horressen) für den Kraftfahrzeugverkehr voll gesperrt. Die Straßensperrung wird am Samstag, 19.06.2004, um 6.00 Uhr eingerich­tet und erst am Sonntag, 20.06.2004, gegen 20.00 Uhr aufgehoben.

An allen Sperrpunkten werden Einweiser stehen, die die Weiterleitung der Besucher an die ausgewiesenen Parkflächen sicherstellen.

Im weiteren Umfeld der Reitsportanlage werden Halteverbotzonen aus­gewiesen, um den Anliegerverkehr gewährleisten zu können. Es wird daher auch an allen Veranstaltungstagen umfangreiche Kontrollen durch die Ver­kehrsüberwachungskräfte der Verbandsgemeindeverwaltung geben.

Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer um Beachtung und Verständnis. Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - örtliche Ordnungsbehörde -

Förderverein der Waldschule Montabaur

Konzert fällt aus

Das für den 02.07.2004 geplante Konzert in der Kulturhalle an der Wald­schule Montabaur muss wegen der Absage zweier Gastchöre leider aus- fallen.

Die Kosten für bereits erworbene Eintrittskarten werden erstattet.

Schnupperfliegen beim MFC Montabaur

Nachdem nun die neue Flugsaison begonnen hat, möchten wir gerne zu unserem Schnupperfliegen am 20.06.2004 einladen.

Bei jedem Flugbetrieb gibt es immer eine Reihe von Zuschauern. Auch gilt es immer viele Fragen zu beantworten. Beim Schnupperfliegen hat nun jeder zwischen 9 und 99 die Möglichkeit selbst einmal ein Flugmodell zu steuern. Dafür haben mehrere Mitglieder sogenannte Lehrer-Schüler-Anlagen, um die Modelle sicher in die Luft zu bringen, und im Notfall eingreifen zu können. Am 20.06.2004 nehmen wir uns ab 10.00 Uhr Zeit für alle, die gerne selbst mal ein Flugmodell Stau­ern wollen.

Unser Gelände befindet sich in Heiligenroth an der L314.