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Wochenblatt VG Montabaur

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andere Personen nicht erkennen können, wie sie legen den/die Stimmzettel in die Wahlurne, sobald die Wahlvors Wahlvorsteher dies gestattet.

VII.

In den Gemeinden, in denen der Gemeinderat oder ein 0 ^sbeirat nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt wird, geben die D . annt _ nen und Wähler entsprechend den Hinweisen in der öffentlichen machung des Gemeindewahlleiters über die Durchführung der heitswahl ihre Stimmen ab.

vm.

Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung der Wahlerge nisse sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum, sowei ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

Die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses für die Kommuna - wählen wird ggfls. am Montag, dem 14. Juni 2004 in den jeweiligen Wah - lokalen fortgesetzt. Der jeweilige Wahlvorstand fasst einen Vertagungs­beschluss, der dann als öffentliche Bekanntmachung am Wahllokal aus­zuhängen ist.

IX.

Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein für die Europawahl haben, können an der Wahl im Landkreis, für den der Wahlschein ausgestellt ist, in einem beliebigen Wahlbezirk oder durch Briefwahl teilnehmen. Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein für die Kommunalwahlen haben, können an den Kommunalwahlen nur durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Verbandsgemeinde­verwaltung Montabaur - Briefwahlbüro - Sitzungssaal Rathaus-Neubau, 3. Stock, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur die Briefwahlun­terlagen beschaffen. Die Wählerinnen und Wähler haben dje wichtigen Hinweise und den Wegweiser für die Briefwahl auf den Merkblättern zu beachten, um im Wege der Briefwahl gültig zu wählen.

Die Wählerinnen und Wähler, die ihre Briefwahlunterlagen bei der Ver­bandsgemeindeverwaltung Montabaur selbst in Empfang nehmen, kön­nen an Ort und Stelle die Briefwahl ausüben. Versenden sie die Wahl­briefe durch die Post, müssen sie diese so rechtzeitig an die angegebe­nen Stellen absenden, dass sie dort spätestens am Wahltag eingehen. Werden die Wahlbriefe zu den angegebenen Stellen überbracht, so müs­sen sie dort spätestens bis zum Ende der Wahlzeit eingehen. Die Wahl­zeit für die Kommunalwahlen und die Europawahl endet um 18 Uhr.

X.

Die Wahlberechtigten können ihr Wahlrecht nur einmal und nur persön­lich ausüben. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind (§ 6 Abs. 4 Europawahlgesetz).

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl her­beiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 Strafgesetzbuch).

56410 Montabaur, 28.05.2004 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

Edmund Schaaf Bürgermeister

Ortsübliche Bekanntmachung

über die öffentliche Bekanntgabe

der Aktualisierung des Liegenschaftskatasters

ln der Gemarkung Daubach wurde das Liegenschaftskataster von Amts wegen durch die Fortführungsnachweise SX SX 8509/2003, 528/2004, 717/2004 und 980/2004 aktualisiert.

Den Grundstückseigentümern entstehen hierfür keine Kosten.

Anlass:

Die Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz erstellt z.Z. die amtlichen Liegenschaftskarten in digitaler Form, um deren computer­gerechte Verwaltung, Fortführung und Bereitstellung zu ermöglichen. Dabei verursachen übergroße, überlange und räumlich getrennte Flur­stücke Probleme. Dies sind z.B. große Waldflurstücke, lange Verkehrs­wegeflächen sowie Flurstücke, die durch Wege oder Gewässer durch­schnitten werden und dann mit Überhaken in der Liegenschaftskarte dar­gestellt sind.

Für diese Flurstücke wurde eine Flurstückszerlegung nach der Karte - d.h. ohne örtliche Vermessung - vorgenommen, um eine zweckmäßige Unter­teilung zu erreichen.

Gemäß § 10 Abs. 4 des Landesgesetzes über das amtliche Vermes­sungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBI. S. 572, BS 219- 1) werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke die Änderungen der Daten im Liegenschaftskataster öffent­lich bekannt gegeben. Der verfügende Teil des Fortführungsnachweises hat folgenden Wortlaut:

Das Liegenschaftskataster ist aufgrund dieses Fortführungsnachweises zu aktualisieren.

Die Fortführungsnachweise sind in der Zeit vom 01.06. bis 30 06 2004 beim Vermessungs- und Katasteramt Westerburg / Außenstelle Monta­baur ausgelegt und kann während der Dienststunden

Montag - Donnerstag.von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Freita 9.von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr

eingesehen werden.

Die Aktualisierung des Liegenschaftskatasters gilt nach § 1 Abs 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes vom 23. Dezember 1976 (GVBL S 308, BS 2010-3) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit 6 41 Abs. 4 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes nach Ablauf von

zwei Wochen nach dieser ortsüblichen Bekanntmachu

gegeben. n 9 als

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats na k be Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim? Bekan nt< und Katasteramt Westerburg schriftlich oder zur Niedersehr*

Ihr Vermessungs- u. Katasteramt Westerburg lrt

Fachbereichsleiter t/Obe ner ^^

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Öffentliche Ausschreibung

Die Verbandsgemeindewerke Montabaur - Betriebszwein Ah ser- schreiben die Herstellung des Regenüberlaufbecken« dP"

8 als Kanalstauraum im Hofbereich der Alleestraße 36 38 an in Montabaur öffentlich aus. 40

Leistungsumfang:

Herstellung eines Beckenüberlaufbauwerkes mit n schacht, L/B/H = ca. 11 ,65/5,90/3,80 m, 0SSel '

in Stahlbetonbauweise einschließlich Erdarbeiten h masch. Teil einer Reinigungsanlage sowie einem Becken? nigungssystem und einer Drosseleinrichtung }

Kanalstauraum DN 2200 Sb mit einer Trockenwetterrinn 0:i i Halbschale DN 300 Steinzeug, einschl. Erdarbeiten Lännl insgesamt rd. 43 m

Zulaufkanal DN 1000 Sb mit Anbindung in der Alleestr*(t 313), Länge insgesamt rd. 14 m, einschl. Erdarbeiten sowe Herstellung von Rohrkrümmer, Kontrollschächte und Anschlüsse an die vorh. Kanalisation Regenauslasskanal DN 1000 Sb, Länge insgesamt rd. 16 m einschl. Erdarbeiten sowie Herstellung von einem RohrkrETm- mer und Einleitung in die Stadtbachverrohrung ¥ Ablaufkanal DN 400 PVC, Länge insgesamt rd. 12 m, einschl Herstellung eines Kontrollschachtes und Anschlüsse an die vorh. Kanalisation.

Baugrubensicherung

ca. 1300 qm eingepresste Spundwand o.ä., bis 8,50 m Tiefe ca. 180 qm Kammerplattendielenelementverbau ö.ä. Grundwasserabsenkung

geschlossene Wasserhaltung mit Schwerkraftbrunnen Oberflächenarbeiten ca. 1.500 qm Verbundsteinpflaster Ausführungszeitraum: August 2004 - 30. April 2005 Planung und Bauleitung: Ingenieurbüro Siekmann + Jakob, Id-Adresse: In Weinberg 6,56130 Bad Ems, Tel.: 02603/50 71 02, Fax: 02603/50 §Üresse: 71 04, E-Mail: info-bad-ems@siekmann-ingenieure.de Vergabestelle: Verbandsgemeindewerke Montabaur, - Betriebs­zweig Abwasser -, Herr Häuser, Tel. 02602 / 126.205, Konrad Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur Verdingungsunterlagen können bis zum 09.06.2006 bei der Ver-, bandsgemeindeverwaltung Montabaur - Fachbereich Technik Zimmer 214, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, ange fordert werden.

Die Schutzgebühren in Höhe von 60,- Euro ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto der Verbandsgemeinde­werke Montabaur, Konto-Nr. 500 140 (BLZ 570 510 01) bei der^ Kreissparkasse Montabaur oder mit Scheck zu zahlen.

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Zusätzlich besteht die Möglichkeit, gegen eine Gebühr von 5,00 Euro 1 für (J

die Ausschreibungsunterlagen auf Diskette 3,5 (1,44 MB/H-D) mit der GAEB-Kennung der Datenaustauschphase DA 83, zu erhalte® Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen. Die Gebühren werden nicht zurückerstattet. Termin für die Abgabe des Angebotes:

Dienstag, den 06. Juli 2004, um 11.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur -Fachbereich Technik- Zimmer 218, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montar Zuschlags-Bindefrist: 30 Kalendertage Nachweise: Die Bewerber haben den Nachweis ihrer Eignung

gemäß VOB/A § 8 zu erbringen. Referenzen über Prajekteähnli-

eher Art und Größe innerhalb der letzten 3 Jahre sind vorzulegen.

Auftragserteilung: Der Zuschlag wird nach § 25 VOBM auf aas ^

nuiuayseiieiiung: uer z.usuniciy wuu nowi 3--- n( j

Angebot erteilt, das unter Berücksichtigung aller techmscne u j wirtschaftlichen Gesichtspunkte als das Annehmbarste ers Vergabeprüfstelle: Kreisverwaltung des Weste rwaldkrei' Peter-Altmeier-Platz 1, 56410 Montabaur, Tel. 02602/14 - -r Montabaur, 19.05.2004 E. Schaaf, Bürgermeis.

Die Verwaltung informiert

Nsr

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Fundtier .<,52004«»

Im IndustriegebietAlten Galgen (OBI) wurde am i°- ^ en-

kleiner dunkelfarbiger Mischlingshund aufgefunden. 4 mer kann sich unter folgender Tel.-Nr. melden - 02b