tt VG Montabaur

Nr. 21/2004

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Nr Vorname

Geburtstag

Mehrfachbenennungen

Beruf

Staatsangehörigkeit

Straße

Wohnort

1 Kunz

22.11.1960

Regierungsangestellter

Westerwaldstraße 15

Herbert

einfach

deutsch

56412 Görgeshausen

2 Rörig

18.08.1969

Bankkaufmann

Feldstaße 39

Matthias

einfach

deutsch

, 56412 Görgeshausen

3 Rörig

10.03.1958

Beamter

Niedererbacher Straße 4

Thomas

einfach

deutsch

56412 Görgeshausen

4 Rörig

10.01.1961

Elektroingenieur

Feldstraße 33

Bernhard

einfach

deutsch

56412 Görgeshausen

5 Münz

12.02.1951

Technischer Angestellter

Feldstraße 15

Norbert

einfach

deutsch

56412 Görgeshausen

6 Müller

26.02.1959

Druckformenhersteller

Mittelstraße 9

Klaus

einfach

deutsch

56412 Görgeshausen

7 Kindler

23.07.1968

Kfz-Meister

Westerwaldstraße 12

Jürgen Helmut

einfach

deutsch

56412 Görgeshausen

8 Sandhöfer

03.02.1950

Pensionär

Auf der Bitz 11 a

Freimut Artur

einfach

deutsch

56412 Görgeshausen

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19.00 Wir I eben, Tel:;

Vordem Wahltag werden an alle für die Wahl zum Ortsgemeinderat wahlberechtigten Personen amtliche weiße Stimmzettel verteilt.

Die Wählerin/Der Wähler kann so viele wählbare, mindestens 18 Jahre alte Personen mit Familiennamen und Vor­namen eintragen, wie Nummern auf dem Stimmzettel vorgedruckt sind. Den Namen der Vorgeschlagenen sind wei­tere Personalangaben (z.B. Alter, Beruf oder Wohnung) beizufügen, um eine Verwechslung mit anderen gleichna­migen Personen auszuschließen.

Die Eintragungen müssen leserlich sein.

IV.

IDie Wählergruppe Kunz hat das Recht, nichtamtliche weiße Stimmzettel mit den unter Abschnitt II aufgeführten Per­sonen herzustellen; die Stimmzettel dürfen vor dem Eingang zum Wahlraum ausgelegt werden. Die Wählerin/Der Wähler kann an Stelle des amtlichen weißen Stimmzettels auch den zugelassenen nichtamtlichen Stimmzettel ver­wenden. Sie/Er kennzeichnet darin durch ein Kreuz oder auf andere Weise eindeutig die Personen, die sie/er wählen will. Sie/Er kann auch Namen anderer wählbarer Personen hinzufügen oder Namen streichen und sie durch andere ersetzen. Stimmenhäufung ist nicht zugelassen!

V.

Die Wählerin/Der Wähler kann am Wahltag nur persönlich seinen Stimmzettel im Wahlraum abgeben. Eine Vertre- Jng ist unzulässig. Nach Betreten des Wahlraums erhält die Wählerin/der Wähler einen weißen Wahlumschlag für fl| e Mehrheitswahl und falls gewünscht, einen amtlichen weißen Stimmzettel. Sodann begibt sie/er sich in die Wahl- wählt und steckt den Stimmzettel in den Wahlumschlag. Danach geht sie/er an den Tisch des Wahlvorstands to legt den Wahlumschlag in die Wahlurne, sobald der Wahlvorsteher dies gestattet.

Ergeshausen, den 17 . Mai 2004 9 ez - Theo Burkard

Ortsbürgermeister als Wahlleiter für die Wahl zum Ortsgemeinderat

jjÖfonUiche Bekanntmachung Ortsgemeinde G 9

Pommunalwahl 2004 hat in seiner s\t-

f Wahlausschuss der Ortsgemeinde Görgesha^^ ^ wähl zum Orts- W am 04.05.2004 folgenden Wahlvorsch ag t 13 , 0 6.2004 zug Freister d e r Ortsgemeinde Gorgeshausen

"Ssen, de r hiermit bekannt gemacht wird.

II.

geboren am: Staatsangehörigkeit:

Beruf oder Stand:

Straße, Hausnummer: Postleitzahl, Ort: Görgeshausen, 17.05.2004

" lienna me, Vorname:

Burkard, Theodor

09.11.1951

deutsch

Beamter, Diplomingenieur (FH) Lange Straße 10 56412 Görgeshausen

gez. Herbert Kunz I. Ortsbeigeordneter als Wahlleiter für die Wahl zum Ortsbürgermeister