tt VG Montabaur
Nr. 21/2004
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Nr Vorname
Geburtstag
Mehrfachbenennungen
Beruf
Staatsangehörigkeit
Straße
Wohnort
1 Kunz
22.11.1960
Regierungsangestellter
Westerwaldstraße 15
Herbert
einfach
deutsch
56412 Görgeshausen
2 Rörig
18.08.1969
Bankkaufmann
Feldstaße 39
Matthias
einfach
deutsch
, 56412 Görgeshausen
3 Rörig
10.03.1958
Beamter
Niedererbacher Straße 4
Thomas
einfach
deutsch
56412 Görgeshausen
4 Rörig
10.01.1961
Elektroingenieur
Feldstraße 33
Bernhard
einfach
deutsch
56412 Görgeshausen
5 Münz
12.02.1951
Technischer Angestellter
Feldstraße 15
Norbert
einfach
deutsch
56412 Görgeshausen
6 Müller
26.02.1959
Druckformenhersteller
Mittelstraße 9
Klaus
einfach
deutsch
56412 Görgeshausen
7 Kindler
23.07.1968
Kfz-Meister
Westerwaldstraße 12
Jürgen Helmut
einfach
deutsch
56412 Görgeshausen
8 Sandhöfer
03.02.1950
Pensionär
Auf der Bitz 11 a
Freimut Artur
einfach
deutsch
56412 Görgeshausen
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Vordem Wahltag werden an alle für die Wahl zum Ortsgemeinderat wahlberechtigten Personen amtliche weiße Stimmzettel verteilt.
Die Wählerin/Der Wähler kann so viele wählbare, mindestens 18 Jahre alte Personen mit Familiennamen und Vornamen eintragen, wie Nummern auf dem Stimmzettel vorgedruckt sind. Den Namen der Vorgeschlagenen sind weitere Personalangaben (z.B. Alter, Beruf oder Wohnung) beizufügen, um eine Verwechslung mit anderen gleichnamigen Personen auszuschließen.
Die Eintragungen müssen leserlich sein.
IV.
IDie Wählergruppe Kunz hat das Recht, nichtamtliche weiße Stimmzettel mit den unter Abschnitt II aufgeführten Personen herzustellen; die Stimmzettel dürfen vor dem Eingang zum Wahlraum ausgelegt werden. Die Wählerin/Der Wähler kann an Stelle des amtlichen weißen Stimmzettels auch den zugelassenen nichtamtlichen Stimmzettel verwenden. Sie/Er kennzeichnet darin durch ein Kreuz oder auf andere Weise eindeutig die Personen, die sie/er wählen will. Sie/Er kann auch Namen anderer wählbarer Personen hinzufügen oder Namen streichen und sie durch andere ersetzen. Stimmenhäufung ist nicht zugelassen!
V.
Die Wählerin/Der Wähler kann am Wahltag nur persönlich seinen Stimmzettel im Wahlraum abgeben. Eine Vertre- Jng ist unzulässig. Nach Betreten des Wahlraums erhält die Wählerin/der Wähler einen weißen Wahlumschlag für fl| e Mehrheitswahl und falls gewünscht, einen amtlichen weißen Stimmzettel. Sodann begibt sie/er sich in die Wahl- wählt und steckt den Stimmzettel in den Wahlumschlag. Danach geht sie/er an den Tisch des Wahlvorstands to legt den Wahlumschlag in die Wahlurne, sobald der Wahlvorsteher dies gestattet.
Ergeshausen, den 17 . Mai 2004 9 ez - Theo Burkard
Ortsbürgermeister als Wahlleiter für die Wahl zum Ortsgemeinderat
jjÖfonUiche Bekanntmachung Ortsgemeinde G” 9
Pommunalwahl 2004 hat in seiner s\t-
f Wahlausschuss der Ortsgemeinde Görgesha^^ ^ wähl zum Orts- W am 04.05.2004 folgenden Wahlvorsch ag t 13 , 0 6.2004 zug Freister d e r Ortsgemeinde Gorgeshausen
■"Ssen, de r hiermit bekannt gemacht wird.
II.
geboren am: Staatsangehörigkeit:
Beruf oder Stand:
Straße, Hausnummer: Postleitzahl, Ort: Görgeshausen, 17.05.2004
" lienna me, Vorname:
Burkard, Theodor
09.11.1951
deutsch
Beamter, Diplomingenieur (FH) Lange Straße 10 56412 Görgeshausen
gez. Herbert Kunz I. Ortsbeigeordneter als Wahlleiter für die Wahl zum Ortsbürgermeister

