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Wochenblatt VG Montabaur

Nombom

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters ^ ^ ^ uhr

dienstags... .06485/228

Telefon:.

Bücherei St. Kilian

Öffnungszeiten:

donnerstags, von 17.00 bis 18.00 Uhr

Bibelgesprächskreis .

Das nächste Treffen findet am Dienstag, 18 - 05 - 20 ? 4 : HibllsteT

Gemeindehaus in Nomborn statt. Thema dieses Abends is die le aus dem Johannes-Evangelium, Kap. 17, Verse 20-26. Jesus betet u seine Jünger. Auch hier an diesem Abend wird wieder ein Bezug zu heu- te hergestellt; was hat uns diese Schriftstelle zu sagen. Zu diesem Abend sind alle Interessenten aanz herzlich eingeladen.

Spinnstube

Dienstag, 25.05.2004; wir treffen uns zum Spinnen ab 19.30 Uhr im Gemeindehaus.

Am Sonntag, 27.06.2004, findet unser traditioneller Spinnwettbewerb im Landschaftsmuseum in Hachenburg statt, ab 11.00 Uhr vorm.

Club

Am 14.05.2004 findet im Gasthaus KoppZu den Linden ab 19.30 Uhr eine Versammlung unseres Clubs statt. Um vollzähliges Erscheinen wird gebeten!

VfR Nomborn

Am Sonntag, 16.05.2004, findet am Sportplatz in Nomborn das letzte Spiel der Saison statt. Gegner ist die II. Mannschaft aus Niedererbach, Spiel­beginn ist um 12.30 Uhr. Thekendienst haben: P. Oeske, W. Reckeikamm.

FC-Bayern-Fanclub Nomborn

Abfahrt nach München zum Bundesligaspiel gegen den FC Freiburg am 22.05.2004 ist um 4.00 Uhr ab GasthausZu den Linden.

Es sind noch Karten da. Wer noch Interesse hat, melde sich bitte bei Stef­fi Heibel, Tel.: 06485/911997.

ELBERTGEMEINDEN

Jugendspielgemeinschaft

Elbert/Welschneudorf/Horbach/Winden

Samstag, 15.05.2004,16.30 Uhr: B-Jugend JSG Eibert/W./H./W. - JSG Selters in Niederelbert

Samstag, 15.05.2004,15.15 Uhr. C-I-Jugend JSG ElbertA/V./H./W. - Heim- bach-Weis in Heimbach-Weis

Samstag, 15.05.2004,15.15 Uhr C-Il-Jugend JSG Elber1/W./H./W. - spielfrei Samstag, 15.05.2004,14.00 Uhr D-I-Jugend JSG Elbert/W./H./W - Neu wied in Neuwied Germaniaplatz

Samstag, 15.05.2004,14.00 Uhr D-Il-Jugend JSG Elbert/W./H/W - Wind

hagen in Windhagen

Samstag, 15.05.2004,13.00 Uhr E-I-Jugend JSG ElbertA/V./H./W. spielfre Samstag, 15.05.2004, 13.00 Uhr: E-Il-Jugend JSG Elbert/W/H/W Herschbach/S. in Schenkelberg '

Samstag, 15 .05. 20 ° 4 , 13.00 Uhr: E-m-Jugend JSG Elbert/W/H/W

Rheinbrohl in Rheinbrohl

Fr ®' ta . 9 . 1 m' 0 5' 20 ,? 4, 17-30 Uhr: F-,-Ju 9 en d JSG Elbert/W./H./W - Eisb achtal in Niederelbert c SD

scheidInHorbaT' ' 7 ' 3 °^ F"' Ju9e " d JSG 'Mai-

SG Elbert/Welschneudorf informiert:

Saison 2003/2004 im Kreis WW/Wied am 16.05 2004 Kreisklasse B - Süd WW/Wied

tiucM/vveiscnn.

. .. - w. uwöciiudui i4.juunr in Niederelbert

Kreisliga D - Sudost WW/Wied

SG Elbert/Welschn. II - SG Ahrbach I112.30 Uhr in Oberelbert

26

Nr.^

Niederelben

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

montags.von 18.00 Uhr

donnerstags.von 18.00 Uhr hio ^ UUI

im Rathaus. Tel.: 02602/3482, F ax

E-Mail: gemeinde @ niederelbert.de ' U26 °2/95fl

Internet: www.niederelbert.de

Öffentliche Bekanntmachung

Erweiterung des BebauungsplanesOrtslaqe im r Grundstücke Flur 6, Parzellen 181/1 und 180 B6reicllli I. Änderung des BebauungsplanesRund ums R a th ai . VIII. Änderung des BebauungsplanesAuf der Schh-7 * gemeinde Niederelbert nia der &

hier: Inkrafttreten gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGBI Die vom Ortsgemeinderat von Niederelbert am 29 04 2004 ako u beschlossene

Erweiterung des BebauungsplanesOrtslage im Bereiche stücke Flur 6 , Parzellen 181/1 und 180 blL '

I. Änderung des BebauungsplanesRund ums Rathaus" VIII. Änderung des BebauungsplanesAuf der Schla wurde aus dem Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Monti entwickelt, so dass eine Genehmigung durch die Kreisverwaltud Westerwaldkreises nach § 10 BauGB nicht erforderlich ist.

Die Bebauungsplanunterlagen können bei der Verbandsgemeindeli, tabaur, Bauverwaltung, Zimmer 221, Konrad-Adenauer-Platz 8, 564 i Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags undmi wochs von 8.00 - 12.30 und 14.00 - 16.00 Uhr, donnerstags von i 12.30 und 14.00 -18.00 Uhr und freitags von 8.00 -12.30 Uhr) vonje mann eingesehen werden. Jedermann kann über die I ungspläne Auskunft verlangen.

Mit dieser Bekanntmachung treten die Bebauungsplanänderunaenl Kraft.

Es wird darauf hingewiesen, daß die Verletzung der in §214 Abs,I 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschieni unbeachtlich sind, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dissj Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemaj worden sind.

Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie r halb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung gegenüber^ Gemeinde schriftlich geltend gemacht worden sind.

Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Form« ten oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen, Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretendenllj mögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen enlsf ehender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wennl in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten * 1 Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entsc'" gen beantragt.

§ 44 Abs. 4 BauGB:

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb vondra ren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz . neten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des herbeigeführt wird.

§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug): ^

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustan sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von a zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn ^

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der ^ Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntm

zung verletzt worden sind oder >htsbehörde 1

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Autsi

Beschluss beanstandet oder jedem die V e rl e tzung . lun g^ oder Formvorschriften gegenüber der Gemein' a , Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzu 9 schriftlich geltend gemacht hat.ernacM . 5011

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 9 elteniL n diese V8l j auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jede zung geltend machen.

Niederelbert, 10.05.2004 Willi Müller, u I