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Wochenblatt VG Montabaur

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Die öffentliche Bekanntgabe zu dem vorgenannten ®®kau 9 P Satzungsbeschluss wird in einer der nächsten Ausgaben de blattes erfolgen. Damit ist das formale Verfahren endgültig abgeschlosse .

Änderung des BebauungsplanesIn Hehl, Montabaur-Bladernheim

Einstimmig beschloss der Stadtrat den Änderungs- und Zustimmungsbe­schluss des Bebauungsplanes,,! n Hehl in Montabaur-Bladernheim.

Das Änderungsverfahren ist erforderlich, um den Bebauungsplan seinen geänderten tatsächlichen Verhältnissen anzupassen mit dem Inhalt, das die in der Planurkunde ausgewiesene öffentliche Verkehrsfläche beson­derer Zweckbestimmung ab der Einmündung auf die L 313 bis zur Abzwei­gung der StraßeIm Obertal zurückgenommen und die ursprüngliche Zweckbestimmung als Wirtschaftsweg wiederhergestellt wird. Dies hat straßenverkehrsrechtlich zur Folge, dass dieses Wegestück dement­sprechend nicht mehr für den allgemeinen Straßenverkehr zugelassen ist und mit Ausnahme für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge für den übrigen Kraftverkehr gesperrt ist.

Die vorgezogene Bürgerbeteiligung wird in der Form durchgeführt, dass die geänderten Textfestsetzungen mit der Begründung für die Dauer eines Monats beim Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur ein­gesehen werden kann.

Außerdem wurde die Verwaltung beauftragt, gleichzeitig das Verfahren zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 41 BauGB ein­zuleiten.

Jahresrechnungen der Stadt Montabaur und des Hospitalfonds Montabaur für das Haushaltsjahr 2002 und Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten erteilt

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Werner Normann (CDU), berichtete vor der Entscheidung über die Jahresrechnungen bzw. die Entlastungserteilung durch den Stadtrat, über die Prüfung der Rech­nungsbelege durch den Ausschuss. Er bestätigte, dass die Überprüfung eine sachgemäße Verwendung der Mittel ergab und die Verbuchung ord­nungsgemäß erfolgte. Beanstandungen gab es keine, es wurden lediglich einige Anregungen des Rechnungsprüfungsausschusses ausgesprochen. Der Vorsitzende empfahl daher dem Rat die Zustimmung zur Jahresrech­nung der Stadt Montabaur und des Hospitalfonds Montabaur zu erteilen.

Der Stadtrat stimmte dem zu und erteilte zugleich dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und dem Bürgermeister der Stadt Montabaur, den Beigeordneten der Stadt Montabaur sowie dem 1. Beigeordneten der Ver­bandsgemeinde Montabaur für das Haushaltsjahr 2002 Entlastung.

1. Satzung der Stadt Montabaur

zur Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des städtebaulichen EntwicklungsbereichesICE-Bahnhof Montabaur vom 10.05.2004

Aufgrund der §§165 ff. des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. IS. 2141 1998 IS. 1371

9® änd . ert ? urch Artikel 12 des Gesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl, r J^ 5 °L UnC L au fgrund des § 24 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz - Gememdeordnung (GemO) - in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI k' ä/S* 21 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22 Dezem-

sESS^RÄtgR,- hl ? f 6r der Stadt ^tabaur in Sfner

Atzung am 06.05.2004 die folgende Satzung beschlossen:

s 1 . Teilaufhebung des Geltungsbereichs der Satzunq

! der StraßeAllmannshausen, der Kreisstraße 82, diesr^ GmndWsgrerue der Parzelle Flur 25, Flur®»

Tm Anschluss - entlang der Parzelle Flur 37, Flurstücke hach) im Westen

. der Wegeparzelle Flur 37, Flurstück 6120/2 im Süden . der Tonnerrestraße im Osten

der ICE-Neubaustrecke im Norden gemäß § 169 Abs. 1 Nr. 8 BauGB in Verbindung mit §162%,

rauGB aufgehoben.

Auf der beigefügten Karte im Maßstab 1 ' 1 ist der Teil, ^ räumliche Geltungsbereich der Satzung aufgehoben wird«

fmSigen besteht die Satzung vom 28.09.1994 unveränderte s 2 - Inkrafttreten ,

niese Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft. Montabaur, den 10.05.2004 Dr. Possel-Dölken, Sfadlbürg,

nTmäßS 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (& in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletztgj| durch Gesetz vom 22. Dezember 2003 (GVBI. S. 390) wird auf folg

Qat^inaen'die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorsd HieAPs Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekors c nd oelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfanga».

zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

i die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die!]

' migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der 8 verletzt worden sind, oder

c vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluss!*

standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- odsrFi Vrhriften aeqenüber der Verbandsgemeindeverwaltung,b Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung« Verhaltes der die Verletzung begründen soll, geltend macht Hat ie'mand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gerne U aSh nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Ve* geltend wachem Dr . ^

Montabaur, 10.05.2004 (b.) ^

Stadt Montabaur

MGV Mendelssohn-Bartholdy Montabaur

ITsT,?S r?9 00 IJhrTag der oflenen Tür im VW*

Stadt Montabaur sind dazu herzlich eingeladen Montag 1^05.2004, 20.30 Uhr Chorprobe im Haus MonsTata

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