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Wochenblatt VG M ontabaur _
Anschließend wurde die öffentliche Sitzung des Verbandsgemeinderates im Rathaus fortgesetzt Dabei wurden die folgenden Tagesordnungspunkte beraten und beschlossen:
Errichtung von Ganztagsschulen in der Verbandsgemeinde Montabaur Der Schulträgerausschuss und der Verbandsge- meinderat haben sich bereits im Jahr 2002 erstmals mit der Frage befasst, ob und welche in der Trägerschaft der Verbandsgemeinde stehenden Schulen für die Einrichtung von Ganztagsschulen neuer Form entsprechend den Hinweisen der Landesregierung in Betracht zu ziehen sind. Auch mit den Schulleitern wurde dieses Thema eingehend erörtert und diskutiert.
Inzwischen wurde die Grund- und Hauptschule „Waldschule Montabaur-Horressen“ als Ganztagsschule genehmigt und eingerichtet. Der Antrag auf Errichtung der „Augstschule Neuhäuser als Ganztagsschule wurde vom Bildungsministerium für das Schuljahr 2004/2005 leider abschlägig beschieden.
Da sich aber für alle Schulen, die keine Genehmi- „ ari
gung erhalten haben, im nächsten Schuljahr 2005/2006 neue Chancen
eröffnen, soll der Antrag erneut gestellt werden.
Zwischenzeitlich haben weitere Schulen im Bereich der Verbandsge- meinde Interesse an der Errichtung von Ganztagsschulen bekundet. Nac entsprechender Vorbereitung durch die Verwaltung hat der Verbandsgemeinderat nunmehr einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
Als Planungsgrundlage für eine langfristig flächendeckende Versorgung der Verbandsgemeinde Montabaur werden als Standorte von Ganztagsschulangeboten folgende Schulen der Verbandsgemeinde Montabaur, ohne Wertung nach Prioritäten, vorgesehen:
Grund- und Hauptschule Waldschule Montabaur-Horressen (Ganztagsschule ist für den Grund- und den Hauptschulzweig seit dem Schuljahr 2003/04 in Betrieb)
Grundschule Joseph-Kehrein-Schule Montabaur Grund- und Hauptschule Augstschule Neuhäusel Regionale Schule Freiherr-vom-Stein-Schule Nentershausen Pfarrer Toni Sode Grundschule Nentershausen Anträge zur Errichtung einer Ganztagsschule werden durch die Verbandsgemeinde im Einzelfall gestellt. Voraussetzung ist der durch qualifizierte Elternbefragung nachgewiesene konkrete Bedarf und die Zustimmung der zuständigen Gremien der jeweiligen Schule dazu.
Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, den Antrag auf Errichtung einer Ganztagsschule an der Grund- und Hauptschule Augstschule Neuhäusel für das Schuljahr 2005/06 erneut zu stellen - und den Antrag auf Errichtung einer Ganztagsschule an der Grundschule Joseph-Keh- rein-Schule für das Schuljahr 2005/06 erstmals zu stellen. Die für bauliche Maßnahmen erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplan der Verbandsgemeinde für das Jahr 2005 zu veranschlagen.
Änderung der Risikoklassen in den Ausrückebereichen gemäß § 3 Abs. 2 Feuerwehr-Verordnung (FwVO) und Änderung des Feuerwehrbedarfsplanes 2004 bis 2008 Nach der Gemeindeordnung (GemO) obliegt der Verbandsgemeinde der Brandschutz in den Ortsgemeinden. Um diesen zu gewährleisten, ist das Gebiet der Verbandsgemeinde in Ausrückebereiche unterteilt worden. Diese werden entsprechend mit Fahrzeugen und technischen Gerätschaften ausgestattet, um einen optimalen Brandschutz in der gesamten Verbandsgemeinde sicherzustellen.
Gemäß § 3 Abs. 2 der Feuerwehr-Verordnung sind Fahrzeuge und Sonderausrüstungen nach den örtlichen Erfordernissen entsprechend vorzuhalten. Diese Erfordernisse werden nachentsprechend der eingestuften Risikoklasse ermittelt. Bei den Brandgefahren werden die Risikoklassen B1 bis B5 unterschieden. Die entsprechende Bestückung mit Fahrzeugen richtet sich nach dem durch die Bebauung und sonstigen Gegebenheiten in den Ausrückebereichen bestehenden Unfall- und Brandrisiko Dieses Risikopotential ist immer wieder erneut zu analysieren und der Aus- rückebereich in eine entsprechende Risikoklasse einzuordnen.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat sich als zuständiges Ratsqremium seit dem vergangenen Jahr mit der Frage der Änderung der Risikoklassen in den Ausruckebereichen der Verbandsgemeinde und mit der Änderung des Feuerwehrbedarfsplanes befasst. In dem Feuerwehrbedarfs- nnnJüf rden 1'® notw ®" dl 9e" Anschaffungen bei den einzelnen Stütz- ? Vehren i, Und de u Losch 9 r uppen verbindlich festgeschrieben Auch der Feuerwehrausschuss hatte dabei Gelegenheit, die aus seiner Sicht notwendigen Änderungen in einer Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses darzustellen. M an
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Dennoch hat der Rat zur Optimierung des Brandschutzes Am zur Ergänzung des bestehenden Fahrzeugbestandes beschloß Entgegen den Festlegungen des alten bisherigen BedarfsDlaiJ” Stelle von drei Tragkraftspritzenfahrzeugen drei wasserführend zeuge TSF-W mit 6 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht anzusch? tatsächliche Stationierung dieser Fahrzeuge ist durch den Feuei schuss in Abstimmung mit allen Wehrführern der Verbandsqemeinds zunehmen - und der Verwaltung zur Umsetzung vorzuschlagen W Der Feuerwehrbedarfsplan in der vorliegenden Form sichert die sacho Ausstattung der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Montabaurs, nungsgemäßen Erledigung der vorgesehen Aufgaben und zur Sicherst des Brandschutzes auf einem hohen Ausstattungsniveau ab. Die k fung wasserführender Fahrzeuge bedeutet eine finanzielle Mehrbelas gegenüber dem bisherigen Bedarfsplan. Diese Mehrbelastung ist jede grund der Optimierung des Brandschutzes vertretbar, zumal Zuschüs Landes zu diesen notwendigen Anschaffungen zu erwarten sind. Der Haupt- und Finanzausschusses hat dem Verbandsgemeinderat, für die Entscheidung zuständig ist, empfohlen, dem Beschluss« zu folgen.
Nach ausführlicher Beratung folgte der Verbandsgemeinderat dieserE fehlung einstimmig und hat beschlossen, keine Änderung derRis klassen vorzunehmen, und den Feuerwehrbedarfsplan für den ZA 2004 bis 2008 verabschiedet.
Änderung der Struktur der Forstreviere; Kommunalisierung des Revierdienstes und Aufgabenübemahrt durch die Verbandsgemeinde Montabaur Das Land Rheinland-Pfalz hat eine Neuorganisation der staatlichenf stämter durchgeführt. Diese Forstreform des Landes hat zur Folge/ die Forstämter Montabaur und Wallmerod zum 31.12.2003 aufgelöst die in der Verbandsgemeinde Montabaur liegenden Forstrevierei Forstamt Neuhäusel bzw. dem Forstamt Rennerod zugeordnetil Um jedoch eine einheitliche Zuordnung aller Reviere in der Verband meinde zum Forstamt Neuhäusel zu erreichen, haben die Ortsgera den und die Stadt Montabaur die Änderung der Struktur der Forst® in der Verbandsgemeinde beschlossen. Danach werden die derzeit! Reviere verteilten gemeindeeigenen Waldflächen ab 1 .Oktober 20Ö die folgenden 4 Forstreviere zusammengefasst:
Revier Montabaur - Ahrbach mit ca. 1.590 ha Revier Elbert - Augst mit ca. 1.230 ha Revier Eisbach mit ca. 1.430 ha Revier Gelbachhöhen - Buchfinkenland ca. 1250 ha Darüber hinaus haben die Ortsgemeinden und die Stadt Montabä schlossen, die Bewirtschaftung der gemeindeeigenen Reviere kuir mehr durch die Revierförster des Landes vornehmen zu lass® 11 '' die staatlichen Revierförster in den kommunalen Dienst zu ubem Die Aufgabe des Revierdienstes wird von den Ortsgemeinden ajjj bandsgemeinde übertragen, um Verwaltung und Koordina Revieren möglichst wirtschaftlich betreiben zu können.
Der Verbandsgemeinderat hat der Kommunalisierung ur benübernahme einstimmig zugestimmt. ,
Von dieser Maßnahme werden neben Kosteneinsparungen® . re auch Vorteile für die Bewirtschaftung der Waldflächen e ’ Verbandsgemeinde-Ebene der Austausch und die Zusam den Revierleitern besser zu gestalten ist und eine ortsna Schaffung ermöglicht wird. Die Stadt Montabaur hat bereits s ren einen eigenen Revierförster und positive Erfahrunge a
Geschwindigkeitsüberwachung in der Verbandsgemeinde Montabaur
ln der vergangenen Woche wurden im Verbandsgemei Reihe von Geschwindigkeitsüberwachungen ausgefu ■
In dieser Woche möchten wir Ihnen die Ergebnisse der Montabaur-Eschelbach, Margeritenstraße vorstellen. . . jtv0f
Diese Straße darf mit einer zulässigen Höchstgeschwin i9 befahren werden.

