■iSenblattVG Montabaur
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Nr. 16/2004
^^^hließungs 30 ' 39 ® 0 (Erschließungsbeitragssatzung - EBS -) vom
31 19 > Roitfaa^san^prüche nach der auf Grund von Absatz 2 aufgeho-
(gjlowe't öe e J tstanden sind) gelten die bisherigen Regelungen weiter. nd ere$b 6s ,benenSa 0104 _2004 (Siegel) Diel
!»" enof ÄÄ Stahlhofen Ortsbürgermeister
wenn Hliw e ' s der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO)
hon und 6 emaß c Li lin o vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert Jn de /JS 7 vom 22. Dezember 2003 (GVBI. S. 390) wird auf folgendes
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un ter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften un <l ’ etzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen
^estandiclpes ü ^ gjn Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig
Jjde gekommen. Dies gilt nicht, wenn
Ihip Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
Vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluss bean- 1 landet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvor- ’chriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- idenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sach- »erhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht, mand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann J&iach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung d machen.
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Ortsbürgermeister
landespiMBericht über die Sitzung
Jdes Ortsgemeinderates Stahlhofen vom 04 . 03.2004
ndAbsatztyjg^gitspian/ Haushaltssatzung 2004 einstimmig verabschiedet
96mäß Tnder jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderates stand die Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung
lÄgoMm
üie Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstimmung mit der 'Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustim- ne Beitra^ un g zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung. Die Haushaltssat-
Vorausle^,
ließungsbf
die die summarische Zusammenfassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Festsetzungen:
Vgßivaltungshaushalt
ihmen/Ausgaben.je 401.000,00 €
_lögenshaushalt
Einnähmen/Ausgaben.je 155.000,00 €
, n auchi[] jDie Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2004 wie folgt fest-
liträgen 4^ ele ^' t mitdere(P d
lonnemwp gen innere allungsallei
lusleisteim
Isteuer A idsteuer B rbesteuer
Die Hundesteuer beträgt es ErschlieÖtfür den ersten Hund <eine besoaffür den zweiten Hund gsbetragm 3 und dies«
269 v. H. 317 v. H. 330 v. H.
en weiteren Hund fürjeden Kampfhund
mtgabe des echtigterda
Wohnung!
30,00 €
40,00 €
50,00 €
500,00 €.
Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 2004 enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht. Hierauswerden auszugsweise einige Informationen zur Kenntnis gegeben. Rfifitblick 2003
Zu^eginn des Haushaltsjahres 2003 verfügte die Ortsgemeinde Stahlhofen über Rücklagenmittel in Höhe von 85.803,74 €. Zur Finanzierung der psgaben des Jahres 2003 wurde im Haushaltsplan eine Rücklagenent- i- nähme in Höhe von 22.000,00 € eingeplant.
Nach den Haushaltsplandaten sollte der Verwaltungshaushalt mit einem , r/'hc X chu _, ss von 32.000,00 €, der nach den haushaltsrechtlichen Vor- en * hör; Ho « en ® em Vermögenshaushalt zuzuleiten war, abschließen; auf Grund nntgaoe^ oerfiresentlich günstigeren Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben ??rrto!?^ un 9 s haushalt konnte diese planmäßige Zuführung um nahtio •* au *. 54 '®® 7, 20 ^ reduziert werden. Hierdurch konnte die Ein-
Biesituation im Vermögenshaushalt entsprechend verbessert werden.
Ercsphi?In° 9ei ^äushalt kam es zu Einnahmeausfällen bei den kiPin£mrv U H 9s ^ e ' tra 9 en aus dem Verkauf von Grundstücken “Unter dem von 30 iqq io f V0r ! 15 - 15 2.14€ und bei den Grundstückserlösen in Höhe Ortsnema' ’J 2d ‘ e ? en zusätzlichen Finanzierungsbedarf konnte die runn imHo? 6 - U u er die kostengünstigere Ausführung bzw. die Verlage- ^ itteilun itaBtentnoh S reic . hun 9 von Maßnahmen ohne eine zusätzliche Rücklaer B e rec^W» n ™ e abdecken. Zum 31.12.2003 verfügt die Ortsgemeinde Stahl-
”m Er!i allgemeine Rücklage in Höhe von 65.570,74 €.
'■ der Ortsntm* R aus haltsjahres 2003 beträgt der Gesamtschuldenstand dunavon164,93 €, dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschul- schuldunn Einwohner (Vorjahr 65,06 €). Die örtliche Pro-Kopf-Ver- i 'üüidesdiirphl u • 9emeinde lie 9t tim 182,60 € unter dem vergleichbaren .I dTtS" h S H hnm (246 '°° & Einwohner), canntmacr- sen ^^ e. dass die Ortsgemeinde eine allgemeine Rücklage auswei- •i 9ute Ausaannok r 9er ’ n .9 e Schuldendienste finanzieren muss, ist eine sehr hlho fen | ü j telfristige Finanz^ Üf d ' e Aufstellun 9 des Haushaltes 2004 und die mit-
auf demC
Haushalt 2004
Das Gesamtvolumen des Haushaltes 2004 beläuft sich auf 556.000,00 €, hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 401.000,00 € und auf den ebenfalls ausgeglichenen Vermögenshaushalt 155.000,00 €. Im Vergleich zum Haushaltsjahr 2003 ist somit ein Rückgang des Haushaltsvolumens um 47.000,00 € zu verzeichnen, dies entspricht den Festsetzungen des § 1 der Haushaltssatzung 2004.
Im Haushalt 2004 werden keine Verpflichtungsermächtigungen ausgewiesen. Eine Ermächtigung zur Aufnahme von Krediten zur Finanzierung der Ausgaben des Vermögenshaushaltes wird nicht veranschlagt.
Verwaltungshaushalt
Das Volumen des Verwaltungshaushaltes reduziert sich um 33.000,00 € von 434.000,00 € auf 401.000,00 €.
Das Gesamthaushaltssoll des Unterabschnittes “Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen” in Höhe von 297.869,00 € bildet mit 74,28 v. H. (Vorjahr 69,01 v. H.) die Haupteinnahmequelle des Verwaltungshaushaltes.
Die weiteren Einnahmen resultieren aus Erstattungen und
Zuweisungen.1,00 v. H. (Vorjahr 0,75 v. H.)
Gebühren.1,76 v. H. (Vorjahr 1,62 v. H.)
Einnahmen aus Verkauf, Mieten, Pachten und sonstigen Verwaltungs- und
Betriebseinnahmen.16,26 v. H. (Vorjahr 22,56 v. H.)
sonstige Finanzeinnahmen (Konzessionsabgaben, Zinsen).6,69 v. H. (Vorjahr 6,06 v. H.)
Die Haushaltsansätze für die lfd. Ausgaben des Verwaltungshaushaltes beruhen auf den Erfahrungen des Vorjahres, sind auf Grund von Berechnungen ermittelt worden, beinhalten gesetzliche oder tarifvertragliche Vorgaben und berücksichtigen Wünsche der Ortsgemeinde.
Nachfolgend soll verdeutlicht werden, welchen prozentualen Anteil die einzelnen Ausgaben des Verwaltungshaushaltes an den Gesamtausgaben des Verwaltungshaushaltes haben:
Prozentanteil 2004
Personalausgaben.7,94 v. H. (Vorjahr 9,36 v. H.)
Verwaltungs- und
Betriebsausgaben.26,44 v. H. (Vorjahr 26,20 v. H.)
Zuschüsse für soziale Zwecke oder ähnliche
Einrichtungen.. 5,66 v. H. (Vorjahr 4,75 v. H.)
Umlagen.50,55 v. H. (Vorjahr 51,80 v. H.)
Zinsen.0,55 v. H. (Vorjahr 0,52 v. H.)
Zuführung zum
Vermögenshaushalt.8,86 v. H. (Vorjahr 7,37 v. H.)
Der Einnahmeüberschuss des Verwaltungshaushaltes erhöht sich gegenüber dem Vorjahr, er ist nach den haushaltsrechtlichen Vorgaben dem Vermögenshaushalt zuzuführen.
Vermögenshaushalt
Das vom Ortsgemeinderat am 04.06.2003 beschlossene Investitionsprogramm bildet die Grundlage für die Aufstellung des Vermögenshaushaltes. Art und Umfang der sich hieraus ergebenden Vorhaben bestimmen
1 .
2 .
3.
4.
5.
6 .
das Volumen.
1.
Zuweisung zum Umbau
des Feuerwehrgerätehauses Holler.
.. 3.000,00 €
2.
Restfinanzierung Sportplatzbau.
.38.000,00 €
3.
Ortsverschönerungsmaßnahmen.
.. 6.000,00 €
4.
Zuweisungen zu
Dorferneuerungsmaßnahmen.
.. 2.000,00 €
5.
Erschließung “Unter dem kleinen Dielkopf”.
.44.000,00 €
6.
Ausbau von Wirtschaftswegen - allgemein -.
.. 6.000,00 €
7.
Ausbau von Wanderwegen.
.. 5.000,00 €
8.
Ausbau des Wirtschaftsweges
“Auf der Höhe”.
.26.000,00 €
9.
Sanierung der Heizungsanlage
‘Westerwälder Hof.
.13.000,00 €
10.
Grunderwerb - allgemein -.
.. 3.000,00 €
11.
Tilgung von Darlehen.
.544,00 €
12.
Zuführung zur allgemeinen Rücklage
(Planabrundungsbetrag).
.. 8.546,00 €
Die Finanzierung aller Ausgaben erfolgt durch folgende Einnahmen:
1.
Erschließungsbeiträge “Unter dem
kleinen Dielkopf’.
.20.000,00 €
2.
Erwartete Landeszuweisungen zum
Wirtschaftswegebau.
.. 5.000,00 €
3.
Grundstückserlöse.
.89.300,00 €
4.
Investitionsschlüsselzuweisungen.
.. 5.060,00 €
5.
Zuführung vom Verwaltungshaushalt.
.35.544,00 €
6.
Rücklagenentnahme -
Planabrundungsbetrag -.
. 96,00 €
Ausblick 2005 bis 2007
*
Sanierung des Sportlerheimes
*
Ortsverschönerungsmaßnahmen
*
Zuweisungen zu Dorferneuerungsmaßnahmen
*
Fertigstellung Baugebiet “Unter dem kleinen Dielkopf
*
Anschaffung eines neuen Fahrzeuges für den Bauhof
*
Wirtschaftswegebau
*
Ankauf von Grundstücken
* Sondertilgung eines Darlehens
Die mittelfristige Finanzplanung zeigt eine Ausführbarkeit aller Maßnahmen des Investitionsprogrammes auf, wenngleich eine Abhängigkeit von

