Wochenblatt VG Montabaur
Nr.
1 5/20041
Ergänzt wird der Vortrag durch ein Kurzstatement von Helga Arenhovel (Montabaur). Die Westerwälder Seniorenaktivistin wird einige Anmerkungen zu den lokalen Aspekten des Themas machen. Bürgermeister Edmund Schaaf (VG Montabaur) wird die Teilnehmerinnen und Teilnehmer als „Hausherr” begrüßen.
Die Veranstaltung soll Menschen dabei helfen, das Alter nicht zu verdrängen. Sie sollen früh genug über ihre Wohnsituation nachdenken, bevor es nicht mehr anders geht und sie ins Heim müssen. Alle Interessenten, insbesondere Senioren und Seniorinnen, aber auch Kommunen und Alteneinrichtungen sind willkommen. Info bei Uli Schmidt, Horbach, Tel. 06439/909227 oder uli@kleinkunst-mo ns-tabor.de
Traditionelle “Ostergaudi” in Horbach
Eine zünftige “Ostergaudi” veranstaltet der MGV Horbach am Ostersonntag, 11.04.04, um 20:00 Uhr im Buchfinkenzentrum Horbach-Gackenbach. Nach den Erfahrungen der letzten Jahre soll wieder richtig die Post abgehen.
Der Garant für beste Stimmung und Unterhaltung sind wieder die Original Bessenbachtaler Musikanten, eine bayrische 10-Mann-Band, die es versteht, in kürzester Zeit eine echte Oktoberfeststimmung in der entsprechend dekorierten Halle zu verbreiten. Die Hits der „Schürzenjäger” und ‘Kastel- ruther Spatzen” gehören ebenso zum Repertoire wie die Blasmusik der „Egerländer” und “Oberkrainer" gespickt mit derben bayerischen Showeinlagen, also Stimmungsmusik für alle junge- und junggebliebene Wäller. Natürlich wird auch eine original bayerische Küche geboten mit frischen, knusprigen Schweinshaxen, frischem Leberkäs’ und Münchner Weißwurst, zu der auch das Münchner Bier nicht fehlen darf. Wer am Ostersonntag einfach nichts Besseres vor hat, der ist herzlich eingeladen. Karten können unter 06439/57107 zum Vorverkaufspreis von 7,00 € reserviert werden oder sind an der Abendkasse für 9,00 € zu erhalten bis die “Bude” voll ist.
“Cafe Anno dazumal”
für ältere Menschen und ihre pflegenden Angehörigen aus Montabaur und Umgebung, am 14.04.2004 von 15.00 Uhr bis 16.30 Uhr.
Kosten 5,00 € pro Person. Anmeldungen bei Ute Wagner, Tel. 02602/ 1304203 oder außerhalb der Bürozeiten 02602/1304/204 AB.
125 Jahre
^dneochor St. Cacilia D 6/77 a Jubiläumskonzert
Pfarrkirche St. Laurentius in Dämbach Sonntag, 25. Apfil 2004, 17*:®0 Uhr
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Eintritt: 7,00 € / ermäßigt 5,00 € , / -
Kartenvorverkauf: - Rewe-Markt Leyendecker, Dernbach - Buchhandlung am Rathaus, Montabaui
Weitere Aufführungen der „Missa Jubilate“:
• Konzertreise nach Polen: «21. November 2004 Immanuel-Kirch
1. Mai 2004 Basilika St. Tomasz, Nowe Miasto Düsseldorf
2. Mai 2004 Dom zu Danzig, Oliwa
3. Mai 2004 Uhr Herz-Jesu Kirche, Stettin
Nordic-Walking ... der neuste Trend!
Schnuppem Sie rein - in “die etwas andere Variante des Walkings”' An einem Schnuppertag lernen Sie die Trendsportart Nordic-Walking kennen - Walking mit aktivem Einsatz von Stöcken, selbst in “flachen Gefildpn” eine sehr effektive Sache ...
Dabei wird es außer der Einführung in die richtige Technik auch noch Tipps zum Material geben.
Wer nach dem Schnuppertag noch nicht genug hat, der kann an einem I Folgekurs über 10 Wochen teilnehmen.
S ' e *Samstag, 08 . Mai 2004.10.00 Uhr bis 14.1 5 Uhr
Leitung: Dirk Steuler - Nordic-Walking Instructor
Gebühr: 15,00 €
Ort- Montabaur
Stöcke können gegen 3,00 € Gebühr ausgeliehen werden! ,
Anmelduna und Information ab 14. April bei Markus Böhm, BildungswerJ
Sport S 02602/2814, e-mail: as-westerwald@bildungswerkspo5
Forellenfischen beim Angelsportverein ASV Bannberscheid 1983 e.V. am Karfreitag
Der ASV Bannberscheid lädt ein zu einem Forellenfischen für jedermann! am Karfreitag. Beginn: 8.00 Uhr; Ende 14.00 Uhr; Startgeld: 20 , 001 ®
Teilnehmer I
Sportfischer- und Jahresfischereischein sind vor Angelbeginn dem Gewäsl serwart vorzulegen. Es wird mit zwei Handangeln gefischt, Hälterung t nicht erlaubt. Ort: Vereinsgewässer “Lange Wiese” in Bannberscheid. . Zusätzlicher Besatz (Forellen und Großforellen) erfolgte bereits in derveJ gangenen Woche. Telefonische Anmeldung (und Vorbestellung von rJ cherforellen) möglich bei: Tel. 69661. I
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Montabaur
Sprechzeiten mit Stadtbürgermeister Dr. Possel-Dölken
Sprechzeiten mit Stadtbürgermeister Dr. Possel-Dölken können unter J Rufnummer 02602/126-324 oder 126-335 (Büro des Stadtbürgermeis vereinbart werden.
Fax.-Nr. 02602/126-255, E-Mail-Adresse: PjPosseldoelken@montabaur.dl Telefon privat: 02602/120354, Handy-Nr.: 0160/90511966
Öffentliche Bekanntmachung
VI. Änderung des Bebauungsplanes “Verlängerte Südstraße” der Stadt Montabaur; hier: Inkrafttreten gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB)
Die vom Stadtrat von Montabaur in seiner Sitzung am 25.03.2004 als Sä zung beschlossene VI. Änderung des Bebauungsplanes "VerlängerteSi Straße” wurde aus dem Flächennutzungsplan der Verbandsgemeini Montabaur entwickelt, so dass eine Genehmigung durch die Kreisve waltung des Westerwaldkreises nach § 10 BauGB nicht erforderlich w Die Satzungsunterlagen können bei der Verbandsgemeinde Montabaii Bauamt, Zimmer 223, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, wähn der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 8.00- 12.30i 14.00 -16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 12.30 und 14.00 -18.00 freitags von 8.00 - 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Ji mann kann über den Inhalt Bebauungsplanes Auskunft verlangen.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.
Es wird darauf hingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann ur achtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekannt
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chung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wordenisjdeausc Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht inwtaickelt, halb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegÄaldkre über der Gemeinde geltend gemacht worden sind. [Die Sat
Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorscfijfcuamt, ten oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen. ■ der Kerr Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 Bau® 14.00 - über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretendenVtfjSpitags mögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entspf/nann kc ehender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen. Mit dies
44 Abs. 3 BauGB (Auszug): Es wird
Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn- und 2 Br in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetretensijHPhtiich Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, daßejRurigs Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungsff Mängel gen beantragt. I halb vor
44 Abs. 4 BauGB: ! ü ßerdei
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei «Der Sac ren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bez» n oder neten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des AnspRi uf die herbeigeführt wird. u ber die
24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) ( AuS 4£ 9 n e . ns Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorsw* der cinS eS ? ese „ tz ? s oder aufgrund dieses Gesetzes zustande 9 ek0ffl J D bs> en 1 Jahr n ach der Bekanntmachung als von Anfang a n W Ent{ zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn r 4 £4* §
die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die y.. Jnn migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung derS ^ge n hj verletzt worden sind oder ea
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