Wochenblatt VG Montabaur
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Nr. 14/2004
Tierheim des Mons & Tabor Tierschutz e.V.
\a/ hilft Tieren in Not? Für alle Angelegenheiten in Sachen Tierschutz steht der Mons & Tabor Tierschutz e.V. gerne als Ansprechpartner vver n zur Verfügung. Sie erreichen uns unter folgenden Telefonnummern:
Tierheimleitung, 1. Vorsitzender Klaus Böckling, Tel. 02602/180826 oder im Notfall 917653, Mobilfunk 0171/2439685.
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Und es geht doch! - Mit Finanzierungshilfen vom Land ins eigene Heim
Nicht nur aus Berlin kommt Geld für die Hilfe beim Wohnungsbau in Form von Eigenheimzulage, Wohnungsbauprämie und Sparzulage. Auch das Land Rheinland-Pfalz, darauf weist die LBS hin, greift vor allem jungen Familien mit Kindern beim Hausbau und Kauf einer selbst genutzten Wohnung kräftig unter die Arme. Wer bauen oder kaufen will, sollte sein Vorhaben zügig in Angriff nehmen, weil die Fördermittel nur so lange fließen, wie „der Vorrat reicht”. Unbedingt zu beachten ist auch, dass die Bewilligung der Fördermittel in allen Programmen vor Baubeginn, beziehungsweise vor Unterschrift unter einen Kaufvertrag erfolgt sein muss (Ausnahme bei Grundstückskaufvertrag).
Gefördert werden der Bau und der Erwerb von Wohnungen bis zum Ende des zweiten Jahres nach dem Jahr der Bezugsfertigkeit mit Baudarlehen und Aufwendungsdarlehen; auch der Erwerb gebrauchter Wohnungen (älter als zwei Jahre) mit Ankaufsdarlehen im Sozial- und Normalprogramm. Im Sozialprogramm finden sich die Familien wieder, deren Einkommen die Einkommensgrenze des § 9 Wohnraumförde- rungsgesetz um mindestens 20 Prozent unterschreitet. Im Normalprogramm darf das Einkommen die festgelegte Einkommensgrenze um nicht mehr als 10 Prozent übersteigen. Bei einer Familie mit drei Kindern sieht das in den einzelnen Förderstufen so aus: Das Sozialprogramm gilt bis zu einem Jahreseinkommen von 37.691 Euro (ist die Summe aller positiven Einkünfte) und im Normalprogramm bis 50.677 Euro. Wie hoch fallen nun die Hilfen aus? Eine Familie mit fünf Personen erhält für einen Neubau im Sozialprogramm einen Grundbetrag von 23.000 Euro als Baudarlehen. Das Baudarlehen erhöht sich für die drei Kinder um 12 000 Euro). Diese Baudarlehen werden für die ersten zehn Jahre zu einem Zinssatz von 1 Prozent gewährt.
Hat die Gemeinde, in der das Haus gebaut wird, über 30.000 Einwohner, steigt das Baudarlehen um weitere 5.000 Euro. Zusätzliche Darlehen können für bauliche Maßnahmen, die wegen der Schwerbehinderung eines Haushaltsmitglieds erforderlich sind (plus 13.000 Euro), oder bei Unterschreitung der Einkommensgrenze um mehr als 40 Prozent (plus 7.750 bzw. 13.000 Euro an zusätzlichem Darlehen) gewährt werden.
Und noch ein Bonbon: Zur Minderung der Belastung werden Aufwendungsdarlehen im Gesamtbetrag von 13.800 Euro ausgezahlt. Es bringt
den Berechtigten im ersten Jahr 1.725 Euro mehr Bares ins Portemonnaie. Der Zuschuss fällt in jedem Jahr um ein Fünfzehntel.
Im Normalprogramm beläuft sich der Grundbetrag des Darlehens für eine vierköpfige Familie auf 11.200 Euro. Auch hier fließen für jedes Kind 4.000 Euro an zusätzlichen Darlehen. Das Aufwendungsdarlehen beträgt in diesem Fall insgesamt ebenfalls 11.040 Euro, was im ersten Jahr einem Auszahlungsbetrag von 1.380 Euro entspricht.
In allen „Neubauprogrammen” werden nur Bauvorhaben gefördert, bei denen die Baukosten inkl. Kosten für Garagen oder Stellplätze, ohne die Kosten des Baugrundstücks, nicht mehr als 1.400 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche betragen. Der Wert der Sach- und Arbeitsleistungen des Bauherren ist bei der Ermittlung der Baukosten zu berücksichtigen.
Beim Kauf eines „gebrauchten” Hauses oder einer „gebrauchten" Wohnung gelten die selben Bedingungen wie für den Neubau. Die Ankaufsdarlehen (Grundförderung) können sich bei Erwerb einer gebrauchten Wohnung in allen Programmen je nach Lage des Objekts (Städte und Kreise sind Mietenstufen zugeordnet) um 10 % bis 30 % erhöhen. Auch Mieter, die ihre Wohnung kaufen wollen, erhalten die Hilfen in allen Programmen nach den Grundsätzen für den Kauf einer „gebrauchten” Wohnung. Zum Ergänzungsprogramm stellt das Land für einen Zeitraum von 15 Jahren feste Zinsgarantien (Sparkassen- / Hausbankendarlehen) bei der Eigenheimfinanzierung zur Verfügung. Für eine vierköpfige Familie sieht die Förderung folgendermaßen aus: Neubau und gebrauchte Immobilien werden mit dem gleichen Betrag gefördert. Die Grundförderung beträgt 20.000 Euro und erhöht sich bei zwei Kindern um 8.000 Euro. Dafür berechnet das Land ein Prozent Zinsen. Zur Tilgung wird empfohlen, einen Bausparvertrag zur späteren Ablösung des Darlehens anzusparen oder mindestens ein Prozent zu tilgen.
Interessenten sollten sich unbedingt von einem Fachmann der LBS oder Sparkasse beraten lassen, denn die zahlreichen Vorschriften sind für den Laien kompliziert. Auskünfte erteilen ferner die örtlichen Stadt- und Kreisverwaltungen, bei denen auch die Anträge einzureichen sind. Schließlich will jeder, bevor er den ersten Schritt zum eigenen Heim macht, genau wissen, ob und, wenn ja, welches Programm er in Anspruch nehmen kann, stellt die LBS fest.
Die Broschüre „Wohneigentum 2004” ist demnächst bei der Stadt-, Verbandsgemeinde oder Kreisverwaltung oder auch beim Ministerium der Finanzen, Kaiser-Friedrich-Straße 1, 55116 Mainz erhältlich.
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