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Wochenblatt VG Montabaur

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des BebauungsplanesBeul II der Ortsgemeinde Boden, hier: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Boden hat in seiner Sitzung am 03.06.2003 die Änderung des o. a. Bebauungsplanes beschlossen (siehe vorstehende Veröffentlichung).

Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Durchführung einer Umweltver­träglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich.

Zu diesem Zweck liegt die Änderungsplanung zur Einsichtnahme in der Zeit vom 30.06.2003 - 01.08.2003 (einschließlich) bei der Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 201, Konrad - Adenauer - Platz 8,56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, diens­tags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, don­nerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus

Boden, 11.06.2003 Rudolf Eulberg, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des BebauungsplanesBeul II der Ortsgemeinde Boden; hier: Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Boden hat in seiner Sitzung am 03.06.2003 den Beschluss gefasst, den o. a. Bebauungsplan zu ändern. Der Änderungsbe­schluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze.

Boden, 11.06.2003 Rudolf Eulberg, Ortsbürgermeister

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Heiligenroth

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

dienstags. . 17.00 bis 19.30 Uhr

Tel.:'0260^i'66067F^7Ö260^9T7396. naCh Vereinbarun 9

Öffentliche Bekanntmachung

IV. Änderung des Bebauungsplanes Am hohlen Weg - Auf der Schlat der Ortsgemeinde Heiligenroth;

hier: Inkrafttreten gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB)

Die vom Ortsgemeinderat von Heiligenroth am 11.06.2003 als Satzi beschlossene IV. Änderung des BebauungsplanesAm hohlen Weg -

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Die Bebauungsplanunterlagen können bei der Verbandsgemeinde ^ tabaur, Bauverwaltung, Zimmer 201, Konrad-Adenauer-naE 0 , Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstag .qq. wochs von 8.00 - 12.30 und 14.00 - 16.00 Uhr, donnerstags v 12.30 und 14.00 -18.00 Uhr und freitags von 8.00-12.30 U ) uun g$. mann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhan planes Auskunft verlangen.

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