Wochenblatt VG Montabaur
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes “Beul II” der Ortsgemeinde Boden, hier: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Boden hat in seiner Sitzung am 03.06.2003 die Änderung des o. a. Bebauungsplanes beschlossen (siehe vorstehende Veröffentlichung).
Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich.
Zu diesem Zweck liegt die Änderungsplanung zur Einsichtnahme in der Zeit vom 30.06.2003 - 01.08.2003 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 201, Konrad - Adenauer - Platz 8,56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus
Boden, 11.06.2003 Rudolf Eulberg, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes “Beul II” der Ortsgemeinde Boden; hier: Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Boden hat in seiner Sitzung am 03.06.2003 den Beschluss gefasst, den o. a. Bebauungsplan zu ändern. Der Änderungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze.
Boden, 11.06.2003 Rudolf Eulberg, Ortsbürgermeister
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Heiligenroth
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
dienstags. . 17.00 bis 19.30 Uhr
Tel.:'0260^i'66067F^7Ö260^9T7396. naCh Vereinbarun 9
Öffentliche Bekanntmachung
IV. Änderung des Bebauungsplanes “Am hohlen Weg - Auf der Schlat” der Ortsgemeinde Heiligenroth;
hier: Inkrafttreten gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB)
Die vom Ortsgemeinderat von Heiligenroth am 11.06.2003 als Satzi beschlossene IV. Änderung des Bebauungsplanes “Am hohlen Weg -
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Die Bebauungsplanunterlagen können bei der Verbandsgemeinde ^ tabaur, Bauverwaltung, Zimmer 201, Konrad-Adenauer-naE 0 , Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstag .qq. wochs von 8.00 - 12.30 und 14.00 - 16.00 Uhr, donnerstags v 12.30 und 14.00 -18.00 Uhr und freitags von 8.00-12.30 U ) uun g$. mann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhan planes Auskunft verlangen.
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