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Nr. 21/2003

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Heilberscheid

I.Munde des Ortsbürgermeisters

» eC,lSl .von 18.00 bis 19.00 Uhr

^'schäftshaus, Telefon und Fax: 06485/4455

Etliche Bekanntmachung Ei dgenossenschaft Heilberscheid

Scchrift über die Versammlung der Jagdgenossenschaft Heil- üri vom 27 03.2003 liegt ab sofort beim Jagdvorsteher Axel Braun, taSraße5 56412 Heilberscheid und bei der Verbandsgemeinde- Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, im N 1 gg ) zur Einsichtnahme aus. Sie kann beim Ortsbürgermei- fdJaadvo'rsteher, Axel Braun, während der Sprechzeiten und bei lerbandsgemeindeverwaltung Montabaur während der Öffnungszei- Lesehen werden.

Lesordnung war:

Lricht des Jagdvorstehers über die Verwendung der Jagdpachtein-

jhiedenes

fiuslegungsfrist beträgt nach § 5 Absatz 6 der Satzung der Jagdge- Senschaft Heilberscheid vom 22.11.2000 zwei Wochen und beginnt lilaufdes Erscheinungstags dieses Amtsblattes.

Axel Braun, Jagdvorsteher

Leinsring Heilberscheid

L der Vertreter der Ortsvereine

Nächste Sitzung der Vertreter der Ortsvereine im Vereinsring findet am 1,28.05.2003, um 20.00 Uhr in der GaststätteDorfschänke statt.

jHeilberscheid

Samstag. 24.05.2003, bestreiten wir unseren nächsten Arbeitseinsatz [Sportplatz. Hierzu werden wie immer einige fleißige Hände benötigt. Kitsbeginn um 14.00 Uhr am Sportplatz. Abends bestreiten wir ein JMumier in Welschneudorf. Abfahrt hierzu um 18.00 Uhr ab Dorf- iate Die spätere Analyse und Nachbetrachtung dann beim Kölsch- "" in unserer Dorfschänke.

wh, 28.05.2003, bestreiten wir voraussichtlich ein Freundschafts- toen die AOK Westerwald. Anstoß hierzu um 19.00 Uhr im Großhol- pWaldstadion. Treffpunkt um 18.00 Uhr in unserem Vereinslokal.

Nentershausen

phstunde des Ortsbürgermeisters

.17.00 bis 19.00 Uhr

is. von

.Änderungen bitte ich, dem Aushang am Bürgermeisteramt zu ent-

u.Fax:.,

.06485/223.

[^stunden des Ortsbürgermeisters

.. . 19-00 bis 21.00 Uhr

.. von 18.00 bis 20.00 Uhr

SerS! ng .Tel.: 06485/224

S,er .Tel.: 06485/1541

Schredderplatz

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 16.05.2003 beschlossen, wegen der mittlerweite häufigen Ablagerung von Müll die Zufahrt zur alten Schieferhaide mit einer Schranke zu versehen und versuchsweise dort einen Schredderplatz einzurichten. Dieser wird zunächst an jedem ersten Samstag im Monat zwischen 11.00 und 12.00 Uhr geöffnet sein.

Berthold Ortseifen, Ortsbürgermeister

Fundsache

Es wurde eine Silberkette mit Perle als Fundsache abgegeben. Der/die Verlierer/in kann diese im Büro der Ortsgemeinde abholen.

Berthold Ortseifen, Ortsbürgermeister

Geringfügig Beschäftigte

Die Ortegemeinde Niedererbach sucht dringend Helfer für Arbeiten in der Gemeinde. Die Entlohnung erfolgt nach dem Tariflohn von 9,13/Std. Interessenten melden sich bitte bei Ortsbürgermeister Ortseifen oder den beiden Beigeordneten G. Theis und R. Schuy.

Berthold Ortseifen, Ortsbürgermeister

Goldhochzeit Becker

Am 23.05.2003 können die Eheleute Georg und Marianne Becker das Fest der Goldenen Hochzeit feiern.

Herr Becker ist 1930 als zweites von zwölf Kindern in Elz geboren, ging dort zur Schule und war im letzten Kriegsjahr bei der Reichsbahn in Lim­burg. Nach dem Ende des Krieges erlernte er bis 1948 den Schlosser­beruf und fand schließlich Beschäftigung bei der Straßenbaufirma Scheid in Limburg, wo er 43 Jahre arbeitete. Als Einbaumeister und Werkspolier kam er auch zu Auslandseinsätzen z. B. in Saudi Arabien.

Frau Becker geborene Normann wurde 1934 als ältestes von vier Kindern in Niedererbach geboren. Dort besuchte sie bis 1948 die Schule und arbei­tete zunächst in einer Fabrik in Ransbach-Baumbach und später in einem Hotel in Limburg. Nach der Hochzeit sorgte sie sich um den Haushalt. Kennengelemt haben sie sich auf der Kirmes in Görgeshausen und Herr Becker hat dann nach vier Jahren und vielen Fußmärschen zwischen Elz und Niedererbach 1953 in der Pallottinerkirche in Limburg seine Marian­ne geheiratet.

Beide erfreuen sich guter Gesundheit und nehmen rege am Dorfgesche­hen teil.

Neben ihrem Sohn, der Schwiegertochter und den beiden Enkeln gratu­lieren die Ortsgemeinde und alle Niedererbacher Bürgerinnen und Bür­ger dem Goldhochzeitspaar zu seinem Ehrentag.

Berthold Ortseifen, Niedererbach

Einladung Fastnachtsausschuss 2003 und 2004

Am Montag, 2. Juni 2003, findet um 20.00 Uhr im Feuerwehrgerätehaus die Abschlusssitzung des diesjährigen Fastnachtsauschusses statt. Hierzu sind alle Vertreter der einzelnen Vereine herzlich eingeladen. Gleichzeitig soll an diesen Abend auch über die Fastnacht im nächsten Jahr gesprochen werden. Aus diesem Grund würden wir uns sehr freu­en, wenn jeder Verein einen Vertreter zu dieser Sitzung entsenden wür­de. Schön wäre es, wenn sich an diesem Abend bereits ein neuer Aus­schuss formieren würde.

Deshalb die Bitte an die Vereinsvorsitzenden, schon jetzt einmal zu eru­ieren, wer eventuell bereit ist, im nächsten Jahr im Fastnachtsausschuss mitzuwirken.

Weitere Informationen gibt es bei Jutta Schwill (911943) oder Christian Kaiser (911981).

Pfarramt St. Laurentius

laüswf verans taltet Ferienspiele für Kinder im Grundschulal- rEuro haUS6n VOm 21 07 ' bis 26 - 07 - 2003 - Teilnehmergebühren:

pelomiuiä'-e liegen in der Kirche Nentershausen aus. Bitte bis RhuerzahUjeg 6 ° ^ itten b ' e Anmeldefrist einzuhalten, da die

fc C H haftstreffen an Pfln gsten 2003

fofoersitnn 0 aus ^iöux-Berqin kommen am Pfingstsamstag. Um letz- K003 um oft zu bes P re chen, lade ich Sie alle am Mittwoch, m 20.00 Uhr ins Foyer der Freiherr-vom-Stein-Halle ein.

Nomborn

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

dienstags. von 18.00 bis 19.30 Uhr

Te); ..06485/228

Bekanntmachung gemäß § 50 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB)

in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141).

I. Umlegungsbeschluss

Der Ortsgemeinderat Nombom hat am 09.04.2003 folgende Beschlüsse gefasst:

1 Auf Grund des § 46 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141) wird die Umlegung für das BaugebietUnter dem Sportplatz Teil II ange­ordnet. Der Umlegung liegt der im Entwurf erstellte Bebauungsplan Unter dem Sportplatz zugrunde.

2 Gemäß § 47 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Landesver­ordnung über die Umlegungsausschüsse vom 26. März 1981 (GVBI. S 78) in der jeweils geltenden Fassung wird für das Baugebiet des BebauungsplansUnter dem Sportplatz die Umlegung eingeleitet.