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Jllige Feuerwehr Hübingen lädt die Kinder zu Rundfahrten m» Löschfahrzeug ein, ein Probespntzen mit dem WasserscMauch

$ euch dazu.

Kreisjagdverband stellen dieErtebnisschule Wannn , handelt es sich um eine umfangreiche Sammfono ^ wer Holzobjekten und diversen waldpädagogischen 1 > am Anfassen ist hierbei wörtlich gemeint. * Materialien.

her großen Tombola des Kindergartens gibt es zahlreiche Preis»

L Allen Firmen und Spendern, die uns bei der Gestatt,,/ p mitGeld-und Sachpreisen unterstützt haben, sei an dieser^ fi herrlich gedankt. aieser Stel-

ulschHeßlich wartet neben einer Ausstellung über 10 Jahr»

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bUMcheWoW-Steaks und Würstchen, Kaffee und K lirhÄ Elternausschuss und die Mitglieder derOrtsn »^^' SOr j mbach und Horbach. Wsgememderäte

m Sie doch einmal vorbei!

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famister Leiterin Orisbülgerme^eT' 6 " 6 '

echstunde des Ortsbürgermeisters

jg$.von 19.00 bis 20.00 Uhr

neindehaus, Im Wiesengrund 1

r Gemeindehaus.06439/1764

Gemeindehaus .06439/909362

ii Gemeindehaus:. og-gackenbach@t-online.de

nschrift: Halfterweg 16

foi privat.06439/900990

[privat.06439/900968

. Ulrich.Weidenfeller@t-online.de

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ichstunde des Ortsbürgermetsters ^ bis 19.30 Uhr

ägs... Tel.: 06439 / 901 310

^Gemeindeverwaltung, Hauptstr. Ai . j e( . 06439/7404

ntlicheBekanntmachung j. n "

Änderung des Bebauungsplanes Im tiOrtsgemeinde Horbach m _ uG Bi

^kratttreten gemäß § 10 des BaugesetzbucheMBau^

*om Oltsgemeinderat von Horbach am 24.04. wurde aus

teene V. Änderung des Bebauungsplanes l nlabaur entwickelt,

ächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Mo «Vesten/vald-

K eine Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Wesierw «nach § 10 BauGB nicht erforderlich ist. . omAin de Mon-

Äauungsplanunterlagen können bei der ye^ s Ä 8 5 6410 W Bauverwaltung, Zimmer 223, Konrad-Adea. und mitt- labaur, während der Kernarbeitszeit (montags, die 9 .

f von 8.00 - 12.30 und 14.00 - 16.00 Uhr donnerstags vo^

»und 14.00 -18.00 Uhr und freitags von 8.00 / 2 ?° ha |ldesBebau-

® eingesehen werden. Jedermann kann über den

itones Auskunft verlangen. in i< ra ft.

Bekanntmachung tritt die Bebauungsplanände g ^ Nf 1

darauf hingewiesen, daß die Verletzung der ln Ji d ' n un be-

öGBauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorsch Bekanntma .

P ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit die _ den j S t, ^schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gema inner-

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^^adigungvon durch den Bebauungsplan ®' hen entspre- jrisnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlö l^^^chadigungsansprüche wird hingewiesen.

feungsberechti^ kann En t sch&di9 uK rl e a SerfeTe e n n sind.

nnd? 9 e ls . 42 ^zeichneten Vermögensnachteile e 9 daß er ^ie

d 1 ® Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeifu

Nr. 20/2003

Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichti­gen beantragt.

§ 44 Abs. 4 BauGB:

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jah­ren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeich­neten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug): Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jedem die Verletzung der Verfahrens­oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet­zung geltend machen.

Winfried Wilhelmi, Ortsbürgermeister

Horbach, 08.05.2003

Goldene Hochzeit in Horbach

Am kommenden Sonntag, 18. Mai feiern die Eheleute Johanna und Josef Labonte den 50. Jahrestag ihrer Hochzeit.

Beide Jubilare sind waschechte Horbacher. Johanna geb. Vetter wuchs in der HauptstraßeFerdnands und damit 200 m Luftlinie von ihrem Leben­spartner Josef auf. Beide besuchten die Volksschule in Horbach, die genau zwischen den beiden Elternhäusern liegt. Johanna erlernte nach der Schu­le den Beruf der Hauswirtschaft. Josef übernahm, durch den frühen Tod von Vater und Bruder, zwangsläufig die elterliche Landwirtschaft. Zunächst bewirtschafteten sie dann gemeinsam den elterlichen Betrieb Zerfese in Horbach. Anfang der Sechziger siedelten sie aus und errich­teten denBirkenhoF am heutigen Siedlerweg. Sie entwickelten den Hof weiter und bebauten bis zu 40 ha Fläche in einem klassisch strukturier­ten landwirtschaftlichen Betrieb mit Milchwirtschaft und Rindermast. Den Betrieb führten sie bis zu ihrem Rentenalter. Beide nahmen, trotz dem Mangel an Freizeit, sehr aktiv am Dorfleben teil. Johanna war gerne bei den Möhnen. Josef wirkte 20 Jahre im Gemeinderat und der Jagdgenos­senschaft mit.

Sein großes Hobby und seine Leidenschaft galt und gilt dem Chorgesang und dem MGV "Cacilia Horbach. Dort wirkte er viele Jahre im Vorstand