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„Jllige Feuerwehr Hübingen lädt die Kinder zu Rundfahrten m» Löschfahrzeug ein, ein Probespntzen mit dem WasserscMauch
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Kreisjagdverband stellen die „Ertebnisschule Wan „nn , handelt es sich um eine umfangreiche Sammfono ^ wer Holzobjekten und diversen waldpädagogischen 1 > am Anfassen ist hierbei wörtlich gemeint. * Materialien.
her großen Tombola des Kindergartens gibt es zahlreiche Preis»
L Allen Firmen und Spendern, die uns bei der Gestatt,,™/ p mitGeld-und Sachpreisen unterstützt haben, sei an dieser^ fi herrlich gedankt. aieser Stel-
ulschHeßlich wartet neben einer Ausstellung über 10 Jahr»
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m Sie doch einmal vorbei!
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echstunde des Ortsbürgermeisters
jg$.von 19.00 bis 20.00 Uhr
neindehaus, Im Wiesengrund 1
r Gemeindehaus.06439/1764
Gemeindehaus .06439/909362
ii Gemeindehaus:. og-gackenbach@t-online.de
nschrift: Halfterweg 16
foi privat.06439/900990
[privat.06439/900968
. Ulrich.Weidenfeller@t-online.de
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^Gemeindeverwaltung, Hauptstr. Ai . j e( . 06439/7404
ntlicheBekanntmachung „ j. n "
Änderung des Bebauungsplanes Im tiOrtsgemeinde Horbach m _ uG Bi
^kratttreten gemäß § 10 des BaugesetzbucheMBau^
*om Oltsgemeinderat von Horbach am 24.04. „ wurde aus
teene V. Änderung des Bebauungsplanes l nlabaur entwickelt,
ächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Mo «Vesten/vald-
K eine Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Wesierw «nach § 10 BauGB nicht erforderlich ist. .„„ omAin de Mon-
Äauungsplanunterlagen können bei der ye^ s Ä 8 5 6410 W Bauverwaltung, Zimmer 223, Konrad-Adea. und mitt- labaur, während der Kernarbeitszeit (montags, die 9 .
f von 8.00 - 12.30 und 14.00 - 16.00 Uhr donnerstags vo^
»und 14.00 -18.00 Uhr und freitags von 8.00 / 2 ?° ha |ldesBebau-
® eingesehen werden. Jedermann kann über den
itones Auskunft verlangen. in i< ra ft.
Bekanntmachung tritt die Bebauungsplanände g ^ Nf 1
darauf hingewiesen, daß die Verletzung der ln Ji d ' n un be-
öGBauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorsch Bekanntma .
P ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit die _ den j S t, ^schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gema inner-
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^^adigungvon durch den Bebauungsplan ®' hen entspre- jrisnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlö l^^^chadigungsansprüche wird hingewiesen.
feungsberechti^ kann En t sch&di9 uK rl e a SerfeTe e n n sind.
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d 1 ® Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeifu •
Nr. 20/2003
Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
§ 44 Abs. 4 BauGB:
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug): Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jedem die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Winfried Wilhelmi, Ortsbürgermeister
Horbach, 08.05.2003
Goldene Hochzeit in Horbach
Am kommenden Sonntag, 18. Mai feiern die Eheleute Johanna und Josef Labonte den 50. Jahrestag ihrer Hochzeit.
Beide Jubilare sind waschechte Horbacher. Johanna geb. Vetter wuchs in der Hauptstraße “Ferdnand’s” und damit 200 m Luftlinie von ihrem Lebenspartner Josef auf. Beide besuchten die Volksschule in Horbach, die genau zwischen den beiden Elternhäusern liegt. Johanna erlernte nach der Schule den Beruf der Hauswirtschaft. Josef übernahm, durch den frühen Tod von Vater und Bruder, zwangsläufig die elterliche Landwirtschaft. Zunächst bewirtschafteten sie dann gemeinsam den elterlichen Betrieb “Zerfese” in Horbach. Anfang der Sechziger siedelten sie aus und errichteten den “BirkenhoF am heutigen Siedlerweg. Sie entwickelten den Hof weiter und bebauten bis zu 40 ha Fläche in einem klassisch strukturierten landwirtschaftlichen Betrieb mit Milchwirtschaft und Rindermast. Den Betrieb führten sie bis zu ihrem Rentenalter. Beide nahmen, trotz dem Mangel an Freizeit, sehr aktiv am Dorfleben teil. Johanna war gerne bei den Möhnen. Josef wirkte 20 Jahre im Gemeinderat und der Jagdgenossenschaft mit.
Sein großes Hobby und seine Leidenschaft galt und gilt dem Chorgesang und dem MGV "Cacilia” Horbach. Dort wirkte er viele Jahre im Vorstand

