2/200
tt VG Montabaur
®n am‘ bevor:
'Unausgeführt sind, darunter die Montage zweier Poller an Erfordert die Baugenehmigung) kann der neue Jugendraum hrt Aorils an die Jugendlichen übergeben werden.
leS P Wilfried Noll, Ortsbürgermeister
Mannschaft Hübingen
„nd inaktiven Mitglieder der FZM Hübingen sind zur Jahresring am Freitag, 19.03.2004, um 20.00 Uhr ins Gasthaus ^herzlich eingeladen.
EISBACHGEMEINDEN
»(halle geschlossen
' Rpnovierungs- und Reinigungsarbeiten sind die Sporthallen in ^ Nentershausen für jeglichen Betrieb geschlossen.
f der Freiherr-vom-Stein-Halle in Nentershausen Eis einschließlich 08.04.2004 iq der Sporthalle Girod in den Osterferien 2004 « bis einschließlich 18.04.2004
gqe Änderungen entnehmen Sie bitte dem Aushang an der Halle, ‘(dsgemeindeverwaltung Montabaur Isoortstätten
Stofen, Tel.: 02602 / 1 26-323; Email: RStahlhofen@Montabaur.de
ine der Eisbachtaler Sportfreunde
lag, 18. März:
„x JSG Neustadt - C-2-Junioren Eisbachtaler Sportfreunde (Spiel (istungsklasse); 19.30 Uhr: TSV Emmelshausen-A-2-Junioren Eis- lerSportfreunde (Spiel der Rheinlandliga in Emmelshausen)
19. März:
(Ühr: E- 2 -Junioren Eisbachtaler Sportfreunde - JK Stahlhofen III p. Stadion) äag, 20. März:
: Min D-3-Junioren Eisbachtaler Sportfreunde - SG Dierdorf (Hart- ; 13.00 Uhr: D-2-Junioren Eisbachtaler Sportfreunde-JSG ianbach (Hartplatz Stadion); 13.00 Uhr: SV Güllesheim - E-1-Junio- Eisbachtaler Sportfreunde; 14.00 Uhr: VfL Oberbieber - D-11 -Junio- Eisbachtaler Sportfreunde (Spiel der Leistungsklasse); 15.00 Uhr: A- ; nioren Eisbachtaler Sportfreunde - VfB Dillingen (Spiel der Regio- ; ßSüdwest in Nentershausen); 15.15 Uhr: Spvgg Haiderbach - C-2- isn Eisbachtaler Sportfreunde (Spiel der Leistungsklasse in Dee- 18.00 Uhr: B-2-Junioren Eisbachtaler Sportfreunde - JSG Freien- (Spiel der Bezirksliga Ost in Nentershausen)
1,21. März:
ir:C-1 -Junioren Eisbachtaler Sportfreunde - TuS Koblenz (Spiel leinlandliga in Nentershausen); 11.00 Uhr: JSG Steiningen - B-1- ofen Eisbachtaler Sportfreunde (Spiel der Rheinlandliga); 14.30 Uhr: achtaler Sportfreunde - SV Morbach (Spiel der Rheinlandliga in Nen-
' lösen)
24. September:
E-2-Junioren Eisbachtaler Sportfreunde - SG Hundsangen )latz Stadion); 20.00 Uhr: Eisbachtal er Sportfreunde - TuS Ober- * (Nachholspiel der Rheinlandliga in Nentershausen).
Nr. 12/2004
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Girod
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Tref- srings I astal-j ig im | i Reichen J I. Die ierst -1 inwe-j ). Die j : frei- itags
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chstunden des Ortsbürgermeisters
H» .. . von 19.00 Uhr bis 20.00 Uhr
i[ %. von 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr
Verwaltung .Tel.: 06485/4696
ugermeister..Tel: 06485/793
Nngemeinschaft Girod
(J un 9 zu Kaffee und Kuchen mit Neuwahlen
IJ.% 20.03.2004, um 15.00 Uhr Neuwahlen der Frauengemein- ü| rod im Jugendheim.
hnd-Hand-Basar
tfe^den Baby- und Kinderartikel aller Art am 21.03.2004 in der y. c ® iro< ^ ; Abgabetermin: Samstag, 20.03.2004,10.00-12.30 Uhr;
21.03.2004, 13.30 - 15.30 Uhr; Abholung: Sonntag, I J4,17.00- 17.30 Uhr
' es Wohl mit Kaffee, Kuchen und Getränken ist bestens gesorgt.
|JS? Feu erwehr Girod
ß’ ? 6 03 - 2004 - findet um 19.30 Uhr im Feuerwehrgerätehaus fisnan J i, rige Ak tivenversammlung statt. Unter anderem stehen Neu- Iw,! . vollzähliges Erscheinen aller Aktiven wird gebeten, ver- y sind beim Wehrführer anzuzeigen.
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
dienstags.. VO n 18.00 bis 19.00 Uhr
Änderungen werden durch Aushang am Rathaus bekannt gegeben. Tel.: 06485/222
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaitsrechnung
und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom der Ortsgemeinde für das Haushaltsjahr
I. Haushaltsrechnung
Verwaltungshaushalt/ Euro
Vermögenshaushalt/ Euro
Gesamt
Euro
Feststellung des Ergebnisses
Soll-Einnahmen
626.959,09
390.150,58
1.017.109,67
+ neue Haushaltseinnahmereste
0,00
0,00
0,00
./. Abgang alter
Haushaltseinnahmereste
0,00
0,00
0,00
./. Abgang alter Kasseneinnahmereste
518,86
0,00
518,86
Summe bereinigte
Soll-Einnahmen
626.440,23
390.150,58
1.016.590,81
Soll-Ausgaben
626.440,23
342.923,87
969.364,10
+ neue Haushaltsausgabereste
0,00
47.226,71
47.226,71
./. Abgang alter Haushaltsausgabereste
0,00
0,00
0,00
./. Abgang alter Kassenausgabereste
0,00
0,00
0,00
Summe bereinigte
Soll-Ausgaben
626.440,23
390.150,58
1.016.590,81
Überschuss/Fehlbetrag
0,00
0,00
0,00
Festgestellt:
Montabaur, 22.01.2004 Stein
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur 1. Beigeordneter
II. Entlastungsbeschluss
Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr aufgestellte Jahresrechnung gemäß § 114 GemO.
Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet.
Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.
III. Öffentliche Auslegung
Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Görgeshausen, 12.03.2004 (S.) Burkard
Ortsgemeindeverwaltung Görgeshausen Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Satzung der Ortsgemeinde Görgeshausen zur Erhebung von einmaligen Beiträgen nach tatsächlichen Investitionsaufwendungen
für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung - ABS -) vom 10.03.2004
Der Ortsgemeinderat Görgeshausen hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung Rheinland - Pfalz (GemO) vom 14. Dezember 1973 und der §§ 2 Absatz 1, 7 und 10 des Kommunalabgabengesetzes Rheinland- Pfalz vom 20. Juni 1995 (KAG) - in der jeweils geltenden Fassung - folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: Einzelabrechnung
§ 1 - Erhebung von Ausbaubeiträgen
(1) Die Ortsgemeinde erhebt einmalige Beiträge nach tatsächlichen Investitionsaufwendungen für die Herstellung und den Ausbau von Verkehrsanlagen nach den Bestimmungen des KAG und dieser Satzung.
(2) Ausbaubeiträge werden für alle Maßnahmen an erstmals hergestellten Verkehrsanlagen, die der Erneuerung, der Erweiterung, dem Umbau oder der Verbesserung dienen, erhoben.
1 “Erneuerung” ist die Wiederherstellung einer vorhandenen, ganz oder teilweise unbrauchbaren, abgenutzten oder schadhaften Anlage in einen dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand.
2. “Erweiterung” ist jede flächenmäßige Vergrößerung einer fertiggestellten Anlage oder deren Ergänzung durch weitere Teile.
3. “Umbau” ist jede nachhaltige technische Veränderung an der Verkehrsanlage.
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