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tt VG Montabaur

®n am bevor:

'Unausgeführt sind, darunter die Montage zweier Poller an Erfordert die Baugenehmigung) kann der neue Jugendraum hrt Aorils an die Jugendlichen übergeben werden.

leS P Wilfried Noll, Ortsbürgermeister

Mannschaft Hübingen

nd inaktiven Mitglieder der FZM Hübingen sind zur Jahres­ring am Freitag, 19.03.2004, um 20.00 Uhr ins Gasthaus ^herzlich eingeladen.

EISBACHGEMEINDEN

»(halle geschlossen

' Rpnovierungs- und Reinigungsarbeiten sind die Sporthallen in ^ Nentershausen für jeglichen Betrieb geschlossen.

f der Freiherr-vom-Stein-Halle in Nentershausen Eis einschließlich 08.04.2004 iq der Sporthalle Girod in den Osterferien 2004 « bis einschließlich 18.04.2004

gqe Änderungen entnehmen Sie bitte dem Aushang an der Halle, (dsgemeindeverwaltung Montabaur Isoortstätten

Stofen, Tel.: 02602 / 1 26-323; Email: RStahlhofen@Montabaur.de

ine der Eisbachtaler Sportfreunde

lag, 18. März:

x JSG Neustadt - C-2-Junioren Eisbachtaler Sportfreunde (Spiel (istungsklasse); 19.30 Uhr: TSV Emmelshausen-A-2-Junioren Eis- lerSportfreunde (Spiel der Rheinlandliga in Emmelshausen)

19. März:

(Ühr: E- 2 -Junioren Eisbachtaler Sportfreunde - JK Stahlhofen III p. Stadion) äag, 20. März:

: Min D-3-Junioren Eisbachtaler Sportfreunde - SG Dierdorf (Hart- ; 13.00 Uhr: D-2-Junioren Eisbachtaler Sportfreunde-JSG ianbach (Hartplatz Stadion); 13.00 Uhr: SV Güllesheim - E-1-Junio- Eisbachtaler Sportfreunde; 14.00 Uhr: VfL Oberbieber - D-11 -Junio- Eisbachtaler Sportfreunde (Spiel der Leistungsklasse); 15.00 Uhr: A- ; nioren Eisbachtaler Sportfreunde - VfB Dillingen (Spiel der Regio- ; ßSüdwest in Nentershausen); 15.15 Uhr: Spvgg Haiderbach - C-2- isn Eisbachtaler Sportfreunde (Spiel der Leistungsklasse in Dee- 18.00 Uhr: B-2-Junioren Eisbachtaler Sportfreunde - JSG Freien- (Spiel der Bezirksliga Ost in Nentershausen)

1,21. März:

ir:C-1 -Junioren Eisbachtaler Sportfreunde - TuS Koblenz (Spiel leinlandliga in Nentershausen); 11.00 Uhr: JSG Steiningen - B-1- ofen Eisbachtaler Sportfreunde (Spiel der Rheinlandliga); 14.30 Uhr: achtaler Sportfreunde - SV Morbach (Spiel der Rheinlandliga in Nen-

' lösen)

24. September:

E-2-Junioren Eisbachtaler Sportfreunde - SG Hundsangen )latz Stadion); 20.00 Uhr: Eisbachtal er Sportfreunde - TuS Ober- * (Nachholspiel der Rheinlandliga in Nentershausen).

Nr. 12/2004

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Girod

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Tref- srings I astal-j ig im | i Re­ichen J I. Die ierst -1 inwe-j ). Die j : frei- itags

chen stan -1 g am i ;chu- i klei-

chstunden des Ortsbürgermeisters

H» .. . von 19.00 Uhr bis 20.00 Uhr

i[ %. von 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr

Verwaltung .Tel.: 06485/4696

ugermeister..Tel: 06485/793

Nngemeinschaft Girod

(J un 9 zu Kaffee und Kuchen mit Neuwahlen

IJ.% 20.03.2004, um 15.00 Uhr Neuwahlen der Frauengemein- ü| rod im Jugendheim.

hnd-Hand-Basar

tfe^den Baby- und Kinderartikel aller Art am 21.03.2004 in der y. c ® iro< ^ ; Abgabetermin: Samstag, 20.03.2004,10.00-12.30 Uhr;

21.03.2004, 13.30 - 15.30 Uhr; Abholung: Sonntag, I J4,17.00- 17.30 Uhr

' es Wohl mit Kaffee, Kuchen und Getränken ist bestens gesorgt.

|JS? Feu erwehr Girod

ß ? 6 03 - 2004 - findet um 19.30 Uhr im Feuerwehrgerätehaus fisnan J i, rige Ak tivenversammlung statt. Unter anderem stehen Neu- Iw,! . vollzähliges Erscheinen aller Aktiven wird gebeten, ver- y sind beim Wehrführer anzuzeigen.

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

dienstags.. VO n 18.00 bis 19.00 Uhr

Änderungen werden durch Aushang am Rathaus bekannt gegeben. Tel.: 06485/222

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaitsrechnung

und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom der Ortsgemeinde für das Haushaltsjahr

I. Haushaltsrechnung

Verwaltungs­haushalt/ Euro

Vermögens­haushalt/ Euro

Gesamt

Euro

Feststellung des Ergebnisses

Soll-Einnahmen

626.959,09

390.150,58

1.017.109,67

+ neue Haushaltseinnahmereste

0,00

0,00

0,00

./. Abgang alter

Haushaltseinnahmereste

0,00

0,00

0,00

./. Abgang alter Kasseneinnahmereste

518,86

0,00

518,86

Summe bereinigte

Soll-Einnahmen

626.440,23

390.150,58

1.016.590,81

Soll-Ausgaben

626.440,23

342.923,87

969.364,10

+ neue Haushaltsausgabereste

0,00

47.226,71

47.226,71

./. Abgang alter Haushaltsausgabereste

0,00

0,00

0,00

./. Abgang alter Kassenausgabereste

0,00

0,00

0,00

Summe bereinigte

Soll-Ausgaben

626.440,23

390.150,58

1.016.590,81

Überschuss/Fehlbetrag

0,00

0,00

0,00

Festgestellt:

Montabaur, 22.01.2004 Stein

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur 1. Beigeordneter

II. Entlastungsbeschluss

Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeindeverwal­tung Montabaur für das Haushaltsjahr aufgestellte Jahresrechnung gemäß § 114 GemO.

Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeige­ordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsge­meinde für das Haushaltsjahr Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet.

Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht geneh­migt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.

III. Öffentliche Auslegung

Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsicht­nahme vom bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanz­abteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Görgeshausen, 12.03.2004 (S.) Burkard

Ortsgemeindeverwaltung Görgeshausen Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Satzung der Ortsgemeinde Görgeshausen zur Erhebung von einmaligen Beiträgen nach tatsächlichen Investitionsaufwendungen

für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung - ABS -) vom 10.03.2004

Der Ortsgemeinderat Görgeshausen hat auf Grund des § 24 der Gemein­deordnung Rheinland - Pfalz (GemO) vom 14. Dezember 1973 und der §§ 2 Absatz 1, 7 und 10 des Kommunalabgabengesetzes Rheinland- Pfalz vom 20. Juni 1995 (KAG) - in der jeweils geltenden Fassung - fol­gende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: Einzelabrechnung

§ 1 - Erhebung von Ausbaubeiträgen

(1) Die Ortsgemeinde erhebt einmalige Beiträge nach tatsächlichen Inve­stitionsaufwendungen für die Herstellung und den Ausbau von Verkehrs­anlagen nach den Bestimmungen des KAG und dieser Satzung.

(2) Ausbaubeiträge werden für alle Maßnahmen an erstmals hergestell­ten Verkehrsanlagen, die der Erneuerung, der Erweiterung, dem Umbau oder der Verbesserung dienen, erhoben.

1Erneuerung ist die Wiederherstellung einer vorhandenen, ganz oder teilweise unbrauchbaren, abgenutzten oder schadhaften Anlage in einen dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand.

2.Erweiterung ist jede flächenmäßige Vergrößerung einer fertiggestell­ten Anlage oder deren Ergänzung durch weitere Teile.

3.Umbau ist jede nachhaltige technische Veränderung an der Ver­kehrsanlage.

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