Wochenblatt VG Montabaur
Öffentl. Bekanntmachungen
Bekanntmachung des Bürgermeisters
der Verbandsgemeinde
zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten
wahlberechtigten Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten
der Europäischen Union in das Wählerverzeichnis
Am Sonntao 13 06.2004, von 08.00 bis 18.00 Uhr, finden die Wahlen der
Ortsvorsteherinnen/Ortsvorsteher, der StadtVOrtsbur^rmeisterinne / Stadt-/Ortsbürgermeister sowie der Ortsbeirate, Ortsgemeinde te, des Verbandsgemeinderates und desKreistagesund arnSonntag, dem 27.06.2004, von 08.00 bis 18.00 Uhr die etwaige Stichwahl der Orts vorsteherinnen/Ortsvorsteher und der Stadt-/Ortsbürgermeisterinnen/ Stadt-/Ortsbürgermeister statt.
Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit autge- fordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum Freitag, 07.05.2004, 12.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur zu beantragen.
Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a KWO gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung erhalten.
56410 Montabaur, 12.03.2004 Edmund Schaaf
Bürgermeister, zugleich als Wahlleiter
Öffentliche Bekanntmachung des Verbandsgemeindewahlleiters über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Verbandsgemeinderates
Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrates des Westerwaldkreises in der Westerwälder Zeitung vom 28.02.2004 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen wird Folgendes bekannt gegeben:
I.
Bei der am 13.06.2004 stattfindenden Wahl des Verbandsgemeinderates in der Verbandsgemeinde Montabaur sind 40 Ratsmitglieder zu wählen.
II.
In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Verbandsgemeinderates dürfen höchstens 80 Bewerberinnen und Bewerber benannt werden. Für die Wahl des Verbandsgemeinderates kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden. Der Wahlvorschlag muss von mindestens 150 zum Verbandsgemeinderat wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften).
Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit die Wahlvorschlagsträger nach § 16 Abs. 3 KWG davon befreit sind. Die Unterzeichnung durch die Bewerberinnen und Bewerber selbst ist unzulässig. Für jede Wahl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden.
III.
Die Wahlvorschlagsträger sind allein verantwortlich, dass die Unterstützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Unterstützungsunterschriften können mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtlichen Formblättern geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.
VERLAG
WITTICH
IMPRESSUM:
Die Heimat- und Bürgerzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen sowie der Zweckverbände nach § 27 der Gemeindeordnung für Rhld.-Pfalz (GemO) vom 31. Jan. 1994 -GVBI. S. 153 ff.- und den Bestimmungen der Hauptsatzungen in den jeweils geltenden Fassungen, erscheint wöchentlich.
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Die vollständig Unterzeichneten und mit den erforderr seltenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig J- A, %ff Wahlvorschläge für die Wahl des VerbandsqempinV n ? ereicht wert Verbandsgemeindewahlleiter aerat e$ sind bei j
Rathaus-Neubau, Ebene 2, Zimmer-Nr 23 r iz I Platz 8 , 56410 Montabaur oder ' ’ Konrad 'Ade na üZJ
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montaha, „ ! ’
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Die Einreichungsfrist läuft am Montag, 03.05.2004 18 00 iih Die Verbindung der Wahlvorschläge verschiedener Partp Uhr ’ ab ' gruppen muss dem Verbandsgemeindewahlleiter aprwl n Und w äl
am Freitag, 28.05.2004,18.00 Uhr, schriftlich durch Sp N nen der jeweiligen Wahlvorschläge erklärt werden Der 1 iJt ™ muss die Mehrheit der Unterzeichnerinnen und Unterzeichn 15 ' bilx l nen Wahlvorschläge schriftlich zustimmen; bei WahlvorcrhiäT der ei % Abs. 3 KWG genügt die schriftliche Zustimmung der VertS 6nnach H 56410 Montabaur, 12.03.2004 'duenspersoäl
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Geschwindigkeitsüberwachung in der Verbandsgemeinde Montabaur
ln der vergangenen Woche wurden im Verbandsgemeindege ^ he von Geschwindigkeitsüberwachungen ausgeführt. in( j
In dieser Woche möchten wir Ihnen die Ergebnisse der Mes r
Helfensteinstraße, Eitelborn
Diese Straße darf mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit j befahren werden. . .. diaen Konti
Insgesamt 52 Fahrzeuge wurden während der einstun y ^ gemessen. .. taeS chwindi^
Hier mussten Überschreitungen der zulässigen Hoc s g um bis zu 20 km/h festgestellt werden. ^ 3 p a hrzei
Innerhalb einer Stunde fuhren 3 Fahrzeuge bis zu ner GeschO bis zu 45 km/h und 1 Verkehrsteilnehmer wurde m keit von bis zu 50 km/h.

