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^jahfstatt. Referent: Carsten Voigt, Dipl.-lng. Lan- 11 einer langjährigen Berufspraxis als selbstständiger Gar- Mlts H Herr Voigt eine Gesprächsrunde zu diesem Thema lei- ier^hau wird Schönes und Nützliches gezeigt und mit den fB JSiert Wir entwerfen einen kleinen, beispielhaften Gar- em dlS n K o u hf es v or allem um praktische Fragen wie Pflanzenver- Dabel labstände und angewandte Ökologie.

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Nr. 10/2004

uchstunde

des Ortsbürgermeisters

von 19.00 bis 20.00 Uhr

oh Sie füü iaststäl

^werden am Rathaus bekannt gemacht.

»ehrenamtlichen Helfer/innen des Dorfcafes

, 'mdheitszeugnisse, die vor dem Jahre 2001 ausgestellt wurden, C, ihr Gültigkeit. Deshalb müssen alle Bedienungen, Helfer/innen ictientheke und der Küchendienst des Dorfcafes an einer Beleh- rj § 43 de s infektionsschutzgesetzes durch das Gesundheitsamt

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k| . da ß dies einen zeitlichen Aufwand für alle bedeutet. Um allen ! ntöegenzukommen, hat uns die Kreisverwaltung zugesagt, die Ln in Daubach durchzuführen. Genaue Termine werden noch Mtoegeben. Voraussichtlich werden uns 2 bis 3 Termine jeweils von S!j S i700 Uhr angeboten. Sollte jemand an diesen Terminen nicht ^uen können, so sind nach alter Methode Schulungen direkt beim idheitsamt zu vereinbaren. Die Schulung ist für alle Helfer/innen der fettenden Vereine kostenlos. Wichtig: Jeder Teilnehmer muß vorher ifiesundheitsfragebogen sorgfältig ausfüllen, unterschreiben und in «verschlossenen Umschlag bei mir abgeben. Den Gesundheitsfra- Menerhaltet ihr bei mir.

Raimund Hahn, Ortsbürgermeister

öffentliche Bücherei

[üherzlich eingeladen zu den Wochenendveranstaltungen der kath. Sehen Bücherei Stahlhofen. Näheres unter Stahlhofen.

Kath. öffentliche Bücherei: DIENSTAG, 09.03.2004, keine Bücherausgabe Beichte der Erstkommunionkinder: DIENSTAG, 09.03.2004, 16.00 Uhr anschl. Versöhnungsfeier im Pfarrheim

Wortgottesdienst: SONNTAG, 14.03.2004,10.30 Uhr Pfarrheim, Holler

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Stahlhofen

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

donnerstags.von 18.00 bis 19.00 Uhr

im Bürgermeisterzimmer im Lindensaal Telefon Lindensaal

(nur während der Sprechstunde).02602/917163

sonst Telefon.02602/5650

Kath. öffentliche Bücherei

vc Die Kath. öffentliche Bücherei lädt alle aus nah und fern

herzlich zu den Spielnachmittagen nach Stahlhofen in den Lindensaal ein.

Wir freuen uns auf viele große und kleine Besucher am Freitag, 05.03., ab 16.00 Uhr und am 06.03. ab 14.00 Uhr. Es steht eine große Auswahl von Brett- und Kartenspielen zur Verfügung. Hier finden Sie bestimmt Ihren passenden Spielpartner. Für Essen und Trinken ist gegen einen kleinen Kostenbeitrag gesorgt. Am Sonntag, 07.03., ist die Bücherei nach dem Gottesdienst geöffnet. Sie präsentiert darüber hinaus die Borromäus-Erstkommunionauswahl mit über 40 ausgewählten religiösen Büchern und Gebrauchsgegenständen. Wei­terhin finden Sie eine Reihe von Kinderbüchern voller Spannung und Wis­senswertem. Sie eignen sich als Geschenk nicht nur zum Weißen Sonntag. Der Reinerlös kommt wie immer der Bücherei zu Gute.

Gymnastiktreff Gelbachtal

Jahreshauptversammlung am 19.03.2004 um 19.30 Uhr in der Gelb­achtalhalle. Näheres siehe unter Ettersdorf.

Die Gymnastikstunde am 09.03.2004 fällt aus. Dafür turnen wir mit dem Pezzi-Ball am 16.03.2004.

Wein

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eins I sderj I9.00 j t soll | und irden

isorchester Daubach e.V.

toste Probe findet am Sonntag, 07.03.2004, um 10.00 Uhr statt.

Holler

rechstunden der Ortsbürgermeisterin

f'üstags..von 18.00 bis 19.30 Uhr

.02602/3508

tnachtsreste

i Eastnachtsveranstaltungen blieben in der Sport- und Kultur- eeine graue Windjacke mit schwarzen Streifen und eine schwarze ""»he hängen. Sie können bei mir in der Rheinstraße 22 abgeholt

Flosdorf, Ortsbürgermeisterin

äHoller/Untershausen

W3.2004 muss die Bücherei leider wegen anderweitiger Nutzung «es geschlossen bleiben. Ab dem 16.03. geht es wie gewohnt

ng statt

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foau ^-2004 möchten wir die versprochene Lesenacht für die ftarriL em .3- Schuljahr veranstalten. Ab 19.00 Uhr sollten die Kinder UjJ Rudeln. Dazu mitbringen wären: evtl. Lesefutter (es kann er ® üctlere ausgeliehen werden), Iso-Matte, Schlafsack, nc * was man sonst noch so braucht für die Nacht. Abend- :;u ITu geboten; die Kinder sollten vorher zu Hause noch Such ein paar Knabbereien sowie Getränke stehen bereit, die Kinder mit Frühstück versorgt und können gegen

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Fen aus. 13.2004.

Eulen- nit neu-

-.terhnhtT'rfkgeholt werden. Ein Unkostenbeitrag von 2,00 wird niAnmow" 1 ' Teilnehmerzahl beschränkt werden muss, bitten dun 9 bei Katja Eisenhuth unter Tel.-Nr. 02602/18916.

St - Margaretha Holler

iw. a 9. Dienstag, Donnerstag, Freitag, 9.00 bis 12.00 Uhr ^Kinrtv Stik: MONTAG, 08.03.2004,14.45 Uhr Pfarrheim Holler ^Telk-o i Dien STAG, 09.03.2004,9.30 bis 11.30 Uhr Pfarrheim eiJ Kempkes 999702 oder Roth 917049

Alte Herren

Am Montag, 08.03.2004, um 20.00 Uhr beginnen wir wieder mit dem Trai­ning auf dem Sportplatz. Hierzu sind alle Aktive, Inaktive und auch Nicht­mitgliederder AH, die sich gerne sportlich betätigen, herzlich eingeladen.

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

dienstags.von 18.00 bis 19.00 Uhr

im Backes

Telefon.02602/16781

Fax.02602/9970657

Internet. www.untershausen.de

e-Mail. gemeinde@untershausen.de

Öffentliche Bekanntmachung

Satzung der Ortsgemeinde Untershausen zur Erhebung von einmaligen Beiträgen

nach tatsächlichen Investitionsaufwendungen

für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen

(Erschließungsbeitragssatzung - EBS -)

vom 10.02.2004

Der Ortsgemeinderat Untershausen hat auf Grund des § 24 der Gemein­deordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14. Dezember 1973 und des § 132 des Baugesetzbuchs (BauGB) vom 27.08.1997 - in der jeweils gel­tenden Fassung - folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 - Erhebung von Erschließungsbeiträgen

Zur Deckung Ihres anderweitig nicht gedeckten Aufwandes für die erst­malige Herstellung von Erschließungsanlagen erhebt die Ortsgemeinde Untershausen Erschließungsbeiträge nach den Vorschriften des BauGB und dieser Satzung.

§ 2 - Beitragsfähige Erschließungsanlagen

(1) Beitragsfähig ist der Erschließungsaufwand nach Art und Umfang für 1. öffentliche Straßen, Wege und Plätze im Sinne von § 127 Absatz 2 BauGB - ausgenommen solche in Kern, Gewerbe- und Industriegebieten sowie in Sondergebieten mit der Nutzungsart Einkaufszentren, großflächige Han­delsbetriebe, Messe-, Ausstellungs-, Kongress- und Hafengebiet - an denen eine bauliche, gewerbliche oder vergleichbare Nutzung zulässig ist