26
düngen für die erstmalige He j;?J® lll j"9 m05 09 2002 außer Kraft. (Erschließungsbeitragssatzung - EBS -) vom 05.uy.zuu faeho .
(3) Soweit Beitragsansprüche nachderaufGrundvo ^ w 9 eiter .
benen Satzung entstanden sind, gelten die bisherigen R g 9 ^
56412 Hübingen, 13.02.2004 (Siegel) Ortsbürgermeister
Ortsgemeinde Hübmgen
Gemäß§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung vo^
ÜSSSSSS3Ä
sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1 .
2 .
NUc UBWMimcM. u/ico ym iuv,I., ^_.
die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Gene - migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung
verletzt worden sind, oder .. „. „
vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluss bean- standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
56412 Hübingen, 13.02.2004 (S.) Noll, Ortsbürgermeister
MGV “Frohsinn” Hübingen e.V.
Am Freitag, 05.03.2004, um 20.00 Uhr, findet in der Westerwaldstube, Buchfinkenlandhalle Hübingen die diesjährige Jahreshauptversammlung des MGV “Frohsinn” Hübingen statt. Hierzu sind alle aktiven und inaktiven Vereinsmitglieder recht herzlich eingeladen.
Tagesordnungspunkte: 1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden, 2. Totenehrung, 3. Bericht des Schriftführers, 4. Bericht des Kassierers, 5. Entlastung des Kassierers, 6. Neuwahl der Kassenprüfer, 7. Bericht des 1. Vorsitzenden, 8. Neuwahl des Vorstandes, 9. Verschiedenes.
EISBACHGEMEINDEN
Termine der Eisbachtaler Sportfreunde:
Samstag, 28. Februar:
Ab 10.00 Uhr in der Sporthalle in Linz: Endrunde der Hallenkreismeisterschaften der C-Junioren. Gruppe I: JSG Ellingen, JSG Linz, Spvgg. EGC Wirges, Eisbachtaler Sportfreunde II. Gruppe II: FV Engers II, SV Rheinbreitbach, Spvgg. EGC Wirges II, Eisbachtaler Sportfreunde.
16.30 Uhr: SV Gonsenheim - A-Junioren Eisbachtaler Sportfreunde. Spiel der Regionalliga Südwest in Mainz-Gonsenheim.
Sonntag, 29. Februar:
ab 10 Uhr in der Overbergsporthalle in Siershahn: Endrunde der Hallenkreismeisterschaften der D-Junioren. Gruppe I: Eisbachtaler Sportfreunde, JSG Ransbach, SV Rheinbreitbach II, ESV Siershahn. Gruppe II: TuS Asbach, Spvgg. EGC Wirges, FV Engers, Eisbachtaler Sportfreunde II.
14.30 Uhr: FSV Salmrohr II - Eisbachtaler Sportfreunde. Spiel der Rheinlandliga in Salmrohr (Hartplatz) K
Mittwoch, 3. März:
19.30 Uhr. SG 99 Andernach - A-2-Junioren Eisbachtaler Sportfreunde Spiel der Rheinlandliga auf dem Hartplatz des Stadions in Andernach
Tai bo für Einsteiger
Neues Kureangebot für Frauen und Männer - auch Nichtmitglieder net für Jugendfoitafund Ewachserw^’e^paß dynamischen Bewe*
SÄSÄ S* p0W6m - Der Ku,s wird von einem ertah -
Beginn: Donnerstag, 04.03.2004, von 20 15 Uhr his 1 c i . hr . „ .
er: 8 Abende (Osterferien ausgenommen) On- Haus F-.nÄ?“' dererbach; Anmeldung und Info bei Elke Schuy, Tel. 06485/8561.'" e ‘
Girod
mo P nmn C s hS,Unden des 0 rts bürgerm e isters
donnerstags ".".H.". . 19 00 Uhr bis 20.00 Uhr
Gemeindeverwaltuno. . 18,00 Uhr bis 19.30 Uhr
Ortsbürgermeister.. .Tel.: 06485/4696
.Tel: 06485/793
. %
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Ortsgemeinderates
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates dom- det am Dienstag, 02.03.2004, um 19.30 Uhr im Geme^ H eintie ^
Tagesordnung: Öffentliche Sitzung
1 .
Flächennutzungsplan der Verbandsqemeinn«,
tioieri-1 inn Hör honlirhon \A/ Q i+-gemeinde
tisierung der baulichen Weiterentwrckiunn"^ 6 . Montat) ai von Girod a r
2 .
4. Verschiedenes Zu der Sitzung sind alle interessierten Einwohner/innom,
56412 Girod, 20.02.2004 c " e " herz| to
Fen i Ortshi,,
Görgeshause
n.
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
dienstags.von ■
Änderungen werden durch Aushang am Rathaus bekannt gegeta] Tel.: 06485/222
§3
Die Arbeitgeber haben ein Verzeichnis über Namen, G Beschäftigungsart und -dauer der am verkaufsoffenenGotJU tigten Arbeitnehmer und über die diesen gewährte Ersatztre
cvGr
k0
Regionaler Raumordnungsplan Mittelrhein w ß , Windenergie; Stellungnahme derOrtsqemSinn erwaW, y Aufstellung des Bebauungsplanes “Unter dem B
TuS Girod/Kleinholbach e.V.
ALTE HERREN Tagesausfiug
Am Samstag, 19.06.2004, fahren wir per Bus zu e « den nach Möllmicke/Sauerland. Wir werden dort ein SniPi^H den Rest des Tages und den Abend mit unseren FuSw*** deren Frauen verbringen. Der Zeitpunkt der Rückfahrt ist k *\ Wer von unseren Mitgliedern an der Mitfahrt interessiert bitte bei K. Ressmann oder D. Stahlhofen (die bereitsE? angemeldeten Personen sind natürlich bereits registriert)^
iGlasc
(derlei df
iniver
prec
lorfc
Rechtsverordnung
über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags in 56412 Görgeshausen aus Anlass des Spezialmarktes “Frühlingsfest - Jahrmarkt mit Waren aller Art” am 07.03.2004 Aufgrund des § 14 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss^ 02.06.2003 (BGBl. 2003 Teil IS. 745) i.V.m. § 3 Nr. 3 der Landesvera über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeits- und destec Gefahrenschutzes (AGSchZuVO)vom 26.09.2000 (GVBI. S. 379),zä geändert durch die Landesverordnung zur Änderung von Zuständigi auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes vom 28.05.2002 (GVBI. S.T' für die Ortsgemeinde Görgeshausen folgende Rechtsverordnung erla §1
(1) Die Verkaufsstellen in der Ortsgemeinde Görgeshausen dürfenl Änlass des zum Frühlingsfest festgesetzten Jahrmarktes mitWarenairj am Sonntag, dem 07. März 2004, von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhrgeöi 1
§2
(1) Werden an dem verkaufsoffenen Sonntag Arbeitnehmer längrtij Stunden beschäftigt, so sind diese an einem Werktag derselben^ ab 13.00 Uhr von der Arbeit freizustellen. Statt an einem Nachmittag^ die Freizeit am Samstag- oder Montagvormittag bis 14.00 Uhrgr werden.
(2) Während der Zeiten, zu denen die Verkaufsstelle geschlossen* muss, darf die Freizeit den Arbeitnehmern nicht gewährt werden. ^
(3) Jugendliche sowie werdende und stillende Mütter ^ kaufsoffenen Sonntag nicht beschäftigt werden. Die Arbeitszeit von^^ liehen und werdenden Müttern darf 8 Stunden täglich nicht ud
tag
Drec
\\
§4
Ein Abdruck dieser Verordnung ist an geeigneter Stelle i stelle auszulegen oder auszuhändigen.
§5
Zuwiderhandlungen gegen die §§ 1,2 Abs.
Ordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 24 L äftinur q S ve(W geahndet. Zuwiderhandlungen gegen das ^ es f n c cq^s. 1“. Jugendliche werden als Ordnungswidrigkeit nacn 9 s gesjinita’ Jugendarbeitsschutzgesetz vom 12. April 1wprdender^j Zeit geltenden Fassung geahndet. Die B esc häftigung ^utteis^ lender Mütter am Sonntag wird nach § 21 Abs.1 N r - . jn( | ef ■ gesetzes in der Fassung vom 18.04.1968 (BGBl. I ■ geltenden Fassung als Ordnungswidrigkeit verfolg ■
Be lei en 4 Ve Zj|derS
§6
Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer ^ 56410 Montabaur, 20.02.2004 '■ v - S & ’ ‘

