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Wochenblatt VG Montabaur

1. Grundsteuer ... . riQho

a) für die land- und forstwirtschaftlichen B . 2 69 v H

(Grundsteuer A).TL""7,"m. . 317 vH -

bl für die Grundstücke (Grundsteuer ti) . .330 v H

2. Gewerbesteuer.innprhalb des Gemeindege-

3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innernaiD oes

bietes gehalten werden: 20 ,

für den ersten Hund. ..61,

für den zweiten Hund . 1 02 ,

degebietes gehalten werden: _g

für jeden Hund.

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung . . für das Haus-

Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Horbach für das Haus haltsjahr 2004 werden keine Bedenken erhoben.

56410 Montabaur, 16.02.2004

Kreisverwaltung , Auftraae

des Westerwaldkreises (Siegel) piJtnr

Abt. 2-20 Az. 029/901.10

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 23.02.2004 - 10.03.2004 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zim­mer 109 Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, wahrend der Ker­narbeitszeit (montags bis mittwochs von Mhnjnd 1400

14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus. Horbach, 16.02.2004 (Siegel) Wilhelmi

Ortsgemeindeverwaltung Horbach Ortsburgermeister

Hinweis

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens­oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet­zung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153).

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Horbach

vom 05.02.2004

Haushaltsplan/ Haushaltssatzung 2004 verabschiedet

In der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderates stand die Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2004 an.

Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstimmung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustim­mung zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung. Die Haushaltssat­zung 2004, die die summarische Zusammenfassung des Haushaltspla­nes darstellt, enthält folgende Festsetzungen:

Verwaltungshaushalt

Einnahmen/ Ausgaben. j e 379.000,00

Vermögenshaushalt

Einnahmen/ Ausgaben.j e 153.000 00

Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2004 wie folat fest­gelegt: a

Grundsteuer A. 2 69v H

Grundsteuer B.. 317 v H

Gewerbesteuer.. 330 v H

Die Hundesteuer beträgt

für den ersten Hund. ?n nn e

für den zweiten Hund. 61 |

für jeden weiteren Hund. .Vno'nn t

für Kampfhunde. ZZZZZZZZZ". 7 S 0 'So e

Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haus­haltsjahr 2004 enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht Hier- RücSck 0 aUSZU9SW6iSe 6inige '"formationenlur Kenntnis^gegeben

üSsÄgÄ

Ausgaben des Jahres 2003 wurde im Haushaltsplan eine RücklaäenenT nähme in Hohe von 225.631 00 einaeniant A.Wd., Kager,ent ' sollten die Ausgaben des Vermögenshaushaltes finanzÄdT l,teln Aufgrund des positiven Verlaufes der Haushaltswirtschaft im iZon,o konnte die planmäßige Zuführung vom Verwaltunashaifcth^ 15. 2 03 mogenshaushalt von 10.000,00 um 69.270,65^auf^9.27o,65^erhöht

werden; dies führte im Vermögenshaushalt zu enw"*"

nahmen. entspre ^ y

Durch die günstigere Abwicklung und die teilweise v 0 nahmen konnten Einnahmeausfälle bei den Erschließ ageriJ % den Grundstückserlösen kompensiert werden d£ Bi erwähnte Erhöhung der Zuführung vom Verwaltunn*h VOrstef % nahmenseite des Vermögenshaushaltes führte unt« i hafta % dass die Rücklagenentnahme von 225.631 00 e ,? r dem s tncy 200.638,26 reduziert werden konnte. m 24 % ( |] Die Ortsgemeinde Horbach kann zur Finanzieruna der t res 2004 auf einen Rücklagenbestand von 25 899 roT zurückgreifen. Darüber hinaus bleibt festzusteilen '2* de auch im Haushaltsjahr 2003 schuldenfrei geblieben S 7 0rts Haushalt 2004 lst

Das Gesamtvolumen des Haushaltes 2004 beläuft sich hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Ven!? 211 379.000,00 und auf den ebenfalls ausgeglichenen Wr- 8stl 153.000,00. Im Vergleich zum Haushaltsjahr 2003 ist '

gang des Haushaltsvolumens um 264.000,00 zu

verzeichnen. 1

IBl:

2.5

10 ,

3.

Im Haushalt 2004 werden keine Verpflichtungsermächtin wiesen. Die Haushaltssatzung weist ebenfalls keine Kreff zur Finanzierung der Ausgaben des VermögenshaushalST*

Verwaltungshaushalt aus

Das Volumen des Verwaltungshaushaltes erhöht sich von 370 379.000,00. Ursächlich für diesen Anstieg sind u. a MehrZJ UnterabschnittSteuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine^ Das Gesamthaushaltssoll des v. g. Unterabschnittes in Höhe von bildet mit 78,51 v. H. (Vorjahr 79,68 v. H.) die HaupteinnataSä Verwaltungshaushaltes. ^

Die Haushaltsansätze für die lfd. Ausgaben des Verwaltuncshausi beruhen auf den Erfahrungen des Vorjahres oder sind auj Berechnungen ermittelt worden, beinhalten gesetzliche odertaL liehe Vorgaben und berücksichtigen Wünsche der Ortsgemeinde Nachfolgend soll verdeutlicht werden, welchen prozentualenü einzelnen Ausgaben des Verwaltungshaushaltes an den Gesar ben des Verwaltungshaushaltes haben:

Prozents«

1. Personalausgaben.

2. Verwaltungs- und Betriebsausgaben. 21,83z

3. Zuschüsse für soziale Zwecke oder ähnliche Einrichtungen j v. H.

4. Umlagen.

5. Zinsen.

6. Zuführung zum Vermögenshaushalt.3,35t

Vermögenshaushalt Grundlage für die Aufstellung des Vermögenshaushaltes bildelda: 12.06.2003 beschlossene Investitionsprogramm derOrtsgememW Umfang der sich hieraus ergebenden Vorhaben bestimmen das Mi

1. Zuweisung an dem MGV zur Anschaffung

eines Klavieres.

2. Umgestaltung Kinderspielplatz

- vorsorglicher Ansatz - .

Zuweisung an den

Kindergartenzweckverband.

Sanierung Sportlerheim.

Sanierung Dorfbrunnen.

Ausgaben im Rahmen der Dorferneuerung

Allgemeiner Straßenbau.

AusbauRoter Weg.

ErschließungIm Boden -

Fertigstellung Straßenbeleuchtung -.

Sanierung der Friedhofskapelle .

Sanierung der Küche im

Buchfinkenzentrum.

Anschaffung eines Anhängers

für den Gemeindeschlepper.

Zuführung zur allgemeinen Rücklage -

Planabrundungsbetrag -. . pni

Die Finanzierung der vorstehenden Ausgaben des Verm 9 tes erfolgt durch die nachfolgend aufgeführten Einnahme

1. Landeszuweisung zum Umbau des ^

Bürgermeisteramtes.7'nHHiw

Zuweisungen der Ortsgemeinden Gackenbach u ^

zum Umbau des Sportlerheimes.

Landeszuweisung zu Ausgaben im Rahmen j

der Dorferneuerung..

Zuweisung der Ortsgemeinde Hübingen im Ha

der Dorferneuerung.

Erschließungsbeiträge aus .16

Grundstücksverkäufen ..

Zuweisung der Ortsgemeinde Gackenbach ^

zur Sanierung Buchfinkenzentrum .

7. Grundstückserlöse..

8. Zuführung vom Verwaltungshaushalt. 10.7^

9. Entnahme aus der allgemeinen Rücklage.

Ausblick 2005 bis 2007 f hrharkeit^

Die mittelfristige Finanzplanung zeigt eine Ausfu p st1)U5 sj# men, die im Investitionsprogramm vorgesehen -

auf hingewiesen werden, dass die Umsetzung oe

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