Wochenblatt VG Montabaur
1. Grundsteuer ... . riQho
a) für die land- und forstwirtschaftlichen B . 2 69 v H
(Grundsteuer A).TL""7,"m. . 317 vH -
bl für die Grundstücke (Grundsteuer ti) . .330 v H
2. Gewerbesteuer.innprhalb des Gemeindege-
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innernaiD oes
bietes gehalten werden: 20 ,— €
für den ersten Hund. ..61,— €
für den zweiten Hund . 1 02 , — €
degebietes gehalten werden: _g
für jeden Hund.
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung . . für das Haus-
Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Horbach für das Haus haltsjahr 2004 werden keine Bedenken erhoben.
56410 Montabaur, 16.02.2004
Kreisverwaltung , Auftraae
des Westerwaldkreises (Siegel) piJtnr
Abt. 2-20 Az. 029/901.10
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 23.02.2004 - 10.03.2004 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109 Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, wahrend der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von Mhnjnd 1400
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus. Horbach, 16.02.2004 (Siegel) Wilhelmi
Ortsgemeindeverwaltung Horbach Ortsburgermeister
Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153).
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Horbach
vom 05.02.2004
Haushaltsplan/ Haushaltssatzung 2004 verabschiedet
In der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderates stand die Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2004 an.
Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstimmung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung. Die Haushaltssatzung 2004, die die summarische Zusammenfassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Festsetzungen:
Verwaltungshaushalt
Einnahmen/ Ausgaben. j e 379.000,00 €
Vermögenshaushalt
Einnahmen/ Ausgaben.j e 153.000 00 €
Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2004 wie folat festgelegt: a
Grundsteuer A. 2 69v H
Grundsteuer B.. 317 v H
Gewerbesteuer.. 330 v H
Die Hundesteuer beträgt
für den ersten Hund. ?n nn e
für den zweiten Hund. 61 |
für jeden weiteren Hund. .Vno'nn t
für Kampfhunde. ZZZZZZZZZ". 7 S 0 'So e
Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 2004 enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht Hier- RücSck 0 aUSZU9SW6iSe 6inige '"formationenlur Kenntnis^gegeben
üSsÄgÄ
Ausgaben des Jahres 2003 wurde im Haushaltsplan eine RücklaäenenT nähme in Hohe von 225.631 00 € einaeniant A.Wd ■., Kager,ent ' sollten die Ausgaben des Vermögenshaushaltes finanzÄdT l,teln Aufgrund des positiven Verlaufes der Haushaltswirtschaft im iZon,o konnte die planmäßige Zuführung vom Verwaltunashaifcth^ 15. 2 „ 03 mogenshaushalt von 10.000,00 € um 69.270,65 €^auf^9.27o,65^erhöht
werden; dies führte im Vermögenshaushalt zu enw"*"
nahmen. entspre ^ y
Durch die günstigere Abwicklung und die teilweise v 0 nahmen konnten Einnahmeausfälle bei den Erschließ ageriJ % den Grundstückserlösen kompensiert werden d£ Bi erwähnte Erhöhung der Zuführung vom Verwaltunn*h VOrstef % nahmenseite des Vermögenshaushaltes führte unt« i hafta % dass die Rücklagenentnahme von 225.631 00 e ,? r dem s tncy 200.638,26 € reduziert werden konnte. ’ m 24 % ( |] Die Ortsgemeinde Horbach kann zur Finanzieruna der t res 2004 auf einen Rücklagenbestand von 25 899 roT zurückgreifen. Darüber hinaus bleibt festzusteilen '2* de auch im Haushaltsjahr 2003 schuldenfrei geblieben S 7 0rts Haushalt 2004 lst
Das Gesamtvolumen des Haushaltes 2004 beläuft sich hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Ven!? 211 379.000,00 € und auf den ebenfalls ausgeglichenen Wr- 8stl 153.000,00 €. Im Vergleich zum Haushaltsjahr 2003 ist '
gang des Haushaltsvolumens um 264.000,00 € zu
verzeichnen. 1
IBl:
„2.5
„ 10 ,
3.
Im Haushalt 2004 werden keine Verpflichtungsermächtin wiesen. Die Haushaltssatzung weist ebenfalls keine Kreff zur Finanzierung der Ausgaben des VermögenshaushalST*
Verwaltungshaushalt aus
Das Volumen des Verwaltungshaushaltes erhöht sich von 370 379.000,00 €. Ursächlich für diesen Anstieg sind u. a MehrZJ Unterabschnitt “Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine^ Das Gesamthaushaltssoll des v. g. Unterabschnittes in Höhe von wÜ bildet mit 78,51 v. H. (Vorjahr 79,68 v. H.) die HaupteinnataSä Verwaltungshaushaltes. ^
Die Haushaltsansätze für die lfd. Ausgaben des Verwaltuncshausi beruhen auf den Erfahrungen des Vorjahres oder sind auj Berechnungen ermittelt worden, beinhalten gesetzliche odertaL liehe Vorgaben und berücksichtigen Wünsche der Ortsgemeinde” Nachfolgend soll verdeutlicht werden, welchen prozentualenü einzelnen Ausgaben des Verwaltungshaushaltes an den Gesar ben des Verwaltungshaushaltes haben:
Prozents«
1. Personalausgaben.
2. Verwaltungs- und Betriebsausgaben. 21,83z
3. Zuschüsse für soziale Zwecke oder ähnliche Einrichtungen j v. H.
4. Umlagen.
5. Zinsen.
6. Zuführung zum Vermögenshaushalt.3,35t
Vermögenshaushalt Grundlage für die Aufstellung des Vermögenshaushaltes bildelda: 12.06.2003 beschlossene Investitionsprogramm derOrtsgememW Umfang der sich hieraus ergebenden Vorhaben bestimmen das Mi
1. Zuweisung an dem MGV zur Anschaffung
eines Klavieres.
2. Umgestaltung Kinderspielplatz
- vorsorglicher Ansatz - .
Zuweisung an den
Kindergartenzweckverband.
Sanierung Sportlerheim.
Sanierung Dorfbrunnen.
Ausgaben im Rahmen der Dorferneuerung
Allgemeiner Straßenbau.
Ausbau “Roter Weg”.
Erschließung “Im Boden” -
Fertigstellung Straßenbeleuchtung -.
Sanierung der Friedhofskapelle .
Sanierung der Küche im
Buchfinkenzentrum.
Anschaffung eines Anhängers
für den Gemeindeschlepper.
Zuführung zur allgemeinen Rücklage -
Planabrundungsbetrag -. . pni
Die Finanzierung der vorstehenden Ausgaben des Verm 9 tes erfolgt durch die nachfolgend aufgeführten Einnahme ■
1. Landeszuweisung zum Umbau des ^
Bürgermeisteramtes.7'nHHiw
Zuweisungen der Ortsgemeinden Gackenbach u ^
zum Umbau des Sportlerheimes.
Landeszuweisung zu Ausgaben im Rahmen j
der Dorferneuerung..’
Zuweisung der Ortsgemeinde Hübingen im Ha
der Dorferneuerung.
Erschließungsbeiträge aus .16
Grundstücksverkäufen ..
Zuweisung der Ortsgemeinde Gackenbach ^
zur Sanierung Buchfinkenzentrum .
7. Grundstückserlöse..
8. Zuführung vom Verwaltungshaushalt. 10.7^
9. Entnahme aus der allgemeinen Rücklage.
Ausblick 2005 bis 2007 f hrharkeit^
Die mittelfristige Finanzplanung zeigt eine Ausfu p st1)U5 sj# men, die im Investitionsprogramm vorgesehen -
auf hingewiesen werden, dass die Umsetzung oe
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