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Montabaur

Nr. 06/2004

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«entliehe Bekanntmachung

il tsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 2004

&ing der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergeset-

- Geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur GBi irdnunq-EGAO 1977 - vom 14.12.1976 - BGBl. I S. 3341 der Crsatzung der Ortsgemeinde Großholbach in der derzeit gel- f una sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 Hesaesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz 07 1980 in der derzeit geltenden Fassung)

soemeinde Großholbach erhebt im Kalenderjahr 2004 die Grund­ig Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und * hdstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die son­nen nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 2003. jjoabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben Jour dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn U die Abgabenpflicht neu begründet wird,

Pder Abgabenschuldner wechselt,

[der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert, lieh neue Fälligkeitstermine ergeben.

Erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abga­theide allgemein festgesetzt.

Setzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu ent­bind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Jnbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem as Kalende * 1 Tagt! durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen r .TaÄrirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher

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rtsqemeimleP en die durch diese Bekanntmachun 9 bewirkte Festsetzung der y-"jdeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung anntmachung Widerspruch erhoben werden.

S erspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbands- everwaltung Montabaur, Rathaus, 56410 Montabaur, zu erhe- h 9 nniiil^ eiscfir ^' c ^ ier Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchs- ir Jr'^,!if l » at2l ) nur 9 ewa hrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf die- (°st6*yF[ist bei der Behörde eingegangen ist.

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|>g| inlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der leabgaben nicht aufgeschoben.

i.V. Stein, Erster Beigeordneter

(isbachtal/Großholbach

Jitag, 06.02.2004, findet um 20.00 Uhr unsere diesjährige Jahres- jersammlung in derHolwischer Stubb statt. Hierzu sind alle akti- 1 inaktiven Mitglieder herzlich eingeladen.

Ordnung: 1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden, 2. Totenehrung, ihl Protokollführer, 4. Bericht durch den 1. Vorsitzenden, 5. Bericht "taers, 6. Bericht der Kassenprüfer, 7. Entlastung des Vorstands, fchiedenes.

Heilberscheid

ehstunde des Ortsbürgermeisters , 9 00 uw

*. V ° n Teletotv. 06485M455

^ ..p ax; 06485/1830523

gliche Bekanntmachung Kalenderjahr 2004

Nie Festsetzung der Gemeindeabgaben tu fi run dsteuergeset-

Äzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs.

durch Art. 15 %S^-.de'

'.Fassung sowie des Landwirtschaftskamme p^ e inland-Pte' z >sgesetzes über die Landwirtschaftskammer n

^07.1980 in der derzeit geltenden Fassung) die Grund-

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die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die son­stigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 2003. Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abga­benbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu ent­richten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 56410 Montabaur, zu erhe­ben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchs­frist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf die­ser Frist bei der Behörde eingegangen ist. Durch Einlegung des Wider­spruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.

i.V. Stein, Erster Beigeordneter

Frauenfastnacht

Endlich ist es wieder soweit. Am Samstag, 21.02. steigt wie gewohnt ab 16.00 Uhr unsere Frauenfastnacht. Mit einem tollen, abwechslungsrei­chen Programm wollen wir unser Publikum wieder begeistern. Wir bitten um Anmeldung bei Martina Goldhausen, Tel. 8075, Bernadette Schwaig- hofer, Tel. 4577 oder Ursula Gerharz, Tel. 8336. Natürlich sind im Anschluss an das Programm auch die Männer herzlich eingeladen.

Nentershausen

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

mittwochs von.17.00 Uhr bis 19.00 Uhr

evtl. Änderungen bitte ich, dem Aushang am Bürgermeisteramtzu entnehmen. Telefon und Fax.06485/223.

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Nentershausen

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Nenters­hausen findet am Freitag, 13.02.2004, um 19.00 Uhr im Foyer der Frei- herr-vom-Stein-Halle statt.

Tagesordnung:

I. Öffentliche Sitzung

1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemein­derates vom 14.11. und 18.12.2003 (öffentlicher Teil)

2. Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2004

3. Umbau und Erweiterung der Alten Halle in Nentershausen - Auf­tragsvergaben -

4. Einwohnerfragestunde

5. Verschiedenes

II. Nichtöffentliche Sitzung

1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemein­derates vom 06.11., 14.11. und 18.12.2003 (nichtöffentlicher Teil)

2. Bauangelegenheit

3. Bauangelegenheit

4. Verschiedenes

Zu der öffentlichen Sitzung sind alle interessierten Einwohner/innen herz­lich eingeladen.

56412 Nentershausen, 03.02.2004

Montabaur

Miteinander auf gutem Kurs

Greiser, Ortsbürgermeister

VHS Montabaur

5.1.75 PC-Aufbaukurs

Vertiefung der Arbeit mit Office- Programmen, Internet und Multimedia (Grundkenntnisse sind Voraussetzung)

Beginn:

Montag, 09.02.2004, 19.40 Uhr

Dauer: 15 Abende

Ort:

Freiherr-vom-Stein-Schule,

Nentershausen