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Dienststunden der Gemeindeverwaltung Gemeindehaus Kapellenstraße 5: donnerstags, von 18.30 bis 19.30 Uhr

Telefon Gemeindeverwaltung/ 06439/901784

Ortsbürgermeister.

Telefax Gemeindeverwaltung/ 06439/901807

Ortsbürgermeister.-..

E-Mail Gemeindeverwaltung/Ortsbürgermeister:

OG.Huebingen@freenet.de

Internet: www.huebingen.de nfi^q/6128

Telefon Buchfinkenlandhalle:... UÖ4J

Telefon Hausmeister Buchfinkenlandhalle / Vermietu g g/gQ1 g76

(Herr Kesselheim).

Telefon Vermietung Grlllhütte 06439/7425

(Herr Weidenfeller):.

Dorfmusikanten proben für Fastnacht

Am Freitag, 06.02.2004,19.30 Uhr Buchfinkenlandhalle, treffen sich die Dorfmusikanten zur ersten Probe für unseren Fastnachtsumzug. Nach wuchsmusiker sind herzlich willkommen.

Wilfried Noll, Ortsbürgermeister

Freizeitmannschaft Hubingen

Außerordentliche Mitgliederversammlung am Freitag, 13.02.2004,20.00 Uhr im Gasthaus Panorama. Alle aktiven und inaktiven Mitglieder sind herzlich eingeladen.

EISBACHGEMEINDEN

Verwaltung informiert:

Hinweise zum Winterdienst entnehmen Sie bitte der Veröffentli­chung unter der RubrikVerwaltung informiert. Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Ordnungsamt -

Girod

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

montags.von 19.00 Uhr bis 20.00 Uhr

donnerstags.von 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr

Gemeindeverwaltung.Tel.: 06485/4696

Ortsbürgermeister.Tel: 06485/793

Öffentliche Bekanntmachung

über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 2004

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuerqeset- zes vom 7.8.1973 - BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Ein­führungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGAO 1977 - vom 14 12 1976 - BGBl. IS. 3341 -, der Hundesteuersatzung der Ortsgemeinde Girod in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitra- deS L an des 9esetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.7.1980 in der derzeit geltenden Fassung)

Die Ortsgemeinde Girod erhebt im Kalenderjahr 2004 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grund­stücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abga­ben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 2003 Neue Abaa- benbesche.de werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben

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benbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in rter Hnho *

richten sind, wie sie sich im einzelnen Fall ane Hom ia+**+ che zu ent- Abgabenbescheid ergeben. Für die Abaaben<?phiHHn tZt f ri 4 SChriftlichen heutigen Tage durch diese öffentliche d u 6r treten mit dem Rechtswirkungen ein, wie wenn ^Kn anS.??" 9 die 9 ,eich ®" Bescheid zugegangen wäre diesem Ta9e e,n schriftlicher

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkt* c Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats na l der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift h I Gemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 5641 o ben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs kt7 \ frist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch nochwIJN ser Frist bei der Behörde eingegangen ist.

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Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflicht Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.

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ln Vertretung: Stein, Ersieh

TuS Girod/Kleinholbach e.V.

Alte-Herren-Wandertag

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Am Samstag, 07.02.2004, treffen wir uns entgegen dem uiwlft^ Plan, wenn möglich bereits um 14.00 Uhr am VereS 5® Abmarsch, da uns unser Weg nun über Wirzenborn nachfa 3 ». 11 £ führt, wo wir in der Hubertusklause bei Speis und Trank %® n0 ' klingen lassen.

Um möglichst zahlreiche Teilnahme wird gebeten.

Görgeshaum

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Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

dienstags.von 18.00 bisl

Änderungen werden durch Aushang am Rathaus bekanntgi Tel.: 06485/222

Öffentliche Bekanntmachung

über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kal

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundste zes vom 7.8.1973 - BGBl. I S. 965, geändert durch Art, führungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGA01977 - vom 14.1 - BGBl. I S. 3341 -, der Hundesteuersatzung der OrtsgemeM hausen in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwit kammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Schaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.7.1980 in der derzeit! Fassung)

Die Ortsgemeinde Görgeshausen erhebt im Kalenderjahr20M(:j Steuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Gründete« die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie stigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalender Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Diel werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt'

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohneZustellungne benbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin inderHi richten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten" Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner tre heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung * Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage Bescheid zugegangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung (

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte ® 8 ® Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei ® gemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 56410 Mo ben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist frist (Satz 1)i nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch v ser Frist bei der Behörde eingegangen ist.

Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.

In Vertretung: Stein, Ers

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Grün-Weiß Görgeshausen

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Am Freitag, 06.02.2004, beginnt das Vorbereitungstrain Schaft. Trainingsbeginn ist 18.00 Uhr. - 0

Unser erster Spiel nach der Winterpause findet am mischen Stadion statt.

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