Wochenblatt V G Montabaur _
“Schusterjungen” Vo'^sP^oMbeleilisen sich die "Schu-
Am kommenden Wochenende, 07 -/° 8 ^2 mit start ab 7.00
sterjungen” an folgenden Vo ' te * a ^® JpSJedoen von 5,10 und 20 km. Uhr im Festsaal Rehbergpark m't Wanderstre
Weitere Informationen unter Tel. 026 oz/zoz<:
und www.dw-wandern.de/montabaur
Eigendorf
Der TSV Eigendorf 1904 e.V.
lädt ein:
Am Fastnachtssonntag, 22.02.2004, findet auch in diesem Jahr wieder unser Kinderkarneval statt. Alle Kinder - mit Eltern, Großeltern usw. sind herzlich eingeladen. Beginn 15.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus. Der Eintritt ist frei.
Eschelbach
Ettersdorf
Gesangverein Wohlgemuth
Bunter Abend im Gelbachtal
Am Samstag, 07.02.2004, ab 19.33 Uhr ist es soweit dann steigt in Ettersdorf der Bunde Abend, ihr Leit. Kommt alle hin und guckt euch das an, ob Jugendliche, Frau oder Mann.
Akrobatische Tänze, närrische Sketche und Witze teils im Stehen, teils im Sitze.
Lustige Reden mit viel Humor, da kommt aus jedem Gelbach’dorf etwas vor Verbringt ein paar lustige Stunden bei uns in der Hall’ dort herrscht Stimmung, auf jeden Fall.
Denn in den Stunden wo der Frohsinn waltet sind die Sorgen ausgeschaltet. i
statt.
Tagesordnung:
I. Öffentliche Sitzung
1 • Einwohnerfragestunde
Westerwald-Verein e.V.
Zweigverein Montabaur1888 e.V. eine Wanderung
von Montabaur^-EsctielbMh^BgOTdorfjlWnbach
lieh willkommen!
MGV Mendelssohn-Bartholdy Montabaur
Termine der kommenden Woche:
Montag, 09.02.2004,20.30 Uhr, Chorprobe im Haus Mons Tabor Samstag, 14.02.2004,20.11 Uhr Mendelssohn-Fastnacht im Haus Mo Tabor
TuS Montabaur
ALTHERRENTURNIER
Am Samstag, 14.02.2004, veranstalten die AH des TuS Montabaur ihrtra- ditionelles Altherrenturnier. Gespielt wird ab 10.00 Uhr in der Kreissport- halle I in Montabaur.
Kapellengemeinschaft
Einladung
Die Kapellengemeinschaft trifft sich am 11.02.2004, um 19.00 Uhr in der Gaststätte “Zum Westerwald” zu einer Besprechung. Eingeladen sind alle Interessenten (aktiv oder passiv) aus den Augstgemeinden.
SV Olympia Eschelbach
TISCHTENNIS
Unsere 1. Herrenmannschaft tritt am Samstag, 07.02.2004, um 18.00 Uhr beim Meisterschaftsanwärter in Wirges an.
Die 2. Herrenmannschaft spielt am Donnerstag, 05.02.2004, um 19.30 Uhr in eigener Halle gegen die 2. Mannschaft aus Hundsangen.
Alte Herren
Training am 07.02.2004, in Horressen kann stattfinden. Beginn 16.00 Uhr. Wir nehmen am AH-Turnier in Montabaur teil. Wir treffen uns am 14.02.2004, um 10.30 Uhr in der Kreissporthalle in Montabaur.
Öffentliche Bekanntmachung
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Genehmigung der Niederschrift über die^T^S; vom 14.01.2004 (öffentlicher Teil) öt2un 9de S (J
3 Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen IL Nichtöffentliche Sitzung
1 Genehmigung der Niederschrift über die Sit,„ vom 14.01.2004 (nichtöffentlicher Teil) Kun 9 d %
2. Wahlen 2004
3 . Grundstücksangelegenheiten
4 Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen
Zu der öffentlichen Sitzung sind alle interessierton c . herzlich eingeladen. ertenE »
56410 Montabaur, 02.02.2004 Nebgen o
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Verwaltung informiert
Hinweise zum Winterdienst entnehmen Sie bitte derv chung unter der Rubrik “Verwaltung informiert”. ^ Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Ordnungsamt -
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Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
nach Vereinbarung.
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Öffentliche Bekanntmachung
über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kal
(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsfel zes vom 7.8.1973 - BGBl. I S. 965, geändert durch Art. führungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGA01977 - vom 14:
- BGBl. IS. 3341 -, der Hundesteuersatzung der Ortsgemeinde 1 der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskamr ges gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaf Rheinland-Pfalz vom 28.7.1980 in der derzeit geltenden Fassmj Die Ortsgemeinde Boden erhebt im Kalenderjahr 2004 die Gnnä - für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer^ Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt,
1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,
2. der Abgabenschuldner wechselt,
3. der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert,
4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.
Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung wl benbescheide allgemein festgesetzt.
Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höto richten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letztensetw Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner tretenll heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung diesffjj. ^ Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage e ' nSöffi fejj)s-A Bescheid zugegangen wäre.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festest Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach vero der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei ® ■■ . * aemeindfiVArwflltiinn Montabaur Rathfliift. 56410 Montflufl • 9
gemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 56410 N ben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs frist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor ser Frist bei der Behörde eingegangen ist. ^
Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zu Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.
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Sprechstunden des Ortsbürgermeistersi J
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E-Mail: gemeinde.heiligenroth@freenet.de
Internet: www.heiligenroth.de
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