Wochenblatt VG Montabaur
Westerwald-Verein e.V.
Versammlung 2004 aller Vorsitzenden (d . Vereins in Rhein-
Die Vorsitzenden aller 48Zweigvereine des W(am Samstag, land-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und H ®^ t , d ( <re j S ) zur gemeinsa- 20.03.2004, ab 10.00 Uhr in Fre^ng en (WestewaldKr,9 ) v J itzenderf men Jahresversammlung 2004. Diese d i* s dritte satzungsist neben Hauptversammlung und Haup g^ng wird vom
gemäße Führungsgremium des Gesamtvereins. Die ung^ ren _ Vorsitzenden der‘Versammlung derVors'tzendenWHf ea Sfr ( berg), geleitet. Themen sind u.a. die Vorbereitung der
Sammlung am 08.05.2004 in Daaden (Kreise Jguauflage des fen 2005, die neu gestaltete Vereinszeitschnft, die Ne £ des “Großen Westerwaldführers” sowie die diesjährige Wände Gesamtvereins auf dem Rheinhöhenweg.
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TAGESORDNUNG NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG I. Haupt- und Finanzausschuss
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Finanzangelegenheit Finanzangelegenheit Grundstücksangelegenheit Finanzangelegenheit Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen
II. Haupt- und Finanzausschuss / Bauausschuss
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Montabaur
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Sprechzeiten
mit Stadtbürgermeister Dr. Possel-Dölken
Sprechzeiten mit Stadtbürgermeister Dr. Possel-Dölken können unter der Rufnummer 02602/126-324 oder 126-335 (Büro des Stadtbürgermeisters)
Bauangelegenheit
2. Bauanträge/Bauvoranfragen
3. Bauangelegenheit
4. Bauangelegenheit
5. Fortschreibung des Regionalen Raumordn Westerwald
6. Bauangelegenheit
7. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen
Montabaur, 02 . 02.2004 Dr. Possel-Dölken Starte
Hinweis auf Fraktionssitzungen: '
Zur Vorbereitung der Sitzung des Haupt- und Finanzau«.h men mit dem Bauausschuss am 12. Februar 2004 findennJfiR tionssitzungen statt: '«MHeFflsts
CDU
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der
- _ _^der ’^ll^sich
vereinbart werden.
Fax.-Nr. 02602/126-255, E-Mail-Adresse: PjPosseldoelken@montabaur.de Telefon privat: 02602/120354, Handy-Nr.: 0160/90511966
SPD:
Montag, 09.02.2004, 19.00 Uhr, imSitzun® hauses (Altbau), Tel.: 02602/126.241 y
Montag, 09.02.2004,18.30 Uhr, im Besprach«, des Rathauses (Neubau), 2. Stock, aJ Tel.02602/126.121 meti
FWG:
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste nichtöffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zusammen mit dem Bauausschuss des Stadtrates der Stadt Montabaur findet am
Donnerstag, 12. Februar 2004
im Sitzungssaal des Rathauses (Neubau) statt.
Dienstag 1 * 3 4 0.02.2004,18.30 Uhr, im Sozial*, hauses (Neubau), 3. Stock, Zimmer-Nr so 126.242
BfM:
DSM:
Montag, 09.02.2004, 19.00 Uhr, bei Herrn Rei Baumbacher Straße 70, 56410 Montabaur-L Montag, 09.02.2004, 19.00 Uhr, bei FrauJ mann, Judengasse 6, 56410 Montabaur
Öffentliche Bekanntmachung
Westerwaldkaserne Montabaur
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 25.04.2002 folgenden Beschluss gefasst, der hiermit öffentlich bekannt gemacht wird:
Die Stadt Montabaur erklärt ihre Absicht, in dem in Anlage dargestellten, von der „Konversion Westerwald-Kaserne“ betroffenen Gebiet, welches das Kasernengelände zwischen der Koblenzer Straße und der B 49, den Bereich der Standortverwaltung, den Standortübungsplatz südlich der B 49, die Schießanlage und das Munitionslager umfasst, eine Sanierungsmaßnahme nach den §§ 140 ff Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Zu diesem Zweck werden vorbereitende Untersuchungen nach § 141 BauGB eingeleitet.
Hinweise:
Gemäß § 141 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen dass, a) die förmliche Festlegung das Sanierungsgebiet als Ergebnis der vorbereitenden Untersuchungen einer besonderen Sanierunassatzung gern. § 142 BauGB bedarf.
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mit vorstehender Bekanntmachung die Auskunftspflich! BauGB besteht.
§138 BauGB hat folgenden Wortlaut:
(1) Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige zum Besitz zung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils«« sowie ihre Beauftragten sind verpflichtet, der Gemeinde rf uBe 9 in Beauftragten Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, derenfcfi^ ue zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebietesi'^*’^ Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung erforderlichst-, ^ sonenbezogenen Daten können insbesondere Angaben deiÄÄ^ nen über ihre persönlichen Lebensumstände im wirtschaiCJn sozialen Bereich, namentlich über die Berufs-, Erwerbs- undFr(fe fr Reis
Verhältnisse, das Lebensalter, die Wohnbedürfnisse, diestß
flechtungen sowie über die örtliche Bindungen, erhoben werden, y§rabsc
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Standortverwaltung
Westerwaldkaserne
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Standortschiefta
(2) Die nach Abs. 1 erhobenen personenbezogenen Daten düi Zwecken der Sanierung verwendet werden. Wurden die Daten# Beauftragten der Gemeinde erhoben, dürfen sie nur an die Gr
weitergegeben werden; die Gemeinde Daten an andere Beauftragte im Sin* 157 sowie an die höhere Verwalk« weitergeben, soweit dies zu Zwi Sanierung erforderlich ist. Nach Au*
förmlichen Festlegung des Saniei tes sind die Daten zu löschen. Soweit benen Daten für die Besteuerung? sind, dürfen sie an die Finanzb tergegeben werden.
(3) Die mit der Erhebung der C
tragten sind bei Aufnahme ihrer Ta Maßgabe des Absatzes 2 zuverp 1 Pflichten bestehen nach Bern Tätigkeit fort. .
(4) Verweigert ein nach Absatz pflichtiger die Auskunft, ist S '
4 über die Androhung und Fest Zwangsgeldes entsprechen a - Der Auskunftspflichtige kann* solche Fragen verweigern, tung ihn selbst oder einen 1 Nr. 1 bis 3 der Zivilp«»®*
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nachdem Gesetz Ober Ordnen ten aussetzten würde. Montabaur, 27.01.2004
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