Wochenblatt VG Montabaur
Verwaltung informiert:
Winterdienst
Aus aktuellem Anlass möchten wir erneut einige Hinweise geben. Die Verkehrs- und vor allem die Fußgängersicherheit ist nur dann zu gewährleisten, wenn alle Anlieger den notwendigen Winterdienst vor ihren Grundstücken machen.
Nach den Straßenreinigungssatzungen sind alle Anlieger verpflichtet, den Schneeräum- und Streudienst auf Geh- und Fußwegen wahrzunehmen; wenn dieser nicht vorhanden ist, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,5 m Breite entlang des Grundstücks.
Zum Streuen sollte möglichst auf Salz verzichtet werden; Sand, Splitt, Granulate, Asche und Sägemehl erfüllen oft den gleichen Zweck. Lediglich bei Glatteis (Eisregen o. ä.) kann Salz in geringen Mengen eingesetzt werden. Geräumter Schnee sollte auf dem eigenen Grundstück oder - wenn das nicht möglich ist - am Gehwegrand gelagert werden, ohne dass die Straßenrinne blockiert wird (wegen das Ablaufens von Tauwasser).
Ein ständiges Problem für den Winterdienst sind geparkte Fahrzeuge, insbesondere an engen Straßenstellen oder in Gefälle- bzw. Steigungsbereichen sowie an Kreuzungen und Einmündungen. Verantwortungsbewusstes Parken (wenn möglich außerhalb der Straße in Garagen oder Einfahrten) kann zu einer erheblichen Verbesserung des Winterdienstes beitragen.
Die weit verbreitete Unsitte, den Schnee einfach vom Gehweg auf die Straße zu schaufeln, gefährdet unnötig den Verkehr und führt regelmäßig zu Ärger, wenn die öffentlichen Räumdienste mit ihrem Schneepflug die weiße Pracht wieder auf den Gehweg zurückdrücken.
Nähere Einzelheiten über den Winterdienst nach den jeweiligen örtlichen Satzungsregelungen können den veröffentlichten Straßenreinigungssatzungen entnommen werden.
Die Satzungen können während der allgemeinen Dienstzeit bei der Verwaltung eingesehen werden. Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur • Ordnungsamt -
Begeisterung und Spaß bei'
Spiel ohne GrenZCfl!
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Dienstag, io. Februar 2004
15.30 - 17.00 uhr
Wir freuen uns auf euren Besuch!
DflS Team des Wons-Tabor-ßadßS
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Eifelstraße, 56410 Montabdilf Telefon 02602/46 11
Geschwindigkeitsüberwachung in der Verbandsgemeinde Montabaur
ln der vergangenen Woche wurden im Verbandsgemeindegebiet he von Geschwindigkeitsüberwachungen ausgeführt.
In dieser Woche möchten wir Ihnen die Ergebnisse der Messung
Baumbacher Straße, Montabaur-Elgendorf
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samt 76 Fahrzeuge wurden während der gemessen. chre j t ungen der zulässigen Hoch
Hi er mussten uoe festgeste „ t werden .
um bis zu « de fuhren 3 Fahrzeuge bis 60 km/h, 4 ^
Innerhalb einer btu^ bjs zu 70 km /h, und 2 weitere Vr
zu 65 km .^’d einer Geschwindigkeit von bis zu 75 km/h insgesamt^ Verkehrsteilnehmer hielten die zulässige HöJ sl
digkeit ein. dass jn der kommenden Woche in
Wir weisen dara inde Montabaur mit Geschwind
Bereichen der Verba" Qrtschaften zu rechnen
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- SÄoemeinden (Boden, Heiligenroth, Ruppach-ß,
- f' cnSorn, Kadenbach, Neuhäusel, Simmem) Q U irhfinkenland (Gackenbach, Horbach, Hubingen)
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Die Geschw ™unfallfolgen und zu einem verkehrsgerechte-J Minderung v ^2 r halten der Verkehrsteilnehmer beitragen, sichtsvollen v dere in den Ortsdurchfahrten, aberaufo,,
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Gesetzliche Rentenversicherung - Auskunft und Beratung Waswir
Die Landesversicherungsanstalt (LVA) Rheinland-Pfalz, ksk* • Wir» Beratungsstelle Andernach, hält i.d.R. jeden Mittwoch einenSpi bei der Verbandsgemeindeverwaltung 56410 Montabaur ab. Hi® nen auch Bürger, die bei der BfA Berlin versichert sind, vorspred» tungen finden in der Zeit von 09.00 Uhr bis 15.30 UhrstatUk cherten haben Gelegenheit, ihre Versicherungsunterlagen übe« sich zu allen Fragen der Rentenversicherung beraten zu laal des Datenschutzes werden Auskünfte nur unter Vorlage desPjJ ausweises/Passes erteilt. Für die Auskunftserteilung überdieD ter - auch des Ehegatten - ist die Vorlage einer Vollmacht ertön Erfahrungsgemäß machen viele Versicherte von dieser Beratung keit Gebrauch. Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir alle Inten um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer (Herr Schrupp) oder per E-Mail: Bschrupp@montabaur.de. Bit dabei Namen, Versicherungsnummer und Beratungswunschan Zu dem Gespräch bringen Sie bitte alle Versicherungsuntetb Sozialversicherungsausweis und - soweit dem Rentenversicha. ger noch nicht vorgelegt - einen Nachweis über die Lehre (ods Berufsausbildung), z.B. Lehrvertrag und Gesellenbrief, mit.
Für die Anrechnung von Zeiten der Kindererziehung sollten audifei lienstammbuch, bzw. die Geburtsurkunden der Kinder mitgebracht J
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