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Wochenblatt VG Montabaur
(2) Vorausleistungen auf Erschließungsbeiträge können auch in mehreren Raten oder im Rahmen der Erhebung von Teilbeiträgen nach ö b A bsatz 1 und 2 erhoben werden. Die Vorausleistung ist mit der endgültigen Beitragsschuld zu verrechnen, auch wenn der Vorausleistende nicht
beitragspflichtig ist.
§ 11 - Ablösung des Erschließungsbeitrages
Vor Entstehung der Beitragspflicht kann die Ablösung des Erschließungsbeitrages vereinbart werden. Soweit die Ortsgemeinde keine besonderen Ablösebestimmungen erlässt, bemisstsich der Ablösungsbetrag nach der voraussichtlichen Höhe des nach Maßgabe des BauGB und dieser Satzung zu ermittelnden Erschließungsbeitrages.
§ 12 - Beitragsschuldner
(1) Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigter des beitragspflichtigen Grundstückes ist.
(2) Bei Wohnungs- und Teileigentum im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer entsprechend ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig.
(3) Mehrere Beitragsschuldner sind Gesamtschuldner.
§ 13 - Veranlagung und Fälligkeit
(1) Die Beiträge und die Vorausleistungen darauf werden durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides zur Zahlung fällig.
(2) Der Beitragsbescheid enthält:
1. die Bezeichnung des Beitrages,
2. den Namen des Beitragsgläubigers,
3. den Namen des Beitragsschuldners,
4. die Bezeichnung des Grundstückes,
5. die Bezeichnung der abzurechnenden Anlage,
6. den zu zahlenden Betrag,
7. die Berechnung des zu zahlenden Betrages unter Mitteilung der beitragsfähigen Kosten, des Gemeindeanteils und der Berechnungsgrundlagen nach dieser Satzung,
8. die Festsetzung des Fälligkeitstermins,
9. die Eröffnung, dass der Beitrag als öffentliche Last auf dem Grundstück ruht und
1 0 . eine Rechtsbehelfsbelehrung.
§ 14- In-Kraft-Treten/Außer-Kraft-Treten
(1) Diese Satzung tritt rückwirkend zum 28.12.1998 in Kraft. FrÄnn 2 ?' 9 fri ? die ® a ! zun 9 der Ortsgemeinde Heilberscheid über die frhffn n9 ein ™ a,| 9 er Beitrage für die erstmalige Herstellung von Er- schließungsanlagen vom 28.12.1998 außer Kraft 9
Heilberscheid, 12.01.2004 /c; ana n D
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 06. Februar 2001 (GVBI. S. 29) wird auf Folgendes hingewiesen:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1 .
2 .
die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung
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geltend machen.
56412 Heilberscheid, 12.01.2004
(S.) Braun Ortsbürgermeister
50 Jahre Mariengrotte in Heilberscheid
Am Montag, 02.02.2004, Darstellung des Herrn (Mariä Lichtmess) jährt sich zum 50. Mal der Weihetag der Mariengrotte am Hettenstein in Heilberscheid. Aus diesem Grund findet um 19.00 Uhr eine Lichterprozession zur Grotte statt. Treffpunkt vor der Kirche - Kerzen werden bereitgestellt. Beim Wortgottesdienst an der Grotte, der vom gern. Chor “Wal- deslust" mitgestaltet wird, stellen sich die Bewohner des Dorfes erneut unter den besonderen Schutz ihrer Patronin. Zur Prozession und zum anschließenden Hochamt in der “Maria Himmelfahrts-Kirche” sind alle
Pfarrangehörigen und Gäste herzlich eingeladen. Die Kollekte ist für den Unterhalt des Heiligtums bestimmt.
Im Zusammenwirken von Orts- und Kirchengemeinde wird unter Mithilfe der Vereine Ende Juni 2004 ein Fest anlässlich des 50. Jubiläums des Heilberscheider Wahrzeichens stattfinden.
Mitgliederversammlung des gern. Chores
Versammlung des “Gemischten Chores Waldeslust Heilberscheid” sind alle Mitglieder des Chores für Freitag, 06.02.2004, um 19.30 Uhr in die “Dorfschänke” Heilberscheid recht herzlich eingeladen. Betreff: Fortsetzung der Tagesordnung ab TOP 11 (Wahl des Vorstandes) der Jahreshauptversammlung vom 08.01.2004. Um vollzähliges Erscheinen wird gebeten.
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Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
mittwochs von. 17.00 Uh ,
evtl. Änderungen bitte ich, dem Aushang am Bürgermeistern nehmen.
Telefon und Fax
Montabaur
Miteinander auf gutem Kurs
VHS - die Adresse für Weiterbildung und sinnvolle Freizeitaktivitäten!
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3.7.11 Bunter Mix der schnellen Küche
Unter fachkundiger Anleitung werden Sie in die GeheimnissederSf len, rustikalen und modernen Küche eingeweiht. Wir bereiteneiif zerbuffet zu, lernen, wie man spanische Tapas herstellt in den neuen Trend der Fingerfood-Gerichte ein.
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Vertiefung der Arbeit mit Office-Programmen, Internet und Mup (G rundkenntnisse sind Vorraussetzung)
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Freiwillige Feuerwehr Nentershausen
Am Freitag, 30.01.2004, findet um 19-00 Uhr e Schutzgeräteträger statt.
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