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Nr. 05/2004

VG Montabaur

£'SSitiiche Bekanntmachung ---

>f k%däungdes BebauungsplanesOrtsmitt*"

^gemeinde Heiligenroth

ffafttreten 9 ernäß § 1 0desBaug6setzbuches (BauGm

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Vergrößerung im Maßslab \ 10000 aus der Top Karle 1 25

Mit Genehmigung des Landesvermessungsamles Rtj^mlfinffiptäfc vom- vervielfältigt durch Verbandsgememde

Die Genehmigung isl am

Genen rmgungsvermerh

gern § I? BBauG bekannlgeihacht worden

Der Bebauungsplan

Bekanntmachung Rechtskraft

tuntet »chriin

.SOOiDietonn Ortsgemeinderat von Heiligenroth in seiner Sitzung am

ungsveifaPi?^ 1|2003 als Satzung beschlossene Änderung des o. a. Bebauungs- .... 75.(1 ß' ane . s wur de aus dem Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde ...255.0(KljP ori * a ^ aur entwickelt, so dass eine Genehmigung durch die Kreisver- .... 65 .ffiP a Jg des Westerwaldkreises nach §10 BauGB nicht erforderlich ist.

.... 25.(K|0islatzungsunterlagen können bei der Verbandsgemeinde Montabaur, .,S iZ T me(223 Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während ...IMlMimarbe'tsze't (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 -12.30 und 1400-16.0° Uhr, donnerstags von 8.00 12.30 und 14.00 -18.00 Uhr und " ^-30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jeder- lögensiBtfpann kann über den Inhalt Bebauungsplanes Auskunft verlangen, in: Mitdjsser Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.

3Ve ?nffiS2o d ro U [ hin 9 ewiesen - daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 ' ins55Q.lt mh iüri i!* GB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbe- irnhaii fchnnn Jhw u P sie ' nner halb eines Jahres seit dieser Bekanntma- 150.000|4iäna ri ictl 9 e 9enüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

,.. 1925 fcaibvnn !Lh dwa Fu n 9 s ' nc ! e denfalls unbeachtlich, wenn sie nicht inner- ^ ren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenü- 7W G£ h nde 96ltend 9 emacht worden sind.

.^tenoder^M 1, de , die Ver| etzung von Verfahrens- und Formvorschrif-

Auf di? v ^ an 9 e ' der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

Iber die Fnkrh^ 611 des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB ÄtfhsnarhtJi 1 '9 un 9 von durch den Bebauungsplan eintretenden Ver- taller ! ä 3fii*iWerFnt<!^-I) Sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entspre- fian0 f^i44Abc -i r ^ dl 9 un 9sansprüche wird hingewiesen.

3 artente VS s BauGB Auszug):

inden §§ 39^4o S K erechti ^ te kann Entschädigung verlangen, wenn die 'fr kann die Fäi rt bezeichr| eten Vermögensnachteile eingetreten sind. (Leistung der Fnt Ü- des Anspruchs dadurch herbeiführen, daß er die ^"beantragt tsc ' lac,l 9 un 9 schriftlich bei dem Entschädigungspflichti-

ifrn&it 4 h BauGB:

« rlischt , wenn nicht innerhalb von drei Jah- ^ten VermöaerKn Kalei ?derjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeich- '^.'Qeführt wirri acdteile ein 9etreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs

h

bis i

t wird.

zuqV

6 Gemeindeordnung für Rheinland ^ Formvorschriften

"gen, die unter Verletzung von Vet l ahr ® nS es ^stände . -s Gesetzes oder aufgrund dieses Gas ® . von Anfang an gu 9

gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung a

Zustände gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jedem die Verletzung der Verfahrens­oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet­zung geltend machen.

Heiligenroth, 19.01.2004 Erich Herbst, Ortsbürgermeister

Grosse Kappensitzung des Vereinsrings Samstag, den 07.Februar 2004, 20:11h Vogelsanghalle Heiligenroth

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Es sind noch Restplätze verfügbar. Alle sind herzlich zum bunten Treiben eingeladen, obGroß & Klein, Jung & Alt, Neubürger oder Alteingesessene, Freunde & Bekannte von nah und fern Karten im Vorverkauf unter Tel. 02602-180083 oder an der Abendkasse ab 19.00h.

am Sonntag, den 08. Februar 2004, ab 14.11h

Kinderfastnacht

statt.

findet unsere

Tennisclub Heiligenroth e.V.

Wir erinnern nochmals alle Mitglieder an unsere Jahreshauptversamm­lung am 30.01.2004 um 20..00 Uhr im Clubhaus

Ruppach-Goldhausen

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

dienstags von.18.00 bis 19.30 Uhr

donnerstags von.18.00 bis 19.30 Uhr

Tel.: 02602/998080, Fax: 02602/998081

Neuaufstellung

des Regionalen Raumordnungsplanes

- Teilplan Windenergie -

Bitte, beachten Sie die Bekanntmachung der Planungsgemein­schaft Mittelrhein-Westerwald - Körperschaft des öffentlichen Rechts - unter der RubrikDie Verwaltung informiert. Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Bauverwaltung -

VdK-Ortsgruppe Ruppach-Goldhausen

Die VdK-Ortsgruppe Ruppach-Goldhausen hat am Freitag, 06.02.2004, ihre Jahreshauptversammlung. Zu diesem Termin werden alle Mitglieder herzlich eingeladen in die Ruhberg-Schenke nach Ruppach. Da außer dem Jahresbericht und den Wahlen auch Mitgliederehrungen stattfinden, wird um möglichst vollzähliges Erscheinen gebeten.

Ski-Club Ruppach-Goldhausen e.V.

Ski-Gymnastik für Vereinsmitglieder, aber auch für Nichtmitglieder. Wann: donnerstags ab 20.00 Uhr in der Sporthalle Ruppach-Goldhausen. Nähere Infos bei D. Thome-Müller (Übungsleiterin), Tel. 06485/911265.

Turn- und Sportverein 1921 Ahrbach e.V.

www.T uS-Ahrbach.de HANDBALL

Samstag, 31.01.2004: Männliche A-Jugend (Verbandsliga)

17.30 Uhr: SV Urmitz - TuS Ahrbach; Spielort: Peter-Häring-Halle in Urmitz; Treffpunkt: Kirche in Ruppach-Goldhausen um 16.00 Uhr. Sonntag, 01.02.2004: Männliche C-Jugend (Bezirksliga)

11.30 Uhr: HSG Mülheim-Kärlich/Bassenheim 1 - TuS Ahrbach; Spielort: Schul- und Sportzentrum in Mülheim-Kärlich; Treffpunkt: Kirche in Rup- pach-Goldhausen um 10.15 Uhr