Nr. 05/2004
VG Montabaur
£'SSitiiche Bekanntmachung --—-
>f k%däungdes Bebauungsplanes “Ortsmitt*"
^gemeinde Heiligenroth
ffafttreten 9 ernäß § 1 0desBaug6setzbuches (BauGm
Heitioenroffr
lein
finte
jungen ( irAufn
eialt. Nt ' 5513 5W.. : ' - ■\Z~.t
Vergrößerung im Maßslab \ 10000 aus der Top Karle 1 25
Mit Genehmigung des Landesvermessungsamles Rtj^mlfinffiptäfc vom- vervielfältigt durch Verbandsgememde
Die Genehmigung isl am
Genen rmgungsvermerh
gern §• I? BBauG bekannlgeihacht worden
Der Bebauungsplan
Bekanntmachung Rechtskraft
tuntet »chriin
.SOOiDietonn Ortsgemeinderat von Heiligenroth in seiner Sitzung am
ungsveifaPi?^ 1|2003 als Satzung beschlossene Änderung des o. a. Bebauungs- .... 75.(1 ß' ane . s wur de aus dem Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde ...255.0(KljP ori * a ^ aur entwickelt, so dass eine Genehmigung durch die Kreisver- .... 65 .ffiP a Jg des Westerwaldkreises nach §10 BauGB nicht erforderlich ist.
.... 25.(K|0islatzungsunterlagen können bei der Verbandsgemeinde Montabaur, .,S iZ T me(223 ’ Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während ...IMlMimarbe'tsze't (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 -12.30 und 1400-16.0° Uhr, donnerstags von 8.00 12.30 und 14.00 -18.00 Uhr und " ^-30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jeder- lögensiBtfpann kann über den Inhalt Bebauungsplanes Auskunft verlangen, in: Mitdjsser Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.
3Ve ?nffiS2o d ro U [ hin 9 ewiesen - daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 ' ins55Q.lt mh iüri i!* GB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbe- irnhaii fchnnn Jhw u P sie ' nner halb eines Jahres seit dieser Bekanntma- 150.000|4iäna ri ™ ictl 9 e 9enüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.
,.. 1925 fcaibvnn !Lh dwa Fu n 9 s ' nc ! e denfalls unbeachtlich, wenn sie nicht inner- ^ ren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenü- •■■■• 7W G£ h nde 96ltend 9 emacht worden sind.
.^tenoder^M 1, de , die Ver| etzung von Verfahrens- und Formvorschrif-
Auf di? v ^ an 9 e ' der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.
Iber die Fnkrh^ 611 des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB „ •ÄtfhsnarhtJi 1 '9 un 9 von durch den Bebauungsplan eintretenden Ver- taller ! ä 3fii*iWerFnt<!^-I) Sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entspre- fian0 f^i44Abc -i r ^ dl 9 un 9sansprüche wird hingewiesen.
3 artente VS s BauGB Auszug):
inden §§ 39^4o S K erechti ^ te kann Entschädigung verlangen, wenn die 'fr kann die Fäi rt bezeichr| eten Vermögensnachteile eingetreten sind. (Leistung der Fnt Ü- des Anspruchs dadurch herbeiführen, daß er die ^"beantragt tsc ' lac,l 9 un 9 schriftlich bei dem Entschädigungspflichti-
ifrn&it 4 h BauGB:
« rlischt , wenn nicht innerhalb von drei Jah- ^ten VermöaerKn Kalei ?derjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeich- '^.'Qeführt wirri acdteile ein 9etreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs
h
bis i
t wird.
zuqV
6 Gemeindeordnung für Rheinland ^ Formvorschriften
‘"gen, die unter Verletzung von Vet l ahr ® nS es ^stände . -s Gesetzes oder aufgrund dieses Gas ® . von Anfang an gu 9
gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung a
Zustände gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jedem die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Heiligenroth, 19.01.2004 Erich Herbst, Ortsbürgermeister
Grosse Kappensitzung des Vereinsrings Samstag, den 07.Februar 2004, 20:11h Vogelsanghalle Heiligenroth
3»
i
Es sind noch Restplätze verfügbar. Alle sind herzlich zum bunten Treiben eingeladen, ob “Groß & Klein, Jung & Alt, Neubürger oder Alteingesessene, Freunde & Bekannte von nah und fern “ Karten im Vorverkauf unter Tel. 02602-180083 oder an der Abendkasse ab 19.00h.
am Sonntag, den 08. Februar 2004, ab 14.11h
Kinderfastnacht
statt.
findet unsere
Tennisclub Heiligenroth e.V.
Wir erinnern nochmals alle Mitglieder an unsere Jahreshauptversammlung am 30.01.2004 um 20..00 Uhr im Clubhaus
Ruppach-Goldhausen
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
dienstags von.18.00 bis 19.30 Uhr
donnerstags von.18.00 bis 19.30 Uhr
Tel.: 02602/998080, Fax: 02602/998081
Neuaufstellung
des Regionalen Raumordnungsplanes
- Teilplan Windenergie -
Bitte, beachten Sie die Bekanntmachung der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald - Körperschaft des öffentlichen Rechts - unter der Rubrik “Die Verwaltung informiert”. Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Bauverwaltung -
VdK-Ortsgruppe Ruppach-Goldhausen
Die VdK-Ortsgruppe Ruppach-Goldhausen hat am Freitag, 06.02.2004, ihre Jahreshauptversammlung. Zu diesem Termin werden alle Mitglieder herzlich eingeladen in die Ruhberg-Schenke nach Ruppach. Da außer dem Jahresbericht und den Wahlen auch Mitgliederehrungen stattfinden, wird um möglichst vollzähliges Erscheinen gebeten.
Ski-Club Ruppach-Goldhausen e.V.
Ski-Gymnastik für Vereinsmitglieder, aber auch für Nichtmitglieder. Wann: donnerstags ab 20.00 Uhr in der Sporthalle Ruppach-Goldhausen. Nähere Infos bei D. Thome-Müller (Übungsleiterin), Tel. 06485/911265.
Turn- und Sportverein 1921 Ahrbach e.V.
www.T uS-Ahrbach.de HANDBALL
Samstag, 31.01.2004: Männliche A-Jugend (Verbandsliga)
17.30 Uhr: SV Urmitz - TuS Ahrbach; Spielort: Peter-Häring-Halle in Urmitz; Treffpunkt: Kirche in Ruppach-Goldhausen um 16.00 Uhr. Sonntag, 01.02.2004: Männliche C-Jugend (Bezirksliga)
11.30 Uhr: HSG Mülheim-Kärlich/Bassenheim 1 - TuS Ahrbach; Spielort: Schul- und Sportzentrum in Mülheim-Kärlich; Treffpunkt: Kirche in Rup- pach-Goldhausen um 10.15 Uhr

