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Hinweis
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemOl in der fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt Geändert di irr>h Gesetz vom 6. Februar 2001 (GVBI. S. 29), wird auf Folgendes hingewiesen- Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund d.eses Gesetzes zustande geEmmX sind,gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an qE zÜände gekommen. Dies gilt nicht, wenn y 9U,I, 9
! die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung die Geneh
ISÄSS,*' * Satzung
vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß ho*,-, fctandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens^oderForlmw" (schritten gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltuno KnnrZ (Wenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter BsSHÄ ^Verhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht S Ch ' Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend Gemacht u 9nn auchjiach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermanndiese VerleSo geltend machen. veneizung
56412 Niederelbert, 15.01.2004 ( S .) Müller, Ortsbürgermeister
jfliehe Bekanntmachung
eiterung des Bebauungsplanes „Ortslaae” jmgereich der Grundstücke Flur 6, Parzellen iai/i und 1180 der Ortsgemeinde Niederelbert 101/1
hier:'Öffentliche Auslegung der Planungsunterlaqen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Niederelbert hat in seiner q,- t 71in „ 28.11.2003 den Beschluss gefasst den Entwurf ynr ^ zun 9 am Bebauungsplanes „Ortslage” im Bereich der Grundstüc^eFfuJTpa^ef len 181/1 und 180 öffentlich auszulegen. ° ,unasiuCKe F,ur 6. Parzel-
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung soll nicht durchgeführt werden
S&ÄÄS ^, 3 Abs - 2 BauGß in dwZei *
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(montags,dienstags und mittwochs vom 0800 bis 1230 Utf^uiS^nn bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08 00 bis123n? L SuS 1400
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Nr. 04/2004
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vorbehaltlich der Übernahme durch das Ka taster amt.
Montabaur, den 14.10.2002
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Öffentliche Bekanntmachung
I. Änderung des Bebauungsplanes “Rund ums Rathaus” der Ortsgemeinde Niederelbert
hier: Öffentliche Auslegung der Pianungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Niederelbert hat in seiner Sitzung am 28.11.2003 den Beschluss gefasst, den Entwurf zur I. Änderung des Bebauungsplanes „Rund ums Rathaus” öffentlich auszulegen.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung soll nicht durchgeführt werden.
Die Planunterlagen liegen somit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 02.02.2004 - 05.03.2004 (einschließlich)
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 221, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs vom 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze.
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Niederelbert, 12.01.2004
Willi Müller, Ortsbürgermeister
Willi Müller, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
VIII. Änderung des Bebauungsplanes “Auf der Schla” der Ortsgemeinde Niederelbert
hier: Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Niederelbert hat in seiner Sitzung am 28.11.2003 den Beschluss gefasst, den Entwurf zur VIII. Änderung des Bebauungsplanes „Auf der Schla” öffentlich auszulegen.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung soll nicht durchgeführt werden.
Die Planunterlagen liegen somit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 02.02.2004 - 05.03.2004 (einschließlich)
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 221, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs vom 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.

