Einzelbild herunterladen

jjSS

rt %.

'd?>

ander 6S j en <

ß auQB n 1d Uns efc;

ZV 831

. . ec( tea au "*B S ()0(

,s ^erttfiiaj

b? w. lam

ij? recf >eiK)i| rei, e gemäS;

gestellt, t

Mnerischt!

eine Beitr v t, Vorausles :hlieflungs

egonnem sanlagen« arstf

len auch in aeiträgen ist mit der irausleislent

desErscfö e keine bes ngsbetragr 3B und die

anntgabe

ereciitigtefi

i Wotinur jnd Teile# tig.

den durchs anntgabei

Wochenbla tt VG Montabaur _

Hinweis

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemOl in der fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt Geändert di irr>h Gesetz vom 6. Februar 2001 (GVBI. S. 29), wird auf Folgendes hingewiesen- Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund d.eses Gesetzes zustande geEmmX sind,gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an qE zÜände gekommen. Dies gilt nicht, wenn y 9U,I, 9

! die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung die Geneh

ISÄSS,*' * Satzung

vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß ho*,-, fctandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens^oderForlmw" (schritten gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltuno KnnrZ (Wenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter BsSHÄ ^Verhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht S Ch ' Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend Gemacht u 9nn auchjiach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermanndiese VerleSo geltend machen. veneizung

56412 Niederelbert, 15.01.2004 ( S .) Müller, Ortsbürgermeister

jfliehe Bekanntmachung

eiterung des BebauungsplanesOrtslaae jmgereich der Grundstücke Flur 6, Parzellen iai/i und 1180 der Ortsgemeinde Niederelbert 101/1

hier:'Öffentliche Auslegung der Planungsunterlaqen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Niederelbert hat in seiner q,- t 71in 28.11.2003 den Beschluss gefasst den Entwurf ynr ^ zun 9 am BebauungsplanesOrtslage im Bereich der Grundstüc^eFfuJTpa^ef len 181/1 und 180 öffentlich auszulegen. ° ,unasiuCKe F,ur 6. Parzel-

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung soll nicht durchgeführt werden

S&ÄÄS ^, 3 Abs - 2 BauGß in dwZei *

Ä-ZnauXp

(montags,dienstags und mittwochs vom 0800 bis 1230 Utf^uiS^nn bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08 00 bis123n? L SuS 1400

srÄÄ«

33

Nr. 04/2004

fw i ier

Vorfsoficcf La<;<plan

/ .c« ..'.oei-lf :cu

C220'.TV

Gerazritung: KUderelbert Flur : 6

Flurstück : 1S0,181/1 und 182/5 Mafistab :ca. 1:1000

«PLANTE ERWzITERJNG

OEfi Lagerhaus

K 23aüA 8SOS*77 SATUM; JüU 290)

PU»OE:

8.MHESR: Lt

Die rot eingetragenen Grenzen sind örtlich vermarkt Sie 3

vorbehaltlich der Übernahme durch das Ka taster amt.

Montabaur, den 14.10.2002

' N4-

best Verm.4ng. 41 *

t}

'iW 0,(5

9

f

In der Weiherhe 02

£

Öffentliche Bekanntmachung

I. Änderung des BebauungsplanesRund ums Rathaus der Ortsgemeinde Niederelbert

hier: Öffentliche Auslegung der Pianungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Niederelbert hat in seiner Sitzung am 28.11.2003 den Beschluss gefasst, den Entwurf zur I. Änderung des BebauungsplanesRund ums Rathaus öffentlich auszulegen.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung soll nicht durchgeführt werden.

Die Planunterlagen liegen somit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 02.02.2004 - 05.03.2004 (einschließlich)

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 221, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Dienst­stunden (montags, dienstags und mittwochs vom 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsicht­nahme öffentlich aus.

Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeinde­verwaltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vor­gebracht werden.

Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze.

2J

\\2

M

31

Niederelbert, 12.01.2004

Willi Müller, Ortsbürgermeister

Willi Müller, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

VIII. Änderung des BebauungsplanesAuf der Schla der Ortsgemeinde Niederelbert

hier: Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Niederelbert hat in seiner Sitzung am 28.11.2003 den Beschluss gefasst, den Entwurf zur VIII. Änderung des BebauungsplanesAuf der Schla öffentlich auszulegen.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung soll nicht durchgeführt werden.

Die Planunterlagen liegen somit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 02.02.2004 - 05.03.2004 (einschließlich)

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 221, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs vom 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.