Einzelbild herunterladen

fjoc hent

Fundsache , t wurden zwei Sicherheitsschlüs-

Auf dem Wanderparkplatz am^pörtpiatz wurden zw jft 0|nes

sei gefunden: 1 DOM-Sch'eßanlagenschlusse, "Jt M Neuwieder Schlüsseldienstes, 1 RK t;KpianSnaer trägt die Aufschrift & Riess, Koblenz und Lahnste.n. DsrSd^^g^N njcht zu Laden KO". Der Eigentümer, der über die Schiusseiaiens^

ermitteln ist, kann die Schlüssel «ährend d I Sfi onsmerm isler

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

montags.von 18.00 bis 19.00 Uhr

im Dorfgemeinschaftshaus.Telefon: 06485/4455

.Fax: 06485/1830523

Bunter Abend - Generalprobe

Alle Aktiven für den Bunten Abend treffen sich am Mittwoch, 28.01.2004, ab 19.00 Uhr zur Generalprobe.

TM Heilberscheid e.V.

Beim diesjährigen Bunten Abend des Vereinsrings hat unser Team die Aufgabe des Auf- und Abbau übernommen. Mit dem Bühnenbau starten wir am Sonntag, 25.01.2004, um 16.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus. Die übrige Bestuhlung, Deko, Theke, etc. wird am Freitag, 30.01., ab 18.00 Uhr gestellt. Um vielzähliges Erscheinen wird gebeten.

Westerwälder Borussenfohlen Heilberscheid

Für die Fahrt zum Bundesliga-Spiel FC Bayern München - Borussia Mön­chengladbach am Samstag, 27.03.2004, sind noch einige Plätze frei. Kostenpunkt für ICE-Bahnfahrt inkl. Sitzplatzkarte Haupttribüne im Olym­piastadion München für Mitglieder 50,00; für Nichtmitglieder 80,00. Anmeldungen bis spätestens 15.02.2004, an den Vorstand.

Nentershausen

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

V ° n .. 17 00 Uhr bis 19-00 Uhr

!?L A Jl derun9en b,tte ,ch dem Aushan 9 am Bürgermeisteramt zu ent­

nehmen.

Telefon und Fax

.06485/223.

Öffentliche Bekanntmachung

Satzung der Ortsgemeinde Nentershausen

zur Erhebung von einmaligen Beiträgen nach tatsächlichen Investitionsaufwendungen für den Ausbau von Verkehrsanlaaen (Ausbaubeitragssatzung - ABS -) vom 1 2.01.2004 nrsan,a 9 en

Der Ortsgemeinderat Nentershausen hat auf Grund des 6

deordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14 De/emiw < oto 6r ® emein * 2 Absatz 1,7 und 10 des ISS

vom 20. Juni 1995 (KAG) - in der jeweils aettenüS? 8 Rheinland - pf alz Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht w^^ 9 * f °' 9ende

Einzelabrechnung

§ 1 - Erhebung von Ausbaubeiträgen

stitionsaufwendungenfürdte HereteUung^t^den^usb^fvo * C v e 'l* nVe "

anlagen nach den Bestimmungen des KAG unddies« SaSg ^

, jerte be

derr 3rundstL

2 .

«--rssas

-"sSaT?--

eSudiemnTnd 6 Jnsailrfdfe bevorstehenden Konzerte vorbereiten.

wir alle aktiven und fördernden Mitglieder ins Bu r 9® rhau J öff durc h bach ein. Die Tagesordnung sieht folgende P unW . e . v ° r Q 1 ÄSmrs 4 den 1. Vorsitzenden, 2. Totenehrung, 3. Ber'cht des Schr mühre s Bericht des Kassierers, 5. Bericht der Kassfnprufer ^Ent astung des Vorstandes, 7. Wahl eines Wahlleiters, 8. Neuwahl des Vorstandes, 9. Wahl der Kassenprüfer für das Geschäftsjahr 2004,10. Sonstiges.

Wir erinnern nochmals an die Anmeldung für unseren 4 -Tage-Austiug nach St. Johann im Pongau.

(2) Ausbaubeiträge werden für alle Maßnahmen an erst. - ten Verkehrsanlagen, die der Erneuerung, der Erweiter oder der Verbesserung dienen, erhoben. un 9. % 5

1Erneuerung" ist die Wiederherstellung einer vorhancW > chen ' teilweise unbrauchbaren, abgenutzten oder schad h TW ra9sp einen dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genüaenIH'2) Als G Erweiterung" ist jede flächenmäßige Vergrößertes In t stellten Anlage oder deren Ergänzung durch weitere tI'' Umbau" ist jede nachhaltige technische Verändert 7

kehrsanlage. ^

Verbesserung sind alle Maßnahmen zur Hebunoden: , Änderung der Verkehrsbedeutung im Sinne der HelX Anliegervorteiles sowie der Beschaffenheit und i e j s 2. einer Anlage.

3.

4.

Verkehrsanlagen, soweit diese nicht als Erschließungsanlan? von § 127 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) bettragSfuSfi 1 141 Die Bestimmungen dieser Satzung gelten nicht, soweit knl tungsbeträge nach §§ 135 Buchstabe a - c BauGB zu erhebt (5) Ausbaubeiträge nach dieser Satzung werden nicht erhoben ^

Kosten der Beitragserhebung außer Verhältnis zu dem zue^

a)

Beitragsaufkommen stehen § 2 - Beitragsfähige Verkehrsanlagen (1) Beitragsfähig ist der Ausbauaufwand nach Art und Umfang ; 1 . Verkehrsanlagen, ausgenommen solche in Kern-, Gel* Industriegebieten sowie in Sondergebieten mit der Nutzun)) kaufszentren, großflächige Handelsbetriebe, Messe-,Ai ^ , Kongress- und Hafengebiet, an denen eine bauliche industrielle oder vergleichbare Nutzung zulässig ist ' bis zu 2 Vollgeschossen mit einer Breite bis zu 12 m beidseitige und mit einer Breite bis zu 9 m, wenn eineef chende einseitige Nutzung zulässig ist. *

mit 3 oder 4 Vollgeschossen mit einer Breite bis zu 15» eine beidseitige und mit einer Breite bis zu 12 m, wenn» sprechende einseitige Nutzung zulässig ist. mit mehr als 4 Vollgeschossen mit einer Breite bis zu18f eine beidseitige und mit einer Breite bis zu 13 m, wenn: sprechende einseitige Nutzung zulässig ist. Verkehrsanlagen in Kem-, Gewerbe- und Industriegebiet» 1 in Sondergebieten mit der Nutzungsart Einkaufszentren^) ge Handelsbetriebe, Messe-, Ausstellungs-, Kongress-null gebiet, mit einer Breite bis zu 18 m, wenn eine beidseitig

b)

c)

Gru stüc die ung ser In u ten bei zen und 35 r zun Eint zuni indt Gru zur Grui telb bei ,ng eine Fläc kehl dazi linie bezi -nir strie Grui zur Grui umr bei < zunc ben< halb

einer Breite bis zu 13 m, wenn eine einseitige bauliche, fco

W llch

3.

che, industrielle oder vergleichbare Nutzung zulässig ist _ selbstständige Fußwege und Radwege mit einer Mindest"' d ' 9 1 1 m bis zu einer Breite von 5 m. ZUZI ;

Parkflächen, Bes ;

die Bestandteile der Verkehrsanlagen nach Nummer U: ra9! bis zu einer weiteren Breite von 6 m,

nam

b) die nicht Bestandteile der Verkehrsanlagen nach Nunre

... 3) Für die

b)

6 .

sind (selbstständige Parkflächen), bis zu 15 % der Flacri-* durch gesonderte Satzung festzusetzenden bevorteilteri stücke.

Grünanlagen,

die Bestandteile der Verkehrsanlagen nach Nummer Ihn bis zu einer weiteren Breite von 6 m, die nicht Bestandteile der Verkehrsanlagen nach Nu» sind (selbstständige Grünanlagen), bis zu 15 % der Flächest gesonderte Satzung festzusetzenden bevorteilten Grunds^ Fußgängerzonen, verkehrsberuhigte Bereiche, Miscfe chen, die innerhalb der Straßenbegrenzungslinien Fu r >", Teileinrichtungen miteinander kombinieren und bei derter.t, Funktionstrennung ganz oder teilweise verzichtet wird) in Nummer 1 genannten Höchstbreiten.

Die in Absatz 1 genannten Breiten sind Durchschnitts!»-. ben sich nach Absatz 1 unterschiedliche Höchstbreiten, s t die gesamte Verkehrsanlage die größte Breite. j Endet eine Verkehrsanlage mit einem Wendeplatz, so er im Bereich des Wendeplatzes die in Absatz 1 Nummer L angegebenen Maße - unter Berücksichtigung der Absatz 2 - um die Hälfte, bei Verkehrsanlagen nachrte *

1 und 2 mindestens aber um 8 m r)

§ 3 - Ermittlungsgrundsatz und Ermittlungsgebiet Derbeitragsfähige Ausbauaufwand wird für die einzelneVe oder nach Beschluss des Ortsgemeinderates für bestimmt®^ der Verkehrsanlage nach den tatsächlichen investitionsau^ ermittelt.

( 2 )

(3)

.h

§ 4 - Gegenstand der Beitragspflicht

Der Beitragspflicht unterliegen alle baulich, gewerblich,jauc« vergleichbarer Weise nutzbaren Grundstücke, die die %|" vollg tatsächliche Möglichkeit der Zufahrt oder des Zugangs . Grün

stellten oder ausgebauten Verkehrsanlage haben. 7. | n ln <

§ 5 - Gemeindeanteil , ! n

Der Gemeindeanteil wird im Einzelfall nach der VerkehwJ'J in KU erstellenden oder auszubauenden Verkehrsanlage anr

des Ortsgemeinderates festgesetzt.

BeitragSmaß8tab . irf ( S ß H Stab .i S ! die Geschossflache. Die Berechnung der ? dur S Vervi elfachung der Grundstücksfläche m

sflachenzahl. Der nach den §§ 2 und 3 ermittelte und gs