Wochenblatt VG Montabaur
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Nr.
Wocl
§ 13 - Veranlagung und Fälligkeit wnrrh schriftli-
(1) Die Beiträge und die Vorausleistungen darau g . tqabe <j es Bei- chen Bescheid festgesetzt und einen Monat nach Beka g tragsbescheides zur Zahlung fällig.
(2) Der Beitragsbescheid enthält:
1. die Bezeichnung des Beitrages,
2. den Namen des Beitragsgläubigers,
3. den Namen des Beitragsschuldners,
4. die Bezeichnung des Grundstückes,
5. die Bezeichnung der abzurechnenden Anlage,
6. den zu zahlenden Betrag, „i Q ,Minoiiunnderbei-
7. die Berechnung des zu zahlenden Betrages u ^ t ® r H ^ ltt o ^ ^ hnu nq S - tragsfähigen Kosten, des Gemeindeanteils und der Berecnnungs
grundlagen nach dieser Satzung,
8. die Festsetzung des Fälligkeitstermins, , . „.«„..j
9. die Eröffnung, dass der Beitrag als öffentliche Last auf dem Gru stück ruht und
10. eine Rechtsbehelfsbelehrung.
§14-Inkrafttreten/Außerkrafttreten . .
(1) Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in
(2) Gleichzeitig tritt die Satzung der Ortsgemeinde Welschneudorf zur Erhebung von einmaligen Beiträgen nach tatsächlichen Investitionsaufwendungen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeitragssatzung - EBS -) vom 06.11.2002 außer Kraft.
(3) Soweit Beitragsansprüche nach der auf Grund von Absatz 2 aufgeho
benen Satzung entstanden sind, gelten die bisherigen Regelungen weiter. 56412 Welschneudorf, 09.01.2004 (Siegel) Schwarz
Ortsgemeinde Welschneudorf Ortsbürgermeister
Hinweis
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 06. Februar 2001 (GVBI. S. 29) wird auf folgendes hin-
MGV “Eintracht" Welschneudor»
Bnladung zur Jahreshauptversammlung Kreis
Hiermit werten alle Mitglieder des MGV -Eintracht- Welschn eu(ta . f „ bL '
tinh 7 ur Jahreshauptversammlung eingeladen, die am Freitag re 30 Uhr iÄstenvaider Hör stattfindet. «'»OIÄe ,Y
Tanocnrdnuncr 1 . Genehmigung der Tagesordnung, 2. Protokolle bei ^Jahreshauptversammlung. 3. Jahresbericht des ProlokolÄ'Mülm Kassenbericht, 5. Bericht der Kassenprüfer. 6. F.ststelunjTSPH'S senden Mitglieder. 7. Wahl der Kassenprüfer 8. Benennung 9 *' m Sem 9 9. Bericht Kinderchor 10. Bericht des ChctoSJ*“? mine2004/2005.12. Ehrungen. 13. Verschiedenes. j?*
Über eine rege Teilnahme an dieser Jahreshauptversammlung J % sg
wir uns sehr freuen. Hinw
. . Satzu
SV Welschneudor! fliese
Die Jahreshauptversammlung des SV Welschneudorl findet am s>^* ind - ! tag, 31.01.2004,19.00 Uhr in unserem Vereinslokal “Gasthaus zumi zusta
nes” statt. > 1-
Wir bitten um die Teilnahme aller aktiven und inaktiven Mitglieder, 1 Die AH-Abteilung Fußball führt ihre Jahreshauptversammlung am Fi tag, 30.01.2004.19.30 Uhr im “Gasthaus zum Hannes’ durch. 2 -
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GELBACHHOHEN
SPD-Ortsverein Buchfinkenland/Gelbachhöhen
Am 10 m onrtd findet um 19.30 Uhr die Jahreshauntvercamn,!..
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Am 19.01.2004 findet um 19.30 Uhr die JahreshauptversamnfaMfcfaiz' Gasthof “Zum Grünen Baum“ in Horbach statt. Alle Mitglieder sind
lieh eingeladen.
i.UpmntinnAn Ka! IrmnarH I iVlro
gewiesen:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
56412 Welschneudorf, 09.01.2004 (S.) Schwarz, Ortsbürgermeister
Daubach
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
donnerstags.von 19.00 bis 20 . 00 :
Änderungen werden am Rathaus bekannt gemacht.
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssato der Ortsgemeinde Daubach für das Jahr 2004 ,
vom 09.01.2004
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Forstrevier Elbert informiert
Brennholzversteigerung 2004
Bitte geben Sie Ihre Brennholzbestellung bis zum 24.01.2004 in den Sprechstunden des Ortsbürgermeisters auf.
Weitere Informationen finden Sie unter der Rubrik “Elbertgemeinden”.
Vergabe des Schlagabraums
Bürger der Ortsgemeinde Welschneudorf, die sich ihr Brennholz aus Schlagabraum selbst aufarbeiten möchten, treffen sich bitte am Samstaq 24.01.2004, 8.30 Uhr am Waldspielplatz in Welschneudorf. Der Termin findet auch bei schlechtem Wetter statt.
Rückfragen richten Sie bitte unter 02608/922130.
Revierförster Gebhard Klein
Interessengemeinschaft Rosenmontagszug
Nach unserem ersten Treffen steht eines wieder unumwunden fest: / *^t ^rt ^l 9® 1 " ^uri ®chon traditionelle Rosenmontagszug ab 14 11
Anmeldung für den Rosenmontagszug
Alle Gruppen können sich ab sofort bei Franz Billaudelle Tel- 563 <
T^hehmentahfänmelden. U " ,er ^ deS M °"° S Und de ' u "9 e,kl Verlosung
Die diesjährige Verlosung zu Gunsten unseres Umzuges findet am S? tag 14.02.2004, ab 20.11 Uhr im Gasthaus “Zum Hannes 1 statt Lost ab sofort in den Gaststätten und Geschäften und bei vielen Helfen 0,50 pro Los erhältlich. Zu dieser Verlosung nehmen wir auch aerne S
KKKS& ^ Andreas Völkelt ° de? «ÄISSS
Helfer-Aufruf
!n der Vorbereitungszeit und auch während des Umzuaes sind vi*i 0 willige Helfer erforderlich. Es wäre schön wenn auch indipcim S nur die “Altgedienten” wieder ihre Bereitschaft erklären ennn ^ahr r
der zu einlXöK ^It diesjährige Umzu 9
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnuij! Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsicht de vom 30.12.2003 hiermit bekannt gemacht wird:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2004 wird im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf.263.00(1-5
in der Ausgabe auf. 263.000-1
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf. 267.00M
in der Ausgabe auf.”.267.000-
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf....."
2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf.55.000.H
§ 3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Hausham wie folgt festgesetzt:
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1 .
2 .
3.
Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A).... 26 ^
b) für die Grundstücke (Gnjndsteuer^ B).’”"! .3J'
Gewerbesteuer. .,330*
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Geir.= gebietes gehalten werden-
für den ersten Hund. 25 '‘
für den zweiten Hund..
für jeden weiteren Hund.!!!!!.”"! .^
3.1 Die Hundesteuer beträgt für Kampfhunde, die innert“*’
füTeÄd e,eS90hal,en * 8rden: *
Genehmigung der Haushaltssatzung
h^töahr?n^ USha .l tssatzun 9 der Ortsgemeinde Daubach für das
5641n m fl werden keine Bedenken erhoben.
56410 Montabaur, 30.12.2003
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Herzlic niori ien wii ,nschl Pfa
MGV
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Hiermil ordentl in die t Folgen Bericht des Vc Prüfer, Insbesi Daubai gesehc Essen muss, 02602/ spätest

