Nr. 03/2004
^ WjihenblattVG Mont abaur
15
1 9ut In,
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Alte Herren Horressen
Am teamstag, 24.01.2004, findet wieder die schon traditionelle Winterwanderung der Alten Herren Horressen statt.
Ailelnaktiven und aktiven Mitglieder werden auf diesem Weg herzlich ein- qeladen, im Kreise der Fußballer ein paar schöne und gesellige Stunden
.15 Uhr^l zu Verbringen.
Asbachl Wirlreffen uns am 24.01.2004 um 14.00 Uhr am Feuerwehrgerätehaus undlwandern über Montabaur durchs Gelbachtal nach Bladernheim in die "Hübertusklause".
i vÄussichtliche Ankunftszeit im Gasthaus ist ca. 16.00 Uhr. Hier besteht / djS/iöglichkeit, die gute Küche zu genießen und auf die erfolgreiche Sai- son]2003 anzustoßen.
Hliweis: Wegen der notwendigen Tischreservierung in der “Hubertus- ungensiJjkl'st'” in Bladernheim sollten Absagen frühzeitig an Erhard Roth, Tele- itbringeff?fon|2817, gemeldet werden.
•tag, 31 T __
ihaiie. ^ , Wirzenborn
• Einlagt
[öffentliche Bekanntmachung
{Sitzung des Ortsbeirates Wirzenborn
* Die flächste Sitzung des Ortsbeirates Wirzenborn findet am Dienstag, 20.01.2004, um 19.00 Uhr in der Gaststätte “Wirzenborner Liss”, Kapel- ’ traße 8, statt, ssordnung fentliche Sitzung:
Kirmesbaum setzen (24725.04.2004)
Gelbachtaltag am 11.07.2004 Backesfest (vorgesehen im September 2004)
Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen Nichtöffentliche Sitzung:
1. Herrichten der mittelalterlichen Burganlage auf dem Geiersberg
2. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen
.OOlMtZu der öffentlichen Sitzung sind alle interessierten Einwohner/innen herz- j lieh jeingeladen.
56410 Montabaur, 12.01.2004 Eid, Ortsvorsteher
[Vorm
irwart,6i,Umweltsünder auf dem Friedhof in Wirzenborn
er,9.E*Wir§iöchten verstärkt darauf hinweisen, dass auf dem Friedhof in Wir- 'zenborn eine gelbe Mülltonne für die Entsorgung der leergebrannten Ölflbhthüllen steht. Trotz schriftlicher Aufforderung im Mitteilungsblatt vergangenen Jahres, diese auch zu benutzen, müssen wir feststellen, dass .. erneut die leeren Hüllen über die Friedhofsmauer in den angrenzenden eiDaCll Hang entsorgt werden.
4, ab20JfDj e extreme Steigung des Hanges macht das Heraufholen der Hüllen nicht gera de leicht. Sollten Sie entsprechende Beobachtungen zu den Um- n wirafc^^ündern gemacht haben, so teilen Sie dies bitte dem Ortsvorsteher mit. derer »|T Eid, Ortsvorsteher
AHRBACHGEMEINDEN
ungerti förderkreis des Handballes 602 / 9 iin den Ahrbachgemeinden e.V.
Einjdung zur Mitgliederversammlung
Wir erinnern nochmals an unsere diesjährige Mitgliederversammlung am Freitag, 23.01.2004, um 20.00 Uhr im Gasthof “Sonnenhof” in Ruppach-
2004,2; Goldhausen -
) e.V Spfechstunde des Ortsbürgermeisters
nach Vereinbarung . . .02602/8425
FeiT*
vier ^Ortsübliche Bekanntmachung
« e 'iJ|k e L?' e öffentliche Bekanntgabe der Aktualisierung M«es|.iegenschaftskatasters
bündln der Gemarkung Boden wurde das Liegenschaftskataster von Amts jnvffw wegen durch die Fortführungsnachweise RF 29/2004 aktualisiert.
se. ■ Oen Grundstückseigentümern entstehen hierfür keine Kosten.
Anlass:
Aufgrund einer Gebietsänderung gern. §§ 10 Nr. 4 und 11 Abs.1 und 4 ™ r meindeordnun g zw > scl "> en der Ortsgemeinde Bannberscheid (Verte vor i h ®™einde Wirges) und der Ortsgemeinde Boden (Verbandsge- 0 n a ^ aur ^ wurde eine Gesamtfläche von 137.888 qm aus dem n* r ® rt ®9 eme ' n de Bannberscheid ausgegliedert und in das Gebiet ine#’ 'pHo-hi s 9 emeinde . Boden eingegliedert. Die Veröffentlichung der Ent- un 9 der Kreisverwaltung erfolgte im Staatsanzeiger Nr.28, Seite tsMu<i 74 ' Vom 04 - August 2003.
H orre *Gemärt? der _ Um 9 e meindung betroffenen Flurstücke erhielten in der Kung Boden neue Flur- und Flurstücksbezeichnungen.
Gemäß § 10 Abs. 4 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBI. S. 572, BS 219- 1) werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke die Änderungen der Daten im Liegenschaftskataster öffentlich bekannt gegeben. Der verfügende Teil des Fortführungsnachweises hat folgenden Wortlaut:
„Das Liegenschaftskataster ist aufgrund dieses Fortführungsnachweises zu aktualisieren.“
Die Fortführungsnachweise sind in der Zeit vom 28.01. bis 27.02.2004 beim Vermessungs- und Katasteramt Westerburg / Außenstelle Montabaur ausgelegt und kann während der Dienststunden
Montag - Donnerstag .von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag.von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr
eingesehen werden.
Die Aktualisierung des Liegenschaftskatasters gilt nach § 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes vom 23. Dezember 1976 (GVBL. S. 308, BS 2010-3) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes nach Ablauf von zwei Wochen nach dieser ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben. Rechts behelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Vermessungsund Katasteramt Westerburg schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Ihr Vermessungs- u. Katasteramt i.A. Rolf Volland
Westerburg Fachbereichsleiter 1 / Obervermessungsrat
Heiligenroth
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
dienstags.von 17.00 bis 19.30 Uhr
und.nach Vereinbarung
Gemeindeverwaltung.Tel.: 02602/16606,
.Fax: 02602/917396
E-Mail: gemeinde.heiligenroth@freenet.de Internet: www.heiligenroth.de
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltsrechnung und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 09.12.2003 der Ortsgemeinde Heiligenroth für das Haushaltsjahr 2002 I.
Haushaltsrechnung
Verwaltungs-
haushalt/€
Vermö genshaushalt/6
Gesamt
€
Feststellung des Ergebnisses
Soll-Einnahmen
1.274.335,00
29.323,32
1.303.658,32
+ neue Haushaltseinnahmereste
0,00
0,00
0,00
J. Abgang alter Haushaltseinnahmereste
0,00
69.024,40
69.024,40
J. Abgang alter Kasseneinnahmereste
710,39
0,00
710,39
1.233.92343
Soll-Ausgaben
1.949.870,10
811.495,40
2.761.365,50
+ neue Haushaltsausgabereste
0,00
0,00
0,00
J. Abgang alter Haushaltsausgabereste
0,00
0,00
0,00
J. Abgang alter Kassenausgabereste
0,00
0,00
0,00
fki—TO! bereinigte
*ln11i Amnahon
1.94M7W0
811.495,40
2.761.36540
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__ -W
* 0,00
0,00
Festgestellt:
Montabaur, 22.01.2003 Stein
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur I. Beigeordneter
II.
Entlastungsbeschluss
Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 2002 aufgestellte Jahresrechnung gemäß § 114 GemO.
Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 2002 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet.
Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.
III.
Öffentliche Auslegung
Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 19.01.2004 bis 28.01.2004 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer- Platz 8,56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, don-

