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Nr. 03/2004

^ WjihenblattVG Mont abaur

15

1 9ut In,

Jn de und '«Tum? ning baur

Alte Herren Horressen

Am teamstag, 24.01.2004, findet wieder die schon traditionelle Winter­wanderung der Alten Herren Horressen statt.

Ailelnaktiven und aktiven Mitglieder werden auf diesem Weg herzlich ein- qeladen, im Kreise der Fußballer ein paar schöne und gesellige Stunden

.15 Uhr^l zu Verbringen.

Asbachl Wirlreffen uns am 24.01.2004 um 14.00 Uhr am Feuerwehrgerätehaus undlwandern über Montabaur durchs Gelbachtal nach Bladernheim in die "Hübertusklause".

i vÄussichtliche Ankunftszeit im Gasthaus ist ca. 16.00 Uhr. Hier besteht / djS/iöglichkeit, die gute Küche zu genießen und auf die erfolgreiche Sai- son]2003 anzustoßen.

Hliweis: Wegen der notwendigen Tischreservierung in derHubertus- ungensiJjkl'st' in Bladernheim sollten Absagen frühzeitig an Erhard Roth, Tele- itbringeff?fon|2817, gemeldet werden.

tag, 31 T __

ihaiie. ^ , Wirzenborn

Einlagt

[öffentliche Bekanntmachung

{Sitzung des Ortsbeirates Wirzenborn

* Die flächste Sitzung des Ortsbeirates Wirzenborn findet am Dienstag, 20.01.2004, um 19.00 Uhr in der GaststätteWirzenborner Liss, Kapel- traße 8, statt, ssordnung fentliche Sitzung:

Kirmesbaum setzen (24725.04.2004)

Gelbachtaltag am 11.07.2004 Backesfest (vorgesehen im September 2004)

Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen Nichtöffentliche Sitzung:

1. Herrichten der mittelalterlichen Burganlage auf dem Geiersberg

2. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen

.OOlMtZu der öffentlichen Sitzung sind alle interessierten Einwohner/innen herz- j lieh jeingeladen.

56410 Montabaur, 12.01.2004 Eid, Ortsvorsteher

[Vorm

irwart,6i,Umweltsünder auf dem Friedhof in Wirzenborn

er,9.E*Wir§iöchten verstärkt darauf hinweisen, dass auf dem Friedhof in Wir- 'zenborn eine gelbe Mülltonne für die Entsorgung der leergebrannten Ölflbhthüllen steht. Trotz schriftlicher Aufforderung im Mitteilungsblatt ver­gangenen Jahres, diese auch zu benutzen, müssen wir feststellen, dass .. erneut die leeren Hüllen über die Friedhofsmauer in den angrenzenden eiDaCll Hang entsorgt werden.

4, ab20JfDj e extreme Steigung des Hanges macht das Heraufholen der Hüllen nicht gera de leicht. Sollten Sie entsprechende Beobachtungen zu den Um- n wirafc^^ündern gemacht haben, so teilen Sie dies bitte dem Ortsvorsteher mit. derer »|T Eid, Ortsvorsteher

AHRBACHGEMEINDEN

ungerti förderkreis des Handballes 602 / 9 iin den Ahrbachgemeinden e.V.

Einjdung zur Mitgliederversammlung

Wir erinnern nochmals an unsere diesjährige Mitgliederversammlung am Freitag, 23.01.2004, um 20.00 Uhr im GasthofSonnenhof in Ruppach-

2004,2; Goldhausen -

) e.V Spfechstunde des Ortsbürgermeisters

nach Vereinbarung . . .02602/8425

FeiT*

vier ^Ortsübliche Bekanntmachung

« e 'iJ|k e L?' e öffentliche Bekanntgabe der Aktualisierung M«es|.iegenschaftskatasters

bündln der Gemarkung Boden wurde das Liegenschaftskataster von Amts jnvffw wegen durch die Fortführungsnachweise RF 29/2004 aktualisiert.

se. Oen Grundstückseigentümern entstehen hierfür keine Kosten.

Anlass:

Aufgrund einer Gebietsänderung gern. §§ 10 Nr. 4 und 11 Abs.1 und 4 r meindeordnun g zw > scl "> en der Ortsgemeinde Bannberscheid (Ver­te vor i h ®einde Wirges) und der Ortsgemeinde Boden (Verbandsge- 0 n a ^ aur ^ wurde eine Gesamtfläche von 137.888 qm aus dem n* r ® rt ®9 eme ' n de Bannberscheid ausgegliedert und in das Gebiet ine# 'pHo-hi s 9 emeinde . Boden eingegliedert. Die Veröffentlichung der Ent- un 9 der Kreisverwaltung erfolgte im Staatsanzeiger Nr.28, Seite tsMu<i 74 ' Vom 04 - August 2003.

H orre *Gemärt? der _ Um 9 e meindung betroffenen Flurstücke erhielten in der Kung Boden neue Flur- und Flurstücksbezeichnungen.

Gemäß § 10 Abs. 4 des Landesgesetzes über das amtliche Vermes­sungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBI. S. 572, BS 219- 1) werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke die Änderungen der Daten im Liegenschaftskataster öffent­lich bekannt gegeben. Der verfügende Teil des Fortführungsnachweises hat folgenden Wortlaut:

Das Liegenschaftskataster ist aufgrund dieses Fortführungsnach­weises zu aktualisieren.

Die Fortführungsnachweise sind in der Zeit vom 28.01. bis 27.02.2004 beim Vermessungs- und Katasteramt Westerburg / Außenstelle Monta­baur ausgelegt und kann während der Dienststunden

Montag - Donnerstag .von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitag.von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr

eingesehen werden.

Die Aktualisierung des Liegenschaftskatasters gilt nach § 1 Abs. 1 des Lan­desverwaltungsverfahrensgesetzes vom 23. Dezember 1976 (GVBL. S. 308, BS 2010-3) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes nach Ablauf von zwei Wochen nach dieser ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben. Rechts behelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntga­be Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Vermessungs­und Katasteramt Westerburg schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Ihr Vermessungs- u. Katasteramt i.A. Rolf Volland

Westerburg Fachbereichsleiter 1 / Obervermessungsrat

Heiligenroth

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

dienstags.von 17.00 bis 19.30 Uhr

und.nach Vereinbarung

Gemeindeverwaltung.Tel.: 02602/16606,

.Fax: 02602/917396

E-Mail: gemeinde.heiligenroth@freenet.de Internet: www.heiligenroth.de

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltsrechnung und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 09.12.2003 der Ortsgemeinde Heiligenroth für das Haushaltsjahr 2002 I.

Haushaltsrechnung

Verwaltungs-

haushalt/

Vermö gens­haushalt/6

Gesamt

Feststellung des Ergebnisses

Soll-Einnahmen

1.274.335,00

29.323,32

1.303.658,32

+ neue Haushaltseinnahmereste

0,00

0,00

0,00

J. Abgang alter Haushaltseinnahmereste

0,00

69.024,40

69.024,40

J. Abgang alter Kasseneinnahmereste

710,39

0,00

710,39

1.233.92343

Soll-Ausgaben

1.949.870,10

811.495,40

2.761.365,50

+ neue Haushaltsausgabereste

0,00

0,00

0,00

J. Abgang alter Haushaltsausgabereste

0,00

0,00

0,00

J. Abgang alter Kassenausgabereste

0,00

0,00

0,00

fkiTO! bereinigte

*ln11i Amnahon

1.94M7W0

811.495,40

2.761.36540

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* 0,00

0,00

Festgestellt:

Montabaur, 22.01.2003 Stein

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur I. Beigeordneter

II.

Entlastungsbeschluss

Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeindeverwal­tung Montabaur für das Haushaltsjahr 2002 aufgestellte Jahresrechnung gemäß § 114 GemO.

Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeige­ordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsge­meinde für das Haushaltsjahr 2002 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorla­ge der Rechnungsbelege wird verzichtet.

Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht geneh­migt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.

III.

Öffentliche Auslegung

Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsicht­nahme vom 19.01.2004 bis 28.01.2004 bei der Verbandsgemeindever­waltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer- Platz 8,56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mitt­wochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, don-