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äwochenblatt VG Montabaur

Nr. 02/2004

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Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Montags .von 18.00 bis 19.00 Uhr

irn Dorfgemeinschaftshaus.Telefon: 06485/4455

.Fax: 06485/1830523

Veranstaltungen 2004 in Heilberscheid

(ßatum, Veranstaltung, Veranstalter

08.01. Jahreshauptversammlung Gemischter Chor

16.01. Jahreshauptversammlung Freiwillige Feuerwehr

17 01 . Winterwanderung Vereinsring

31 01 . Bunter Abend Vereinsring

21.02. Frauenfastnacht Freizeit- und Gymnastikverein

20 .- 23 . 05 . II. Seifenkistenrennen Freiwillige Feuerwehr

26.-30.05. 25jähriges Jubiläum/Sportwoche Alte Herren

20.O.27.06. Jubiläum der Grotte am Hettenstein Ortsgemeinde/Kir­chengemeinde

03.U.04.07. Gruppensingen Gemischter Chor

10.u.11 .07. Sommernachtsfest Gemischter Chor

20.-23.08. Kirmes

09.-12. oder

16.-19.09. Vereinsausflug nach Leipzig Freiwillige Feuerwehr

02.U.03.10. Oktoberfest Freiwillige Feuerwehr

10.O.11.11. Martinszug Ortsgemeinde/Freiwillige Feuerwehr

Freiwillige Feuerwehr Heilberscheid

Hiermit laden wir alle Vereinsmitglieder zu unserer diesjährigen Jahres­hauptversammlung am Freitag, 16.01.2004,19.30 Uhr Dorfschänke Heil­berscheid, herzlich ein.

Folgende Tagesordnungspunkte stehen auf dem Programm: 1. Begrüßung und Bekanntgabe der Tagesordnungspunkte; 2. Totenehrung; 3. Berichte des 1. Vorsitzenden, Wehrführer, Jugendwart, Chronist, Kassierer; 4. Bericht der Kassenprüfer; 5. Entlastung des Kassierers und des Vorstan­des; 6. Neuwahl der Kassenprüfer; 7. Vereinsausflug 2004; 8. Verschie­denes.

Gleichzeitig weisen wir nochmals auf unsere Anmeldung zum Mehrtage­ausflug nach Leipzig vom 16. -19.09.2004 hin und bitten, diese bis späte­stens 16.01.2004 beim Vorsitzenden mit 100,- Euro Anzahlung abzugeben.

bis 20,(t Dekarri Tel.:

ierates

Nentershausen

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

mittwochs von.17.00 Uhr bis 19.00 Uhr

Verbard) evtl. Änderungen bitte ich, dem Aushang am Bürgermeisteramt zu entnehmen.

Linden Telefon und Fax.06485/223.

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irden. w Haubitzen 88 Nentershausen

Beleuö» Unsere alljährliche Winterwanderung findet am Freitag, 09.01.2004, statt. Wir starten unsere Wanderung um 19.00 Uhr am Marktplatz.

Die Jahreshauptversammlung findet am Freitag, 16.01.2004, um 19.00 I Meter» Uh r im GasthausOhly statt.

iahfM ?^B^ esordnun 9 :1 Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden und Gedenken an die lerHed^wStorbenen Mitglieder, 2. Jahresbericht des Schriftführers, 3. Jahresbericht atesiA' des Kassierers, 5. Bericht der Kassenprüfer mit Entlastung des Kassierers, 6. pBKlastung des Vorstandes, 7. Neuwahl der Kassenprüfer, 8. Veranstaltungen und Aktivitäten 2004,9. Verschiedenes, Anfragen und Anregungen.

Kalerttf ^' r laden a * ,e Mitglieder hierzu recht herzlich ein. Vorschläge zur Ergän- wb# 2 H ng der Tagesordnung können bis spätestens 12.01.2004 beim 1. Vor­sitzenden eingereicht werden.

new " MGVEintracht Nentershausen

.Zertifu» W i n terwanderung

Die diesjährige Winterwanderung startet am Samstag, 10.01.2004, um 13.00

1 Uhr auf dem Marktplatz. Der Weg führt uns über Bladernheim nach Wir­zenborn, wo der Abschluss beimLiss stattfindet. Nach dem gemütlichen

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isammensein bringt uns ein Bus wieder nach Nentershausen zurück, robenbeginn Männerchor geraten Chorprobe im neuen Jahr erwarten der Chorleiter Andreas Jung astriäw und der Vorstand die Sänger am Montag, 12.01.2004, um 19.45 Uhr im sind yefeinslokal. Der Jahresbeginn ist der ideale Zeitpunkt für neue Sänger n. !? p *^or einzutreten oder für Sänger, die pausiert haben, wieder mit , n4uC- Qen p / oden 2U beginnen. Schauen Sie doch bei Interesse einfach mal unverbindlich vorbei.

Probenbeginn Kinderchor

Der Kinderchor mit seiner Leiterin Jutta Sittel beginnt nach den Ferien am Freitag, 16.01.2004, wieder mit den Proben. Um 17.15 Uhr treffen sich die älteren Kinder (ab 8 Jahre), um 18.00 Uhr beginnt die Probe der jün­geren. Neue Kinder ab 4 Jahre, die sich für das Singen interessieren, sind herzlich eingeladen, einfach mal im Saal der PizzeriaCalabria vorbei­zuschauen.

DRK-Ortsverein Nentershausen e.V.

Aktiver Dienst

Der 1. Übungsabend findet am 12.01.2004 um 20.00 Uhr im Vereinsheim statt. Wer Lust hat, aktiv in unserem Verein mitzuarbeiten, ist an diesem Abend herzlich willkommen.

Niedererbach

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

montags.von 19.00 bis 21.00 Uhr

donnerstags. von 18.00 bis 20.00 Uhr

Gemeindeverwaltung.Tel.: 06485/224

Ortsbürgermeister.Tel.: 06485/1541

Öffentliche Bekanntmachung

Satzung der Ortsgemeinde Niedererbach

zur Erhebung von einmaligen Beiträgen nach tatsächlichen Investitionsaufwendungen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung - ABS -) vom 29. Dezember 2003

Der Ortsgemeinderat Niedererbach hat auf Grund des § 24 der Gemein­deordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14. Dezember 1973 und der §§ 2 Absatz 1, 7 und 10 des Kommunalabgabengesetzes Rheinland-Pfalz vom 20. Juni 1995 (KAG) - in der jeweils geltenden Fassung - folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: Einzelabrechnung

§ 1 - Erhebung von Ausbaubeiträgen

(1) Die Ortsgemeinde erhebt einmalige Beiträge nach tatsächlichen Inve­stitionsaufwendungen für die Herstellung und den Ausbau von Verkehrs­anlagen nach den Bestimmungen des KAG und dieser Satzung.

(2) Ausbaubeiträge werden für alle Maßnahmen an erstmals hergestell­ten Verkehrsanlagen, die der Erneuerung, der Erweiterung, dem Umbau oder der Verbesserung dienen, erhoben.

1.Erneuerung ist die Wiederherstellung einer vorhandenen, ganz oder teilweise unbrauchbaren, abgenutzten oder schadhaften Anlage in einen dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand.

2.Erweiterung ist jede flächenmäßige Vergrößerung einer fertiggestell­ten Anlage oder deren Ergänzung durch weitere Teile.

3.Umbau ist jede nachhaltige technische Veränderung an der Ver­kehrsanlage.

4.Verbesserung sind alle Maßnahmen zur Hebung der Funktion, der Änderung der Verkehrsbedeutung im Sinne der Hervorhebung des Anlie­gervorteiles sowie der Beschaffenheit und Leistungsfähigkeit einer Anlage.

(3) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten auch für die Herstellung von Verkehrsanlagen, soweit diese nicht als Erschließungsanlagen im Sinne von § 127 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) beitragsfähig sind.

(4) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten nicht, soweit Kostenerstat­tungsbeträge nach §§ 135 Buchstabe a - c BauGB zu erheben sind.

(5) Ausbaubeiträge nach dieser Satzung werden nicht erhoben, wenn die Kosten der Beitragserhebung außer Verhältnis zu dem zu erwartenden Beitragsaufkommen stehen.

§ 2 - Beitragsfähige Verkehrsanlagen

(1) Beitragsfähig ist der Ausbauaufwand nach Art und Umfang für

1. Verkehrsanlagen, ausgenommen solche in Kern, Gewerbe- und Industriegebieten sowie in Sondergebieten mit der Nutzungsart Ein­kaufzentren, großflächige Handelsbetriebe, Messe-, Ausstellungs-, Kongress- und Hafengebiet, an denen eine bauliche, gewerbliche, industrielle oder vergleichbare Nutzung zulässig ist

a) bis zu 2 Vollgeschossen mit einer Breite bis zu 12 m, wenn eine beidseitige und mit einer Breite bis zu 9 m, wenn eine entsprechende einseitige Nutzung zulässig ist.

b) mit 3 oder 4 Vollgeschossen mit einer Breite bis zu 15 m, wenn eine beidseitige und mit einer Breite bis zu 12 m, wenn eine ent­sprechende einseitige Nutzung zulässig ist.

c) mit mehr als 4 Vollgeschossen mit einer Breite bis zu 18 m, wenn eine beidseitige und mit einer Breite bis zu 13 m, wenn eine ent­sprechende einseitige Nutzung zulässig ist.

2. Verkehrsanlagen in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten sowie in Sondergebieten mit der Nutzungsart Einkaufszentren, großflächi­ge Handelsbetriebe, Messe-, Ausstellungs-, Kongress- und Hafen­gebiet, mit einer Breite bis zu 18 m, wenn eine beidseitige und mit einer Breite bis zu 13 m, wenn eine einseitige bauliche, gewerbli­che, industrielle oder vergleichbare Nutzung zulässig ist.

3. selbständige Fußwege und Radwege mit einer Mindestbreite von 1 m bis zu einer Breite von 5 m.