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äwochenblatt VG Montabaur
Nr. 02/2004
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Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Montags .von 18.00 bis 19.00 Uhr
irn Dorfgemeinschaftshaus.Telefon: 06485/4455
.Fax: 06485/1830523
Veranstaltungen 2004 in Heilberscheid
(ßatum, Veranstaltung, Veranstalter
08.01. Jahreshauptversammlung Gemischter Chor
16.01. Jahreshauptversammlung Freiwillige Feuerwehr
17 01 . Winterwanderung Vereinsring
31 01 . Bunter Abend Vereinsring
21.02. Frauenfastnacht Freizeit- und Gymnastikverein
20 .- 23 . 05 . II. Seifenkistenrennen Freiwillige Feuerwehr
26.-30.05. 25jähriges Jubiläum/Sportwoche Alte Herren
20.O.27.06. Jubiläum der Grotte am Hettenstein Ortsgemeinde/Kirchengemeinde
03.U.04.07. Gruppensingen Gemischter Chor
10.u.11 .07. Sommernachtsfest Gemischter Chor
20.-23.08. Kirmes
09.-12. oder
16.-19.09. Vereinsausflug nach Leipzig Freiwillige Feuerwehr
02.U.03.10. Oktoberfest Freiwillige Feuerwehr
10.O.11.11. Martinszug Ortsgemeinde/Freiwillige Feuerwehr
Freiwillige Feuerwehr Heilberscheid
Hiermit laden wir alle Vereinsmitglieder zu unserer diesjährigen Jahreshauptversammlung am Freitag, 16.01.2004,19.30 Uhr Dorfschänke Heilberscheid, herzlich ein.
Folgende Tagesordnungspunkte stehen auf dem Programm: 1. Begrüßung und Bekanntgabe der Tagesordnungspunkte; 2. Totenehrung; 3. Berichte des 1. Vorsitzenden, Wehrführer, Jugendwart, Chronist, Kassierer; 4. Bericht der Kassenprüfer; 5. Entlastung des Kassierers und des Vorstandes; 6. Neuwahl der Kassenprüfer; 7. Vereinsausflug 2004; 8. Verschiedenes.
Gleichzeitig weisen wir nochmals auf unsere Anmeldung zum Mehrtageausflug nach Leipzig vom 16. -19.09.2004 hin und bitten, diese bis spätestens 16.01.2004 beim Vorsitzenden mit 100,- Euro Anzahlung abzugeben.
bis 20,(t Dekarri Tel.:
ierates
Nentershausen
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
mittwochs von.17.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Verbard) evtl. Änderungen bitte ich, dem Aushang am Bürgermeisteramt zu entnehmen.
Linden Telefon und Fax.06485/223.
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irden. w Haubitzen 88 Nentershausen
• Beleuö» Unsere alljährliche Winterwanderung findet am Freitag, 09.01.2004, statt. Wir starten unsere Wanderung um 19.00 Uhr am Marktplatz.
Die Jahreshauptversammlung findet am Freitag, 16.01.2004, um 19.00 I Meter» Uh r im Gasthaus “Ohly” statt.
iahfM ?^B^ esordnun 9 :1 • Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden und Gedenken an die lerHed^wStorbenen Mitglieder, 2. Jahresbericht des Schriftführers, 3. Jahresbericht atesiA' des Kassierers, 5. Bericht der Kassenprüfer mit Entlastung des Kassierers, 6. pBKlastung des Vorstandes, 7. Neuwahl der Kassenprüfer, 8. Veranstaltungen und Aktivitäten 2004,9. Verschiedenes, Anfragen und Anregungen.
Kalerttf ^' r laden a * ,e Mitglieder hierzu recht herzlich ein. Vorschläge zur Ergän- wb# 2 H ng der Tagesordnung können bis spätestens 12.01.2004 beim 1. Vorsitzenden eingereicht werden.
new " MGV “Eintracht” Nentershausen
.Zertifu» W i n terwanderung
Die diesjährige Winterwanderung startet am Samstag, 10.01.2004, um 13.00
1 Uhr auf dem Marktplatz. Der Weg führt uns über Bladernheim nach Wirzenborn, wo der Abschluss beim “Liss” stattfindet. Nach dem gemütlichen
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isammensein bringt uns ein Bus wieder nach Nentershausen zurück, robenbeginn Männerchor geraten Chorprobe im neuen Jahr erwarten der Chorleiter Andreas Jung astriäw und der Vorstand die Sänger am Montag, 12.01.2004, um 19.45 Uhr im sind yefeinslokal. Der Jahresbeginn ist der ideale Zeitpunkt für neue Sänger n. !? p *^or einzutreten oder für Sänger, die pausiert haben, wieder mit , n4uC- Qen p / oden 2U beginnen. Schauen Sie doch bei Interesse einfach mal unverbindlich vorbei.
Probenbeginn Kinderchor
Der Kinderchor mit seiner Leiterin Jutta Sittel beginnt nach den Ferien am Freitag, 16.01.2004, wieder mit den Proben. Um 17.15 Uhr treffen sich die älteren Kinder (ab 8 Jahre), um 18.00 Uhr beginnt die Probe der jüngeren. Neue Kinder ab 4 Jahre, die sich für das Singen interessieren, sind herzlich eingeladen, einfach mal im Saal der Pizzeria “Calabria” vorbeizuschauen.
DRK-Ortsverein Nentershausen e.V.
Aktiver Dienst
Der 1. Übungsabend findet am 12.01.2004 um 20.00 Uhr im Vereinsheim statt. Wer Lust hat, aktiv in unserem Verein mitzuarbeiten, ist an diesem Abend herzlich willkommen.
Niedererbach
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
montags.von 19.00 bis 21.00 Uhr
donnerstags. von 18.00 bis 20.00 Uhr
Gemeindeverwaltung.Tel.: 06485/224
Ortsbürgermeister.Tel.: 06485/1541
Öffentliche Bekanntmachung
Satzung der Ortsgemeinde Niedererbach
zur Erhebung von einmaligen Beiträgen nach tatsächlichen Investitionsaufwendungen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung - ABS -) vom 29. Dezember 2003
Der Ortsgemeinderat Niedererbach hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14. Dezember 1973 und der §§ 2 Absatz 1, 7 und 10 des Kommunalabgabengesetzes Rheinland-Pfalz vom 20. Juni 1995 (KAG) - in der jeweils geltenden Fassung - folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: Einzelabrechnung
§ 1 - Erhebung von Ausbaubeiträgen
(1) Die Ortsgemeinde erhebt einmalige Beiträge nach tatsächlichen Investitionsaufwendungen für die Herstellung und den Ausbau von Verkehrsanlagen nach den Bestimmungen des KAG und dieser Satzung.
(2) Ausbaubeiträge werden für alle Maßnahmen an erstmals hergestellten Verkehrsanlagen, die der Erneuerung, der Erweiterung, dem Umbau oder der Verbesserung dienen, erhoben.
1. “Erneuerung” ist die Wiederherstellung einer vorhandenen, ganz oder teilweise unbrauchbaren, abgenutzten oder schadhaften Anlage in einen dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand.
2. “Erweiterung” ist jede flächenmäßige Vergrößerung einer fertiggestellten Anlage oder deren Ergänzung durch weitere Teile.
3. “Umbau” ist jede nachhaltige technische Veränderung an der Verkehrsanlage.
4. “Verbesserung” sind alle Maßnahmen zur Hebung der Funktion, der Änderung der Verkehrsbedeutung im Sinne der Hervorhebung des Anliegervorteiles sowie der Beschaffenheit und Leistungsfähigkeit einer Anlage.
(3) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten auch für die Herstellung von Verkehrsanlagen, soweit diese nicht als Erschließungsanlagen im Sinne von § 127 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) beitragsfähig sind.
(4) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten nicht, soweit Kostenerstattungsbeträge nach §§ 135 Buchstabe a - c BauGB zu erheben sind.
(5) Ausbaubeiträge nach dieser Satzung werden nicht erhoben, wenn die Kosten der Beitragserhebung außer Verhältnis zu dem zu erwartenden Beitragsaufkommen stehen.
§ 2 - Beitragsfähige Verkehrsanlagen
(1) Beitragsfähig ist der Ausbauaufwand nach Art und Umfang für
1. Verkehrsanlagen, ausgenommen solche in Kern, Gewerbe- und Industriegebieten sowie in Sondergebieten mit der Nutzungsart Einkaufzentren, großflächige Handelsbetriebe, Messe-, Ausstellungs-, Kongress- und Hafengebiet, an denen eine bauliche, gewerbliche, industrielle oder vergleichbare Nutzung zulässig ist
a) bis zu 2 Vollgeschossen mit einer Breite bis zu 12 m, wenn eine beidseitige und mit einer Breite bis zu 9 m, wenn eine entsprechende einseitige Nutzung zulässig ist.
b) mit 3 oder 4 Vollgeschossen mit einer Breite bis zu 15 m, wenn eine beidseitige und mit einer Breite bis zu 12 m, wenn eine entsprechende einseitige Nutzung zulässig ist.
c) mit mehr als 4 Vollgeschossen mit einer Breite bis zu 18 m, wenn eine beidseitige und mit einer Breite bis zu 13 m, wenn eine entsprechende einseitige Nutzung zulässig ist.
2. Verkehrsanlagen in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten sowie in Sondergebieten mit der Nutzungsart Einkaufszentren, großflächige Handelsbetriebe, Messe-, Ausstellungs-, Kongress- und Hafengebiet, mit einer Breite bis zu 18 m, wenn eine beidseitige und mit einer Breite bis zu 13 m, wenn eine einseitige bauliche, gewerbliche, industrielle oder vergleichbare Nutzung zulässig ist.
3. selbständige Fußwege und Radwege mit einer Mindestbreite von 1 m bis zu einer Breite von 5 m.

