Wochenblatt VG Montabaur
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Nr. 01/2004
runaen zwischen den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder nach Ablauf des Kalenderjahres 2003 an das Finanzamt zurück- zuqeben; dies betrifft auch die Lohnsteuerkarten, die nicht für eine Einkommensteuerveranlagung benötigt werden, die für 2002 keine Eintragungen enthalten und in die bei geringem Arbeitslohn kein Lohnsteuerbetrag eingetragen ist.
Die Lohnsteuerkarten/-belege sind ein wichtiger Faktor zur Ermittlung des Verteilerschlüssels, nach dem jede Gemeinde den ihr zustehenden Anteil an der Lohn- und Einkommensteuer erhält. Jede fehlende Lohnsteuerkarte mindert die Steuereinnahmen der betreffenden Wohnsitzgemeinde und wirkt sich daher zum Nachteil aller Einwohner aus.
Arbeitgeber haben die Lohnsteuerbelege 2002, soweit sie diese nicht an die Arbeitnehmer ausgehändigt haben, bis zum 31.12.2003 dem Betriebsstättenfinanzamt einzureichen. Es wird gebeten, den Lohnsteuerbelegen ein kurzes Anschreiben mit der Angabe der Steuernummer des Arbeitgebers beizufügen. Arbeitnehmer, die im Besitz der Lohnsteuerkarte sind und die diese nicht mehr für die Einkommensteuererklärung 2002 brauchen, haben die Lohnsteuerkarte ebenfalls bis zum 31.12.2003 dem Finanzamt einzusenden, in dessen Bezirk die Gemeinde liegt, die die Lohnsteuerkarte ausgestellt hat.
II. Ablauf der Antragsfrist für die Einkommensteuerveranlagung 2001 Die zweijährige Antragsfrist für die Einkommensteuerveranlagung 2001 (Antragsveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG) läuft zum 31.12.2003 ab. Eine Verlängerung dieser Antragsfrist ist gesetzlich ausgeschlossen. Es wird daher empfohlen, Anträge auf Einkommensteuerveranlagung (insbesondere zur Rückerstattung von zuviel gezahlter Lohnsteuer) noch rechtzeitig bis zum 31.12.2003 bei den zuständigen Wohnsitzfinanzämtern zu stellen. Antragsvordrucke sind dort erhältlich. Sie können auch von den Internetseiten der OFD Koblenz - Besitz und Verkehrsteuerabteilung - (www.fin-rlp.de/vordrucke) heruntergeladen werden. Koblenz, im Dezember 2003 Oberfinanzdirektion Koblenz
Bekanntmachung der Oberfinanzdirektion Koblenz
I. Verkürzung der Zahlungs-Schonfrist von 5 auf 3 Tage
Falls eine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet wird, ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag in Höhe von 1 % des rückständigen Betrags zu entrichten. Ein Säumniszuschlag wird jedoch nicht erhoben, wenn die zu entrichtende Steuer innerhalb der sog. Zahlungs- Schonfrist nach § 240 Abs. 3 Satz 1 der Abgabenordnung beim Finanzamt eingeht. Im Steueränderungsänderungsgesetz 2003 ist vorgesehen, diese Zahlungs-Schonfrist für alle Steuern, die nach dem 31.12.2003 fällig werden, von fünf auf drei Tage zu verkürzen.
Dies bedeutet, dass Säumniszuschläge erhoben werden, wenn die fällige Zahlung nicht bis zum Ablauf von drei Tagen nach Fälligkeit entrichtet wird. Die Verkündung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt steht noch bevor. Bei Überweisung oder Einzahlung auf ein Konto des Finanzamts (Finanzkasse) gilt die Zahlung an dem Tag als wirksam geleistet, an dem der Betrag dem Konto des Finanzamts (Finanzkasse) gutgeschrieben wird.
Für Zahlungen durch Übersendung eines Schecks an das Finanzamt gilt die Zahlungs-Schonfrist nicht. Bei Verwendung dieses Zahlungsmittels fallen wie bisher Säumniszuschläge an, wenn der Scheck bei der zuständigen Finanzkasse erst nach Ablauf des Fälligkeitstags eingeht.
Bei erteilter Einzugsermächtigung an das Finanzamt ist die Verkürzung der Zahlungs-Schonfrist ohne Bedeutung, da bei Vorliegen einer Einzugsermächtigung die Steuerschuld als am Fälligkeitstag entrichtet gilt. Die Teilnahme an diesem Verfahren wird daher empfohlen.
II. Wegfall der Schonfrist für die Abgabe von Umsatzsteuer- Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen
Werden Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen zwar nicht bis zum gesetzlichen Abgabetermin (10. des dem Vor-/Anmeldungszeitraum folgenden Monats), aber noch innerhalb der folgenden fünf Tage abgegeben, wird von den Finanzämtern bisher grundsätzlich kein Verspätungszuschlag festgesetzt. Diese Verwaltungsanweisung (sog. Abgabe-Schonfrist) wurde für nach dem 31.12.2003 endende Vor-/Anmel- dungszeiträume aufgehoben, weil angesichts der fortgeschrittenen technischen Entwicklung sowohl im Bereich der Steuerberechnung als auch der Übermittlungsmöglichkeiten für eine solche Karenzzeit kein sachliches Bedürfnis mehr besteht.
Die Möglichkeit einer Fristverlängerung in besonders begründeten Einzelfällen sowie der Dauerfristverlängerung um jeweils einen Monat für die Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen besteht weiterhin.
Koblenz, im Dezember 2003 Oberfinanzdirektion Koblenz
"Partnerschaften-Aktueir
Deutsch-Französische Gesellschaft zu Montabaur e.V.
Cine-Matinee
“Tosca”
Für alle, die vor Weihnachten keine Opernkarten mehr bekommen haben, zeigt die DFG in Kooperation mit dem Lichtspielhaus Capitol und der Volkshochschule Montabaur am Sonntag, 11.01.2004, die „Tosca”-Ver- filmung des Regisseurs BenoTt Jacquot.
In Jacquots Film geht es „nur” um die Oper. Sie spielt die Hauptrolle. Nichts soll von dieser großartigen Musik ablenken. Einzig in den schwarz-weiß eingestreuten Dokumentaraufnahmen, die den künstlerischen Schaffensprozess der Verfilmung begleiten, wird abgewichen vom puristischen Vorhaben einer reinen Opern-Verfilmung. Man sieht u.a. die Arbeit des großartigen Orchesters, des London Covent Garden Opera House mit seinem Dirigenten Antonio Pappano oder die Stars Angela Gheorghiu, Roberto Alagna und Ruggero Raimondi bei Gesangsübungen.
Der Eintrittspreis für Jugendliche beträgt 4,00 Euro, für Erwachsene 6,00 Euro. Einlass ist um 10.00 Uhr, Beginn der Vorstellung ist um 10.30 Uhr. Weitere Informationen: Tel. (0 26 02) 94 77 59.
Stammtisch
Zu unserem ersten Stammtisch im neuen Jahr treffen wir uns am Mittwoch, 14.01.2004, um 20.00 Uhr im Bistro-Restaurant “La Villa” (Wilhelm- Mangels-Straße 21) in Montabaur. Die Unterhaltung findet in Deutsch statt. Schauen Sie doch einmal vorbei. Wir würden uns freuen! Infos: Tel. (0 26 02) 94 77 59.
“Das Fest der Könige - La Fete des Rois”
Am Samstag, 17.01.2004, feiern wir „La Fete des Rois” und würden uns sehr freuen, Sie ab 15.00 Uhr im Bistro-Restaurant „La Villa” in der Wil- helm-Mangels-Straße in Montabaur begrüßen zu dürfen. Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt, und für die Kinder ist ein Überraschungsprogramm vorgesehen. Unkostenbeitrag: Erwachsene 5,00 Euro, Kinder kostenlos. Um entsprechend planen zu können, bitten wir Sie, uns nachstehendes Anmeldeformular bis zum 14.01.2004 zurückzusenden: Jörg Harle, Elbestr. 4, 56410 Montabaur, zu faxen: (0 26 02) 94 77 60, uns zu mailen: eukob@t-online.de oder telefonisch zu informieren: (0 26 02) 94 77 59, (01 72) 699 06 28.
Anmeldung “La Fete des Rois”
Samstag, 17.01.2004, 15:00 Uhr, Bistro-Restaurant „La Villa”, Montabaur
Ich/wir nehme/n mit
Erwachsene.
Person/en teil Kinder
Name:
Vorname:
Telefon:
Bücherei-Info
Öffnungszeiten der Stadtbücherei Montabaur
Dienstag:.15.00 - 18.30 Uhr
Mittwoch:.10.00 -14.00 Uhr
Donnerstag:.10.00 - 18.30 Uhr
Freitag:.10.00 - 16.00 Uhr
Samstag:.10.00 - 13.00 Uhr
Über die Ortsgrenze hinaus.
Kreissparkasse Westerwald-Cup 2004
19. Ahrbacher Hallen-Fußball-Turnier vom 2. - 4. Januar 2004, Kreissporthallen Montabaur
91 Mannschaften aus dem Mädchen-, Junioren- und Seniorenbereich kann der TuS Ahrbach zum 19. Ahrbach-Cup begrüßen. Die überwiegende Zahl der teilnehmenden Mannschaften begleiten das Turnier schon viele Jahre. Dies haben sie mit den beiden Hauptsponsoren unserer Veranstaltung gemein. Die Kreissparkasse Westerwald und der REWE-Markt Wallmerod ermöglichen dem Verein auch in diesem Jahr wieder die Aus-

