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Wochenblatt VG Montabaur

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Nr. 01/2004

runaen zwischen den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Län­der nach Ablauf des Kalenderjahres 2003 an das Finanzamt zurück- zuqeben; dies betrifft auch die Lohnsteuerkarten, die nicht für eine Ein­kommensteuerveranlagung benötigt werden, die für 2002 keine Eintra­gungen enthalten und in die bei geringem Arbeitslohn kein Lohnsteuer­betrag eingetragen ist.

Die Lohnsteuerkarten/-belege sind ein wichtiger Faktor zur Ermittlung des Verteilerschlüssels, nach dem jede Gemeinde den ihr zustehenden Anteil an der Lohn- und Einkommensteuer erhält. Jede fehlende Lohnsteuer­karte mindert die Steuereinnahmen der betreffenden Wohnsitzgemeinde und wirkt sich daher zum Nachteil aller Einwohner aus.

Arbeitgeber haben die Lohnsteuerbelege 2002, soweit sie diese nicht an die Arbeitnehmer ausgehändigt haben, bis zum 31.12.2003 dem Betriebs­stättenfinanzamt einzureichen. Es wird gebeten, den Lohnsteuerbelegen ein kurzes Anschreiben mit der Angabe der Steuernummer des Arbeit­gebers beizufügen. Arbeitnehmer, die im Besitz der Lohnsteuerkarte sind und die diese nicht mehr für die Einkommensteuererklärung 2002 brau­chen, haben die Lohnsteuerkarte ebenfalls bis zum 31.12.2003 dem Finanzamt einzusenden, in dessen Bezirk die Gemeinde liegt, die die Lohnsteuerkarte ausgestellt hat.

II. Ablauf der Antragsfrist für die Einkommensteuerveranlagung 2001 Die zweijährige Antragsfrist für die Einkommensteuerveranlagung 2001 (Antragsveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG) läuft zum 31.12.2003 ab. Eine Verlängerung dieser Antragsfrist ist gesetzlich aus­geschlossen. Es wird daher empfohlen, Anträge auf Einkommensteuer­veranlagung (insbesondere zur Rückerstattung von zuviel gezahlter Lohn­steuer) noch rechtzeitig bis zum 31.12.2003 bei den zuständigen Wohn­sitzfinanzämtern zu stellen. Antragsvordrucke sind dort erhältlich. Sie kön­nen auch von den Internetseiten der OFD Koblenz - Besitz und Verkehrs­teuerabteilung - (www.fin-rlp.de/vordrucke) heruntergeladen werden. Koblenz, im Dezember 2003 Oberfinanzdirektion Koblenz

Bekanntmachung der Oberfinanzdirektion Koblenz

I. Verkürzung der Zahlungs-Schonfrist von 5 auf 3 Tage

Falls eine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages ent­richtet wird, ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag in Höhe von 1 % des rückständigen Betrags zu entrichten. Ein Säumniszuschlag wird jedoch nicht erhoben, wenn die zu entrichtende Steuer innerhalb der sog. Zahlungs- Schonfrist nach § 240 Abs. 3 Satz 1 der Abgabenordnung beim Finanzamt eingeht. Im Steueränderungsänderungsgesetz 2003 ist vorgesehen, diese Zahlungs-Schonfrist für alle Steuern, die nach dem 31.12.2003 fällig werden, von fünf auf drei Tage zu verkürzen.

Dies bedeutet, dass Säumniszuschläge erhoben werden, wenn die fällige Zahlung nicht bis zum Ablauf von drei Tagen nach Fäl­ligkeit entrichtet wird. Die Verkündung des Gesetzes im Bundes­gesetzblatt steht noch bevor. Bei Überweisung oder Einzahlung auf ein Konto des Finanzamts (Finanzkasse) gilt die Zahlung an dem Tag als wirksam geleistet, an dem der Betrag dem Konto des Finanzamts (Finanzkasse) gutgeschrieben wird.

Für Zahlungen durch Übersendung eines Schecks an das Finanz­amt gilt die Zahlungs-Schonfrist nicht. Bei Verwendung dieses Zahlungsmittels fallen wie bisher Säumniszuschläge an, wenn der Scheck bei der zuständigen Finanzkasse erst nach Ablauf des Fälligkeitstags eingeht.

Bei erteilter Einzugsermächtigung an das Finanzamt ist die Ver­kürzung der Zahlungs-Schonfrist ohne Bedeutung, da bei Vorlie­gen einer Einzugsermächtigung die Steuerschuld als am Fällig­keitstag entrichtet gilt. Die Teilnahme an diesem Verfahren wird daher empfohlen.

II. Wegfall der Schonfrist für die Abgabe von Umsatzsteuer- Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen

Werden Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmel­dungen zwar nicht bis zum gesetzlichen Abgabetermin (10. des dem Vor-/Anmeldungszeitraum folgenden Monats), aber noch innerhalb der folgenden fünf Tage abgegeben, wird von den Finanzämtern bisher grundsätzlich kein Verspätungszuschlag festgesetzt. Diese Verwaltungsanweisung (sog. Abgabe-Schon­frist) wurde für nach dem 31.12.2003 endende Vor-/Anmel- dungszeiträume aufgehoben, weil angesichts der fortgeschritte­nen technischen Entwicklung sowohl im Bereich der Steuerbe­rechnung als auch der Übermittlungsmöglichkeiten für eine sol­che Karenzzeit kein sachliches Bedürfnis mehr besteht.

Die Möglichkeit einer Fristverlängerung in besonders begründe­ten Einzelfällen sowie der Dauerfristverlängerung um jeweils einen Monat für die Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen be­steht weiterhin.

Koblenz, im Dezember 2003 Oberfinanzdirektion Koblenz

"Partnerschaften-Aktueir

Deutsch-Französische Gesellschaft zu Montabaur e.V.

Cine-Matinee

Tosca

Für alle, die vor Weihnachten keine Opernkarten mehr bekommen haben, zeigt die DFG in Kooperation mit dem Lichtspielhaus Capitol und der Volkshochschule Montabaur am Sonntag, 11.01.2004, dieTosca-Ver- filmung des Regisseurs BenoTt Jacquot.

In Jacquots Film geht esnur um die Oper. Sie spielt die Hauptrolle. Nichts soll von dieser großartigen Musik ablenken. Einzig in den schwarz-weiß eingestreuten Dokumentaraufnahmen, die den künstlerischen Schaffen­sprozess der Verfilmung begleiten, wird abgewichen vom puristischen Vorhaben einer reinen Opern-Verfilmung. Man sieht u.a. die Arbeit des großartigen Orchesters, des London Covent Garden Opera House mit sei­nem Dirigenten Antonio Pappano oder die Stars Angela Gheorghiu, Rober­to Alagna und Ruggero Raimondi bei Gesangsübungen.

Der Eintrittspreis für Jugendliche beträgt 4,00 Euro, für Erwachsene 6,00 Euro. Einlass ist um 10.00 Uhr, Beginn der Vorstellung ist um 10.30 Uhr. Weitere Informationen: Tel. (0 26 02) 94 77 59.

Stammtisch

Zu unserem ersten Stammtisch im neuen Jahr treffen wir uns am Mitt­woch, 14.01.2004, um 20.00 Uhr im Bistro-RestaurantLa Villa (Wilhelm- Mangels-Straße 21) in Montabaur. Die Unterhaltung findet in Deutsch statt. Schauen Sie doch einmal vorbei. Wir würden uns freuen! Infos: Tel. (0 26 02) 94 77 59.

Das Fest der Könige - La Fete des Rois

Am Samstag, 17.01.2004, feiern wirLa Fete des Rois und würden uns sehr freuen, Sie ab 15.00 Uhr im Bistro-RestaurantLa Villa in der Wil- helm-Mangels-Straße in Montabaur begrüßen zu dürfen. Für das leibli­che Wohl ist bestens gesorgt, und für die Kinder ist ein Überraschungs­programm vorgesehen. Unkostenbeitrag: Erwachsene 5,00 Euro, Kinder kostenlos. Um entsprechend planen zu können, bitten wir Sie, uns nach­stehendes Anmeldeformular bis zum 14.01.2004 zurückzusenden: Jörg Harle, Elbestr. 4, 56410 Montabaur, zu faxen: (0 26 02) 94 77 60, uns zu mailen: eukob@t-online.de oder telefonisch zu informieren: (0 26 02) 94 77 59, (01 72) 699 06 28.

AnmeldungLa Fete des Rois

Samstag, 17.01.2004, 15:00 Uhr, Bistro-RestaurantLa Villa, Montabaur

Ich/wir nehme/n mit

Erwachsene.

Person/en teil Kinder

Name:

Vorname:

Telefon:

Bücherei-Info

Öffnungszeiten der Stadtbücherei Montabaur

Dienstag:.15.00 - 18.30 Uhr

Mittwoch:.10.00 -14.00 Uhr

Donnerstag:.10.00 - 18.30 Uhr

Freitag:.10.00 - 16.00 Uhr

Samstag:.10.00 - 13.00 Uhr

Über die Ortsgrenze hinaus.

Kreissparkasse Westerwald-Cup 2004

19. Ahrbacher Hallen-Fußball-Turnier vom 2. - 4. Januar 2004, Kreissporthallen Montabaur

91 Mannschaften aus dem Mädchen-, Junioren- und Seniorenbereich kann der TuS Ahrbach zum 19. Ahrbach-Cup begrüßen. Die überwie­gende Zahl der teilnehmenden Mannschaften begleiten das Turnier schon viele Jahre. Dies haben sie mit den beiden Hauptsponsoren unserer Ver­anstaltung gemein. Die Kreissparkasse Westerwald und der REWE-Markt Wallmerod ermöglichen dem Verein auch in diesem Jahr wieder die Aus-