52/2003
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^ des Schriftführers, 5. Bericht der Kassenprüfer 6 EntiJcf' 9k !l tS ' £& 2 Jahresbeitrag 2005.8. VerschiedeÄSÄnt
Ämsmilglieder sind hierzu recht herzlich eingeladen. Anträae Berung oder Ergänzung der Tagesordnung sind bis zum 14 01 I J1. Vorsitzenden einzureichen.
1 für Interessierte:
Samstags 15 00 U£ r Schüler-, Jugend- und Erwachsenentraining Tel J35/4772 oder 18138, oder im Internet unter www.nentershauseri-bad
rninton.de.
25
zur
2004
Niedererbach
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
montags.
donnerstags.
Gemeindeverwaltung Ortsbürgermeister.
.von 19.00 bis 21.00 Uhr von 18.00 bis 20.00 Uhr
.Tel.: 06485/224
.Tel.: 06485/1541
i.OO Uhr I
35/4455
830523
'amit die suchen !59 oder] rgottes- s.
Schützenverein Niedererbach 1978 e.V.
Unterwanderung
Zu unserer diesjährigen Winterwanderung treffen wir uns am Montag, 29.12.2003. um 15.30 Uhr am Spielplatz in der Tannenstraße.
Familienfeier
Unsere jährliche Familienfeier findet am Samstag, 17.01.2004, um 18.00 Uhr in Schützenhaus statt. Eine schriftliche Einladung mit den entsprechenden Informationen und Anmeldevordruck ist an alle Mitglieder unterwegs. Einladung zur Jahreshauptversammlung
Die Jahreshauptversammlung findet am Freitag, 23.01.2004,20.00 Uhr im Schützenhaus statt. Die Tagesordnung wird wie folgt bekannt gegeben:
1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden, ggf. Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, 2. Totenehrung, 3. Bericht des Schriftführers, 4. Bericht des Kassierers, 5. Bericht der Kassenprüfer, 6. Entlastung des Vorstandes, 7. Wahl eines neuen 2. Kassierers, 8. Bauangelegenheit (Erweiterung des Schützenhauses), 9. Verschiedenes
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Nomborn
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
dienstags. .von 18.00 bis 19.30 Uhr
Tel.:.ri.’.r.Z.’..'.'..""’.’..06485/228
Bücherei St. Kilian
Öffnungszeiten:
donnerstags .von 17.00 bis 18.00 Uhr
ELBERTGEMEINDEN
o
Niederelbert
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
iiontags. .von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr
perstans""."""Üvon 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr
«i Rathaus ..I*””””””*””””*”’”"”TÖL:*<j2602/3482 t Fax: 02602/950482 •Mail: gerneinde0niederelbert.de internet: www.niederelbert.de
^entliehe Bekanntmachung
| § 3a Satz 2 des Gesetzes über die
n« tverträ 9 ,, chkeltsprüfung (UVPG) w rtr cit7Pnden
AdJ?. ilnehm ergemeinschaft Holler, vertreten durch den des
U.°J Herbei, Bachstraße 4,56412 Holler, beantragt gemäß §§4is6de
lister fl 3ßt f®® pfle 9 e 9 es0 t2 Rheinland-Ffalz (LPflG) vom 05 -® 2 - . Moßnah-
fl ) <n der derzeit gültigen Fassung, die Genehmigung d
- --Nr. 52/2003
uiTd LandespfTegemaßn^imen^ 16 ^' 0 ' 8 ^ 8876 ^ 3 ^^ 5, en1haltener ^^'
S D 1 und UV t P 'P flichti 9 e Verfahren ist entsprechend § 3c Abs. 1,
der IVU Rirhtnn GeSe ? eS zur Umsetzun 9 der UVP-Änderungsrichtlinie, 27 07 2nni C mrm v K® lter ® r EG-Richtlimen zum Umweltschutz vom f^ls zu unterziehen' ' e '" er allgemeinen Vor P rüfun 9 des Einzel-
GpnAhm1n erWa |I U ^’^ untere Land espflegebehörde, gibt als zuständige . l ~ gungsbehorde bekannt, dass im Rahmen des landespflegeri-
mon„i enehmigun 9 sverfahrens d er genehmigungspflichtigen Ausbau- irT ) vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Holler, in den Gemarkungen Holler, Montabaur teilw., Niederelbert teilw. und Unters- e '^' vo " ; 23795 qm Bitumen-, Spurbahn-, Schotter- und Erd-
Fi!?h baU ;^ o^ Rohrdurchlässe ’ 550 q m Trockenlegung von vernässten riacnen, 1 8.300 qm Ausbesserung vorhandener Erdwege, 16.500 qm Planierung von vorhandenen Erdwegen im neuen Kataster, 4.300 qm Besei- igung wegfallender Wege und 1.620 qm wegfallende Unterzaunstruktu- ei " e Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt wird (Az.: 7/70- 362-124 (4.65)
Die gemäß § 1 Abs. 2 im Rahmen des landespflegerischen Genehmigungsverfahrens erfolgte Vorprüfung gemäß § 3c Abs. UVPG hat ergeben, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann.
Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar; die Unterlagen können bei der Kreisverwaltung Montabaur eingesehen werden (Aktenzeichen: 7/70-362-124 (4.65).
Montabaur, 12.12.2003 j.v. Dr. Helmut Stadtfeld
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Die Sprechstunde des Ortsbürgermeisters fällt zwischen den Jahren aus. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte direkt an mich oder die Verbandsgemeinde Montabaur.
Die erste Sprechstunde im neuen Jahr ist am Montag, 05.01.2004.
Ich wünsche allen Bürgerinnen und Bürgern “Frohe Weihnachten” und ein gutes, neues Jahr und den Kranken baldige Genesung.
Willi Müller, Ortsbürgermeister
SV Blau-Weiß Niederelbert
Einladung zur Jahreshauptversammlung am Sonntag, 25.01.2004, 17.00 Uhr, in der Gaststätte “Zum Dorfbrunnen”
Tagesordnung: 1. Begrüßung, 2. Totengedenken, 3. Bericht des Vorsitzenden, 4. Bericht aus den Abteilungen, 5. Bericht der Kassierer und Kassenprüfer, 6. Entlastung des Vorstandes, 7. Vereinslogo, 8. Aussprache, 9. Verschiedenes
Hinweis: Anträge der Mitglieder zur Tagesordnung sind bis zum 16.01.2004 schriftlich beim Vorsitzenden einzureichen.
Oberelbert
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
donnerstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr
Gemeindeverwaltung, Tel.02608/595
Fax; .02608/9449805
E-Mail: gemeinde@oberelbert.de
Ortsbürgermeister, Tel.: .02608/1499
Vermietung der Stelzenbachhalle:
Jürgen Mans, Stelzebach-Stubb.944603
Falschparker behindern
und gefährden den Straßenverkehr
Ist ohne bußgeldbewehrte Kontrollen kein vernünftiges Parken möglich?
Diese Frage stellt sich der aufmerksame Beobachter, der gestresste Fußgänger oder der genervte Autofahrer, wenn er sich durch Oberelberter Straßen bewegt.
In der Südstraße / Wiesenstraße wurden vor einiger Zeit Parkflächen markiert mit dem Ziel, durch die versetzte Anordnung den Parkverkehr zu reaeln und gleichzeitig eine Verkehrsberuhigung durch Geschwindigkeitsminderung zu erreichen. Trotzdem wird außerhalb der Markierungen geparkt, obwohl damit die erwünschte Wirkung verhindert wird.
In anderen Straßen wird regelmäßig über Hydranten geparkt (verboten nach § 12 Abs. 3 StVO) ohne daran zu denken, wie die Feuerwehr im Einsatzfall an Löschwasser kommen soll.
In der Hauptstraße werden die Fahrzeuge im Kurvenbereich, in und neaenüber von Einmündungen, im Kreuzungsbereich sowie auf Gehwegen geparkt ohne Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger. , _ . . „ ...
nip I iste ließe sich durchaus verlängern, aber als Denkanstoß sollten auch die genannten Beispiele ausreichen. Wenn in Zukunft weiterhin Rücksichtslosigkeit vor Rücksichtnahme geht und Bequemlichkeit über

