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52/2003

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^ des Schriftführers, 5. Bericht der Kassenprüfer 6 EntiJcf' 9k !l tS ' £& 2 Jahresbeitrag 2005.8. VerschiedeÄSÄnt

Ämsmilglieder sind hierzu recht herzlich eingeladen. Anträae Berung oder Ergänzung der Tagesordnung sind bis zum 14 01 I J1. Vorsitzenden einzureichen.

1 für Interessierte:

Samstags 15 00 U£ r Schüler-, Jugend- und Erwachsenentraining Tel J35/4772 oder 18138, oder im Internet unter www.nentershauseri-bad

rninton.de.

25

zur

2004

Niedererbach

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

montags.

donnerstags.

Gemeindeverwaltung Ortsbürgermeister.

.von 19.00 bis 21.00 Uhr von 18.00 bis 20.00 Uhr

.Tel.: 06485/224

.Tel.: 06485/1541

i.OO Uhr I

35/4455

830523

'amit die suchen !59 oder] rgottes- s.

Schützenverein Niedererbach 1978 e.V.

Unterwanderung

Zu unserer diesjährigen Winterwanderung treffen wir uns am Montag, 29.12.2003. um 15.30 Uhr am Spielplatz in der Tannenstraße.

Familienfeier

Unsere jährliche Familienfeier findet am Samstag, 17.01.2004, um 18.00 Uhr in Schützenhaus statt. Eine schriftliche Einladung mit den entsprechenden Informationen und Anmeldevordruck ist an alle Mitglieder unterwegs. Einladung zur Jahreshauptversammlung

Die Jahreshauptversammlung findet am Freitag, 23.01.2004,20.00 Uhr im Schützenhaus statt. Die Tagesordnung wird wie folgt bekannt gegeben:

1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden, ggf. Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, 2. Totenehrung, 3. Bericht des Schriftführers, 4. Bericht des Kassierers, 5. Bericht der Kassenprüfer, 6. Entlastung des Vorstan­des, 7. Wahl eines neuen 2. Kassierers, 8. Bauangelegenheit (Erweite­rung des Schützenhauses), 9. Verschiedenes

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Nomborn

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

dienstags. .von 18.00 bis 19.30 Uhr

Tel.:.ri..r.Z...'.'..""...06485/228

Bücherei St. Kilian

Öffnungszeiten:

donnerstags .von 17.00 bis 18.00 Uhr

ELBERTGEMEINDEN

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Niederelbert

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

iiontags. .von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr

perstans""."""Üvon 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr

«i Rathaus ..I***"TÖL:*<j2602/3482 t Fax: 02602/950482 Mail: gerneinde0niederelbert.de internet: www.niederelbert.de

^entliehe Bekanntmachung

| § 3a Satz 2 des Gesetzes über die

n« tverträ 9 ,, chkeltsprüfung (UVPG) w rtr cit7Pnden

AdJ?. ilnehm ergemeinschaft Holler, vertreten durch den des

U.°J Herbei, Bachstraße 4,56412 Holler, beantragt gemäß §§4is6de

lister fl 3ßt f®® pfle 9 e 9 es0 t2 Rheinland-Ffalz (LPflG) vom 05 -® 2 - . Moßnah-

fl ) <n der derzeit gültigen Fassung, die Genehmigung d

- --Nr. 52/2003

uiTd LandespfTegemaßn^imen^ 16 ^' 0 ' 8 ^ 8876 ^ 3 ^^ 5, en1haltener ^^'

S D 1 und UV t P 'P flichti 9 e Verfahren ist entsprechend § 3c Abs. 1,

der IVU Rirhtnn GeSe ? eS zur Umsetzun 9 der UVP-Änderungsrichtlinie, 27 07 2nni C mrm v K® lter ® r EG-Richtlimen zum Umweltschutz vom f^ls zu unterziehen' ' e '" er allgemeinen Vor P rüfun 9 des Einzel-

GpnAhm1n erWa |I U ^^ untere Land espflegebehörde, gibt als zuständige . l ~ gungsbehorde bekannt, dass im Rahmen des landespflegeri-

moni enehmigun 9 sverfahrens d er genehmigungspflichtigen Ausbau- irT ) vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Holler, in den Gemarkungen Holler, Montabaur teilw., Niederelbert teilw. und Unters- e '^' vo " ; 23795 qm Bitumen-, Spurbahn-, Schotter- und Erd-

Fi!?h baU ;^ o^ Rohrdurchlässe 550 q m Trockenlegung von vernässten riacnen, 1 8.300 qm Ausbesserung vorhandener Erdwege, 16.500 qm Pla­nierung von vorhandenen Erdwegen im neuen Kataster, 4.300 qm Besei- igung wegfallender Wege und 1.620 qm wegfallende Unterzaunstruktu- ei " e Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt wird (Az.: 7/70- 362-124 (4.65)

Die gemäß § 1 Abs. 2 im Rahmen des landespflegerischen Genehmi­gungsverfahrens erfolgte Vorprüfung gemäß § 3c Abs. UVPG hat erge­ben, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswir­kungen haben kann.

Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar; die Unterlagen kön­nen bei der Kreisverwaltung Montabaur eingesehen werden (Aktenzei­chen: 7/70-362-124 (4.65).

Montabaur, 12.12.2003 j.v. Dr. Helmut Stadtfeld

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Die Sprechstunde des Ortsbürgermeisters fällt zwischen den Jahren aus. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte direkt an mich oder die Ver­bandsgemeinde Montabaur.

Die erste Sprechstunde im neuen Jahr ist am Montag, 05.01.2004.

Ich wünsche allen Bürgerinnen und BürgernFrohe Weihnachten und ein gutes, neues Jahr und den Kranken baldige Genesung.

Willi Müller, Ortsbürgermeister

SV Blau-Weiß Niederelbert

Einladung zur Jahreshauptversammlung am Sonntag, 25.01.2004, 17.00 Uhr, in der GaststätteZum Dorfbrunnen

Tagesordnung: 1. Begrüßung, 2. Totengedenken, 3. Bericht des Vorsit­zenden, 4. Bericht aus den Abteilungen, 5. Bericht der Kassierer und Kas­senprüfer, 6. Entlastung des Vorstandes, 7. Vereinslogo, 8. Aussprache, 9. Verschiedenes

Hinweis: Anträge der Mitglieder zur Tagesordnung sind bis zum 16.01.2004 schriftlich beim Vorsitzenden einzureichen.

Oberelbert

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

donnerstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr

Gemeindeverwaltung, Tel.02608/595

Fax; .02608/9449805

E-Mail: gemeinde@oberelbert.de

Ortsbürgermeister, Tel.: .02608/1499

Vermietung der Stelzenbachhalle:

Jürgen Mans, Stelzebach-Stubb.944603

Falschparker behindern

und gefährden den Straßenverkehr

Ist ohne bußgeldbewehrte Kontrollen kein vernünftiges Parken möglich?

Diese Frage stellt sich der aufmerksame Beobachter, der gestresste Fußgänger oder der genervte Autofahrer, wenn er sich durch Oberelber­ter Straßen bewegt.

In der Südstraße / Wiesenstraße wurden vor einiger Zeit Parkflächen mar­kiert mit dem Ziel, durch die versetzte Anordnung den Parkverkehr zu reaeln und gleichzeitig eine Verkehrsberuhigung durch Geschwindig­keitsminderung zu erreichen. Trotzdem wird außerhalb der Markierungen geparkt, obwohl damit die erwünschte Wirkung verhindert wird.

In anderen Straßen wird regelmäßig über Hydranten geparkt (verboten nach § 12 Abs. 3 StVO) ohne daran zu denken, wie die Feuerwehr im Ein­satzfall an Löschwasser kommen soll.

In der Hauptstraße werden die Fahrzeuge im Kurvenbereich, in und neaenüber von Einmündungen, im Kreuzungsbereich sowie auf Gehwe­gen geparkt ohne Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer, insbeson­dere Fußgänger. , _ . . ...

nip I iste ließe sich durchaus verlängern, aber als Denkanstoß sollten auch die genannten Beispiele ausreichen. Wenn in Zukunft weiterhin Rücksichtslosigkeit vor Rücksichtnahme geht und Bequemlichkeit über