Einzelbild herunterladen

r - 5 1/2003|

3 errichtet!

abg e . 3 ß n erfolg

nac h § 34 j

«chenSj

"*9en über!

e Bestim-I

ä n vorste-| >n.

lagen. he Bruch-]

re Grund-] -ckgrund- ] ! n (durch- beitrags- d die Vor-]

isanlagen ] he bei der] eit beide] ihen.Ste- der Orts- *r Baulast] igen der

ließungs-j idstücks- ] Zahl der] lulastder i/oll in der] lurfürdie ] inrichtun-

'2 dieser rd, gelten eidenden

lung der lt, sobald I rrden soll,

3 BauGB ide.

selbstän- le, deren I mg). Der J

anlagen

schließt, etlichen ] le von <

Anlagen i Einzelfall i i mit der | ieleuch- ile erge-1 Ortsge- is- und/) sbeson- ]

anlagen

schließt.

näßigen m

: rschlie - j (flächen, jstigung )n,Pla'-

andere | diese

«5Ct«

at t VG Montabaur _

eichend von Absatz 2 Satz 1 - als Merkmal der endgültigen Her-

Selbständige Grünanlagen gärtnerisch bzw. landespflegerisch

Sflächen in den befestigten Teilen entsprechend Absatz 2 Buch­te a) hergestellt und die unbefestigten Teile gemäß Absatz 2

Buchstabe b) gestaltet sind.

. ^ständige Grünanlagen sind endgültig hergestellt, wenn ihre ' ?!n im Eigentum der Ortsgemeinde stehen und gärtnerisch bzw lan- ilrisch gestaltet sind.

/«.Vorausleistungen

! nio Ortsgemeinde kann für Grundstücke, für die eine Beitragspflicht Licht oder nicht in vollem Umfang entstanden ist, Vorausleistungen LrHöhe des voraussichtlichen endgültigen Erschließungsbeitrages >pKgn, wenn

Liit der Herstellung der Erschließungsanlagen begonnen wurde und : die endgültige Herstellung der Erschließungsanlagen innerhalb von i/ier Jahren zu erwarten ist (sogenannte Herstellungsalternative gemäß § 133 Absatz 3 Satz 1 BauGB).

Vorausleistungen auf Erschließungsbeiträge können auch in mehre­ren oder im Rahmen der Erhebung von Teilbeiträgen nach § 8 ,!. a(z i u nd 2 erhoben werden. Die Vorausleistung ist mit der endgülti- ^Beitragsschuld zu verrechnen, auch wenn der Vorausleistende nicht iiragspflichtig ist.

Ij.Ablösung des Erschließungsbeitrages /Entstehung der Beitragspflicht kann die Ablösung des Erschließungs- j^ges vereinbart werden. Soweit die Ortsgemeinde keine besonderen äsebestimmungen erlässt, bemisst sich der Ablösungsbetrag nach der ^sichtlichen Höhe des nach Maßgabe des BauGB und dieser Sat- ; gzu ermittelnden Erschließungsbeitrages.

12 -Beitragsschuldner

i Beitragsschuld ne r ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Bei- j-sbescheides Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigter des bei- jgspflichtigen Grundstückes ist.

f Bei Wohnungs- und Teileigentum im Sinne des Wohnungseigen- sgesetzes (WEG) sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer sprechend ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig.

^Mehrere Beitragsschuldner sind Gesamtschuldner.

Veranlagung und Fälligkeit Die Beiträge und die Vorausleistungen darauf werden durch schriftli- Bescheid festgesetzt und einen Monat nach Bekanntgabe des Bei- iiiescheides zur Zahlung fällig, i Der Beitragsbescheid enthält:

1 die Bezeichnung des Beitrages, l den Namen des Beitragsgläubigers,

J. den Namen des Beitragsschuldners,

( die Bezeichnung des Grundstückes,

S. die Bezeichnung der abzurechnenden Anlage,

!. den zu zahlenden Betrag,

l die Berechnung des zu zahlenden Betrages unter Mitteilung der bei­tragsfähigen Kosten, des Gemeindeanteils und der Berechnungs­grundlagen nach dieser Satzung,

I die Festsetzung des Fälligkeitstermins, ä die Eröffnung, dass der Beitrag als öffentliche Last auf dem Grund­stück ruht und

eine Rechtsbehelfsbelehrung.

I'l-Inkrafttreten/Außerkrafttreten

! Diese Satzung tritt am Tage der Beschlussfassung (14.11.2003) in

Gleichzeitig tritt die Satzung der Ortsgemeinde Simmem zur Erhebung ^einmaligen Beiträgen nach tatsächlichen Investitionsaufwendungen ^erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungs- Jgssatzung - EBS -) vom 05.09.2002 außer Kraft.

Simmem, 1 1 .12.2003 (Siegel) Schmidt

ymeinde Simmem Ortsbürgermeister

Ulme is

^näß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) jr Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert

5n S6tZ V ° m ° 6 ' Februar 2001 ( GVBI - S - 29 * wird auf fol 9 endes h,n '

!® n , die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften änrf °der aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen

Jstanrt 6n e n dabr nacb der Bekanntmachung als von Anfang an gültig 6 gekommen. Dies gilt nicht, wenn J? Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh-

die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung e * wor( l en sind, oder

e ' nes Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluss bean- srhriff* oder i emand die Verletzung der Verfahrens- oder F° rmvor ' giften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Sal nau ! r ' Plat2 - Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des .J: erhaltes . der die Verletzung begründen soll, geltend mach .

Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann M 8ndm a A h auf der 9enannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung 56337 c aCr,en *

irnme m, 1 1 . 12.2003 (Siegel) Schmidt, Ortsbürgermeister

Nr. 51/2003

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Simmem

vom 14.11.2003

Wirtschafts- und Fällungsplan 2004 einstimmig beschlossen

instimmig verabschiedete der Ortsgemeinderat den in der Sitzung vor- geiegten und erläuterten Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2004. Gemäß ^ nun 9 en de r Forstverwaltung wurden Gesamteinnahmen von TJ.y79,00 Euro und Gesamtausgaben von 14.927,00 Euro veranschlagt, uer Holzeinschlag wurde auf insgesamt 440 fm festgelegt und teilt sich wie folgt auf:

290 fm Buche 150 fm Fichte

Erlass einer neuen Ausbau- und Erschließungsbeitragssatzung

Der Ortsgemeinderat beschloss die Neufassung der Ausbau- und der Erschließungsbeitragssatzung in der jeweils vorgelegten Form. Die Sat­zungen werden in einer der nächsten Ausgaben des Wochenblattes öffent­lich bekannt gemacht.

CDU-Ortsverband Simmem

Einladung zum Neujahrsempfang 2004

Der CDU-Ortsverband Simmem gibt sich die Ehre, Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger von Simmern, zum Neujahrsempfang am Samstag, 10.01.2004, um 19.00 Uhr ins DorfgemeinschaftshausHaus Siebenborn einzuladen.

Verbringen Sie mit uns und weiteren eingeladenen Gästen, mit denen Sie auch diskutieren können, ein paar nette Stunden.

Lassen Sie uns bis 28.12.2003 wissen, ob und mit viel vielen Personen Sie kommen.

Kath. öffentliche Bücherei Simmem

Am Dienstag, 23.12.2003 und 30.12.2003, bleibt die Bücherei geschlossen.

Ab Dienstag, 06.01.2004, ist die Bücherei wieder zu den gewohnten Zeiten geöffnet.

Jahreshauptversammlung Kirchenchor St. Rochus, Simmern

Liebe aktive und inaktive Mitglieder,

hiermit laden wir euch ganz herzlich ein zur Jahreshauptversammlung am 06.01.2004 um 19.30 Uhr im Probenraum/Haus Siebenborn. Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung durch die 1. Vorsitzende, 2. Totengedenken, 3. Feststellung der Anwesenden, 4. Bericht der Vorsit­zenden, 5. Bericht der Schriftführerin, 6. Bericht der Kassiererin, 7. Bericht der Kassenprüfer, 8. Aussprache zu den einzelnen Berichten, 9. Entla­stung des Vorstandes, 10. Wahl eines neuen Kassenprüfers, 11. Termi­ne 2004,12. Verschiedenes.

Bitte merkt euch den Termin vor, es ergeht keine gesonderte Einladung mehr. Wir hoffen auf vollzähliges Erscheinen.

Tennisclub 1982 Simmem e.V.

Traditionelle Winterwanderung

Hiermit laden wir alle Mitglieder, Freunde, Gönner, vor allem die Eltern unserer Jugendlichen zu unserer Winterwanderung am Samstag, 10.01.2004, ab 14.00 Uhr mit anschließendem Back-Schinkenessen ab 17.00 Uhr im Clubhaus ein.

Den Erlös dieses Abends wollen wir wieder für die sportliche Weiterent­wicklung unserer jugendlichen Mitglieder verwenden.

Im Interesse unserer Jugendlichen würde sich der Vorstand über eure rege Beteiligung wie in den vergangenen Jahren wieder sehr freuen. Anmeldungen nimmt jedes Vorstandsmitglied bis zum 31.12.2003 entgegen.

BUCHFINKENLAND

Veranstaltungskalender 2004 der Buchfinkenlandgemeinden liegt vor Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

in dieser Ausgabe des Wochenblattes finden Sie den Veranstaltungska­lender der drei Buchfinkenlandgemeinden für das neue Jahr 2004. Unse­re Vereine und Gruppierungen, die Gemeinden, die Pfarrgemeinde und die gastronomischen Betriebe des Buchfinkenlandes haben frühzeitig geplant, alle Veranstaltungen des nächsten Jahres finden Sie hier gebün­delt und auf einen Blick.

Wir danken allen Beteiligten für die pünktliche Terminlieferung und die oute Zusammenarbeit. Der Veranstaltungskalende.r wird jedem Haushalt mit dem heutigen Wochenblatt noch einmal zugestellt, bei Bedarf erhal­ten Sie ihn auch - während der Dienststunden - bei Ihrem Ortsbürger­meister. .

Die Ortsbürgermeister der Buchfinkenlandgememden