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Montabaur

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trüber die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen Abgabe des Angebotes ist Montag, 09. Februar 2004 'nie mit einem entsprechenden Submissionsaufkleber verse­nd müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsge- iSSI Sung Montabaur - Fachbereich Technik Zimmer 214 Kon- Platz 8, 56410 Montabaur, einzureichen.

JiSP tion findet an o. g. Termin im Zimmer 218 statt. fa^Blndefrist: 30 Kalendertage

Hilfsleistungen: Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von 5 % der

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|«. Die Bewerber haben den Nachweis ihrer Eignung gemäß fsTzu erbringen. Referenzen über Projekte ähnlicher Art und nertialb der letzten 3 Jahre sind vorzulegen. iLsertellung: Der Zuschlag wird nach § 35 VOB/A auf das Ange- P.;u das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftli- fochtspunkte als das Annehmbarste erscheint.

Lorüfstelle: Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, Peter-Alt- 56410 Montabaur, Tel. 02602/124 - 0. w(i 11.12.2003 E. Schaaf, Bürgermeister

Nr. 51/2003

Schriften komme! an gültig

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Ipostanschrift: Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur Itder Postfach 1262, 56402 Montabaur

lllofitag.08.00 bis 12.30 Uhr

.und 14.00 bis 16.00 Uhr

stag.08.00 bis 12.30 Uhr

.und 14.00 bis 16.00 Uhr

lliwoch.08.00 bis 12.30 Uhr

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.und 14.00 bis 18.00 Uhr

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des Bürgerbüros

.8.00 bis 16.00 Uhr durchgehend

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Telefonnummer.02602/126-123

lOffnungszeiten für öffentlich ausliegende Bebauungspläne |pnmer220 und 221 )

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I^ail-Ad

resse: lnfo@Montabaur.de fresse: http://www.vg-montabaur.de

Geänderte Öffnungszeiten am 23.12. und 30.12.2003

laufrf Finanzamt Montabaur-Diez macht darauf j? er ksam, dass am 23.12. und 30.12.2003 das al n rVlCe ' Center am Standort Montabaur für den deinen Publikumsverkehr nur bis 16.00 Uhr geöffnet ist.

Terminänderung

Wochenmarkt

Anlässlich der bevorstehenden Feiertage zum Jahresende müssen die donnerstags stattfindenden Wochenmärkte der Stadt Montabaur verlegt werden:

1. in der Weihnachtswoche auf Dienstag, 23.12.2003 2. in der Neujahrswoche auf Dienstag, 30.12.2003.

Die Märkte an den Samstagen finden wie gewohnt statt. Verbandsgemeinde Montabaur - Ordnungsamt -

Geschwindigkeitsüberwachung in der Verbandsgemeinde Montabaur

ln der vergangenen Woche wurde im Verbandsgemeindegebiet eine Rei­he von Geschwindigkeitsüberwachungen ausgeführt.

In dieser Woche möchten wir Ihnen die Ergebnisse der Messungen in der Freiherr-vom-Stein-Straße, Montabaur, vorstellen.

Diese Straße darf mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h befahren werden.

Insgesamt 102 Fahrzeuge wurden während der einstündigen Kontrolle gemessen.

Hier mussten Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um bis zu 30 km/h festgestellt werden.

Innerhalb einer Stunde fuhren 5 Fahrzeuge bis 60 km/h, 2 Fahrzeuge bis zu 65 km/h, 3 Fahrzeuge bis zu 70 km/h, 1 Fahrzeug bis 75 km/h, und 1 Verkehrsteilnehmer wurde mit einer Geschwindigkeit von bis zu 80 km/h gemessen.

Insgesamt 90 Verkehrsteilnehmer hielten die zulässige Höchstgeschwin­digkeit ein.

Wir weisen darauf hin, dass in der kommenden Woche in den folgenden Bereichen der Verbandsgemeinde Montabaur mit Geschwindigkeitskon­trollen innerhalb geschlossener Ortschaften zu rechnen ist:

- Montabaur (einschließlich Stadtteile)

- Ahrbachgemeinden (Boden, Heiligenroth, Ruppach-Goldhausen)

- Augst (Eitelborn, Kadenbach, Neuhäusel, Simmern)

- Buchfinkenland (Gackenbach, Horbach, Hübingen)

- Eisbachgemeinden (Girod, Görgeshausen, Großholbach, - Heilber­scheid, Nentershausen, Niedererbach, Nomborn)

- Elbertgemeinden (Niederelbert, Oberelbert, Welschneudorf)

- Gelbachhöhen (Daubach, Holler, Stahlhofen, Untershausen)

Die Geschwindigkeitsüberwachung soll zur Verhütung von Unfällen, der Minderung von Unfallfolgen und zu einem verkehrsgerechten und rück­sichtsvollen Verhalten der Verkehrsteilnehmer beitragen.

Kontrollen sind insbesondere in den Ortsdurchfahrten, aber auch an son- stiaen Gefahrenstellen in Gemeinde- und Stadtstraßen vorgesehen, und zwar tagsüber, abends und nachts sowie am Wochenende und an Feier­tagen.

Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer um eine den Vorschriften und den ört­lichen Verhältnissen angepasste Fahrweise, denn überhöhte Geschwin­digkeit ist die Unfallursache Nr. 1 .

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

Ordnungsamt