Montabaur
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trüber die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen Abgabe des Angebotes ist Montag, 09. Februar 2004 'nie mit einem entsprechenden Submissionsaufkleber versend müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsge- iSSI Sung Montabaur - Fachbereich Technik Zimmer 214 Kon- Platz 8, 56410 Montabaur, einzureichen.
JiSP tion findet an o. g. Termin im Zimmer 218 statt. fa^Blndefrist: 30 Kalendertage
Hilfsleistungen: Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von 5 % der
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|«. Die Bewerber haben den Nachweis ihrer Eignung gemäß fsTzu erbringen. Referenzen über Projekte ähnlicher Art und ■ nertialb der letzten 3 Jahre sind vorzulegen. iLsertellung: Der Zuschlag wird nach § 35 VOB/A auf das Ange- P.;u das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftli- fochtspunkte als das Annehmbarste erscheint.
Lorüfstelle: Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, Peter-Alt- 56410 Montabaur, Tel. 02602/124 - 0. w(i 11.12.2003 E. Schaaf, Bürgermeister
Nr. 51/2003
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Ipostanschrift: Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur Itder Postfach 1262, 56402 Montabaur
lllofitag.08.00 bis 12.30 Uhr
.und 14.00 bis 16.00 Uhr
stag.08.00 bis 12.30 Uhr
.und 14.00 bis 16.00 Uhr
lliwoch.08.00 bis 12.30 Uhr
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resse: lnfo@Montabaur.de fresse: http://www.vg-montabaur.de
Geänderte Öffnungszeiten am 23.12. und 30.12.2003
laufrf Finanzamt Montabaur-Diez macht darauf j? er ksam, dass am 23.12. und 30.12.2003 das al n rVlCe ' Center am Standort Montabaur für den deinen Publikumsverkehr nur bis 16.00 Uhr geöffnet ist.
Terminänderung
Wochenmarkt
Anlässlich der bevorstehenden Feiertage zum Jahresende müssen die donnerstags stattfindenden Wochenmärkte der Stadt Montabaur verlegt werden:
1. in der Weihnachtswoche auf Dienstag, 23.12.2003 2. in der Neujahrswoche auf Dienstag, 30.12.2003.
Die Märkte an den Samstagen finden wie gewohnt statt. Verbandsgemeinde Montabaur - Ordnungsamt -
Geschwindigkeitsüberwachung in der Verbandsgemeinde Montabaur
ln der vergangenen Woche wurde im Verbandsgemeindegebiet eine Reihe von Geschwindigkeitsüberwachungen ausgeführt.
In dieser Woche möchten wir Ihnen die Ergebnisse der Messungen in der Freiherr-vom-Stein-Straße, Montabaur, vorstellen.
Diese Straße darf mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h befahren werden.
Insgesamt 102 Fahrzeuge wurden während der einstündigen Kontrolle gemessen.
Hier mussten Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um bis zu 30 km/h festgestellt werden.
Innerhalb einer Stunde fuhren 5 Fahrzeuge bis 60 km/h, 2 Fahrzeuge bis zu 65 km/h, 3 Fahrzeuge bis zu 70 km/h, 1 Fahrzeug bis 75 km/h, und 1 Verkehrsteilnehmer wurde mit einer Geschwindigkeit von bis zu 80 km/h gemessen.
Insgesamt 90 Verkehrsteilnehmer hielten die zulässige Höchstgeschwindigkeit ein.
Wir weisen darauf hin, dass in der kommenden Woche in den folgenden Bereichen der Verbandsgemeinde Montabaur mit Geschwindigkeitskontrollen innerhalb geschlossener Ortschaften zu rechnen ist:
- Montabaur (einschließlich Stadtteile)
- Ahrbachgemeinden (Boden, Heiligenroth, Ruppach-Goldhausen)
- Augst (Eitelborn, Kadenbach, Neuhäusel, Simmern)
- Buchfinkenland (Gackenbach, Horbach, Hübingen)
- Eisbachgemeinden (Girod, Görgeshausen, Großholbach, - Heilberscheid, Nentershausen, Niedererbach, Nomborn)
- Elbertgemeinden (Niederelbert, Oberelbert, Welschneudorf)
- Gelbachhöhen (Daubach, Holler, Stahlhofen, Untershausen)
Die Geschwindigkeitsüberwachung soll zur Verhütung von Unfällen, der Minderung von Unfallfolgen und zu einem verkehrsgerechten und rücksichtsvollen Verhalten der Verkehrsteilnehmer beitragen.
Kontrollen sind insbesondere in den Ortsdurchfahrten, aber auch an son- stiaen Gefahrenstellen in Gemeinde- und Stadtstraßen vorgesehen, und zwar tagsüber, abends und nachts sowie am Wochenende und an Feiertagen.
Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer um eine den Vorschriften und den örtlichen Verhältnissen angepasste Fahrweise, denn überhöhte Geschwindigkeit ist die Unfallursache Nr. 1 .
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
Ordnungsamt

