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Wochenblatt VG Montabaur

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Der Möhnenverein Närrische Omeze e.v. lädt ein zur Silvesterparty im Stil der 70er und 80er Jahre ins GasthausZum Westerwald Horressen (Ivan).

Ab 22.00 Uhr würden wir gerne mit Ihnen / Euch in das Jahr 2004 feiern.Eintritt frei!

Öffentl. Bekanntmachungen

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

Satzung

zur Änderung der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Montabaur vom 12. Dezember 2003

Der Verbandsgemeinderat von Montabaur hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.1.1994, des § 37 des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (LBKG) vom 2. November 1981 sowie des § 2 Absatz 1, § 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 20.6.1995 - in den jeweils gültigen Fassungen - folgende Sat­zung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird.

Artikel 1

Satzungsänderung

Die Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hil­fe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Monta­baur vom 6. Dezember 2001, wird wie folgt geändert:

§1 - Änderung der Anlage zu §5 Absatz 6 der Satzung

Nr. III Nrn. 1-3 der Anlage zu §5 Absatz 6 erhält folgende Fassung:

III. Sachkosten (Einsatz eigener Geräte)

Die nachstehend angegebenen Beträge beziehen sich - soweit nichts anderes angegeben - auf eine Stunde Benutzungsdauer. Beim Einsatz von Fahrzeugen werden deren Einzelgeräte nicht gesondert berechnet.

1. Löschfahrzeuge

1.1 Löschgruppenfahrzeug

LF 8.70

LF 8/6 .85

LF 10/6..

LF 1 6/12..

1.2 Tanklöschfahrzeug

TLF8/18. .

TLF 16/25.i 00

TLF 24/48- 24/50. 120

Sonderfahrzeuge

2.1 Drehleiter m. Gelenkarm DLK 23/12. 130

2.2 Ölwehrfahrzeug RW-ÖI GW-ÖI.....!.!"...""..80

2.3 Rüstwagen RW .30

2.4 Schlauchwagen SW 1000.60

3. Sonstige Feuerwehrfahrzeuge

3.1 Kommandowagen (KdoW) ELW-1. 5 q g

3.2 Lastkraftwagen u. MTW m. Laderaum. 60

..50 -70? -80 -70 ? -75? 130? 30?

3.3 Mannschaftswagen (MW).

3.4 Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF).""

3.5 Tragkraftspritzenfahrzeug Wasser (TSF-W).

3.6 Mehrzweckfahrzeug (MZF). """

3.7 VRW RP Nr. 6 .

3.8 Gerätewagen Gefahrstoff (GW-G 1).

3.9 Schlauchanhänger.

Nr. IVEntstehung von Kosten für den Einsatz Dritter wird zu Nr V Nr. IV der Anlage zu §5 Absatz 6 erhält folgende Fassung:

IV. Pauschalierte Einsatzkosten Grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführter

Fehlalarm bei Brandmeldeanlagen. A

Artikel 2 f 1

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2004 in Kraft.

Montabaur, den 12. Dezember 2003

Edmund Schaaf, Bürgerme, Hinweis '1

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GerJ in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt qeändAr durch Gesetz vom 06. Februar 2001 (GVBI. S. 29) wird auf folgendes hin gewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriftei dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommel sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang angültiä zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn a a

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die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genel migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzuni verletzt worden sind, oder

vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanL standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvoifl Schriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konratjf Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des SaclJ Verhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kanl auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Montabaur, 12. Dezember 2003 VerbandsgemeindeverwaltunA

Montabaur (S.) (Edmund Schaaf), Bürgermeister

Öffentliche Ausschreibung

Die Verbandsgemeinde Montabaur - Fachbereich Technik-schreibt die Erneuerung von Alu-Fenstern in der Heinrich-Roth-Schule in Montabaur öffentlich aus.

Leistungsumfang:

Erneuerung von 20 Alu-Fenstern in Klassenräumen im ersten Oberg* schoss

Ausführungszeitraum: Osterferien 2004 Vergabestelle: Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, -Fachbereii Technik -, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur Bauleitung: VG Montabaur - Frau Jonas, Tel. 02602 - 126.203, Fax 02602 - 126.253, E-Mail: pjonas@montabaur.de f,

Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebt ten, die Unterlagen schriftlich bis zum 12.01.2004 bei der Verbandst meindeverwaltung Montabaur - Fachbereich Technik -, Zimmer 214, Koi rad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur anzufordern.

Die Schutzgebühr in Höhe von 15,00 EUR ist unter Angabe des Verwert dungszweckes auf das Konto der Verbandsgemeinde Montabaur, K*'

VERLAG

WITTICH

IMPRESSUM:

Die Heimat- und Bürgerzeitung mit den öffentlichen B ekar ' n^j chungen sowie der Zweckverbände nach § 27 der Gememaeo i nung für Rhld.-Pfalz (GemO) vom 31. Jan. 1994 -GVBI. S. und den Bestimmungen der Hauptsatzungen in den jewei g | tenden Fassungen, erscheint wöchentlich.

Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 56H9 I Grenzhausen, Postf. 1451 (PLZ 56203 Rheinstr. 41). Tel.: 0 26 24/»u- * Fax: 0 26 24 / 911-195. Internet-Adresse: www.wittich.de

ANZEIGEN-eMall: anzelaen^ ttlltich--Jiaatmlg Redaktions-eMall; wQ chenhiattQrnontabamJte

Verantwortlich für den amtlichen Teil: Verbandsgemeindeverwaltung,I germeister.Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Franz-Peter t ^ i unter Anschrift des Verlages. Verantwortlich für den Anzeigenteil, a j

unter Anschrift des Verlages.

Innerhalb der Verbandsgemeinde wird die Heimat- und Bürgerzeitung |

verDanusgemeinoe wira uie neimai- unu , -^kosten,

zugestellt; im Einzelversand durch den Verlag 0,60 Euro zzgl. versa

Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos und Zeichnungen jjbe^ assers |

w 1 1 w 1jy* wll I^UOUI IVIlw IVIOII IUOIM IpIW| I V/kV« w j. VSIldvV

Verlag keine Haftung. Artikel müssen mit Namen und Anschntt a g e jn-j Gekennzeichnet sein nnrt sollten nmnrtsät7lich über die Verbanasg _

gekennzeichnet sein und sollten grundsätzlich über die Veruai w j ec j e r,I

gereicht werden. Gezeichnete Artikel geben die Meinung des ver,,. ( ssen . Für| der auch verantwortlich ist. Schadenersatzansprüche sind ausgesc Ver | a gi die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gern i p^nzei-l gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig vewendet wera pn Geschäfts- [ genveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere A , '9 e j.. f erun g ohne! bedingungen und die z. Z. gültige Anzeigenpreisliste. Bei N |cmt / Störung d eS I Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unrun . Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.

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